Zur Bio Block Kraft GmbH erreichen die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München, immer wieder Anfragen. Die Bio Block Kraft GmbH hat sogenannte Nachrangdarlehen als Kapitalanlage eingeworben. Privatanleger haben der Gesellschaft hohe Beträge als Darlehen gegeben. Die Darlehen sollten mit 9 % verzinst und nach 36 Monaten zurückgezahlt werden. Überdies wurde den Anlegern ein Bonus i. H. v. 73 % der gewährten Nachrangdarlehen versprochen.
Hochriskante Anlage
Bei den Nachrangdarlehen handelt es sich tatsächlich um hochriskante Anlagen. Anleger, die der Bio Block Kraft GmbH Geld geliehen haben, sind das Risiko des Totalverlustes ihres Geldes eingegangen. Oftmals, ohne hierüber ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Immer mehr Anleger berichten, dass die Bio Block Kraft GmbH die geschuldeten Darlehensbeträge und Verzinsung und Bonus auch lange nach Ablauf der Laufzeit nicht zahlt. In einem aktuellen Fall hat der Anleger bereits seit Jahren Anspruch auf Auszahlung. Er forderte die Bio Block Kraft GmbH unter Fristsetzung zur Zahlung auf. Bis heute hat er sein Geld nicht erhalten.
Anleger haben Anspruch auf Rückzahlung mitsamt Verzinsung und möglicherweise Schadensersatzansprüche
Anlegern stehen mehrere Möglichkeiten offen, wieder an ihr verlorenes Geld zu kommen. Zum einen besteht ein vertraglicher Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen mitsamt der versprochenen Verzinsung und Bonuszahlungen. Zum anderen können aber auch Schadensersatzansprüche gegenüber Anlagevermittlern und Anlageberatern bestehen. Wenn die Anleger vor der Zeichnung nicht über sämtliche wesentliche Umstände der Kapitalanlage aufgeklärt worden sind, schulden ihnen unter Umständen die Anlagevermittler Schadensersatz in Höhe des gesamten investierten Geldes. Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass Anlagevermittler verpflichtet sind, Anleger ungefragt auf wesentliche Risiken einer Beteiligung hinzuweisen. Hierzu gehört insbesondere das Risiko, das ganze angelegte Geld zu verlieren.
Anleger sollten sich kurzfristig an einen Anwalt wenden
Wer bei der Bio Block Kraft GmbH Geld angelegt hat, sollte sich umgehend an einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt wenden. Zum einen droht die Verjährung der Rückzahlungsansprüche als auch von möglichen Schadensersatzansprüchen. Zum anderen gilt bei der Zwangsvollstreckung das Sprichwort „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München, hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht. Rechtsanwalt Johannes Goetz berät bereits eine Vielzahl von Anlegern der Bio Block Kraft GmbH. Er hat in vielen kapitalanlagerechtlichen Fällen bereits erfolgreich Schadensersatz- und Zahlungsansprüche durchsetzen und den Anlegern ihr verloren geglaubtes Geld zurück verschaffen können.