Mit aktuellen Hinweisen in der mündlichen Verhandlung vom 11. Dezember 2017 hat das Landgericht Köln bestätigt, dass der klagende Versicherungsnehmer noch 22 Jahre nach Vertragsschluss wirksam von seinem Lebensversicherungsvertrag bei der HDI Lebensversicherung AG zurücktreten konnte und Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge zuzüglich einer umfangreichen Verzinsung hat.
Fehler im Antrag der möglichen Rückabwicklung
Das Gericht stellte klar, dass der Kläger bei Vertragsschluss nicht korrekt über sein Rücktrittsrecht belehrt worden war. Die Frist für die Erklärung des Widerspruchs begann daher nicht zu laufen. Der 22 Jahre nach dem Vertragsschluss erklärte Rücktritt waren daher wirksam. Insbesondere sei das Rücktrittsrecht auch nicht verwirkt, so das Gericht.
Vertrag aus dem Jahr 1994 kann rückabgewickelt werden
Der Kläger hatte im Jahr 1994 einen Lebensversicherungsvertrag bei der HDI Lebensversicherung AG abgeschlossen. Der Vertrag sollte bis ins Jahr 2040 laufen und einen wesentlichen Teil der Altersvorsorge des Klägers darstellen. Aufgrund der langen Niedrigzinsphase stellte sich allerdings heraus, dass der versprochene Rückkaufswert immer geringer wurde. Der Kläger suchte daher nach Möglichkeiten, sich ohne Verlust von seinem Vertrag zu lösen. Da die Rücktrittsbelehrung, die von der HDI Lebensversicherung AG im Antragsformular verwendet wurde, fehlerhaft war, konnte der Kläger den Rücktritt erklären und die Lebensversicherung zur Rückabwicklung seiner Versicherung auffordern.
Mehrwert von 35 % möglich
Aufgrund mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofes muss die Lebensversicherung dem Kläger nicht nur die eingezahlten Beiträge zurückzahlen, sondern das eingezahlte Geld auch verzinsen. 35 % und mehr über dem Rückkaufswert sind bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen durch Widerspruch, Widerruf und Rücktritt möglich. So auch bei dem Kläger in dem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Köln. Da die HDI Lebensversicherung AG der Aufforderung des Klägers zur Rückabwicklung des Vertrages jedoch nicht nachkam, beauftragte er die Kanzlei KMP3G Klamert und Partner, München damit, seine Ansprüche durchzusetzen. Mit Erfolg, wie nun die aktuellen Hinweise des Landgerichts Köln zeigen. Das Gericht hat den Parteien nahegelegt, eine vergleichsweise Einigung zu finden. Sollte dies nicht gelingen, will das Gericht sein Urteil am 26. Februar 2018 verkünden.
Kostenfreie Erstberatung
Die Kanzlei KMP3G Klamert und Partner vertritt und berät bereits eine Vielzahl von Lebensversicherungskunden, die sich von ihren Verträgen lösen möchten. In einer Vielzahl von Fällen konnten die Ansprüche der Mandanten bereits erfolgreich durchgesetzt werden. Rechtsanwalt Johannes Goetz steht für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.