Der Gründer der insolventen P&R Container Gruppe, Heinz Roth, sitzt in Untersuchungshaft. Dies gab die Oberstaatsanwältin von der Staatsanwaltschaft München I am Donnerstag mit. Heinz Roth wird verdächtigt, Anleger um mehrere Milliarden Euro betrogen zu haben.
Der Insolvenzverwalter der P&R-Gruppe, Dr. Michael Jaffé hatte entdeckt, dass von 1,6 Millionen Containern, die P&R an rund 54.000 Anleger verkauft hatte, knapp 1 Millionen überhaupt nicht existieren. Heinz Roth, der 2016 wieder die Geschäftsführung übernommen hatte, soll Jaffé in den ersten Monaten nach der Pleite noch bei der Aufklärung geholfen haben. Die Staatsanwaltschaft geht aber von Flucht- und Verdunkelungsgefahr aus. Der Gründer der P&R-Gruppe, die über verschiedene GmbHs Container an gutgläubige Anleger „verkaufte“, sitzt nun bis auf weiteres in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim ein.
Die Staatsanwaltschaft schätzt den Schaden für die Anleger wegen auf 1,5 bis 2 Milliarden Euro. Strafrechtlich könne auch eine Rolle spielen, dass P&R nur einem Bruchteil der Investoren Zertifikate über den Besitz eines bestimmten Containers ausgestellt hatte. Ohne das Zertifikat seien die Anleger womöglich nie Eigentümer der verkauften Container geworde, sagte der Oberstaatsanwalt. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt seit Mai gegen mehrere ehemalige P&R-Geschäftsführer. Zwei der früheren Geschäftsführer sind verstorben. Anleger hatten zuletzt insgesamt 3,5 Milliarden Euro in P&R-Container investiert. Laut Kornprobst dürfte es sich um den größten Anlegerbetrug in Deutschland handeln. Zeitweise galt P&R als größter Schiffscontainer-Vermieter der Welt. Jahrelang sei das Unternehmen offenbar tatsächlich sehr erfolgreich gewesen. Zu einem noch nicht festgestellten Zeitpunkt sei das Geschäftsmodell aber „in Betrug umgeschlagen“.
Nachdem nun auch die Staatsanwaltschaft München I zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Anleger nie Eigentümer der Container geworden sind und es sich um großangelegten Betrug gehandelt hat, stellen sich die geprellten P&R-Anleger die Frage, wie sie ihr Geld retten können. Schadensersatzansprüche können dabei - neben denjenigen gegen die verantwortliche Geschäftführer gegen Vermittler, Berater, Banken aber auch Wirtschaftsprüfer bestehen. Nur: Jeder Anleger muss seine Rechte selbst wahrnehmen. Das Insolvenzverfahren wird Jahre dauern und hieraus ist nicht viel zu erwarten. Der Insolvenzverwalter nimmt im Übrigen auch nicht die Rechte einzelner Anleger wahr. Ebenso wenig die Staatsanwaltschaft. Diese setzt keine individuellen Schadensersatzansprüche durch, sondern sorgt nur für die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen bei der P&R. Auch gibt es jetzt und in Zukunft keine Sammelklage, mit der P&R-Anleger an ihr Recht kommen könnten.
Die P&R -Anleger müssen daher jetzt handeln.
Wer abwartet, bis die verantwortlichen verurteilt sind und das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, wird feststellen, dass seine Schadensersatzansprüche längst verjährt sind!
Es gilt daher, jetzt tätig zu werden und die Ansprüche von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten und vor allem unabhängigen Kanzlei prüfen zu lassen. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München, ist seit über 25 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht auf Seiten der Anleger tätig. Rechtsanwalt Johannes Goetz steht jetzt für eine erste kostenfreie Einschätzung zur Verfügung.
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