Die Kanzlei KMP3G Klamert Tremel und Partner Rechtsanwälte in München hat für eine P&R-Container- Anlegerin Schadensersatzklage gegen die Berater eingereicht. Insgesamt geht es um mehr als 400.000,- €. Die beklagte Beraterfirma hatte die Anlegerin nicht ausreichend über die Risiken der Anlage in die P&R Container GmbHs aufgeklärt.
Verstoß gegen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fordert bei der Anlageberatung und -vermittlung die vollständige und wahrheitsgemäße Aufklärung auf sämtliche, für die Anlageentscheidung des Kunden wesentliche Umstände. Wörtlich führt der Bundesgerichtshof aus, dass der Vermittler oder Berater den „Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten hat“ (BGH, 15. Juli 2010 - III ZR 337/08 mwN.). Diesen Anforderungen wurde die Beratung durch die Beklagte nicht gerecht, denn sie wies die Klägerin nicht auf sämtliche Risiken hin, die sich aus der Anlage in die P&R Container ergeben. Die Mandantin der Kanzlei KMP3G, sah sich mit dem Totalverlust ihrer Investition in Höhe von mehr als 400.000,- € konfrontiert. Zu allem droht auch noch die Insolvenzanfechtung und die Rückforderung von Mieten und Rückkaufspreisen, die in den letzten 4 Jahren vor der Insolvenz an die P&R-Anleger ausgezahlt wurden.
Schadensersatz und Insolvenzanmeldung
RP&R-Anleger, die ihr Geld retten wollen, werden neben der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle Schadensersatzansprüche durchsetzen müssen. Das Insolvenzverfahren und auch das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München wird Jahre dauern. So viel Zeit haben viele Anleger aber nicht. Viele Anlagevermittler haben die P&R als angeblich sichere Anlage empfohlen, ohne die Anleger über die Risiken und Mängel der Anlage aufzuklären. Es sei 40 Jahre immer gut gegangen, was solle da schon passieren, so eine gängige Verkaufsargumentation. Haben Vermittler die P&R-Anleger nicht vor den Risiken gewarnt, dürften sie sich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Sie müssen den betroffenen P&R-Anlegern dann das gesamte investierte Geld zurückzahlen und sie auch von möglichen Rückforderungen des Insolvenzverwalters freistellen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Die Kanzlei KMP3G Klamert Tremel + Partner hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht und vertritt derzeit eine hohe dreistellige Zahl von P&R-Anlegern. Rechtsanwalt Johannes Goetz steht für eine erste Einschätzung zur Verfügung. Die Kanzlei ermöglicht ihren Mandanten die rechtssichere Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle und die effektive und schnelle Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
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