Anwalt
Ausländerrecht
München —
KLAMERT & PARTNER
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Sie möchten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, klären, ob Sie Ihre bisherige behalten dürfen, oder gegen einen ablehnenden Bescheid vorgehen? Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) zum 27.06.2024 ist die Einbürgerung in Deutschland in vielen Fällen nach fünf Jahren möglich — bei besonderen Integrationsleistungen sogar nach drei. Mehrstaatigkeit ist seither grundsätzlich zulässig. Als Anwalt für Einbürgerung in München prüfen wir Ihre Voraussetzungen, bereiten den Antrag vor und begleiten Sie durch das Verfahren beim Kreisverwaltungsreferat oder Landratsamt. Beratung auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch und Portugiesisch.
Einbürgerung und Staatsangehörigkeit
Teaser: Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 27.06.2024 ist die Einbürgerung in Deutschland in vielen Fällen nach fünf Jahren möglich, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei. Doppelte Staatsbürgerschaft ist seither grundsätzlich zulässig. Als Anwalt für Einbürgerung in München prüfen wir Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung, bereiten Anträge mit allen Nachweisen vor und vertreten Sie bei Ablehnungen vor dem Verwaltungsgericht München.

§24 AufenthG & Ukraine-Mandate — Beratung auf Ukrainisch und Russisch
Seit März 2022 leben über eine Million ukrainische Staatsangehörige unter dem Schutz des §24 AufenthG in Deutschland. Bei KLAMERT & PARTNER betreuen wir ukrainische Mandantinnen und Mandanten persönlich auf Ukrainisch und Russisch durch Denys Osypenko — selbst aus der Ukraine, juristisch geschult, seit Beginn des Krieges intensiv mit §24-Verfahren befasst. Wir begleiten Verlängerungen, Statuswechsel in andere Aufenthaltstitel (§§16, 18, 19c AufenthG), Familiennachzug, Aufenthaltsverfestigung sowie die ersten Schritte zur Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung.

Familiennachzug nach München
Teaser: Beim Familiennachzug zählen Details: Sprachnachweis A1 für Ehegatten nach § 30 AufenthG, gesicherter Lebensunterhalt, Wohnraumnachweis, Visumverfahren über die deutsche Auslandsvertretung. Wir begleiten Ehegattennachzug, Kindernachzug und Elternnachzug — auch bei Schutzberechtigten und in komplexen Drittstaats-Konstellationen. Frühe Beratung verhindert Verzögerungen, die in Verfahren zur Familienzusammenführung oft den Unterschied machen.

Fachkräfteeinwanderung in München (FEG 2.0)
Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG 2.0) öffnet drei Wege nach Deutschland: Blaue Karte EU für akademische Fachkräfte, anerkannter Berufsabschluss für Fachkräfte mit Berufsausbildung und die neue Chancenkarte auf Punktebasis für die Arbeitssuche. Wir prüfen, welcher Aufenthaltstitel für Sie passt, koordinieren das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG und begleiten die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Business Immigration für Unternehmen
Internationale Fachkräfte, konzerninterne Entsendungen, Investorenvisa, Gründer-Aufenthalte: Im Bereich Business Immigration beraten wir Unternehmen aus dem Großraum München bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter, der Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit, der ICT-Karte für konzerninterne Transfers und beim Aufenthaltstitel zur selbstständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG. Auch bei Anfragen englischsprachiger Mandanten stehen wir bereit.

Abschiebung und Ausweisung — Anwalt in München
Bei drohender Ausweisung nach §§ 53 ff. AufenthG oder Abschiebung nach §§ 58 ff. AufenthG zählt jeder Tag. Wir prüfen Bescheide, beantragen einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht München und arbeiten — wo möglich — auf eine Duldung oder einen Bleiberechtstitel hin. Auch im Asylverfahren und bei Folgeanträgen begleiten wir Mandantinnen und Mandanten kompetent. Für ukrainisch- und russischsprachige Mandanten ist Denys Osypenko Ihr Ansprechpartner.

Verwaltungsverfahren und Rechtsbehelfe im Ausländerrecht
Wenn das Kreisverwaltungsreferat (KVR) München oder die zuständige Ausländerbehörde nicht entscheidet, fehlerhaft entscheidet oder Bescheide unklar formuliert: Wir vertreten Sie im Verwaltungsverfahren und in allen Rechtsbehelfen. Dazu zählen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG, Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO, Widerspruch und Anfechtungsklage. Vor dem Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof setzen wir Ihre Rechte konsequent durch.

Duldung und Bleiberecht in München
Eine Duldung nach § 60a AufenthG ist kein Aufenthaltstitel, sondern die Aussetzung der Abschiebung — sie schafft aber Spielraum für den Übergang in einen rechtmäßigen Aufenthalt. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall ein Bleiberecht nach § 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende), § 25b AufenthG (nachhaltige Integration) oder das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG in Betracht kommt — und begleiten den Wechsel von der Duldung in einen Aufenthaltstitel mit Perspektive.

Wann brauchen Sie einen
Anwalt für Ausländerrecht
in München?
Das deutsche Aufenthaltsrecht ist eines der komplexesten Regelungswerke des öffentlichen Rechts — und zugleich eines der dynamischsten. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 27.06.2024, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0, der Chancenkarte und der Verlängerung des vorübergehenden Schutzes nach § 24 AufenthG für ukrainische Geflüchtete hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren grundlegende Weichenstellungen vorgenommen. Wer sich darin allein zurechtfinden will, riskiert versäumte Fristen, unvollständige Anträge oder Bescheide, die in der Folge schwer zu reparieren sind. Als Anwalt für Ausländerrecht in München beraten wir Sie deshalb so früh wie möglich: bei der Aufenthaltserlaubnis und ihrer Verlängerung, beim Übergang in die Niederlassungserlaubnis, beim Familiennachzug, bei der Einbürgerung und in jeder Konstellation, in der Ausweisung oder Abschiebung droht. Besonders bei behördlichen Bescheiden, Stellungnahmen des Kreisverwaltungsreferats München oder Anhörungsschreiben des BAMF ist eine schnelle juristische Einschätzung entscheidend — die Klagefrist zum Verwaltungsgericht München beträgt regelmäßig nur einen Monat ab Bekanntgabe (§ 74 VwGO). Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Lage präzise einzuordnen, mögliche Stolpersteine zu identifizieren und gemeinsam mit Ihnen die geeignete Strategie zu entwickeln — auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch oder Portugiesisch.

Ihre kostenfreie
Ersteinschätzung — direkt an
der Theresienwiese
Sie sind sich nicht sicher, in welcher aufenthaltsrechtlichen Konstellation Ihr Anliegen liegt oder ob sich rechtliche Schritte überhaupt lohnen? Genau dafür gibt es bei KLAMERT & PARTNER die kostenlose Ersteinschätzung im Ausländerrecht: Wir prüfen Ihren Sachverhalt unverbindlich auf erkennbare Erfolgsaussichten, ordnen ihn dem zuständigen Verfahren zu und sagen Ihnen klar, wo Sie stehen. Online, telefonisch unter 089 540 239 0 oder persönlich in unserer Anwaltskanzlei für Ausländerrecht in München, Pettenkoferstraße 37 — direkt an der Theresienwiese, fußläufig vom Hauptbahnhof München. Bei drohenden Fristen vergeben wir Termine kurzfristig.

So erreichen Sie
KLAMERT & PARTNER in München
Unsere Anwaltskanzlei in München liegt in der Pettenkoferstraße 37, mitten in der Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt — direkt an der Theresienwiese, dem Wahrzeichen Münchens. Der Standort verbindet zwei Vorteile, die für ein juristisches Mandat zählen: hervorragende Erreichbarkeit aus dem gesamten Stadtgebiet und ruhige, vertrauliche Beratungsräume jenseits der lautesten Innenstadtachsen. Vom Hauptbahnhof München sind Sie in unter zehn Minuten zu Fuß bei uns; aus dem Klinikviertel und dem Sendlinger Tor in wenigen Gehminuten.
Mandantinnen und Mandanten aus Schwabing, Bogenhausen, Haidhausen, Pasing oder dem Umland erreichen unsere Kanzlei in München bequem mit U-Bahn, S-Bahn, Tram und Bus. Wer mit dem Auto anreist, findet im Parkhaus Theresienwiese und in den umliegenden Tiefgaragen ausreichend Stellplätze. Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten sowie Online-Mandate mit verschlüsselter Kommunikation und digitaler Akteneinsicht sind nach Vereinbarung möglich — auch das gehört zu einer modernen, gut erreichbaren Münchener Anwaltskanzlei.
So erreichen Sie unsere Kanzlei in München
mit allen Verkehrsmitteln
S-Bahn & Regionalzug:
Alle S-Bahn-Linien halten am Hauptbahnhof München — von dort 10 Min. zu Fuß oder eine Station mit der U4/U5 bis Theresienwiese.
U-Bahn: U-BahnU4 / U5 Theresienwiese (3 Min. zu Fuß), U3 / U6 Goetheplatz (5 Min.), U1 / U2 / U7 / U8 Sendlinger Tor (8 Min.).
Auto:
Über den Mittleren Ring (A 96 / A 95) erreichbar; Parken im Parkhaus Theresienwiese und in umliegenden Tiefgaragen.
Fahrrad:
Fahrradstellplätze direkt am Eingang.

