Fachkräfte-einwanderung (FEG 2.0)
in München
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Fachkräfteeinwanderung bedeutet, internationale Talente nach Deutschland zu holen — und die Hürden des deutschen Aufenthaltsrechts so zu organisieren, dass aus einem Job-Angebot in München kein zwölfmonatiges Visumsverfahren wird. Die indische Software-Entwicklerin, die ab Herbst bei einem Münchner DAX-Konzern anfangen soll. Der brasilianische Maschinenbauer mit Job-Angebot in Garching. Die ukrainische Krankenpflegerin, die unter §24 AufenthG in München lebt und nun in einen regulären Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit wechseln will. Die Personalabteilung, die ihren neuen Senior Manager binnen acht Wochen einreisefertig haben muss. Bei KLAMERT & PARTNER beraten wir seit 1987 — als Anwalt für Fachkräfteeinwanderung in München begleiten wir die Blue Card EU, die Chancenkarte nach § 20a AufenthG, das beschleunigte Fachkräfteverfahren am KVR München, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, den Statuswechsel und die Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG. Sprachzugang Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Portugiesisch — über unseren Juristen Denys Osypenko bieten wir die ukrainisch- und russischsprachige Vorberatung; die juristische Mandatsbearbeitung übernehmen die zugelassenen Rechtsanwälte Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz. Erste Einschätzung kostenfrei.
Wann brauchen Sie einen Anwalt für Fachkräfteeinwanderung in München?
Die Fachkräfteeinwanderung München läuft über drei Behörden parallel: Die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland des nachziehenden Fachkraftbewerbers prüft das Visumsverfahren, die Ausländerbehörde München (KVR, Ruppertstraße 11) erteilt nach Einreise den Aufenthaltstitel, und die Zentrale Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV München, Kapuzinerstraße 26) gibt im Hintergrund die arbeitsmarktrechtliche Zustimmung. Genau hier scheitert die Fachkräfteeinwanderung am häufigsten: nicht am Recht, sondern am Verfahren. Eine fehlende Apostille auf einem indischen Hochschulzeugnis, ein im Anabin-System nicht eingetragener Studiengang, ein Arbeitsvertrag, dessen Gehaltsstruktur die Blue-Card-EU-Schwelle nicht eindeutig trifft — jedes dieser Details verzögert die Fachkräfteeinwanderung um Monate.
Als Anwalt für Fachkräfteeinwanderung in München sehen wir drei typische Einsatzpunkte: Erstens vor der Antragstellung — Wegwahl zwischen Blue Card EU, § 18a, § 18b, § 19c AufenthG oder Chancenkarte, Anabin-Prüfung, Vertragsgestaltung mit Blick auf Gehaltsschwellen. Zweitens während des laufenden Verfahrens — Antrag auf Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren beim KVR München, Reaktion auf Nachforderungen, Koordination mit der ZAV. Drittens nach einer Ablehnung — Remonstration bei der Auslandsvertretung, Klage am Verwaltungsgericht Berlin (örtlich zuständig für Visa-Klagen gegen Auslandsvertretungen) oder am Verwaltungsgericht München gegen die Ausländerbehörde.
Die Fachkräfteeinwanderung in München hat zudem Eigenheiten, die Mandantinnen und Mandanten ohne anwaltliche Begleitung regelmäßig überraschen. Der KVR München bearbeitet Anträge im beschleunigten Verfahren in der Regel zügiger als kleinere Ausländerbehörden — vorausgesetzt, die Unterlagen sind vollständig. Bei der ZAV gilt ein eigener Prüfraster für die arbeitsmarktrechtliche Zustimmung, der zum Beispiel bei Berufseinsteigern und in Mangelberufen anders ausfällt. Wir kennen diese Eigenheiten und richten den Antrag von Beginn an darauf aus.
