Wieder hat der VW-Konzern ein OLG-Urteil in letzter Minute verhindert. Die Klägerin bekommt dabei aber sogar mehr, als sie gefordert hatte.
Kurz vor einem potentiell wegweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg hat der VW-Konzern die Notbremse gezogen: VW bzw. das Autohaus überwies der Klägerin einfach die geforderte Summe. Einerseits wurde die Klage damit hinfällig, andererseits kann die Klägerin dadurch ihr vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug behalten und muss auch keine Nutzungsentschädigung zahlen.
Ursprünglich hatte die Kundin, die von der Kanzlei KMP3G vertreten wird, in ihrer Klage von VW die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangt – und in erster Instanz verloren. Vor dem OLG Naumburg (Aktenzeichen 1 U 115/17) zeichnete sich dagegen eine Niederlage für VW/das Autohaus ab: Da absehbar war, dass die Vorstände des Volkswagen-Konzerns erneut mit Verweis auf die „Geheimhaltung“ keine Fragen beantworten würden, hätte Audi den Prozess aufgrund der „sekundären Beweislast“ voraussichtlich verloren.
Ein Vergleichsangebot, das ein solches Urteil verhindern sollte, lehnte die Klägerin ab. Sie wollte eine Entscheidung des Gerichts erzwingen, um auch für andere vom Abgasskandal betroffene Diesel-Besitzer rechtliche Klarheit zu schaffen. Dem ist VW/Autohaus nun zuvorgekommen, indem der geforderte Kaufpreis von 32.214,99 € sowie alle Gerichts- und Anwaltskosten überwiesen wurden. Einerseits hat VW damit wieder einmal ein Urteil verhindert. Andererseits kann die Kundin dadurch ihr Auto behalten, da es sich im juristischen Sinne um eine „Zahlung ohne Rechtsgrund“ handelt.
Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.