Der Widerspruch gegen Lebensversicherungen bleibt ein aktuelles Thema. Verschiedene Zeitungen berichten, dass die Stabilität einzelner Versicherer in Gefahr sei. Bei fast allen Unternehmen bestünde dringender Handlungsbedarf. Eine aktuelle Untersuchung von 84 Anbietern durch den Bund der Versicherten und des Versicherungsanalysten Carsten Zielke belege, dass 40 Versicherungen Probleme haben, akzeptable Gewinne zu erwirtschaften haben.13 wiesen sogar eine negative Gewinnerwartung aus. 23 Gesellschaften bräuchten mehr Eigenkapital zur Absicherung. Kunden der Unternehmen befürchten, dass die teilweise noch Jahre laufenden Verträge von den Versicherungen nicht mehr bedient werden können oder die erwartete Verzinsung nicht erreicht werden könne.
13 wiesen sogar eine negative Gewinnerwartung aus. 23 Gesellschaften bräuchten mehr Eigenkapital zur Absicherung. Kunden der Unternehmen befürchten, dass die teilweise noch Jahre laufenden Verträge von den Versicherungen nicht mehr bedient werden können oder die erwartete Verzinsung nicht erreicht werden könne.
Untersuchung benennt Versicherungen mit Problemen
Konkret fehle es der Bayerischen Beamten Lebensversicherung, der Arag Lebensversicherung und der Athene Lebensversicherung an Eigenkapital. Das habe zur Folge, dass die Solvenz (Absicherung gegen plötzlich eintretende große Risiken) unzureichend sei und Verluste möglicherweise nicht aufgefangen werden könnten. Größere Verluste könnten auch die Debeka in Schwierigkeiten bringen, so die Untersuchung. Bei der Allianz Lebensversicherung würden die Versicherten zu langsam an den Überschüssen beteiligt, dadurch entginge ihnen eine höhere Rendite. Auch bei der R+V Lebensversicherung AG, der Aachen-Münchener und der Zurich Deutscher Herold würden die Kunden zu wenig an den Gewinnen beteiligt.
Widerspruch als Ausweg: Verzinsung von über 30 % möglich
Viele Lebensversicherungskunden, die ihre eingezahlten Beiträge mitsamt einer erheblichen Verzinsung zurück fordern möchten, können den Widerspruch gegen das Zustandekommen der Versicherungen erklären. Bei Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, ist oft heute noch eine Rückabwicklung möglich. Der Kunde ist dann so zu behandeln, als habe er den Vertrag nie abgeschlossen. Das heißt, die Versicherung muss dem Kunden die eingezahlten Beiträge größtenteils zurück zahlen. Hinzu kommt ein sogenannter Nutzungswertersatz: Die Versicherung muss alles, was sie selbst mit dem Geld der Kunden erwirtschaftet hat, herausgeben. Bei einer Rückabwicklung durch Widerspruch oder Widerruf ist deshalb oft ein Mehrwert von 30 % und mehr möglich – zusätzlich zu den eingezahlten Beiträgen.
Anwälte setzen Ansprüche durch
Viele Lebensversicherungsunternehmen weigern sich aber, den Rückabwicklungsanspruch freiwillig anzuerkennen und auszuzahlen. Daher ist Kunden ist zu raten, sich zeitnah an eine auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisierte Kanzlei zu wenden. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München hat jahrzehntelange Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen gegen Banken, Versicherungen und große Anlageunternehmen und betreut bereits eine Vielzahl von Lebensversicherungskunden. Rechtsanwalt Johannes Goetz steht für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.