AUS UNSERER PRAXIS – BEOBACHTUNG AM KVR MÜNCHEN IM BESCHLEUNIGTEN FACHKRÄFTEVERFAHREN
Am Kreisverwaltungsreferat München (KVR, Ruppertstraße 11) sehen wir bei der Fachkräfteeinwanderung ein wiederkehrendes Muster: Anträge im beschleunigten Verfahren nach § 81a AufenthG werden zwischen sechs und zehn Wochen bearbeitet — vorausgesetzt, die Unterlagen sind beim Eingang vollständig. Bei lückenhaften Unterlagen folgt eine Zwischenanfrage, und das Verfahren verlängert sich um sechs bis zwölf Wochen pro Nachforderung. Aus unserer Praxis: In einem aktuellen Mandat einer indischen Software-Entwicklerin, die bei einem Münchner Konzern anfangen sollte, gewannen wir durch vollständige Vorbereitung der Antragsmappe — Anabin-Auszug, Apostille auf dem Zeugnis, beglaubigte Übersetzungen und detaillierter Gehaltsnachweis — gegenüber dem ursprünglich geplanten Standardverfahren rund acht Wochen Zeit. Der Konzern konnte das Onboarding-Datum halten.
Wir mussten den Fall anonymisieren — § 6 BORA n.F. — die Logik dahinter ist trotzdem klar: Die Fachkräfteeinwanderung München steht und fällt am Vorbereitungsgrad der Antragsmappe.
Typische Anliegen, mit denen Mandantinnen und Mandanten zur Fachkräfteeinwanderung München zu uns kommen:
- Mein neuer Mitarbeiter aus Bangalore soll in 90 Tagen anfangen — wie organisiere ich das beschleunigte Fachkräfteverfahren am KVR München?
- Mein Hochschulabschluss aus São Paulo ist in Anabin nicht eingetragen — kann ich trotzdem Blue Card EU beantragen?
- Ich habe ein Job-Angebot mit 52.000 Euro Jahresgehalt als Berufseinsteiger im IT-Bereich — reicht das für die Blue Card EU?
- Wir möchten unsere Senior Managerin per ICT-Karte für 18 Monate von New York nach München versetzen — was ist der schnellste Weg?
- Ich lebe seit Februar 2022 mit § 24 AufenthG in München, habe gerade einen Arbeitsvertrag bekommen — wie wechsle ich in Blue Card EU oder § 18b AufenthG?
- Mein Antrag wartet seit fünf Monaten an der deutschen Botschaft in Manila — kann ich Untätigkeitsklage erheben?
- Ich habe drei Jahre Berufserfahrung als Pflegekraft in der Ukraine, aber keine deutsche Anerkennung — passt die Chancenkarte zu mir?
“In der Fachkräfteeinwanderung entscheidet selten das materielle Recht, sondern fast immer die Aktenvorbereitung. Wer einen Antrag im beschleunigten Verfahren stellt, hat einen klaren Vorsprung — vorausgesetzt, die Unterlagen sind beim Eingang vollständig. Wir sehen jede Woche Konzern-HR und Einzelpersonen, die acht oder zwölf Wochen verloren haben, weil eine Apostille fehlte oder ein Anabin-Eintrag missverstanden wurde. Genau hier sind wir der Anwalt für Fachkräfteeinwanderung in München.”
— Markus Klamert, Rechtsanwalt und Gründer von KLAMERT & PARTNER
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG 2.0) — Reform 2023 / 2024 im Überblick
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 (FEG 2.0) ist die wichtigste arbeitsmarktpolitische Reform der vergangenen zwei Jahrzehnte. Es trat in drei Stufen in Kraft: erste Stufe am 18.11.2023, zweite Stufe am 01.03.2024, dritte Stufe — die Chancenkarte — am 01.06.2024. Die Reform setzt die EU-Richtlinie 2021/1883 zur Blue Card um und erweitert die nationalen Wege deutlich darüber hinaus. Wer 2026 mit einem Aufenthaltsverfahren arbeitet, das vor 2023 begonnen wurde, muss zwischen altem und neuem Recht unterscheiden — Übergangsregelungen und Bestandsschutz spielen praktisch eine erhebliche Rolle.

Die drei Säulen der FEG-Reform
Erste Säule — Qualifikationssäule: Anerkannte Berufsqualifikation als Voraussetzung für den Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit. Die Anerkennungsverfahren wurden vereinfacht; ein Aufenthaltstitel zur Anerkennung kann jetzt bereits aus dem Ausland erteilt werden (§ 16d AufenthG). Praktisch heißt das: Wer eine ausländische Qualifikation hat, kann nach Deutschland kommen, um sie hier formal anerkennen zu lassen — und parallel arbeiten.
Zweite Säule — Erfahrungssäule: Erstmals reicht für viele Berufe eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung als Eintrittsschwelle (Berufsausbildung im Heimatland plus Erfahrung), auch ohne formale deutsche Anerkennung — soweit der Aufenthaltstitel nach § 19c AufenthG erteilt wird. Das ist der Weg für Pflegekräfte, IT-Fachkräfte und Berufskraftfahrer, die in ihrem Heimatland ausgebildet wurden, aber kein in Deutschland direkt anerkanntes Berufsbild haben.
Dritte Säule — Potenzialsäule: Die Chancenkarte (§ 20a AufenthG) ermöglicht erstmals einen punktebasierten Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche — Sprache, Berufserfahrung, Alter, Bezug zu Deutschland, Partnerintegration. Sechs Punkte als Eintrittsschwelle, Aufenthalt für ein Jahr ohne dass im Heimatland bereits ein konkretes Job-Angebot vorliegen muss.
Was die Reform zusätzlich erleichtert hat
- Gehaltsschwelle für die Blue Card EU deutlich gesenkt — und für Berufseinsteiger und Mangelberufe (IT, Naturwissenschaften, Mathematik, Ingenieurwesen, Medizin) weiter abgesenkt.
- Familiennachzug für Schutzberechtigte und Fachkräfte vereinfacht — die Lebensunterhaltsklausel wurde gelockert. Bei Blue-Card-EU-Inhabern entfällt der A1-Sprachnachweis für nachziehende Ehepartner.
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) durch das KVR München — Vorabzustimmung ersetzt langwierige Vorprüfung.
- Anerkennungsverfahren parallel zum Aufenthalt möglich (§ 16d AufenthG).
- Spezifische Wege für Pflegekräfte, IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation und Berufskraftfahrer.
Wichtig für die Beratungspraxis: Die FEG-Reform 2.0 ist gestaffelt in Kraft getreten — und Übergangsfälle (Anträge gestellt unter altem Recht, nicht beschieden bei Inkrafttreten der Reform) sind Einzelfallprüfung. Wir prüfen vor jedem Antrag, ob die alten oder die neuen Regeln günstiger sind, und wählen den günstigsten Weg.
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Blue Card EU (Blaue Karte EU) — der Königsweg für akademische Fachkräfte
Die Blue Card EU (Blaue Karte EU) nach § 18g AufenthG ist der wichtigste Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus Drittstaaten. Sie verbindet vier Vorteile in einem Dokument: zügiges Visumsverfahren, klare Gehaltsschwellen, vereinfachten Familiennachzug und einen verkürzten Weg zur Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG. Wer als Software-Entwickler, Ingenieur, Arzt oder Wirtschaftswissenschaftler nach München kommt, kommt fast immer mit einer Blue Card EU. Wir betreuen die Blue Card EU als zentrales Element der Münchner Fachkräfteeinwanderung — von der Vertragsgestaltung mit dem Arbeitgeber bis zum Termin am KVR.
Voraussetzungen der Blue Card EU
Hochschulabschluss aus einem Drittstaat — entweder anerkannt oder in der Anabin-Datenbank als gleichwertig eingestuft. Konkretes Arbeitsplatzangebot eines deutschen Arbeitgebers entsprechend der Hochschulqualifikation. Mindestbruttogehalt nach FEG 2.0 (Stand 2026) — circa zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung. Konkrete Schwellenwerte werden jährlich angepasst und sollten vor jedem Antrag verifiziert werden. Bei Berufseinsteigern (Hochschulabschluss innerhalb der letzten drei Jahre) und Mangelberufen — IT, MINT-Fächer, Medizin — gilt eine deutlich abgesenkte Gehaltsschwelle.
Vorteile der Blue Card EU gegenüber anderen Aufenthaltstiteln
- Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG bereits nach 33 Monaten möglich — bei B1-Sprachkenntnissen sogar nach 21 Monaten. Klassische Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit verlangen vier oder fünf Jahre.
- Familiennachzug ohne Sprachnachweis A1 für den nachziehenden Ehegatten — eine erhebliche Erleichterung gegenüber dem Standard-Familiennachzug.
- Innerhalb der EU mobil: Nach 12 Monaten Aufenthalt in Deutschland Wechsel in einen anderen EU-Mitgliedstaat ohne erneutes Visumsverfahren — Vorteil insbesondere für Konzernkarrieren.
