Das Landgericht Ellwangen hat mit aktuellem Urteil vom 25.01.2018 (4 O 232/17) entschieden, dass der Widerruf des Autodarlehens des Klägers wirksam war. Es hat die beklagte Bank zur Rückzahlung der Anzahlung und gezahlten Raten und Rücknahme des Autos verurteilt.
Fehlender Hinweis auf Kündigungsrecht
Das Gericht stellte fest, dass die Bank den Kläger nicht ausreichend auf sein Kündigungsrecht hingewiesen hat. Dies gehört zu den Pflichtangaben. Ein Verstoß dagegen ermöglicht es Verbrauchern, den Widerruf des Autokredits auch dann noch zu erklären, wenn die Widerrufsfrist von 14 Tagen eigentlich schon abgelaufen ist. Rechtsfolge davon ist, dass die Bank das Fahrzeug entgegennehmen muss, dem Verbraucher sämtliche gezahlten Raten einschließlich der Anzahlung zurückzahlen muss und der Verbraucher den noch offenen Darlehensbetrag nicht mehr bezahlen muss. Das Urteil reiht sich ein in die zuvor ergangenen Urteile des Landgerichts Berlin und des Landgerichts Arnsberg, die ebenso den Widerruf des Autokredits bejaht haben. Es erhöht weiter die Erfolgsaussichten, einen Widerruf einer Autofinanzierung (Autodarlehen oder Leasingvertrag) erfolgreich durchzusetzen. Insbesondere angesichts der drohenden Fahrverbote kann der Widerruf des Autokredits oder Auto-Leasingvertrages ein wirksamer Weg sein, sein Fahrzeug loszuwerden, ohne auf den Kosten und dem Wertverlust sitzen zu bleiben.
Alle Motortypen, alle Marken betroffen
Dies gilt aber nicht nur für vom Dieselskandal und möglichen Dieselfahrverboten betroffene Fahrzeuge, sondern für alle Autos sämtlicher Hersteller, die mit einem Autokredit oder Auto-Leasingvertrag finanziert wurden. Bei Fehlern in den Vertragsunterlagen kann ein Widerruf auch noch heute erklärt werden – der sogenannte „Widerrufsjoker“ für Autos. Fehler, die einen Widerruf ermöglichen, wurden bereits in den Vertragsunterlagen der
und vielen anderen gefunden.
Nach richtiger Rechtsansicht müssen sich Verbraucher, die seit dem 13. Juni 2014 finanziert haben, die gefahrenen Kilometer nicht anrechnen lassen. Sie erhalten dann also den gesamten gezahlten Betrag zurück und fahren quasi umsonst.
Spezialisierte Anwälte prüfen unverbindlich Ansprüche
Autobesitzer sollten sich jetzt an eine in der Rückabwicklung von Autokrediten erfahrene Kanzlei wenden, um ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Am 27. Februar 2018 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Fahrverbote für Dieselautos. Wer sein Autodarlehen oder Leasing rechtzeitig abwickeln möchte, bevor die Fahrverbote wirksam werden, sollte jetzt tätig werden. Rechtsanwalt Johannes Goetz, Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht von der Kanzlei KMP3G Klamert + Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft vertritt eine Vielzahl von Autobesitzern und konnte bereits viele Autofinanzierungen erfolgreich abwickeln. Er steht für eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung.