Anwalt Kapitalanlagerecht
München —
KLAMERT & PARTNER
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Sie haben Kryptowährungen auf einer Plattform gehandelt, die jetzt nicht mehr antwortet. Sie haben in einem Online-Casino mehrere Tausend Euro verloren und gerade gehört, dass eine Rückforderung möglich sein könnte. Sie haben in eine Pflegeimmobilie investiert, deren Pachtgesellschaft Insolvenz angemeldet hat. Oder Sie haben Mittelstandsanleihen gezeichnet, deren Emittentin gerade Insolvenz beantragt. Als Anwalt für Kapitalanlagerecht in München prüfen wir Ihre Ansprüche gegen Banken, Plattformen, Vermittler und Initiatoren. Bevor wir mandatiert werden, prüfen wir Ihren Sachverhalt im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung unverbindlich auf erkennbare Erfolgsaussichten.
Wann brauchen Sie einen Anwalt für Kapitalanlagerecht in München?
Das Kapitalanlagerecht ist keine Welt für Generalisten. Wer Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder einer untergegangenen Anlage durchsetzen will, muss nicht nur das BGB sicher beherrschen, sondern auch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), die MiFID-II-Anforderungen an die Anlageberatung, die MiCA-Verordnung für Kryptowerte (anwendbar seit 30.12.2024) und die seit Jahren feinmaschig gewachsene BGH-Rechtsprechung zu Kick-Backs, Prospekthaftung und Online-Glücksspiel. Bei KLAMERT & PARTNER haben wir uns seit 2005 schwerpunktmäßig im Vermögensrecht spezialisiert — das Kapitalanlagerecht ist unser Kerngebiet.
In der Praxis kommen Mandantinnen und Mandanten meist zu uns, weil drei Fragen ihre Erfolgsaussichten entscheiden:
Wurden Sie über die wesentlichen Risiken aufgeklärt? Eine Aufklärung in Klauseln des Verkaufsprospekts oder in englischsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht regelmäßig nicht — die Risiken müssen in einer Form erklärt sein, die Sie tatsächlich verstehen konnten (BGH Bond-Urteil, XI ZR 12/93, bis heute Maßstab).
Hat der Berater offengelegt, was er an Ihrem Abschluss verdient? Verschwiegene Innenprovisionen und Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen begründen regelmäßig Schadensersatzansprüche — ständige BGH-Rechtsprechung seit der Kick-Back-Entscheidung vom 19.12.2006 (XI ZR 56/05).
Ist Ihr Anspruch noch nicht verjährt? Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre ab Kenntnis (Paragraphen 195, 199 BGB). Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch — auch wenn er ihn der Sache nach hätte.
AUS UNSERER PRAXIS – ERSTPRÜFUNG IM KAPITALANLAGERECHT
Wir nehmen uns für die Erstprüfung im Kapitalanlagerecht bewusst mehr Zeit als für andere Mandate. Anlagedokumente sind oft zwischen 80 und 250 Seiten lang, dazu kommen Beratungsprotokolle, WpHG-Bögen, Geeignetheitserklärungen und teilweise jahrelange Korrespondenz mit Bank oder Plattform. Bevor wir Ihnen eine Einschätzung geben, sehen wir uns diese Unterlagen einmal vollständig durch. Diese erste Prüfung ist bei KLAMERT & PARTNER kostenfrei — und sie ist der wichtigste Filter, weil im Kapitalanlagerecht nur ein gut vorbereiteter Fall vor Gericht besteht.
Falschberatung — Anwalt für Kapitalanlagerecht in München
Falschberatung ist der mit Abstand häufigste Klagegrund im Kapitalanlagerecht. Eine Beratung ist fehlerhaft, wenn sie nicht anlegergerecht (Risikoneigung, Anlageziele, Vermögensverhältnisse) oder nicht objektgerecht (Eigenschaften und Risiken des konkreten Produkts) war — die zwei Säulen des Bond-Urteils des BGH. Als Anwalt für Beratungsfehler in München prüfen wir Beratungsdokumentation, WpHG-Bogen, Geeignetheitserklärung und Beratungsprotokoll auf Lücken und Widersprüche. Auch fehlende oder verschwiegene Innenprovisionen, Bestandsprovisionen und Rückvergütungen (Kick-Backs) sind eigenständige Aufklärungspflichtverletzungen — der Schadensersatz richtet sich regelmäßig auf die Rückabwicklung der Anlage Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung.
In den vergangenen Jahren haben sich die Beratungsfelder verschoben. Wir sehen Mandate heute deutlich häufiger im Bereich strukturierter Zertifikate, Mittelstandsanleihen, Pflegeimmobilien und Krypto-Beratungen als bei klassischen geschlossenen Fonds. Was gleich geblieben ist: Wer das Beratungsgespräch nachträglich in seiner Substanz nachweisen kann — durch eigene Notizen, E-Mails, SMS oder die Aussagen von Begleitpersonen — hat in der Regel die deutlich bessere Verhandlungsposition.

Anwalt Kapitalanlagerecht in München — unsere Schwerpunkte 2026
Die folgenden Felder bestimmen unsere Mandatspraxis aus der Pettenkoferstraße aktuell — die Reihenfolge entspricht der Mandatsfrequenz, nicht der akademischen Gewichtung.
Krypto-Verluste, Crypto-Scam und Pig Butchering
Mandantinnen und Mandanten kommen zu uns mit Verlusten aus Kryptowährungen in vielfältigsten Konstellationen: Trading-Plattformen, die plötzlich keine Auszahlungen mehr leisten; Wallet-Hacks mit unklarer Verantwortungsverteilung zwischen Nutzer, Wallet-Provider und Börse; Pig-Butchering-Schemes, in denen über soziale Medien aufgebaute ‚Beziehungen‘ zu vermeintlichen Investitionen auf gefälschten Plattformen führen; Rug-Pulls bei Token-Projekten. Seit dem 30.12.2024 gilt die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) europaweit — sie schafft erstmals einen verlässlichen aufsichtsrechtlichen Rahmen, gegen den sich nicht-lizenzierte Anbieter messen lassen müssen. Wir prüfen Ansprüche gegen die Plattform, gegen Zahlungsdienstleister, gegen Banken im Zahlungsweg und gegebenenfalls gegen Kreditkartenunternehmen.
Online-Casino-Rückforderung
Der Bundesgerichtshof hat am 22.03.2024 (Aktenzeichen I ZR 88/23) und mit Folgeentscheidungen den Spielern bei nicht-lizenzierten Online-Casinos den Rücken gestärkt: Wer in Deutschland an einem Online-Casino ohne deutsche Glücksspiel-Lizenz gespielt hat, kann die Verluste in vielen Fällen zurückfordern — der Spielvertrag ist nach Paragraph 134 BGB nichtig, weil er gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstößt. Wir prüfen die Rückforderung konkret nach Plattform, Spielzeitraum, Spielsumme und Lizenzlage. In der Pettenkoferstraße haben wir uns auf diesen Bereich gezielt spezialisiert, weil sich seit der BGH-Klärung 2024 viele Mandanten erstmals trauen, ihren Fall überhaupt anzusprechen.
Trade Republic, Scalable, Neobroker — Streitigkeiten der Plattform-Generation
Mit dem Aufstieg der Neobroker ist eine neue Mandatsklasse entstanden: Streit um Order-Ausführung (Best Execution nach Paragraph 33a WpHG), fehlerhafte Steuerbescheinigungen, Kontosperrungen mit teils langwieriger Wiederfreischaltung, mangelnde Erreichbarkeit des Kundensupports im Schadensfall. Wir prüfen Ansprüche aus dem Depot- oder Wertpapierhandelsvertrag, aus Paragraph 280 BGB (Pflichtverletzung) und gegebenenfalls aus aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Bei Neobrokern lohnt sich oft auch ein Beschwerdeweg über die BaFin parallel zum zivilrechtlichen Verfahren.
Mittelstandsanleihen — Insolvenzwelle 2024/2025
Mit der Welle an Insolvenzen mittelständischer Emittentinnen seit 2023 — Eyemaxx Real Estate, Deutsche Lichtmiete, UDI, One Square Advisors, verschiedene Immobilienprojektentwickler — sind tausende Anleger in eine schwierige Lage geraten. Anspruchsgrundlagen sind regelmäßig: Prospekthaftung der Emittentin und ggf. mithaftender Personen (Paragraphen 8 ff. WpPG, Paragraphen 20 ff. VermAnlG), Beraterhaftung der vermittelnden Banken und Sparkassen sowie deliktische Ansprüche nach Paragraph 826 BGB bei vorsätzlichem Fehlverhalten. Wir vertreten Anleger sowohl außergerichtlich als auch im Insolvenzverfahren (Anmeldung zur Tabelle, Geltendmachung von Aussonderungs- oder Absonderungsrechten, Vertretung im Gläubigerausschuss).
Pflegeimmobilien-Fonds
Pflegeimmobilien wurden über Jahre als ‚demografiesicheres Investment‘ verkauft — bis seit 2023 eine Welle an Insolvenzen von Pachtgesellschaften Anleger empfindlich getroffen hat. Hauptangriffspunkte sind: unrealistische Mietprognosen im Prospekt, verschwiegenes Klumpenrisiko durch Konzentration auf wenige Pachtnehmer, mangelnde Aufklärung über die mögliche Aberkennung von Pflegevergütungen durch die Sozialversicherungen. Wir prüfen Ansprüche gegen Initiatoren, Treuhänder, Vermittler und finanzierende Banken — und vertreten Sie im Insolvenzverfahren des Pachtnehmers, wenn die Mieten ausfallen.

Strukturierte Zertifikate und Spread Ladder Swaps
Die Spread-Ladder-Swap-Rechtsprechung des BGH (XI ZR 33/10 vom 22.03.2011) hat den Maßstab für Aufklärungspflichten bei strukturierten Finanzprodukten gesetzt: Banken müssen über den anfänglichen negativen Marktwert aufklären. Wir vertreten heute weiterhin Mittelständler und Kommunen, die solche Produkte abgeschlossen haben — und prüfen, ob die Beratungsgrundlage haltbar war. Die Rechtsprechung gilt analog für vergleichbare strukturierte Produkte: Reverse Convertibles, Bonus-Zertifikate, Express-Zertifikate mit komplexen Knock-Out-Schwellen.
Cum-Ex und Cum-Cum
Für institutionelle Anleger und Family Offices begleiten wir Verfahren rund um Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte — sowohl auf der zivilrechtlichen Schiene (Schadensersatz aus Beraterhaftung gegen Banken und Steuerberater) als auch in der Aufarbeitung gegenüber Finanzbehörden. Die Materie ist hochkomplex und nur durch eine Kombination aus zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Expertise zu bewältigen — genau das ist die Linie, die KLAMERT & PARTNER seit Jahrzehnten im Vermögensrecht prägt.
KapMuG-Musterverfahren
Bei Großschadenslagen — von Insolvenzen grosser Emittentinnen bis zu strukturellen Aufklärungsmängeln eines bestimmten Anlageprodukts — kommt das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Betracht. Statt eines Einzelprozesses werden zentrale Rechtsfragen gemeinsam vor dem Oberlandesgericht geklärt. In Bayern ist das OLG München zuständig — fußläufig zu unserer Kanzlei. Wir prüfen, ob eine Anmeldung im laufenden Musterverfahren für Sie sinnvoll ist und welche Fristen Sie einhalten müssen.
Edelmetallhandelsverträge und Goldsparpläne
Goldsparpläne und physische Edelmetallhandelsverträge mit zweifelhaften Anbietern haben in den vergangenen Jahren zu spürbaren Verlusten geführt — meist, weil das eingezahlte Geld nicht in tatsächlich vorhandenes Gold oder Silber investiert wurde, sondern in eine Bilanzpostenkonstruktion, die im Insolvenzfall wertlos wird. Wir prüfen Ansprüche gegen Anbieter, Vermittler und finanzierende Banken — und melden Forderungen zur Insolvenztabelle an.
AUS UNSERER PRAXIS – ONLINE-CASINO-RÜCKFORDERUNG
Aus den Verfahren am Landgericht München I sehen wir, dass Casino-Betreiber inzwischen routinemäßig mit zwei Argumenten verteidigen: Der Spieler habe gewusst, dass das Angebot in Deutschland nicht lizenziert sei; und ein Rückforderungsanspruch sei nach Paragraph 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen, weil der Spieler selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Beide Argumente hat der BGH in seinen Entscheidungen 2024 deutlich entkräftet. Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage ist: gute Dokumentation der Spielzeiträume, der Einzahlungen und Auszahlungen — am besten als Kontoauszug der relevanten Jahre.
„Im Kapitalanlagerecht hat sich in den letzten Jahren viel verschoben. Wo früher Schiffsfonds und geschlossene Beteiligungen die Akten füllten, sind es heute Krypto-Verluste, Online-Casinos und Insolvenzen mittelständischer Emittentinnen. Was gleich geblieben ist, ist die Logik: Wer ehrlich beraten und vollständig aufgeklärt wurde, hat selten Anspruch. Wer nicht, hat ihn fast immer.“
— Markus Klamert, Rechtsanwalt und Gründer von KLAMERT & PARTNER
Verfahrenswege — was Ihr Anwalt für Kapitalanlagerecht in München für Sie tun kann
Außergerichtliche Geltendmachung
Bevor wir Klage erheben, schreiben wir die Bank, den Vermittler, die Plattform oder den Initiator an, fordern Akteneinsicht und legen unsere rechtliche Position dar. In etwa einem Drittel der Fälle, die wir aus der Pettenkoferstraße führen, kommt es bereits in dieser Phase zu einem Vergleich — meist, weil die Gegenseite die Erfolgsaussichten unserer Klage realistisch einschätzt und das Prozesskostenrisiko meiden möchte.
Klage am Landgericht München I
Bei einem Streitwert über 5.000 Euro ist regelmäßig das Landgericht München I in der Prielmayerstraße 7 zuständig, mit eigenen Bank- und Kapitalmarkt-Kammern, deren Spruchpraxis wir aus laufenden Verfahren kennen. Anwaltszwang besteht. Die Verfahrensdauer beträgt — abhängig vom Aktenumfang und der Komplexität der Beweisaufnahme — meist zwischen einem und zwei Jahren in der ersten Instanz.
Anmeldung im KapMuG-Verfahren am OLG München
Bei strukturellen Großschadenslagen prüfen wir, ob ein laufendes oder anstehendes KapMuG-Musterverfahren eine effizientere Anspruchsdurchsetzung ermöglicht — und welche Fristen einzuhalten sind. Die Anmeldung zum Musterverfahren hemmt die Verjährung; ein nachgelagerter Einzelprozess kann später in einer angemessenen Frist folgen.
Klage gegen Berater oder Vermittler persönlich
In Fällen schwerer, vorsätzlicher Beratungspflichtverletzungen kommt — ergänzend zur Klage gegen die Bank — eine persönliche Inanspruchnahme des Beraters oder Vermittlers in Betracht (Paragraph 826 BGB bei vorsätzlicher Schädigung, Paragraph 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Schutzgesetzen wie KWG, KAGB oder VermAnlG). Das ist selten der erste, manchmal aber der entscheidende Hebel — insbesondere, wenn die Hauptschuldnerin insolvent ist.
Insolvenzanmeldung und Begleitung im Insolvenzverfahren
Bei Insolvenz der Emittentin, des Initiators oder eines massgeblichen Vertragspartners (etwa des Pachtnehmers einer Pflegeimmobilie) melden wir Ihre Forderung fristgerecht zur Insolvenztabelle an, prüfen Aussonderungs- und Absonderungsrechte und vertreten Sie gegebenenfalls im Gläubigerausschuss. Die Anmeldung allein ist oft nicht das Ende, sondern erst der Anfang der Forderungsdurchsetzung.
„Ich habe noch keinen Mandanten erlebt, der freiwillig Anleger geworden wäre, um später vor Gericht zu stehen. Und genau deshalb ist das Kapitalanlagerecht ein Vertrauensgeschäft — beim Berater wie beim Anwalt. Unsere Aufgabe ist, die zweite Vertrauensbeziehung deutlich besser zu machen als die erste.“
— Marc Frey, Rechtsanwalt, Schwerpunkt Vermögens- und Kapitalanlagerecht
Verjährung im Kapitalanlagerecht — der wichtigste Termin Ihres Mandats
Die regelmäßige Verjährung im Kapitalanlagerecht beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anleger Kenntnis von Anspruch und Schädiger hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte haben müssen (Paragraphen 195, 199 BGB). Bei vorsätzlichen Schädigungen nach Paragraph 826 BGB gilt zusätzlich die kenntnisunabhängige Höchstfrist von zehn Jahren ab Schadenseintritt (Paragraph 199 Abs. 3 BGB).
In der Praxis liegt der Streitpunkt fast immer bei der Frage der Kenntnis: Hatte der Anleger im Jahr X bereits gewusst oder grob fahrlässig nicht gewusst, dass die Anlage werthaltig nicht das war, was ihm versprochen wurde? Wir prüfen die Verjährungslage konkret und entwickeln eine Strategie zur Hemmung — durch Verhandlungen nach Paragraph 203 BGB, Mahnbescheid, Klageerhebung oder Anmeldung zur Tabelle eines Insolvenzverfahrens.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfragen
Schildern Sie uns Ihren Fall — schnell und unverbindlich. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und melden uns kurzfristig zurück.
oder direkt anrufen: 089 540 239 0
AUS UNSERER PRAXIS – VERJÄHRUNG ALS PFLICHT-ERSTCHECK
Bevor wir auch nur einen Buchstaben zur Sache schreiben, prüfen wir bei jedem Mandat im Kapitalanlagerecht zuerst die Verjährung. Wir haben in der Pettenkoferstraße immer wieder Mandanten gehabt, die mit einem Beratungsfehler aus einem länger zurückliegenden Jahr erst Jahre später zu uns kamen. In solchen Fällen gibt es manchmal trotzdem Wege — über die zehnjährige Höchstfrist nach Paragraph 199 Abs. 3 BGB, über Anerkenntnisse oder über die Hemmung durch Verhandlungen. Aber sie sind anspruchsvoll und verlangen, dass die Verjährung als Erstes auf den Tisch kommt, nicht zuletzt.
Häufige Fragen an Ihren Anwalt für Kapitalanlagerecht in München
Was kostet ein Anwalt für Kapitalanlagerecht in München?
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist bei KLAMERT & PARTNER kostenfrei. Eine darüber hinausgehende rechtliche Beratung erfolgt nach Mandatierung — entweder nach RVG-Gebühren (gestaffelt nach Streitwert) oder nach individueller Honorarvereinbarung. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage. Wichtig: Viele Rechtsschutzversicherungen schließen das Kapitalanlagerecht in den Standardtarifen aus oder beschränken es auf bestimmte Produktarten — wir prüfen Ihre Police, bevor wir Klage erheben.
Welche Verjährungsfristen gelten im Kapitalanlagerecht?
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre ab Kenntnis (Paragraphen 195, 199 BGB). Bei vorsätzlichen Schädigungen nach Paragraph 826 BGB beträgt die Höchstfrist zehn Jahre ab Schadenseintritt (Paragraph 199 Abs. 3 BGB). Lassen Sie Ihre Verjährungslage so früh wie möglich prüfen — sie ist im Kapitalanlagerecht der wichtigste Filter zwischen erfolgversprechendem und aussichtslosem Mandat.

Kann ich Online-Casino-Verluste zurückfordern?
Bei nicht-lizenzierten Online-Casinos hat der Bundesgerichtshof am 22.03.2024 (I ZR 88/23) und mit Folgeentscheidungen die Rechtslage für Spieler erheblich verbessert: Der Spielvertrag ist regelmäßig nach Paragraph 134 BGB nichtig, weil er gegen das Verbot des Glücksspielstaatsvertrags verstößt. Eingezahlte Beträge können zurückgefordert werden. Wir prüfen die Rückforderung konkret nach Plattform, Lizenzlage und Spielzeitraum. Voraussetzung ist eine gute Dokumentation der Einzahlungen und Auszahlungen.
Habe ich Ansprüche bei Krypto-Verlusten?
Bei Krypto-Verlusten kommt es darauf an, wie der Verlust entstanden ist. Bei Hacks oder unautorisierten Auszahlungen prüfen wir Ansprüche gegen die Plattform und gegen Zahlungsdienstleister. Bei Pig-Butchering-Schemes und vergleichbarem Anlagebetrug ist neben der zivilrechtlichen Verfolgung oft eine strafrechtliche Anzeige sinnvoll, weil sich die Mittel nur über Strafverfolgungsbehörden international zurückverfolgen lassen. Wir koordinieren beides — und ziehen frühzeitig forensische Expertise hinzu, wenn die Beweislage es verlangt.
Was ist das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG)?
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlaubt es, zentrale Rechts- und Tatsachenfragen aus vielen gleichgelagerten Anlegerfällen gemeinsam vor dem Oberlandesgericht zu klären. Statt tausend Einzelklagen mit dem Risiko abweichender Urteile gibt es ein Musterverfahren, dessen Ergebnis für alle angemeldeten Anleger bindet. In Bayern ist das OLG München zuständig. Die Anmeldung im Musterverfahren hemmt zugleich die Verjährung.
Was ist eine Kick-Back-Vereinbarung?
Eine Kick-Back-Vereinbarung ist eine Rückvergütung, die der Anlageberater (meist eine Bank) vom Produktanbieter erhält und dem Anleger nicht offenlegt. Nach der ständigen BGH-Rechtsprechung seit der Entscheidung vom 19.12.2006 (XI ZR 56/05) ist die Bank verpflichtet, alle Provisionen, die sie aus der Anlage erhält, dem Anleger ungefragt offenzulegen. Geschieht das nicht, liegt ein Aufklärungsfehler vor — und der Anleger hat Anspruch auf Rückabwicklung der Anlage gegen Übertragung der Beteiligung.
Was kann ich tun, wenn die Emittentin meiner Anleihe insolvent ist?
Bei Insolvenz der Emittentin melden wir Ihre Forderung fristgerecht zur Insolvenztabelle an und prüfen, ob daneben Ansprüche gegen vermittelnde Banken (Beraterhaftung) oder gegen mithaftende Personen (Prospekthaftung nach Paragraphen 8 ff. WpPG, Paragraphen 20 ff. VermAnlG) bestehen. Eine reine Tabellenanmeldung führt in der Mehrzahl der Fälle nur zu einer Quote im niedrigen einstelligen Prozentbereich — die Beraterhaftung ist deshalb regelmäßig der wirtschaftlich interessantere Hebel.
Habe ich Ansprüche bei Streitigkeiten mit Trade Republic, Scalable oder einem anderen Neobroker?
Ja, grundsätzlich gelten alle bank- und wertpapierrechtlichen Pflichten auch für Neobroker. Wir prüfen Ansprüche aus dem Depot- oder Wertpapierhandelsvertrag, aus Paragraph 280 BGB (Pflichtverletzung) und gegebenenfalls aus aufsichtsrechtlichen Vorschriften (insbesondere Paragraph 33a WpHG zur Best Execution). Parallel zur zivilrechtlichen Geltendmachung lohnt oft ein Beschwerdeweg über die BaFin, weil Neobroker auf aufsichtsrechtliche Anfragen meist deutlich schneller reagieren als auf Anwaltsschreiben.
Wer übernimmt die Anwaltskosten, wenn ich die Klage gewinne?
Im Kapitalanlagerecht gilt — anders als im Arbeitsrecht — die Kostengrundregel des Paragraph 91 ZPO: Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, einschliesslich der gegnerischen Anwaltskosten. Bei einem Vergleich werden die Kosten meist gegeneinander aufgehoben. Bei bestehender und greifender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Anwaltskosten, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten im Rahmen der Police.
Welche Unterlagen brauche ich für die Erstprüfung?
Für eine effiziente Erstprüfung sammeln Sie bitte: Verkaufsprospekt der Anlage (oder bei Krypto/Casino: Plattform-Name und URL), Beitritts- oder Zeichnungsschein bzw. AGB der Plattform, Beratungsdokumentation und WpHG-Bogen, Geeignetheitserklärung, alle Korrespondenz mit Bank, Vermittler oder Plattform (E-Mails, Briefe, Notizen aus den Gesprächen, Screenshots), aktuelle Stand- und Wertbescheinigungen bzw. Kontoauszüge mit Einzahlungen und Auszahlungen, Schreiben von Insolvenzverwaltern (falls vorhanden) und Ihre Steuerunterlagen zur Anlage. Sie können diese Unterlagen verschlüsselt über unser Mandantenportal hochladen oder persönlich in der Pettenkoferstraße abgeben.
„Was Mandanten im Kapitalanlagerecht oft unterschätzen, ist die emotionale Dimension. Es geht nicht nur um Geld, das verloren wurde — es geht um das Gefühl, sich getäuscht zu haben. Genau deshalb ist es uns so wichtig, in der Erstberatung ehrlich zu sein. Wenn ein Fall keine Aussicht hat, sagen wir das. Und wenn er Aussicht hat, sagen wir auch das — und legen los.“
— Johannes Goetz, Rechtsanwalt, Schwerpunkt Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht
Anwalt für Kapitalanlagerecht in München — direkt an der Theresienwiese
Unsere Anwaltskanzlei in der Pettenkoferstraße 37 liegt direkt an der Theresienwiese in der Münchener Ludwigsvorstadt — fußläufig vom Hauptbahnhof München, dem Sendlinger Tor und dem Goetheplatz. Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Stadtgebiet München — von Schwabing über Bogenhausen bis Pasing, Sendling und Au-Haidhausen — erreichen uns mit der U-Bahn (U4/U5 Theresienwiese, U3/U6 Goetheplatz, U1/U2/U7/U8 Sendlinger Tor) und der Tram 18/19. Vom Landgericht München I (Prielmayerstraße 7) und vom OLG München trennen uns rund 15 Minuten Fussweg — ein praktischer Vorteil, der sich bei Akteneinsichtsterminen und mündlichen Verhandlungen schnell summiert. Termine außerhalb der Sprechzeiten und Online-Mandate mit verschlüsselter Kommunikation sind nach Vereinbarung möglich. Beratung auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch und Portugiesisch.
AUS UNSERER PRAXIS – MEHRSPRACHIGE ANLEGERMANDATE
Im Kapitalanlagerecht haben wir in den letzten Jahren regelmäßig russisch- und ukrainischsprachige Anleger vertreten, die in Deutschland in Krypto-Plattformen, Edelmetallhandelsverträge oder grenzüberschreitende Online-Investments eingestiegen sind — oft auf Basis englischer oder unzureichend übersetzter Vertragsdokumente. Auch hier gilt: Anfechtung wegen Erklärungsirrtums (Paragraph 119 BGB) oder wegen arglistiger Täuschung (Paragraph 123 BGB) sind oft die erfolgversprechendsten Hebel — vorausgesetzt, die Beratungssituation lässt sich nachweisen. Denys Osypenko ist im Ausländerrecht der namentliche Ansprechpartner; im Kapitalanlagerecht arbeitet er den zugelassenen Anwälten zu, wenn russisch- oder ukrainischsprachige Mandanten zu uns kommen.
Anwalt für Kapitalanlagerecht in München — kostenfreie Ersteinschätzung anfragen
Schildern Sie uns Ihren Fall — wir prüfen unverbindlich, welche Ansprüche Sie haben, ob die Verjährung droht und ob sich rechtliche Schritte wirtschaftlich lohnen. Bei drohender Verjährung vergeben wir kurzfristige Termine, oft am selben oder folgenden Werktag. Online über unser Kontaktformular, telefonisch unter 089 540 239 0 oder persönlich in unserer Anwaltskanzlei in München an der Theresienwiese.
„Wer sein Geld in eine Anlage gesteckt hat und es jetzt verloren sieht, hat keinen Bedarf an juristischem Marketing. Was er braucht, ist eine ehrliche Einschätzung, was geht und was nicht. Genau das ist die Idee unserer kostenlosen Ersteinschätzung — sie ist kein Lockangebot, sondern unsere Geschäftsphilosophie seit über dreißig Jahren in der Pettenkoferstraße.“
— Markus Klamert, Rechtsanwalt und Gründer von KLAMERT & PARTNER
