Der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG wird zum 1.4.2017 aufgelöst. Das hat die Geschäftsführung des Fonds mitgeteilt.
BaFin-Erlaubnis fehlt – Anleger müssen mit erheblichen Verlusten rechnen
Der Fonds hat die nötige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht erhalten. Seit 2014 habe der Fonds das erfolglos versucht. Die Fortführung mache auch wirtschaftlich keinen Sinn mehr, so die Geschäftsführung weiter. Am 31.1.2017 wurde daher der Beschluss zur Auflösung gefasst. Anleger des Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG müssen damit rechnen, einen erheblichen Teil des von ihnen investierten Geldes zu verlieren. Sie sollen aber trotzdem weiter Raten einzahlen – eine äußerst unbefriedigende Situation.
Insolvenz der Amvac traf Fonds hart
Im Jahr 2016 war das Insolvenzverfahren über die Amvac AG eröffnet worden. Hier war der Fonds wie auch die Vorgängerfonds Venture Plus Fonds 1, 2 und 3 KG mit erheblichen Summen investiert. Die Insolvenz traf die Venture Plus Fonds daher hart. Latent war auch von Anfang an das Problem, dass der Fonds die erforderliche BaFin-Erlaubnis nie hatte. Die Auflösung kommt daher nicht mehr überraschend.
Schadensersatz für Anleger
Anleger können Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies gilt, wenn sie nicht ausreichend über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden, bevor sie zeichneten. Vielen Anlegern wurde der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG als sichere Anlage empfohlen. Oft war ihnen dabei aber gar nicht klar, dass die Fonds extrem lange Laufzeiten hat – bis zu 25 Jahre. Für Anleger ab einem bestimmten Alter ist das keine sinnvolle Anlage mehr. Zum Ersatz verpflichtet sind Anlagevermittler und Berater, aber auch die Gründungskommanditistin. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte in München ist zudem der Auffassung, dass die Emissionsprospekte der Venture+ Fonds fehlerhaft sind. Auch hierauf gestützt können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Schadensersatz umfasst die gesamte eingezahlte Beteiligungssumme, abzüglich von eventuellen Ausschüttungen. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte berät und vertritt bundesweit Mandanten, die in den Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG investiert haben.
Schnelles Handeln ist gefragt
Wer sein Geld in einen der Venture Plus Fonds angelegt hat, sollte sich sofort an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden.