Das Erbrecht bedeutet den Vermögensübergang nach dem Tod auf den oder die Erben. Aber auch Schenkungen zu Lebzeiten beeinflussen den Nachlass und erzeugen Ansprüche der übergangenen gesetzlichen Erben (sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche). Lesen Sie mehr über die wichtigten Aspekte bei der Gestaltung.
Bei allen erbrechtlichen Fragen sind drei wichtige Aspekte zu beachten, nämlich der so genannte
„Erbrechts-TÜV“:
T wie Testament
Ü wie Übergabe
V wie Vollmacht
All diese Instrumente wirken auf einen späteren Nachlass ein.
In einem ersten Gespräch ermitteln wir die in Ihrem Fall relevante „Ausgangslage“ und fassen diese schriftlich zusammen. Unser besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Substanz-Nutzen-Analyse beim Vermögensfluss von der älteren auf die jüngere Generation.
In enger Abstimmung mit Ihren Wünschen erfolgt sodann der Entwurf eines Testaments, Erbvertrags, eines Übergabevertrags oder andere Gestaltungen mit der Vertiefung und Feinarbeit bis zum Abschluss beim Notar. So wird ganz individuell für jeden Ratsuchenden die passende Lösung entwickelt. Die steuerliche Abstimmung ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der Beratung.