Lebensversicherungen aus dem Zeitraum 1991-2007 können rückabgewickelt werden.
Versicherer müssen Prämien zurückzahlen und verzinsen.
Mehrwert bis zu 40 % gegenüber einer Kündigung möglich.
Ersteinschätzung durch Klamert& Partner kostenfrei
Rückabwicklung von Lebensversicherungen
Bundesgerichtshof ermöglicht Rückabwicklung von Millionen Verträgen und verurteilt Versicherung dazu, eingezahlte Prämien mitsamt einer hohen Verzinsung an Versicherungsnehmer zu zahlen
Mit mehreren Urteilen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Lebensversicherungen aus den Jahren 1991 bis 2007 auch heute noch wirksam rückabgewickelt werden können. Das gilt immer dann, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufs-, Rücktritts- oder Widerspruchsrecht belehrt wurde.
Viele Kunden können daher heute noch dem Vertragsschluss widersprechen und die Versicherung zur Rückzahlung sämtlicher Prämien auffordern. Die Versicherer müssen die eingezahlten Prämien außerdem verzinsen. Dadurch ergibt sich ein hoher Mehrwert für die Kunden. Regelmäßig sind bis zu 40 % über dem Rückkaufswert möglich.
Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an, ob die Rückabwicklung Ihres Vertrages Aussicht auf Erfolg hat.
Welche Verträge können rückabgewickelt werden?
Grundsätzlich können
rückabgewickelt werden. Betroffen sind
gleich ob
Wir haben Fehler in den Vertragsunterlagen
gefunden, die aus unserer Sicht die Rückabwicklung ermöglichen. In vielen Fällen liegen auch bereits Gerichtsurteile vor, die Fehler bestätigen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können auch gekündigte Verträge noch rückabgewickelt werden.
Lediglich bei Verträgen, die unmittelbar nach Vertragsschluss (typischer Fall: Besicherung eines Darlehens) oder während der Vertragszeit zweimal abgetreten wurden hat der Bundesgerichtshof eine Verwirkung des Rückabwicklungsrechts angenommen. Bei gekündigten Verträgen kann eine Rückabwicklung unter Umständen unwirtschaftlich sein wegen der dadurch entstehenden Kosten. Bei Riester- und Rürup-Verträgen müssen unter Umständen genossene Steuervorteile an das Finanzamt zurückgezahlt werden.
Ob ein Vertrag rückabgewickelt werden kann, bleibt eine Frage des Einzelfalls. Sprechen Sie uns an. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei.
Warum bringt die Rückabwicklung mehr als die Kündigung?
Wenn der Kunde die Versicherung kündigt, erhält er den Rückkaufswert. Dieser setzt sich zusammen aus den eingezahlten Prämien sowie – soweit die Theorie – eine Verzinsung. Abzuziehen sind die Risikokosten, Verwaltungskosten und Abschlusskosten. Einmal im Jahr teilen die Versicherer ihren Versicherten den aktuellen Rückkaufswert mit. Immer mehr Versicherungsnehmer stellen fest, dass der Rückkaufswert in den letzten Jahren immer mehr abgesunken ist. Das liegt meist daran, dass die versprochene Verzinsung heute nicht mehr erreicht wird. Viele Versicherte würden daher einen Verlust machen, wenn sie heute ihre Verträge kündigten. Wie die Versicherer auf den Rückkaufswert kommen, ist für viele Versicherungsnehmer dabei überhaupt nicht nachvollziehbar.
Erklärt der Kunde aber statt der Kündigung den Rücktritt, Widerruf oder Widerspruch, ergibt sich meistens in völlig anderes Bild. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Versicherung dem Versicherten dann nämlich die eingezahlten Prämien zurückzahlen. Abziehen darf sie nur die Risikokosten. Die Verwaltungskosten und Abschlusskosten erhält der Versicherungsnehmer zurück. Außerdem muss der Versicherer die eingezahlten Prämien verzinsen – der so genannte Nutzungswertersatz oder „Nutzungsentschädigung“. Der Versicherer muss nämlich per Gesetz alles herausgeben, was er aus dem Vertrag erhalten hat. Dazu gehört auch alles, was der Versicherer während der Vertragslaufzeit durch Anlage des Geldes des Kunden erwirtschaftet hat.
Wie hoch ist mein Rückabwicklungsanspruch?
Nutzen Sie unseren Schnellrechner um eine ungefähre erste Einschätzung zu erhalten, wie viel Sie bei einer Rückabwicklung erwarten können.
Wie hoch der Rückzahlungsanspruch ist, hängt vom Einzelfall ab. Dabei spielen unter anderem die Vertragslaufzeit, die Höhe der Prämien, dass Alter und Geschlecht der versicherten Person eine Rolle ebenso wie die konkrete Vertragsgestaltung: Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine zusätzliche Unfallversicherung Bestandteil des Vertrages? Die Höhe der Verzinsung der Prämien richtet sich schließlich danach, was das jeweilige Versicherungsunternehmen während der Vertragslaufzeit mit dem Geld der Kunden am Kapitalmarkt erwirtschaftet hat. Für diese aufwändige Berechnung bedarf es eines Versicherungsmathematikers.
Wir empfehlen unseren Mandanten einen der renommiertesten Versicherungsmathematiker Deutschlands, der aufgrund seiner Unabhängigkeit und seinem großen Fachwissen in der Lage ist, den großen Versicherungsunternehmen die Stirn zu bieten. Mehrere Gerichte haben uns bereits bestätigt: Die Berechnungen sind hieb- und stichfest.
Ein Beispiel eines unserer Mandaten:
1. der angebotene Rückkaufswert der Versicherung liegt bei 43.647,51 €.
2. der errechnete Rückabwicklungsanspruch, bei Widerruf, liegt bei 61.775 €.
Durch die Rückabwicklung steht dem Mandanten ein Mehrwert i.H.v. 18.127,49 € oder 41,53 % über dem Rückkaufswert zu.
Welche Kosten fallen für mich an?
Die Ersteinschätzung, ob eine Rückabwicklung Aussicht auf Erfolg hat, ist bei uns kostenfrei.
Anwalts- und Gerichtskosten
In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten. Gerne fragen wir die Kostenübernahme für Sie an. Sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder Ihre Rechtschutzversicherung die Deckung verweigern, erhalten Sie von uns einen konkreten Kostenvoranschlag. Dann können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten.
Kosten für den Versicherungsmathematiker
Die Kosten für den Versicherungsmathematiker übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherer nicht freiwillig, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet wären. Mehrere Gerichte haben bestätigt: Wenn der Versicherungsnehmer seine Ansprüche anders gar nicht konkret beziffern und substantiieren kann, müssen die Rechtsschutzversicherer auch Kosten für außergerichtliche Gutachter übernehmen. Falls auch Ihre Rechtsschutzversicherung die Übernahme verweigert, müssen Sie diese Kosten zunächst vorschießen. Sie haben allerdings einen Ersatzanspruch gegenüber der Lebensversicherung. Diese muss Ihnen die Kosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen.
Im Verhältnis zu ihren Rückabwicklungsansprüchen sind die Kosten des Mathematikers aber gering. Auch hierzu erhalten Sie einen Kostenvoranschlag und können entscheiden, ob Sie die Berechnung in Auftrag geben möchten. Sprechen Sie uns an.
Was muss ich tun, um eine kostenfreie Ersteinschätzung zu erhalten?
Wenn Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung von uns wünschen, ob eine Rückabwicklung Aussicht auf Erfolg hat, klicken Sie oben auf "Kostenlose Ersteinschätzung"
oder schicken Sie uns folgende Unterlagen:
Gerne können Sie uns die Unterlagen per E-Mail schicken. Wir benötigen Ihre Unterlagen nicht im Original. Lesbare Kopien, Scans oder Faxe genügen. Eingeschickte Originale scannen wir und schicken sie umgehend wieder an Sie zurück.
Falls Ihnen einzelne dieser Unterlagen nicht mehr vorliegen, können Sie sie bei der Lebensversicherung anfragen. Fordern Sie das Unternehmen dazu mit einer 2-wöchigen Frist zur Zusendung einer Kopie oder Reproduktion der fehlenden Unterlagen auf. Hier finden Sie dafür ein Musterschreiben.
Welche Informationen sind für die Berechnung der Höhe meiner Ansprüche erforderlich?
Sollte die Rückabwicklung erfolgversprechend sein, wollen Sie wissen, wie hoch Ihr Anspruch ist. Hierzu benötigt der Versicherungsmathematiker folgende Unterlagen und Angaben:
Auch hier gilt:
Gerne können Sie uns die Unterlagen per E-Mail schicken. Wir benötigen Ihre Unterlagen nicht im Original. Lesbare Kopien, Scans oder Faxe genügen. Eingeschickte Originale scannen wir und schicken sie umgehend wieder an Sie zurück.
Falls Ihnen einzelne dieser Unterlagen nicht mehr vorliegen, können Sie sie bei der Lebensversicherung anfragen. Fordern Sie das Unternehmen dazu mit einer 2-wöchigen Frist zur Zusendung einer Kopie oder Reproduktion der fehlenden Unterlagen auf. Hier finden Sie dafür ein Musterschreiben.
Wie kann ich meinen Vertrag rückabwickeln?
Unsere Ersteinschätzung ist positiv und die Berechnung durch den Versicherungsmathematiker ergibt einen attraktiven Rückabwicklungswert. Nun wollen Sie Ihren Vertrag rückabwickeln. So geht’s:
Mit einem von uns bereitgestellten Musterschreiben können Sie die Lebensversicherung zur Rückabwicklung Ihres Vertrages auffordern.
Die Kopie des Schreibens schicken Sie bitte an uns. Nach Möglichkeit drucken Sie bitte auch die Zugangsbestätigung aus und schicken diese an uns (kann online bei der Post abgefragt werden).
Sollte die Lebensversicherung den Widerspruch zurückweisen oder nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist reagieren, bitten wir um Ihre Nachricht und gegebenenfalls Einsendung des Antwortschreibens.
Jetzt erteilen Sie uns Vollmacht und wir fragen die Deckung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an oder wenden uns direkt mit einem außergerichtlichen Forderungsschreiben an die Lebensversicherung.