- Bei Verlust des Arbeitsplatzes („blaue karte arbeitslos“, „blaue karte job verloren“) bleibt die Blue Card grundsätzlich gültig — der Inhaber muss die Ausländerbehörde unverzüglich informieren und kann innerhalb der Restlaufzeit einen neuen Arbeitsplatz suchen, ohne dass der Aufenthaltstitel automatisch erlischt.
AUS UNSERER PRAXIS – BLUE CARD EU AM KVR MÜNCHEN — WAS WIR KONSEQUENT DURCHSETZEN
Bei der Blue Card EU lohnt es sich, die Gehaltsstruktur des Arbeitsvertrags vor Antragstellung gemeinsam mit dem Arbeitgeber durchzurechnen. Variable Gehaltsbestandteile, Bonusregelungen, Sachbezüge fließen unterschiedlich in die Gehaltsschwelle ein. Aus unserer Praxis: In drei von vier Fällen, in denen Mandanten zu uns kommen mit einer abgelehnten Blue Card, lag die Ablehnung an einer rechnerischen Frage zur Gehaltsschwelle, die mit drei Sätzen Vertragsanpassung im Vorfeld lösbar gewesen wäre. Ein konkretes Beispiel: Ein brasilianischer Maschinenbauer mit Job-Angebot in Garching, Grundgehalt knapp unter der Mangelberuf-Schwelle, aber mit einem Garantie-Bonus von 15 Prozent — wir verschoben den Bonus in einen festen Vertragsbestandteil und passierten damit die Gehaltsschwelle eindeutig. Antrag im beschleunigten Verfahren bewilligt nach acht Wochen.
Wir mussten den Fall anonymisieren — § 6 BORA n.F. — die Logik dahinter zeigt: Die Blue Card EU ist eine Frage sauberer Vertragsgestaltung am Anfang, nicht eines Ablehnungsbescheids am Ende.
“Bei der Blue Card EU sind die häufigsten drei Fehler: Erstens, die Gehaltsschwelle wird ausschließlich auf das Grundgehalt bezogen — variable Bestandteile gehen verloren. Zweitens, der Anabin-Eintrag wird nicht geprüft, bevor der Arbeitgeber den Vertrag schließt — und ein nicht eingetragener Studiengang lässt sich nur mit Verzögerung über die ZAB nachträglich klären. Drittens, der Antrag wird ohne beschleunigtes Verfahren gestellt — und dann verliert man acht bis zwölf Wochen, die für jede HR-Planung kritisch sind. Wir prüfen all diese Punkte vor Antragstellung.”
— Marc Frey, Rechtsanwalt, Schwerpunkt Vertragsrecht und Mandantenstrukturen
Chancenkarte (§ 20a AufenthG) — punktebasierter Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche
Die Chancenkarte nach § 20a AufenthG ist seit dem 01.06.2024 das vielleicht wichtigste neue Instrument im deutschen Ausländerrecht. Sie ermöglicht Drittstaatsangehörigen einen einjährigen Aufenthalt in Deutschland zum Zweck der Arbeitsplatzsuche — ohne dass im Herkunftsland bereits ein konkretes Arbeitsangebot vorliegen muss. Voraussetzung ist ein Punktekonto von mindestens sechs Punkten plus Sicherstellung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts. Die Chancenkarte ist keine Garantie auf einen Arbeitsplatz — sie ist eine Garantie auf das Recht, in Deutschland nach einem Arbeitsplatz zu suchen.
Das Punktesystem der Chancenkarte
- Anerkannte Berufsqualifikation oder Hochschulabschluss als Grundvoraussetzung — ohne diese Grundqualifikation keine Chancenkarte.
- Punkte für Sprachkenntnisse — Deutsch (A1 bis C1) und Englisch (B2). Deutsch wird höher gewichtet als Englisch. C1 Deutsch bringt drei Punkte, B2 Englisch einen Punkt.
- Punkte für Berufserfahrung — gestaffelt nach Jahren in der erlernten Tätigkeit. Fünf Jahre Erfahrung in einem Beruf bringt zwei Punkte, zwei Jahre einen Punkt.
- Punkte für Alter — Bewerber unter 35 Jahren erhalten zwei Punkte, zwischen 35 und 40 einen Punkt, über 40 keinen Altersbonus.
- Punkte für Bezug zu Deutschland — frühere Aufenthalte, Studium, Sprachkurse vor Ort. Auch ein Wohnsitz des Ehepartners in Deutschland zählt.
