Anwalt Arbeitsrecht
München —
KLAMERT & PARTNER
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Sie haben heute Morgen die Kündigung in der Hand gehabt, sollen bis Freitag den Aufhebungsvertrag unterschreiben oder verhandeln gerade über eine Abfindung, die sich seltsam niedrig anfühlt? Bei KLAMERT & PARTNER haben wir genau diese Anrufe seit 2005 — und in den letzten Jahren insgesamt mehr als 20.000 Mandate begleitet. Als Anwalt für Arbeitsrecht in München arbeiten wir für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, vom Schichtarbeiter im Logistikzentrum nahe dem Hauptbahnhof bis zum HR-Verantwortlichen eines Tech-Unternehmens in Schwabing. Und weil der wichtigste Tag im Arbeitsrechtsmandat fast immer der erste ist — die Drei-Wochen-Frist nach Paragraph 4 KSchG läuft ab Zugang der Kündigung — bekommen Sie bei uns innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung.
Wann brauchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in München?
Das Arbeitsrecht in München hat eine eigene Färbung. Anders als in Berlin oder Hamburg dominiert hier kein einzelner Konzernsitz das Mandantenbild — wir vertreten Mitarbeitende der Allianz und der Linde AG ebenso wie Beschäftigte mittelständischer IT-Unternehmen aus dem Werksviertel, Servicekräfte aus dem Hotel- und Gastgewerbe rund um den Marienplatz oder Bauarbeiter im Wohnungsbau in den Außenbezirken. Was diese Mandate verbindet, ist nicht die Branche, sondern eine wiederkehrende Konfliktlogik: Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Zeugnis. Vier Themen, in denen über 80 Prozent unserer arbeitsrechtlichen Fälle entschieden werden — und in denen die ersten 14 Tage fast immer über den Erfolg bestimmen.
Im Unterschied zu klassischen Massenanbietern arbeiten wir nicht im Akkord. Pro Mandat führen wir eine eigene Lageeinschätzung durch, prüfen Schriftform, Vertretungsmacht und Kündigungsgründe einzeln und legen unsere Verhandlungsstrategie offen, bevor wir das erste Anwaltsschreiben aufsetzen. Diese Detailtiefe lohnt sich besonders, weil das Arbeitsgericht München (Winzererstraße 104, 80797 München) eine ganz eigene Spruchpraxis entwickelt hat — wer hier verhandelt, sollte die Kammern und ihre Eigenheiten kennen.
AUS UNSERER PRAXIS – BEOBACHTUNG AM ARBEITSGERICHT MÜNCHEN
An den Kammern des Arbeitsgerichts München erleben wir, dass Vergleichsangebote der Arbeitgeber-Seite typischerweise erst im zweiten Gütetermin spürbar nachbessern. Das bedeutet für Mandanten konkret: Wer sich im ersten Termin nicht unter Druck setzen lässt, sondern eine zweite Verhandlungsrunde ansteuert, erzielt erfahrungsgemäß deutlich höhere Abfindungen. Genau das ist der Punkt, an dem anwaltliche Erfahrung den Unterschied macht — die Frage ist nicht, ob ein Vergleich kommt, sondern an welcher Stelle des Prozesses.
Typische Anliegen, mit denen Mandantinnen und Mandanten zu uns kommen:
- Eine Kündigung lag heute morgen im Briefkasten — was passiert, wenn ich die nächsten drei Wochen nichts mache?
- Der Arbeitgeber legt einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung vor — fair oder unter Wert?
- Krankgeschrieben, und in der Krankschreibung kommt die fristlose Kündigung — geht das überhaupt?
- Erste Abmahnung in 15 Berufsjahren, und die Vorwürfe stimmen so nicht — was tun?
- Das Zeugnis liest sich gut, aber meine HR-Bekannten zucken bei zwei Formulierungen — zurecht?
- Befristeter Vertrag mit plötzlicher Verlängerung um drei Monate — ist das jetzt unbefristet geworden?
