„So krank ist Ihre Lebensversicherung“ titelt die Bild-Zeitung vom 22.3.2017. Bei 20 Lebensversicherungsunternehmen reichten die Kapitalerträge, die die Versicherer im Jahr 2015 mit den Beiträgen ihrer Kunden erzielten, nicht aus, um die Renditezusagen zu erfüllen, so die Zeitung.
Bei der HDI Leben habe die Unterdeckung im Jahr 2015 bei -0,97 % gelegen. Die Zeitung zitiert Axel Kleinlein, Chef des Bundes der Versicherten, mit den Worten:
„In den kommenden 2 Jahren werden erste Versicherungen ins Wanken geraten. Das gilt unabhängig von ihrer Größe.“
Hintergrund ist die Verpflichtung der Versicherer, bis 2025 ihre Rücklagen von 45 auf 196 Milliarden Euro zu steigern. Dies stellt die Versicherer in der derzeitigen Niedrigzinsphase vor extreme Schwierigkeiten. Viele sind laut Bild-Zeitung schon damit überfordert, überhaupt noch die Rendite zu erwirtschaften, die erforderlich ist, um ihren Kunden die versprochenen Zinsen zu zahlen. Woher die fehlenden 151 Milliarden Euro kommen sollen, die die Versicherer für die Rücklagen zusätzlich erwirtschaften müssen, erscheint nach dem Bericht der Zeitung fraglich.
Schlimmstenfalls müssen Kunden weiterzahlen und erhalten kaum etwas zurück
Die Kunden müssen also jetzt tätig werden. Falls Herr Kleinlein vom Bund der Versicherten Recht behalten sollte, ist Eile geboten. Das gilt umso mehr, als den Kunden noch aus ganz anderer Richtung Ungemach drohen könnte. § 314 VAG erlaubt es der Aufsichtsbehörde, den Lebensversicherungen den Rückkauf zeitweilig zu verbieten, wenn sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens ergibt, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Zudem kann die Behörde langfristig die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen herabsetzen. Aber: Die Pflicht der Kunden, die Beiträge in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt. Das heißt im Klartext: Die Kunden müssen im schlimmsten Fall ihre Beiträge weiterzahlen, erhalten aber von der Versicherung nur noch einen herabgesetzten Betrag zurück.
Widerspruch ermöglicht Plus von 30 % und mehr
Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München rät dazu, einen Widerspruch oder Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung zu prüfen. Viele Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, können heute noch wirksam widerrufen werden. Rechtsfolge ist ein Rückabwicklungsanspruch. Der Kunde ist per Gesetz so zu behandeln, als habe er den Vertrag nie abgeschlossen. Das heißt, die Versicherung muss dem Kunden sofort die gesamten eingezahlten Beiträge abzüglich von Risikokosten auszahlen. Obendrauf kommt der so genannte Nutzungswertersatz: Die Versicherung muss die Zinsen, die sie mit dem Geld der Kunden erwirtschaftet hat, herausgeben. Bei einer Rückabwicklung durch Widerspruch oder Widerruf ist deshalb oft ein Mehrwert von 30 % und mehr möglich – zusätzlich zu den eingezahlten Beiträgen.
Anwälte setzen Ansprüche durch
Erfahrungsgemäß weigern sich noch immer viele Lebensversicherungsunternehmen, den Rückabwicklungsanspruch anzuerkennen. Den Kunden ist daher zu raten, sich zeitnah von einer auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisierten Kanzlei beraten zu lassen. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München hat jahrzehntelange Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen gegen Banken, Versicherungen und große Anlageunternehmen und betreut bereits eine Vielzahl von Lebensversicherungskunden.