- Punkte für Partnerintegration — wenn der Ehepartner ebenfalls Punktevoraussetzungen erfüllt oder Sprachkenntnisse hat, gibt es einen Zusatzpunkt.
- Punkte für Engpassberufe — Pflege, IT, MINT-Berufe erhalten je nach Beruf einen oder mehr Bonuspunkte.
Was die Chancenkarte ist — und was sie nicht ist
Die Chancenkarte ist ein zeitlich begrenzter Aufenthaltstitel zur Suche eines Arbeitsplatzes — sie erlaubt während des Aufenthalts auch Probebeschäftigung bis zu zehn Wochenstunden, aber keine reguläre Vollbeschäftigung im Suchzeitraum. Wenn die Suche erfolgreich war, erfolgt der Wechsel in einen regulären Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit (Blue Card EU, § 18a, § 18b oder § 19c AufenthG). Findet der Inhaber innerhalb des Jahres keinen Arbeitsplatz, muss er ausreisen — eine Verlängerung ist nur in engen Ausnahmen möglich.
Strategische Beratung vor Antragstellung
Wer eine Chancenkarte beantragt, sollte vorher rechnen — nicht erst, wenn der Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung liegt. Wir prüfen die Punktekonstellation, identifizieren Optimierungshebel (etwa einen Deutschkurs vor Antragstellung für ein Sprachzeugnis-Upgrade) und beraten zur strategischen Frage: Lohnt sich die Chancenkarte oder ist eine direkte Bewerbung mit Blue Card EU der schnellere Weg? Bei vorhandenem Job-Angebot ist die Blue Card EU fast immer überlegen. Bei offener Arbeitsmarktsuche ist die Chancenkarte unschlagbar — gerade für Mangelberufe und für Mandanten unter 35 Jahren mit guter Sprachkenntnis.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) am KVR München
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG ist die wichtigste verfahrenstechnische Erleichterung des FEG. Der Arbeitgeber stellt beim KVR München den Antrag auf Vorabzustimmung — und sobald die Vorabzustimmung erteilt ist, läuft das Visumsverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland deutlich verkürzt ab. Die behördlich kommunizierte Zielgröße liegt bei vier Wochen für die Vorabzustimmung; in der Praxis 2026 sind sechs bis zehn Wochen am KVR München realistischer. Trotzdem: Im Vergleich zum Standardverfahren spart das beschleunigte Verfahren in der Gesamtzeit zwischen zwei und sechs Monaten.
Wer kann das beschleunigte Verfahren nutzen?
- Arbeitgeber, die eine Fachkraft aus dem Drittausland einstellen wollen — Blue Card EU, § 18a, § 18b, § 19c AufenthG.
- Forschungseinrichtungen für Aufenthaltstitel zu Forschungszwecken nach § 18d AufenthG — relevant für die Münchner Hochschulen, Max-Planck-Institute und Fraunhofer-Einrichtungen.
- Konzerne für ICT-Karten (konzerninterne Versetzung) nach § 19 AufenthG.
- Auch für Berufsausbildung im Drittland mit Anerkennungsverfahren in Deutschland (§ 16d AufenthG) anwendbar.
Was wir im beschleunigten Verfahren übernehmen
- Vorabprüfung der formalen Voraussetzungen — vom Arbeitsvertrag bis zum Anabin-Eintrag.
- Antragstellung beim KVR München mit vollständigen Unterlagen — und damit vermeidbaren Nachforderungen vorbeugen, die Verfahren um sechs bis zwölf Wochen verzögern.
- Begleitung des Verfahrens, Kommunikation mit Sachbearbeitung, Klärung von Rückfragen.
- Übermittlung der Vorabzustimmung an die Auslandsvertretung — und Vorbereitung der Visa-Antragsunterlagen für die Fachkraft.
- Koordination mit dem Arbeitgeber-HR und gegebenenfalls Relocation-Anbieter.
AUS UNSERER PRAXIS – BOTSCHAFTSTERMINE BEI DEUTSCHEN AUSLANDSVERTRETUNGEN
Wir korrespondieren regelmäßig mit deutschen Auslandsvertretungen — und sehen sehr unterschiedliche Bearbeitungsgeschwindigkeiten. Anträge an Vertretungen in Lateinamerika werden oft binnen drei bis sechs Wochen beschieden; an Vertretungen in Indien, auf den Philippinen, in Nigeria oder in der Türkei dauern Termine häufig zwölf bis 24 Wochen, allein bis zur persönlichen Vorsprache. Aus unserer Praxis: Eine Vorabzustimmung aus dem beschleunigten Fachkräfteverfahren am KVR München verkürzt die Bearbeitungszeit nach der Vorsprache erheblich — die Auslandsvertretung muss dann inhaltlich nicht mehr prüfen, sondern nur noch das Visum auf Basis der Vorabzustimmung ausstellen.
Aus unserer Praxis: Bei einer indischen IT-Fachkraft, die im November bei einem Münchner Software-Konzern anfangen sollte, lag die nächste freie Visumsterminvergabe in Mumbai bei sieben Monaten. Mit der Vorabzustimmung aus dem beschleunigten Verfahren konnten wir einen Sondertermin für Fachkräfte beantragen — Visumsausgabe innerhalb von vier Wochen. Wir mussten den Fall anonymisieren — § 6 BORA n.F. — der Effekt zeigt sich aber in fast jedem ICT- und Blue-Card-Mandat.
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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen — Anabin und § 16d AufenthG
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist der zweithäufigste Stolperstein im Fachkräfteeinwanderungsverfahren — direkt nach den Gehaltsschwellen der Blue Card EU. Die Anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) führt Hochschulen weltweit nach H+/H-/H+/-Status auf. Bei H+-Hochschulen ist der Abschluss automatisch in Deutschland anerkannt; bei H+/-Hochschulen kommt es auf den konkreten Studiengang an; bei H-Hochschulen ist der Abschluss nicht ohne Weiteres anerkannt. Bei Berufsqualifikationen unterhalb der Hochschule (Pflege, Handwerk, IT-Fachausbildungen) läuft das Anerkennungsverfahren über die jeweilige zuständige Stelle — IHK, Handwerkskammer, Sozialministerium.
§ 16d AufenthG — Aufenthalt zur Anerkennung der Berufsqualifikation
Wer eine ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen möchte, kann mit einem Aufenthaltstitel nach § 16d AufenthG einreisen — ohne dass die Anerkennung bereits vollständig ist. Während des Anerkennungsverfahrens ist eine Teilbeschäftigung möglich, oft kombiniert mit Anpassungslehrgängen oder Sprachkursen. Sobald die Anerkennung vollständig vorliegt, erfolgt der Wechsel in einen vollwertigen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit (Blue Card EU oder § 18a/§ 18b AufenthG) — ohne Ausreise und ohne erneutes Visumsverfahren. Das ist seit der FEG 2.0-Reform der Standard-Weg für viele Pflegekräfte und reglementierte Berufe.
Was wir im Anerkennungsverfahren übernehmen
- Vorabprüfung des Anabin-Eintrags der Hochschule oder der Berufsausbildungsstätte des Mandanten.
- Bei nicht eingetragenen Hochschulen: Anfrage an die ZAB mit allen relevanten Unterlagen — Studienverlaufsplan, Modulkatalog, Notenübersicht.
- Bei reglementierten Berufen (Pflege, Medizin, Lehrberufe): Antragstellung bei der zuständigen Anerkennungsstelle in Bayern.
- Beratung zu Anpassungslehrgängen, Kenntnisprüfung oder Eignungsprüfung — falls die volle Anerkennung erst nach Ergänzungsmaßnahmen erfolgt.
- Parallele Antragstellung des Aufenthaltstitels nach § 16d AufenthG, sodass die Anerkennung bereits in Deutschland abläuft und nicht im Heimatland.
Statuswechsel und Aufenthaltsverfestigung — Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG
Wer erstmal mit einem Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit oder mit einer Chancenkarte in Deutschland angekommen ist, wird über kurz oder lang über die nächsten Stufen nachdenken: Verlängerung, Statuswechsel innerhalb der Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG, Daueraufenthalt-EU, Einbürgerung. Diese Verfestigungsstrecke ist anwaltlich gut planbar — und sie hat seit der FEG-Reform und der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (27.06.2024) deutlich kürzere Wege als noch vor wenigen Jahren.

Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG für Fachkräfte
Fachkräfte mit Hochschulabschluss oder anerkannter Berufsqualifikation und einem Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit können die Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG erlangen — bei Blue-Card-EU-Inhabern bereits nach 33 Monaten, bei B1-Sprachkenntnissen sogar nach 21 Monaten. Voraussetzungen: Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichender Wohnraum, Mindestbeitragszeiten zur Rentenversicherung, hinreichende Sprachkenntnisse. Das ist ein bemerkenswert kurzer Weg — bei klassischen Aufenthaltstiteln zur Erwerbstätigkeit gilt eine Mindestaufenthaltsdauer von vier oder fünf Jahren.
Statuswechsel — wenn sich die Lebenssituation verändert
Mit der Reform der Aufenthaltsmöglichkeiten ist auch der Wechsel zwischen Aufenthaltstiteln einfacher geworden. Typische Konstellationen aus unserem Mandantenstamm: Wechsel von § 16b AufenthG (Studium) in einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit (Blue Card EU oder § 18a/§ 18b AufenthG). Wechsel von § 16d AufenthG (Anerkennung) in § 18a AufenthG nach abgeschlossener Anerkennung. Wechsel von Chancenkarte (§ 20a AufenthG) in Blue Card EU oder § 18a/§ 18b AufenthG nach erfolgreicher Arbeitsplatzsuche. Wechsel von § 24 AufenthG (Ukraine-Schutz) in einen erwerbsbezogenen Aufenthaltstitel, wenn der Mandant einen festen Arbeitsplatz gefunden hat — gerade für unsere ukrainischen Mandanten ist das 2026 ein zentraler Schritt.
AUS UNSERER PRAXIS – STATUSWECHSEL VON § 24 AUFENTHG IN BLUE CARD EU — DER WEG VIELER UKRAINISCHER MANDANTEN 2026
Aus unserer Praxis: Eine ukrainische IT-Architektin, die seit Mai 2022 mit § 24 AufenthG in München lebt, erhielt im Frühjahr 2026 ein Job-Angebot eines Münchner Software-Konzerns mit einem Jahresgehalt deutlich über der Mangelberuf-Schwelle der Blue Card EU. Statt die Verlängerung des § 24 AufenthG abzuwarten, wechselten wir frühzeitig in die Blue Card EU — mit dem strategischen Vorteil, dass der Verfestigungsweg über § 18c AufenthG bereits 33 Monate nach Erteilung der Blue Card greift. Antrag beim KVR München bewilligt nach sieben Wochen, parallel Familienzusammenführung der minderjährigen Tochter ohne A1-Sprachnachweis.
Wir mussten den Fall anonymisieren — § 6 BORA n.F. — der Effekt steht trotzdem klar: Der Statuswechsel von § 24 AufenthG in einen erwerbsbezogenen Aufenthaltstitel ist 2026 für viele unserer ukrainischen Mandanten der naturgemäße nächste Schritt. Beratung ukrainisch-/russischsprachig durch unseren Juristen Denys Osypenko, juristische Mandatsbearbeitung durch die zugelassenen Anwälte.
Einbürgerung — der nächste Schritt nach der Niederlassungserlaubnis
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 27.06.2024 ist die Einbürgerung in Deutschland in vielen Fällen nach fünf Jahren möglich, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist seither grundsätzlich zulässig — ein wesentlicher Wendepunkt für viele internationale Fachkräfte, die ihre Herkunfts-Staatsangehörigkeit nicht aufgeben wollten. Wir prüfen mit unseren Mandantinnen und Mandanten, wann der richtige Zeitpunkt für die Einbürgerung gekommen ist — und welche Vorarbeiten (Sprachzertifikat, Einbürgerungstest, Dokumentation der Integrationsleistung) im Vorfeld zu leisten sind. Detail siehe unsere Spoke-Seite „Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht“.
Mehrsprachige Beratung — DE / EN / UK / RU / PT in einem Team
Mehrsprachigkeit ist im Ausländerrecht kein „Nice-to-have“ — sie entscheidet über die Qualität der Mandatsbearbeitung. Wer einen Sachverhalt nicht in seiner Muttersprache schildern kann, übersetzt ihn implizit in eine zweite Sprache und verliert dabei Details, Konnotationen, manchmal entscheidende Tatsachen. Bei KLAMERT & PARTNER decken wir die für Münchner Fachkräfteeinwanderungs-Mandate wichtigsten fünf Sprachen aus einem Team ab — ohne externe Dolmetscher und ohne Übersetzungsbruch.
Deutsch und Englisch — Markus Klamert, Marc Frey, Johannes Goetz
Alle drei Partner führen Mandate auf Deutsch und Englisch. Englisch ist für die Mandatskommunikation mit internationalen Fachkräften, HR-Abteilungen multinationaler Konzerne und außereuropäischen Partnerkanzleien Standard. Schriftverkehr mit deutschen Behörden, Schriftsätze und Vertretung vor Gericht erfolgen auf Deutsch — die anwaltliche Kommunikation mit dem Mandanten kann in beiden Sprachen laufen.
Portugiesisch — Markus Klamert
Markus Klamert berät auch auf Portugiesisch — relevant für brasilianische und portugiesische Fachkräfte, die in München eintreffen. Brasilien gehört seit Jahren zu den wichtigsten Herkunftsländern für IT- und Ingenieursfachkräfte am Münchner Arbeitsmarkt; viele Münchner Konzerne rekrutieren in São Paulo, Curitiba und Rio gezielt für ihre Münchner Standorte.
Ukrainisch und Russisch — Denys Osypenko
Denys Osypenko ist ausgebildeter Jurist mit Bezug zur Ukraine; er ist in der Kanzlei nicht zugelassener Rechtsanwalt nach deutschem Recht — die juristische Bearbeitung ukrainisch- oder russischsprachiger Fachkräfteeinwanderungs-Mandate übernehmen die zugelassenen Rechtsanwälte Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz. Was Denys Osypenko leistet, ist die sprachliche und kulturelle Brücke: Erstaufnahme des Sachverhalts in der Muttersprache, Übersetzung von Heimatdokumenten, Vorbereitung der Korrespondenz mit deutschen Auslandsvertretungen in Kyjiw oder Moskau, Begleitung zu Behördenterminen am KVR München.
Beratung auf Ukrainisch und Russisch — Denys Osypenko
Bei KLAMERT & PARTNER haben wir mit Denys Osypenko einen Juristen in der Kanzlei, der Mandantinnen und Mandanten auf Ukrainisch und Russisch begleitet. Denys Osypenko stammt aus der Ukraine und ist ausgebildeter Jurist mit langjähriger Erfahrung im internationalen Recht. Er ist in der Kanzlei nicht als Rechtsanwalt nach deutschem Recht zugelassen — diese Klarstellung ist juristisch wichtig (RDG-konform) und bedeutet praktisch: Die juristische Bearbeitung ukrainisch- oder russischsprachiger Fachkräfteeinwanderungs-Mandate übernehmen die zugelassenen Rechtsanwälte Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz.

Im Fachkräftemandat ergibt sich daraus ein praktischer Vorteil. Ukrainische Mandantinnen und Mandanten, die seit Februar 2022 mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG in München leben, möchten 2026 regelmäßig in einen erwerbsbezogenen Aufenthaltstitel wechseln — Blue Card EU bei akademischer Qualifikation, § 19c AufenthG bei nicht-akademischer Berufserfahrung. Hier ist die Doppelarbeit am deutschen Aufenthaltsrecht und am ukrainischen Heimatrecht entscheidend: Welche Berufsausbildung lag im Heimatland vor, welche Dokumente lassen sich aus der Ukraine besorgen, welche Zertifikate sind in Anabin eingetragen. Russischsprachige Mandanten kommen häufig aus mehreren Staaten — Russland, Belarus, Kasachstan, Usbekistan, Israel — und bringen dementsprechend unterschiedliche Heimatdokumente und Familienverhältnisse mit. Auch hier ist die sprachliche Brücke entscheidend, weil das Fachkräfteverfahren ohne präzise Übersetzung der Heimatdokumente nicht führbar ist.
Konkret läuft es so: Sie schildern uns Ihren Fall auf Ukrainisch oder Russisch — telefonisch oder im Erstgespräch in der Pettenkoferstraße 37. Denys Osypenko übersetzt und ordnet rechtlich vor. Die Mandatsverantwortung übernimmt einer der zugelassenen Rechtsanwälte; bei Fachkräftemandaten typischerweise Markus Klamert oder Johannes Goetz. Schreiben an die deutsche Auslandsvertretung, an die Ausländerbehörde München und alle juristischen Erklärungen werden von einem zugelassenen Anwalt unterzeichnet. Sprachzugang löst keinen einzelnen Fall — er sorgt aber dafür, dass nichts an der Übersetzung scheitert und dass Sie verstehen, was Ihr Anwalt tut.
“Wer aus der Ukraine, