Viele Autokredite und Leasingverträge können widerrufen werden. Da die Finanzierungen sogenannte verbundene Verträge sind, können Verbraucher auf diesem Weg das erworbene Auto loswerden und einen Großteil des gezahlten Geldes zurückerhalten. Betroffen sind Verträge ab dem 11.6.2010. Bei Verträgen ab dem 13.6.2014 gibt es eine verbraucherfreundliche Besonderheit: Bei diesen müssen die Käufer nach einem Widerruf weder Nutzungs- noch Wertersatz leisten.
Geld zurück bei Verträgen ab dem 11.6.2010
Verbraucher können Autokredite und Leasingverträge widerrufen, die ab dem 11.6.2010 geschlossen wurden. Oft wurden in den Verträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen erteilt. Dann können Verbraucher gegenüber den finanzierenden Banken den Widerruf immer noch erklären, denn bei einem Fehler in der Belehrung beginnt die Widerrufsfrist nie zu laufen. Wird der Widerruf erklärt, muss die Bank die Anzahlung und den Großteil des Tilgungsanteils der Raten zurückzahlen. Nur die Zinsanteile der bereits gezahlten Raten darf die Bank behalten.
Besonders lohnend bei Verträgen ab dem 13.6.2014
Besonders lohnt sich ein Widerruf bei Verträgen, die ab dem 13.6.2014 abgeschlossen wurden. Dann muss sich der Verbraucher nämlich noch nicht einmal Nutzungs- und Wertersatz anrechnen lassen.
Anwälte überprüfen Verträge
Viele Banken haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Wer seinen Autokredit oder Leasingvertrag überprüfen lassen möchte, sollte sich jetzt an eine auf Bankrecht spezialisierte Kanzlei wenden.