Amtsgericht München eröffnet Insolvenzverfahren über P&R-Container - Insolvenzverwalter Jaffée fordert zur Forderungsanmeldung auf - Schneeballsystem seit über 10 Jahren - Rückforderung von Mieten und Rückkaufspreisen droht
Schneeballsystem seit über 10 Jahren
Das Amtsgericht München hat am Dienstag, den 24. Juli 2018 das Insolvenzverfahren über die P & R-Gruppe eröffnet. Über 50.000 Anleger haben rund 3,5 Milliarden € in die verschiedenen P & R GmbHs investiert. Mittlerweile wurde bekannt, dass von 1,6 Mio Containern 1 Mio fehlen. Der Insolvenzverwalter der P & R Container Gruppe, Rechtsanwalt Jaffée gab bekannt, dass diese Container nur auf dem Papier verkauft wurden und nie existiert haben. Neu eingeworbene Gelder seien dazu benutzt worden, die Mietzahlungen und Rückkaufspreise an die Altanleger zu zahlen. Damit würde die P & R Gruppe ein gigantisches Schneeballsystem darstellen. 90 % der Anleger haben nie Eigentum an irgendwelchen Containern erworben.
Rückforderung von Mieten und Rückkaufspreisen droht
Dies bedeutet zum einen, dass die P & R-Anleger nicht damit rechnen können, im Rahmen des Insolvenzverfahrens einen wesentlicherTeil ihres verlorenen Geldes zurück zu erlangen. Zum anderen müssen sie aber auch befürchten, vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der erhaltenen Mieten und Rückkaufspreise in Anspruch genommen zu werden. Hintergrund ist die sogenannte Insolvenzanfechtung. Bei Schneeballsystemen stellt die Auszahlung von Geldern regelmäßig eine unentgeltliche Leistung dar, so der Bundesgerichtshof. Die Zahlungen können und müssen dann sogar vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden, will er nicht selbst in die Haftung geraten. Dies gilt rückwirkend für Auszahlungen der letzten vier Jahren bis zur Insolvenz.
Schadensersatzansprüche jetzt prüfen lassen
P & R-Anleger müssen jetzt aktiv werden. Zum einen erhalten sie vom Insolvenzverwalter die Aufforderung, ihre Forderungen anzumelden. Die Frist dazu läuft bis zum 14. September. Die Insolvenzverwalter der verchiedenen P&R-GmbHs um den Münchner Rechtsanwalt Michael Jaffé versprechen in einer Mitteilung, die Anleger separat anzuschreiben und ihnen ab August vorausgefüllte Formulare zukommen zu lassen. Viele P & R-Anleger nehmen hierfür anwaltliche Unterstützung in Anspruch. Da aber nicht damit gerechnet werden kann, dass am Ende des langjährigen Insolvenzverfahrens viel Geld an die Anleger zurückfließen wird, sollten Anleger unbedingt zeitnah Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen. Wichtig ist es, Verjährungsfristen im Auge zu behalten. Als Anspruchsgegner kommen Vermittler, Wirtschaftsprüfer und Initiatoren der P & R Container Gruppe in Betracht. Die Kanzlei KMP3G KlamertTremel und Partner vertritt und berät bereits eine Vielzahl geschädigter P & R-Anleger und hat über 25 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Rechtsanwälte der Kanzlei stehen jederzeit gerne für eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung.
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