„Im Arbeitsrecht entscheidet die erste Woche. Wer sich gleich nach Erhalt der Kündigung anwaltlich beraten lässt, hat fast immer mehr Optionen als jemand, der zwei Wochen wartet. Wir haben das hier in der Pettenkoferstraße seit über dreißig Jahren so erlebt — und genau deshalb gibt es bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Damit dieser erste Tag nicht an einer Kostenfrage scheitert.“
— Markus Klamert, Rechtsanwalt und Gründer von KLAMERT & PARTNER
Unsere Schwerpunkte als Anwalt für Arbeitsrecht in München
Zehn Schwerpunkte, in denen wir bei KLAMERT & PARTNER als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München gewissenhaft und mit Detailtiefe arbeiten. Die Reihenfolge folgt der Mandanten-Frequenz aus unserer Aktenstatistik — nicht alphabetisch oder nach Gewichtung in Lehrbüchern. Auf jeden Schwerpunkt gehen wir nachfolgend praxisnah ein.
Kündigung im Arbeitsrecht — der häufigste Anlass
Im Schnitt erhalten wir bei KLAMERT & PARTNER mehrere arbeitsrechtliche Kündigungs-Mandate pro Woche. Wir prüfen jede Kündigung in vier Schritten: Schriftform nach Paragraph 623 BGB, Vertretungsmacht des Unterzeichnenden, Kündigungsgrund nach Paragraph 1 KSchG (verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt) und besondere Kündigungsschutzrechte für Schwerbehinderte, Schwangere, Eltern in Elternzeit oder Betriebsräte. Aus unserer Erfahrung scheitern Kündigungen am Arbeitsgericht München am häufigsten an formalen Mängeln — fehlerhafte Vollmachtskette, mangelhafte Anhörung des Betriebsrats nach Paragraph 102 BetrVG, fehlende Massenentlassungsanzeige nach Paragraphen 17 ff. KSchG. Bevor wir über Inhalt streiten, prüfen wir Form.

Kündigung während Krankheit — die häufigste Fehlannahme
‚Während ich krankgeschrieben bin, kann mein Arbeitgeber doch nicht kündigen.‘ Diesen Satz hören wir in der Pettenkoferstraße fast wöchentlich — und er ist juristisch falsch. Eine Kündigung während Krankheit ist zulässig. Streiten lässt sich allenfalls darüber, ob die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung tatsächlich vorliegen: negative Gesundheitsprognose, erhebliche Beeinträchtigung des Betriebsablaufs, Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers. Wir prüfen jeden dieser drei Punkte einzeln — und sehen am Arbeitsgericht München regelmäßig, dass Arbeitgeber bei der Prognose und der Interessenabwägung Unterlagen nicht vorlegen können, die sie hätten vorlegen müssen.
Abfindung bei Kündigung — Verhandlungssache, nicht Berechnungsfrage
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Wer Ihnen das anders verkauft, irrt. Wohl aber gibt es viele Konstellationen, in denen sich eine Abfindung verhandeln lässt — und zwar deutlich über der Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (Paragraph 1a KSchG). Aus unseren Vergleichen am Arbeitsgericht München liegt der typische Korridor zwischen 0,5 und 1,5 Monatsgehältern pro Jahr, in Einzelfällen bei schwacher Kündigungsbegründung oder hohem Verfahrenswert auch deutlich darüber. Entscheidend sind nicht Excel-Tabellen, sondern Verhandlungsposition: Wie tragfähig ist die Kündigung wirklich? Wie hoch ist der Druck auf den Arbeitgeber? Welche Ablaufkosten verursacht ein langes Verfahren? Diese Fragen klären wir in der ersten Stunde — bevor wir über Zahlen sprechen.
