Sie haben Ihren PKW bei VW oder anderen Herstellern finanziert oder geleast? Sie haben ihren Vertrag nach dem 11.6.2010 geschlossen?

So sieht die Lösung aus: Geben Sie Ihren PKW zurück und erhalten Ihre eingezahlten Gelder zurück.
Wir verraten Ihnen, wie es geht, auf was Sie achten müssen und setzen Ihre Ansprüche durch.

Möglich macht dies der Widerrufs-Joker!

 Laut Land­gericht Ravens­burg müssen Auto­käufer mit nach 13. Juni 2014 geschlossenen Vertrag nicht einmal für die mit dem Auto gefahrenen Kilo­meter zahlen.

Die Kredit- und Leasing­verträge fast aller Auto­banken sind fehler­haft.

Folge: Käufer, die ihren Wagen nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit- oder Leasing­vertrag finanziert haben, dürfen ihn zeitlich unbe­schränkt widerrufen. Sie erhalten dann Anzahlung und Raten zurück. Im Gegen­zug müssen sie das Auto zurück­geben.

Neu: Laut Land­gericht Ravens­burg müssen Auto­käufer mit nach 13. Juni 2014 geschlossenen Vertrag nicht einmal für die mit dem Auto gefahrenen Kilo­meter zahlen..Auch Autokredite und Leasingverträge der VW Banken( Audi-Seat-Skoda) können widerrufen werden.
Da die Finanzierungen mit dem Kauf des Fahrzeugs verbundene Verträge sind, können Verbraucher auf diesem Weg

  • das erworbene Auto zurückgeben und 

  • einen Großteil des gezahlten Geldes bzw. Alles zurückerhalten.

Die Stiftung Warentest und Test.de haben  darüber berichtet, dass etwa in Kreditverträgen der Autobanken des VW-Konzerns die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten worden sind.

Bei Verträgen ab 13.6.2014 gilt eine zusätzliche, verbraucherfreundliche Besonderheit: Hier müssen die Käufer nach einem wirksamen Widerruf weder Nutzungs- noch Wertersatz leisten.

Verbraucher können Autokredite und Leasingverträge widerrufen, die ab dem 11.6.2010 geschlossen wurden. Oft wurden in den Verträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen erteilt. Dann können Verbraucher gegenüber den finanzierenden Banken den Widerruf immer noch erklären, denn bei einem Fehler in der Belehrung beginnt die Widerrufsfrist nie zu laufen.

Verträge ab dem 11.6.2010
Wird der Widerruf wirksam erklärt, muss die Bank die geleisteten Zahlungen abzüglich eines Nutzungsanteils zurückzahlen.

Verträge ab dem 13.6.2014
Besonders lohnt sich ein Widerruf bei Verträgen, die ab dem 13.6.2014 abgeschlossen wurden. Dann muss sich der Verbraucher nämlich noch nicht einmal Nutzungs- und Wertersatz anrechnen lassen. Nur die Zinsanteile der bereits gezahlten Raten darf die Bank behalten
Viele Banken haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet.
Die Grundlage ist beim Widerrufsjoker immer die gleiche: Bei vielen Geschäften steht Verbrauchern ein – i.d.R. 14tägiges –Widerrufsrecht zu, so auch bei Autokrediten. Diese Widerrufsfrist beginnt aber frühestens dann zu laufen, wenn der Kunde korrekt über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Enthält die Widerrufsbelehrung Fehler oder bekommt der Kreditnehmer sie gar nicht erst, hat er dadurch ein „ewiges Widerrufsrecht“. Und offenbar haben viele Banken bei Autokrediten Fehler gemacht.

Bei diesen Autoherstellern und Banken sind Autokredite betroffen
Grundsätzlich sticht der Widerrufsjoker bei Autokrediten, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden – sofern die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Betroffen sind wohl vor allem die eigenen Banken der Autohersteller, da diese einen Großteil der Neuwagen finanzieren.Laut TEST.de sind folgende Banken betroffen.

  • Alfa Romeo Bank(Zweig­nieder­lassung der FCA Bank Deutsch­land Gmb
  • Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH:
    BDK Bank Deutsches Kraft­fahr­zeuggewerbe GmbH:
  • BMW Bank GmbH:
    BW Bank Baden-Württem­bergische Bank(unselbst­ständige Anstalt der Landes­bank Baden-Württem­berg, finanziert Autos von Porsche)
  • Commerz Finanz GmbH:
    Fiat Bank(Zweig­nieder­lassung der FCA Bank Deutsch­land GmbH)
  • Ford Bank(Nieder­lassung der FCE Bank plc)
    Lotus Financial Services (AKF Bank GmbH & Co. KG)
  • Jaguar Bank
    (Zweig­nieder­lassung der FCA Bank Deutsch­land GmbH)
    Lancia Bank (Zweig­nieder­lassung der FCA Bank Deutsch­land GmbH)
  • Land Rover Bank
    Maserati Bank
  • Mercedes-Benz Bank AG
  • Mercedes-Benz Leasing GmbH
    Nissan Bank(Geschäfts­bereich der RCI Banque S.A., Nieder­lassung Deutsch­land)
  • Opel Bank GmbH:
    Porsche Financial Service GmbH & Co KG
  • PSA Bank Deutsch­land GmbH(Peugeot, Citroen)
    Renault Bank(RCI Banque S. A., Nieder­lassung Deutsch­land)
  • Santander Consumer Bank AG:
    S-Kredit­partner GmbH (Kredit­partner der Sparkassen):
  • Toyota Kredit­bank GmbH
    VW-Bank und ihre Zweigstellen für Seat, Skoda und Audi:
  • VW-Leasing GmbH:Volkswagen Bank und andere Banken des VW-Konzerns (Audi Bank, SEAT Bank, ŠKODA Bank)

Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass auch die folgenden Banken bei Autokrediten Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen gemacht haben. Da diese Kredite oft direkt von Händlern vermittelt werden, können daher auch weitere Autohersteller betroffen sein:

  • Targobank
  • Commerzbank

Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung, um prüfen zu können, ob auch in Ihrem Fall ein Widerruf der Finanzierung und damit eine Rückabwicklung des gesamten Autokaufs möglich ist.

Tipps zum Widerrufs-Joker

Die VW-Bank und ihre Zweigstellen für Seat, Skoda und Audi sowie weitere Autobanken haben Kreditnehmer nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert. Die Folge: Die eigentlich nur zweiwöchige Frist für den Widerruf beginnt nicht zu laufen. Kreditnehmer können auch vor Jahren abgeschlossene Verträge noch widerrufen. Sie können dann das finanzierte Auto zurückgeben. test.de gibt Tipps für den Autokreditwiderruf.

  • Betroffene Verträge. Fehler fanden Rechtsanwälte in ab 11. Juni 2010 geschlossenen Verträgen verschiedener Autobanken. Diese Verträge können Sie auch heute noch widerrufen. Wir vermuten: Auch die Verträge vieler anderer Autokreditbanken sind fehlerhaft. Lohnend ist der Widerruf, wenn Autokauf und Kreditvertrag aus einer Hand kamen und so wie oft der Autohändler den Vertrag zur Finanzierung des Wagens vermittelt hat.
  • Kundenvorteil. Wenn Sie solche mit einem Autokauf verbundenen Kreditverträge widerrufen, müssen Sie anschließend Ihr Auto zurückgeben. Im Gegenzug erhalten Sie sowohl die Anzahlung als auch die Kreditraten zurück. Nur die – meist nicht sonderlich hohen – Zinsen darf die Bank behalten.
  • Ältere Kreditverträge. Bei bis 12. Juni 2014 abgeschlossenen Kreditverträgen müssen Sie außerdem eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen. Die Berechnungsformel ist einfach: „Gefahrene Kilometer / typische Gesamtlaufleistung (meist 250 000 Kilometer, bei kleineren Wagen zuweilen 200 000, bei großen 300 000) * Kaufpreis. In der Regel lohnt sich der Widerruf bei Autos, die noch nicht viele Kilometer gefahren sind. Hat ein Auto schon einen großen Teil seiner typischen Gesamtlaufleistung hinter sich, ist es je nach Alter und Zustand des Wagens zuweilen günstiger, ihn zu behalten.
  • Jüngere Kreditverträge. Bei von 13. Juni 2014 an abgeschlossenen Kreditverträgen müssen Sie jedenfalls nach Ansicht von Verbraucherschützern und Rechtsanwälten und Richterinnen wie Marianne Voigt vom Landgericht Berlin keine Nutzungsentschädigung zahlen. Dann ist ein Widerruf in vielen Fällen lukrativ.
  • Versand Widerrufsschreiben. Verschicken Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie den unterzeichneten Rückschein gut auf.
  • Mögliche Bankenreaktion. Zuweilen melden sich Mitarbeiter der Bank nach einem Widerruf telefonisch. Sie können sich in so einem Fall etwaige Vorschläge ruhig anhören. Sie sollten sich aber auf keine Diskussion darüber einlassen, ob der Widerruf sinnvoll ist und was er Ihnen konkret bringt. Erklären Sie nicht, warum Sie vom Vertrag zurückgetreten sind. Sie müssen dafür keinen Grund nennen. Er ist Ihr gutes Recht. Verweisen Sie auf Ihr Widerrufschreiben und bekräftigen Sie die Forderung auf Bestätigung des Widerrufs.
  • Anwaltsprüfung. Bleibt die Bestätigung des Widerrufs aus, sollten Sie Ihren Fall von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, der Erfahrungen mit dem Widerruf von Autokreditverträgen der betreffenden Bank hat. Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben oder rechtzeitig vor dem Widerruf abschließen, muss diese für die Kosten des Rechtsstreits zahlen, sofern ein Kreditwiderruf nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Bei den meisten klassischen Rechtsschutzversicherern gibt es solche Ausschlüsse bereits. Beispiel für eine solche Ausschlussklausel: „Es besteht kein Rechtsschutz, wenn (…) der Versicherungsnehmer ein Recht (z. B. Widerruf) ausübt (…) und sich als Voraussetzung dafür auf die Mangelhaftigkeit der (…) Belehrung (…) beruft (…).“ Spezialanbieter, die – wie etwa der ADAC – nur Verkehrsrechtsschutz anbieten, müssen die Kosten für Kreditwiderrufsstreitigkeiten oft übernehmen. Fragen Sie im Zweifel beim Anwalt nach, ob Ihre Versicherung zahlen muss. Beachten Sie: Nach Abschluss von Rechtsschutzversicherungen gilt oft eine dreimonatige Wartezeit.

Kosten

Die Erstprüfung des Kfz-Finanzierungs/Leasingvertrages und die hieraus folgende Kurzberatung sind kostenfrei. Kosten fallen erst an, wenn wir über die Erstprüfung hinaus für Sie tätig werden.

Grundsätzlich richten sich die anwaltlichen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches sich am Streitwert orientiert. Gern geben wir Ihnen hierfür eine exakte Kosteneinschätzung ab.

In vielen Fällen übernimmt die bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten des außergerichtlichen – und gegebenenfalls auch gerichtlichen Verfahrens. Hier beraten wir Sie gern bzw. holen die notwendige Kostendeckungszusage ein. Bei Neuabschluss einer Rechtschutzversicherung übernimmt diese ebenso, je nach Rechtsschutzversicherung sofort oder nach einer Wartezeit von drei Monaten die jeweiligen Kosten. Fragen Sie uns diesbezüglich.