Porsche Kilometerleasingverträge können widerrufen werden, da in vielen Fällen überhaupt keine oder eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Die Porsche Financial Services GmbH & Co. KG hat es über Jahre hinweg nicht für nötig gehalten, ihren Kilometerleasingverträgen Widerrufsbelehrungen beizufügen. Tatsächlich handelt es sich aber nach der Rechtsprechung auch bei Kilometerleasingverträgen um eine so genannte „entgeltliche Finanzierungshilfe“, bei denen Verbraucher über ihr Widerrufsrecht zu belehren sind. Wenn Verbraucher wie bei Porsche nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, und die Verbraucher können auch noch lange nach Abschluss des Vertrages das Porsche Kilometerleasing widerrufen.
Tatsächlich handelt es sich aber nach der Rechtsprechung auch bei Kilometerleasingverträgen um eine so genannte „entgeltliche Finanzierungshilfe“, bei denen Verbraucher über ihr Widerrufsrecht zu belehren sind. Wenn Verbraucher wie bei Porsche nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, und die Verbraucher können auch noch lange nach Abschluss des Vertrages das Porsche Kilometerleasing widerrufen.
Gezahlten Raten müssen zurückgezahlt werden
Mit Urteil vom 2. Oktober 2012 (I-24 U 15/12) stellte Oberlandesgerichts Düsseldorf klar, auch beim Kilometerleasing handelt es sich um eine „entgeltliche Finanzierungshilfe“ im Sinne des § 506 BGB. Ein Verbraucher, der dieses Kilometerleasing abschließt, ist damit über sein Widerrufsrecht zu belehren gewesen. Rechtsfolge ist, dass die finanzierende Bank sämtliche gezahlte Raten zurückzahlen muss. Das Oberlandesgericht Düsseldorf schließt sich damit der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Bereits in den Jahren 1986, 1996 und 1998 entschied der Bundesgerichtshof über Leasingverträge und stellt wiederholt fest, dass nach der damals geltenden Rechtslage auch Kilometerleasingverträge als Verbraucherkreditverträge zu werten waren und damit ein Widerrufsrecht bestand. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in der Entscheidung vom 2. Oktober 2012 klargestellt, dass dies auch nach neuerer Rechtslage gilt.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Wer einen Porsche mit Kilometerleasing erworben hat, sollte jetzt seine Ansprüche prüfen lassen. Rechtsanwalt Johannes Goetz, Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht von der Kanzlei KMP3G Klamert + Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, München hat bereits einer Vielzahl von Autobesitzern geholfen, ihre Autofinanzierungen erfolgreich abzuwickeln. Er steht für eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung.