Air Berlin hat beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Anleihegläubiger müssen den Totalverlust ihres Kapitals befürchten.
Finanzierung über Anleihen in dreistelliger Millionenhöhe
Die Air Berlin PLC hat in den vergangenen Jahren mehrere Anleihen ausgegeben, teilweise in dreistelliger Millionenhöhe: 2011 wurde eine 150 Mio. Euro Anleihe aufgestockt und im Umfang von 75 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis zum 19. April 2018 begeben (DE000AB100B4). Im Jahr 2014 gab das Unternehmen eine Schweizer-Franken/Euro-Anleihe über 252 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis zum 9. Mai 2019 aus (XS105179786/XS1423779187). Parallel laufen zwei Bonds mit Laufzeit bis 2020/21 über insgesamt 231,4 Mio. US-Dollar und verschiedene Wandelanleihen über 305,7 Mio. Euro mit unterschiedlichen Laufzeiten.
Großaktionär Etihad Airways zieht den Stecker
Die Großaktionärin bei Air Berlin, die Fluggesellschaft Etihad Airways hat erklärt, dass sie Air Berlin nicht mehr unterstützen wird. Damit wurde der Insolvenzantrag wohl unumgänglich. Für die Inhaber unbesicherter Anleihen kann dies den Totalverlust bedeuten. Erst Februar 2017 hatte Air Berlin den Gläubigern der Wandelanleihe DE000A1HGM38 ein Umtauschangebot in eine höherverzinste Wandelanleihe mit einer Laufzeit bis 2019 über 125 Mio. Euro gemacht. Im April dieses Jahres übten Anleihegläubiger der Wandelanleihe DE000A0NQ9H6 ihre Put-Option aus. Doch die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens war schlecht. Weil im ersten Quartal des Jahres die Passagierzahlen weiter zurückgingen, sanken die Umsätze. Das Minus im Konzernergebnis wuchs dadurch um 100 Mio. Euro. Dies schlägt sich auch in den Verbindlichkeiten der Fluggesellschaft nieder: Die Summe der lang- und kurzfristigen Verpflichtungen stieg zum 31. März 2017 auf 3,172 Mrd. Euro an, während die Nettoverschuldung 1,123 Mrd. Euro betrug. Aus den Zahlen wird klar: Ohne die Unterstützung von Etihad konnte es nicht weitergehen.
Insolvenzforderungen anmelden und Schadensersatz geltend machen
Für Anleger bedeutet dies, dass sie jetzt handeln müssen. Wollen sie nicht leer ausgehen, müssen Anleihegläubiger einerseits ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Andererseits sollten sie aber auch mögliche Schadensersatzforderungen prüfen lassen. Hier kommen Prospektverantwortliche und andere Dritte in Betracht. Vor allem stellt sich die Frage, ob Anleger bei den in letzter Zeit ausgegebenen Anleihen und Umtauschangeboten hinreichend auf das Risiko hingewiesen wurden, dass einer der Großaktionäre aussteigen könnte. Genau dieses Risiko hat sich nun realisiert und der Air Berlin den „Todesstoß“ versetzt. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist in vielen Fällen der einzige Weg, um Verluste auszugleichen. Im Insolvenzverfahren erhalten Gläubiger oft nur einen geringen Teil ihres verlorenen Geldes zurück.
Spezialisierte Anwälte helfen Anlegern, Rechte zu wahren und Verluste zu minimieren
Anleihegläubiger von Air Berlin sollten sich umgehend an eine auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden. So können Fristen eingehalten, Rechte gewahrt und mögliche Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden. Rechtsanwalt Johannes Goetz von der Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München, steht Anlegern nicht nur bei der rechtssicheren Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle zur Seite, sondern prüft auch Schadensersatzansprüche und ist in der Lage, diese effektiv und schnell durchzusetzen – falls nötig, auch gerichtlich. Die Kanzlei KMP3G Klamert + Partner hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht. Ansprechpartner für alle Fragen zur Air-Berlin-Insolvenz ist Rechtsanwalt Johannes Goetz.