Mit Urteil vom 5. Dezember 2017 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der Käufer eines VW Touran Darlehen und Kaufvertrag wirksam widerrufen konnte. Die Bank muss ihm die gezahlten Raten zurückzahlen und das Auto übernehmen.
Wirksamer Widerruf wegen fehlerhafter Vertragsunterlagen
Das Gericht entschied, dass der Kläger wirksam die Finanzierung seines VW Touran widerrufen konnte und daher weder Zins- noch Tilgungsleistungen zu zahlen hat. Die finanzierende Bank muss dem Kläger insgesamt 12.404,56 € zurückzahlen. Grund hierfür sind Fehler im Darlehensvertrag. Da der Kauf des Fahrzeugs ein mit dem Darlehen verbundener Vertrag ist, konnte der Käufer auf diesem Weg auch sein Auto loswerden. Die noch offenen Darlehensraten muss der Kläger nicht mehr begleichen.
Widerrufsjoker möglich bei sämtlichen Kfz-Finanzierungen
Vor dem Hintergrund des VW-Abgasskandals versuchen viele Käufer, sich von den betroffenen Fahrzeugen zu lösen. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, über den Widerruf des mit dem Kauf verbundenen Finanzierungsvertrages (Darlehen oder Leasing) eine Rückabwicklung des Kaufs herbeizuführen. Dies gilt aber nicht nur für vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge, sondern für sämtliche Kfz, die über eine Bank finanziert wurden. Sofern sich in den Vertragsunterlagen Fehler finden lassen, kann durch einen Widerruf der Vertrag rückabgewickelt werden. Das gilt auch für Verträge, die bereits abgewickelt sind. Der Widerruf kann oft auch dann noch erklärt werden, wenn das Fahrzeug schon zurückgegeben wurde.
Spezialisierte Anwälte prüfen unverbindlich Rückabwicklungsmöglichkeit
Betroffene Autokäufer, Darlehensnehmer und Leasingnehmer können sich unverbindlich an die Kanzlei KMP3G Klamert + Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft wenden, ob auch in ihrem Fall eine Rückabwicklung des Fahrzeugerwerbs möglich ist. Die Kanzlei berät und vertritt bereits mehrere 100 Abgasskandal-Geschädigte und andere Fahrzeugkäufer, die über den Widerruf der Finanzierung ihr Fahrzeug loswerden wollen. In vielen Fällen konnten bereits erfolgreich die Ansprüche der Autokäufer durchgesetzt werden. Rechtsanwalt Johannes Goetz steht für eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung.