- OLG Stuttgart: Millionen Verträge der Allianz widerruflich - Verbraucherinformationen fehlerhaft - Beiträge zurück und 30 % Verzinsung möglich -
Das OLG Stuttgart hat mit drei wegweisenden Urteilen von Dezember 2018 gegen die Allianz-Lebensversicherungs-AG entschieden, dass Millionen Lebensversicherungen der Allianz widerrufen werden können, weil die Verbraucherinformationen fehlerhaft sind. Rechtsfolge ist, dass alle Allianz-Lebensversicherungen bis 2007 rückabgewickelt werden können und die Versicherten die Verträge loswerden, ihre gezahlten Beiträge zurückfordern und eine Verzinsung der ihrer Beiträge über die gesamte Vertragslaufzeit verlangen können. So sind Zahlungen in Höhe von 30 % über den Rückkaufswert und mehr möglich.
Alle Verträge der Allianz Lebensversicherungs-AG fehlerhaft - 30 % Verzinsung
In den Urteilen stellte das OLG Stuttgart fest, dass die Rückkaufswerte in den Verträgen der Allianz Lebensversicherung AG falsch dargestellt sind. Folge ist, dass die Versicherten noch Jahrzehnte nach dem Vertragsabschluss wirksam den Widerspruch erklären können. Nach Einschätzung der Kanzlei KMP3G sind Millionen Verträge der Allianz Lebensversicherungs-AG betroffen. Da der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, dass der Versicherer beim Widerspruch durch den Versicherten die Beiträge verzinsen muss, können die Versicherten auf diesem Weg die Verträge loswerden, ihre Beiträge zurückfordern und eine Zahlung von oft 30 % zusätzlich zum Rückkaufswert erreichen. Versicherungskunden der Allianz Lebensversicherungs-AG die mit ihren Verträgen nicht zufrieden sind, sollten sich daher jetzt anwaltlich beraten lassen.
Noch nie waren die Chancen so gut, Allianz-Lebensversicherungen zu widerrufen!
Rechtsanwalt Johannes Goetz von der Kanzlei KMP3G, die bereits mehrere hundert Lebensversicherungen erfolgreich rückabgewickelt hat, steht Versicherten für eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung.
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