AUS UNSERER PRAXIS – VERHANDLUNGSPRAXIS ABFINDUNG
Bei einem Mandanten aus einem Münchener Tech-Unternehmen, drei Jahre Betriebszugehörigkeit, betriebsbedingte Kündigung mit zweifelhafter Sozialauswahl: Erstes Angebot Arbeitgeber ein Monatsgehalt. Nach Klagerhebung und kurzer Schriftsatzphase Vergleich bei vier Monatsgehältern. Der Unterschied lag nicht an Excel, sondern daran, dass die Sozialauswahl nicht dokumentiert war. Wir müssen solche Fälle anonymisieren, weil Paragraph 6 BORA n.F. uns Werbung mit konkreten Mandanten verbietet — die Logik dahinter aber zeigt, worum es bei der Abfindungsverhandlung wirklich geht.
Aufhebungsvertrag verhandeln — der unterschätzte Risikofaktor
Aufhebungsverträge sehen aus wie ein Friedensangebot — und sind in der Praxis oft das Gegenteil. Der wichtigste Punkt, den wir bei jedem Aufhebungsvertrag prüfen, ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Paragraph 159 SGB III: Wer ohne wichtigen Grund unterschreibt, riskiert zwölf Wochen ohne Bezüge. Daneben prüfen wir Abfindungshöhe, Resturlaubsregelung, Bonus-Anteile, Wettbewerbsverbot und Zeugnisformulierungen — letzteres oft der unterschätzte Stolperstein, weil die Zeugnisnote im Aufhebungsvertrag später so gut wie nie noch korrigierbar ist. Wir empfehlen Mandanten regelmäßig: Nichts unterschreiben, was nicht 24 Stunden auf dem Tisch lag.

Freistellung im Arbeitsrecht — vier Varianten, vier Rechtsfolgen
Bezahlt oder unbezahlt, widerruflich oder unwiderruflich — die Begriffe rund um die Freistellung klingen ähnlich, die Rechtsfolgen unterscheiden sich erheblich. Wir klären in unserer Erstberatung vier Punkte: Sind Sie tatsächlich von der Arbeitspflicht entbunden, oder steht der Widerruf jederzeit im Raum? Was passiert mit dem Resturlaub — verfällt er, wird er angerechnet, oder muss er ausbezahlt werden? Was wird aus laufenden Boni und variablen Vergütungen? Und dürfen Sie während der Freistellung bereits einen neuen Arbeitsplatz antreten, ohne ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu verletzen? Insbesondere bei Mandanten in der IT- und Beraterbranche zeigt sich, dass die Antwort auf diese vier Fragen oft mehr wert ist als die Abfindung selbst.
„Mein Lieblingssatz im Aufhebungsvertrag-Mandat: ‚Aber das ist doch nur Standard.‘ Genau hier liegt das Problem. Standardklauseln werden von der Rechtsabteilung des Arbeitgebers entworfen, nicht von Ihnen. Ein Aufhebungsvertrag, in den Sie noch keine eigenen Punkte verhandelt haben, ist regelmäßig unter dem Wert, den Sie haben könnten. Genau das prüfen wir — Klausel für Klausel.“
— Marc Frey, Rechtsanwalt, Schwerpunkt Arbeits- und Vertragsrecht
Abmahnung und Ermahnung — Vorstufe oder Störsignal
Abmahnungen kommen in zwei Varianten zu uns: schriftlich auf Briefkopf des Arbeitgebers oder mündlich im Personalgespräch, das später in der Personalakte als ‚Aktennotiz‘ auftaucht. Beide prüfen wir nach denselben Kriterien — Hinweisfunktion auf den Pflichtverstoss, Rügefunktion, Warnfunktion mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Fehlt einer dieser drei Punkte, ist die Abmahnung häufig nicht abmahnwirksam. Wir setzen dann eine Gegendarstellung in die Personalakte oder klagen auf Entfernung. Aus unserer Erfahrung am Arbeitsgericht München lassen sich rechtswidrige Abmahnungen in der überwiegenden Zahl der Fälle außergerichtlich beseitigen — oft, weil der Arbeitgeber gar nicht damit rechnet, dass die Abmahnung anwaltlich geprüft wird.
Befristung und Entfristung — die unterschätzte Klagefrist
Bei der Entfristungsklage übersehen Mandanten regelmäßig, dass die Frist nicht vom Tag der Vertragsunterschrift abhängt, sondern vom vereinbarten Ende des befristeten Vertrags. Wer also einen Zwei-Jahres-Vertrag bekommen hat, der zum 30. Juni endet, hat bis 21. Juli Zeit für die Klage — drei Wochen nach Vertragsende, nicht nach Vertragsbeginn (Paragraph 17 TzBfG). Wir prüfen sachgrundlose Befristungen nach Paragraph 14 Abs. 2 TzBfG (maximal zwei Jahre, drei Verlängerungen) und Sachgrundbefristungen nach Paragraph 14 Abs. 1 TzBfG. Besonders häufig sehen wir bei Mandanten aus der Bildungsbranche und im öffentlichen Dienst Konstellationen, in denen die Befristung formalrechtlich unwirksam ist, ohne dass der Arbeitnehmer das weiss.

Arbeitsvertrag prüfen lassen — bevor Sie unterschreiben
Wir prüfen Arbeitsverträge bei KLAMERT & PARTNER vor der Unterschrift schneller als die meisten Mandanten denken — ein erster Durchgang dauert in der Regel weniger als eine Stunde. Was wir besonders häufig zurückspielen: zu lange Probezeitklauseln, zu enge nachvertragliche Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung, Bonusregelungen mit Stichtagsklauseln, die im Kündigungsfall den gesamten Bonus kosten, Ueberstundenpauschalen, die nach Paragraph 307 BGB unwirksam sind, und Nebentätigkeitsverbote mit pauschalen Genehmigungsvorbehalten. Wer einen Vertrag prüfen lässt, bevor er unterschrieben ist, hat hinterher in 80 Prozent der Fälle die stärkere Verhandlungsposition — wir kennen die Klauseln, die in Münchener Verträgen am häufigsten falsch formuliert sind.
Mobbing am Arbeitsplatz — was juristisch dahintersteht
Mobbing ist juristisch kein eigener Tatbestand, sondern eine Sammelbezeichnung für wiederholte Persönlichkeitsrechtsverletzungen am Arbeitsplatz. Klagebar wird das Thema über Paragraph 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung), die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und Paragraph 823 BGB (deliktische Haftung). Aus unserer Erfahrung scheitern Mobbing-Verfahren am Arbeitsgericht regelmäßig nicht am materiellen Recht, sondern an der Beweislage. Wer Mobbing geltend machen will, sollte ab dem ersten Vorfall ein Mobbing-Tagebuch mit Datum, Uhrzeit, beteiligten Personen und Wortlaut der Aeusserungen führen. Wir besprechen das in der Erstberatung und richten ggf. ein E-Mail-Postfach ein, in das das Tagebuch taggleich gesendet wird — als digitaler Zeitstempel im Streitfall.
Arbeitszeugnis prüfen lassen — die Geheimsprache der HR
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss wahr, wohlwollend und vollständig sein (Paragraph 109 GewO). In der Praxis wird darum mit Codes gestritten, die seit Jahrzehnten in HR-Abteilungen kursieren. ‚Stets zu unserer vollen Zufriedenheit‘ ist eine andere Note als ‚zu unserer vollen Zufriedenheit‘ (Standard-Note ‚gut‘ versus ‚befriedigend‘). ‚Bemüht‘ ist ein Warnsignal. ‚Hat alle ihm übertragenen Aufgaben erledigt‘ bewertet ohne Note und ist damit unterdurchschnittlich. Wir prüfen Ihr Zeugnis Wort für Wort gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und setzen Korrekturen außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht durch — letzteres ist seltener nötig, als die meisten Mandanten erwarten. Mehr als 70 Prozent der Zeugniskorrekturen, die wir betreuen, werden noch vor Klage erledigt.
AUS UNSERER PRAXIS – MEHRSPRACHIGE MANDATE IM ARBEITSRECHT
Ein praktischer Vorteil unserer Kanzlei, den wir Mandantinnen und Mandanten oft erst auf Nachfrage offenbaren: Bei KLAMERT & PARTNER beraten wir auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch und Portugiesisch. Im Arbeitsrecht ist das nicht akademisch, sondern alltagsrelevant. Ein ukrainischer Tech-Mitarbeiter in einem Münchener Start-up, der seinen englischsprachigen Arbeitsvertrag ohne deutsche Übersetzung unterzeichnet hat, ist die häufigste Variante.
Aber auch klassische Konstellationen kommen täglich vor: russischsprachige Servicekräfte aus dem Hotelgewerbe, polnische Pflegekräfte mit befristeten Arbeitsverträgen, brasilianische Mitarbeitende aus internationalen Unternehmen. Sprachzugang allein löst dabei keinen Fall — er sorgt aber dafür, dass nichts an der Übersetzung scheitert. Denys Osypenko ist im Ausländerrecht der namentliche Ansprechpartner; im Arbeitsrecht arbeitet er den zugelassenen Anwälten zu, wenn russisch- oder ukrainischsprachige Mandanten kommen.
So arbeitet Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München — vier Schritte
1. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden
Sie schildern Ihren Sachverhalt — schriftlich über unser Kontaktformular, telefonisch oder vor Ort. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer ersten Lageeinschätzung: Welche Ansprüche bestehen dem Grunde nach, welche Fristen laufen, ob sich gerichtliche Schritte wirtschaftlich lohnen. In dieser Phase entstehen keine Kosten.
2. Strategie und Verhandlung mit dem Arbeitgeber
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine konkrete Linie. Wenn möglich, führen wir die Verhandlung schriftlich und vermeiden so lange wie sinnvoll den Gang zum Arbeitsgericht — das spart Zeit, Kosten und Reibung. Bei laufender Drei-Wochen-Frist ist parallel die Klagvorbereitung selbstverständlich.
3. Klage am Arbeitsgericht München
Wenn keine Einigung möglich ist, erheben wir Klage am Arbeitsgericht München, Winzererstraße 104, 80797 München — wir kennen die einzelnen Kammern und ihre Verhandlungsstile. Im ersten Rechtszug fallen keine gegnerischen Anwaltskosten an, auch wenn Sie verlieren (Paragraph 12a ArbGG). Das ist einer der grossen Unterschiede zu allen anderen Rechtsgebieten.
4. Vergleich oder Urteil — und Vollstreckung
Die meisten arbeitsgerichtlichen Verfahren enden mit einem Vergleich, der eine Abfindung enthält. Sollte ein Urteil nötig werden, vollstrecken wir titulierte Anspruche — Lohnpfändung, Vollstreckungsantrag, Zwangsvollstreckung beim Gerichtsvollzieher. Erst die Vollstreckung verwandelt einen Titel in echtes Geld auf dem Konto.
„Was uns als Kanzlei von vielen Mitbewerbern unterscheidet, ist nicht eine besondere Spezialisierung, sondern eine besondere Genauigkeit. Wir nehmen Mandanten, die zu uns kommen, ernst — selbst dann, wenn der Streitwert klein ist. Genau diese Haltung pflegen wir seit über dreißig Jahren in der Pettenkoferstraße, und sie hat uns mehr als 20.000 Mandate gebracht. Geld, Gold, Grund — und der Mensch dahinter.“
— Johannes Goetz, Rechtsanwalt, Schwerpunkt Arbeits- und Versicherungsrecht

Häufige Fragen an Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in München
Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (Paragraph 4 KSchG). Zugang heisst dabei: Briefkasten, Aushändigung im Büro, im Krankenhaus oder bei einem Familienmitglied. Selbst die Abwesenheit im Urlaub schiebt die Frist nicht. Wer sie versäumt, kann sich praktisch nicht mehr wehren — die Kündigung gilt als wirksam, auch wenn sie inhaltlich angreifbar war. Ausnahmen sind selten und an enge Voraussetzungen geknüpft (Paragraph 5 KSchG). Wir empfehlen jedem unserer Mandanten: Wenn die Kündigung kommt, lieber am selben Tag anrufen als zwei Tage warten.
Kann mir während einer Krankschreibung gekündigt werden?
Ja. Eine Kündigung während Krankheit ist nicht automatisch unwirksam — der Krankenstand schützt nicht vor Kündigung. Allerdings unterliegt die krankheitsbedingte Kündigung strengen Voraussetzungen: negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Auswirkungen und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers. In unserer Praxis sehen wir, dass Arbeitgeber bei der Prognose und der Interessenabwägung häufig nicht so dokumentiert haben, wie sie es hätten müssen — und genau hier setzen wir an.
Wie hoch ist eine angemessene Abfindung in München?
Die Faustformel lautet ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (Paragraph 1a KSchG). In den Vergleichen, die wir am Arbeitsgericht München verhandeln, liegt der typische Korridor zwischen 0,5 und 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr — abhängig von Kündigungsgrund, Dauer der Beschäftigung, Verhandlungsposition und der Frage, wie weit das Verfahren bereits fortgeschritten ist. Höhere Abfindungen sind möglich, wenn die Kündigung inhaltlich kaum tragfähig ist oder wenn der Arbeitgeber ein schnelles Ende des Verfahrens wirtschaftlich braucht.
Welche Sperrzeit droht bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag?
Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund verhängt die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig eine Sperrzeit von zwölf Wochen auf das Arbeitslosengeld (Paragraph 159 SGB III). Die Sperrzeit verkürzt zudem die Anspruchsdauer um diese Zeit. Wir prüfen vor jedem Aufhebungsvertrag, ob ein wichtiger Grund nachweisbar ist (Mobbing, gesundheitliche Gründe, betriebliche Aenderungen) oder wie sich der Vertrag sperrzeitneutral gestalten lässt. Diese Prüfung ist im Zweifel mehr wert als ein paar tausend Euro Abfindungsverhandlung.
Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht in München?
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist bei KLAMERT & PARTNER kostenfrei. Eine darüber hinausgehende Beratung erfolgt nach Mandatierung — entweder nach RVG-Gebühren oder nach individueller Honorarvereinbarung. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage. Ein praktischer Hinweis: Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten — unabhängig davon, wer gewinnt (Paragraph 12a ArbGG). Das senkt die Kostenrisiken im Arbeitsrecht erheblich, anders als in fast allen anderen Rechtsgebieten.
Wo befindet sich das Arbeitsgericht München?
Das Arbeitsgericht München liegt in der Winzererstraße 104, 80797 München, im Stadtteil Schwabing-West. Es ist sachlich und örtlich für die meisten Streitigkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Stadtgebiet München und einem Teil des Umlands zuständig. Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht München, ebenfalls in München ansässig (Winzererstraße 106). Von unserer Kanzlei in der Pettenkoferstraße erreichen Sie das Gericht in rund 15 Minuten mit der U2.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitszeugnis schlecht ist?
Sie haben einen Rechtsanspruch auf ein wahres und wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis (Paragraph 109 GewO). Bei der Bewertung gilt die mittlere Notenstufe (‚zur vollen Zufriedenheit‘) als Standard. Wer eine bessere Note möchte, muss diese in der Regel selbst beweisen. In unserer Praxis prüfen wir Zeugnisse Wort für Wort gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Mehr als 70 Prozent der Zeugniskorrekturen, die wir betreuen, lassen sich außergerichtlich erledigen — ein höherer Anteil als viele Mandanten erwarten.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein. Niemand kann zur Unterschrift gezwungen werden. Wenn der Arbeitgeber Druck aufbaut (’sofort unterschreiben oder Kündigung‘), sollten Sie zunächst nicht unterschreiben und sich anwaltlich beraten lassen. Aus unserer Erfahrung mindert das Druckaufbauen meist die Verhandlungsposition des Arbeitgebers — wer vom Anwalt vertreten wird, bekommt fast immer die Frist verlängert, die der Arbeitgeber kurz vorher noch für unverhandelbar erklärt hat.
Ist eine Abmahnung in der Personalakte für immer?
In der Praxis bleibt eine Abmahnung so lange in der Personalakte, wie sie noch arbeitsrechtliche Wirkung entfalten kann — typischerweise zwei bis drei Jahre, je nach Schwere des Vorwurfs. Bei rechtswidriger Abmahnung haben Sie Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte. Wir setzen das in der Mehrzahl der Fälle außergerichtlich durch — das Arbeitsgericht ist der seltenere Weg.
Gilt mein befristeter Vertrag als unbefristet, wenn die Befristung unwirksam ist?
Ja. Ist die Befristung unwirksam (z. B. mehr als drei Verlängerungen ohne Sachgrund nach Paragraph 14 TzBfG, fehlende Schriftform der Befristung selbst, Vorbeschäftigungsverbot), gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet zustande gekommen. Durchsetzbar ist das mit der Entfristungsklage. Wichtig: Die Drei-Wochen-Frist läuft ab dem vereinbarten Vertragsende, nicht ab Vertragsbeginn (Paragraph 17 TzBfG). Wer also einen Zwei-Jahres-Vertrag bekommen hat und die Klage erst zehn Monate später anstrengt, ist zu spät.
AUS UNSERER PRAXIS – WIE EINE KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG BEI UNS ABLÄUFT
In der Pettenkoferstraße haben wir den Erstkontakt absichtlich entschlackt. Sie schildern uns Ihren Fall in zwei bis drei Sätzen — Anlass, Datum, Frage. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht, welche Frist läuft und welche Schritte als nächstes sinnvoll wären. Diese erste Einschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.
Erst danach entscheiden Sie, ob Sie ein Mandat erteilen wollen. Wer kein Mandat braucht, soll keines bekommen — diese Haltung pflegen wir bewusst, weil sie langfristig für beide Seiten besser funktioniert. Mandanten, die uns später mit größeren Fällen wiederkommen, sind oft genau diejenigen, denen wir bei der ersten Anfrage gesagt haben, dass sich rechtliche Schritte nicht lohnen.
„Wir hatten in den letzten Jahren mehr als 20.000 Mandate. Was diese Zahl bedeutet, ist nicht ‚wir kennen alle Fälle‘ — das tut keine Kanzlei. Was sie bedeutet, ist: Wir haben gelernt, wo der Spielraum im Arbeitsrecht wirklich liegt. Und wo er nur scheinbar liegt. Diesen Unterschied zu erkennen, ist die wichtigste Aufgabe in der ersten Stunde eines Mandats.“
— Markus Klamert, Rechtsanwalt und Gründer von KLAMERT & PARTNER
Anwalt für Arbeitsrecht in München — direkt an der Theresienwiese
Unsere Anwaltskanzlei in der Pettenkoferstraße 37 liegt direkt an der Theresienwiese in der Münchener Ludwigsvorstadt — fußläufig vom Hauptbahnhof München, dem Sendlinger Tor und dem Goetheplatz. Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Stadtgebiet München — von Schwabing über Bogenhausen bis Pasing, Sendling und Au-Haidhausen — erreichen uns mit der U-Bahn (U4/U5 Theresienwiese, U3/U6 Goetheplatz, U1/U2/U7/U8 Sendlinger Tor) und der Tram 18/19. Termine außerhalb der Sprechzeiten und Online-Mandate mit verschlüsselter Kommunikation sind nach Vereinbarung möglich — gerade im Arbeitsrecht ein praktischer Vorteil, wenn Mandanten unter Zeitdruck stehen oder sich noch im laufenden Arbeitsverhältnis befinden und Diskretion brauchen.
Kostenfreie Ersteinschätzung mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in München
Schildern Sie uns Ihre Lage in zwei bis drei Sätzen — wir prüfen unverbindlich, welche Anspruche Sie haben und welche Fristen jetzt laufen. Online, telefonisch unter 089 540 239 0 oder persönlich in der Pettenkoferstraße 37 an der Theresienwiese. Bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung melden wir uns innerhalb eines Werktags zurück.
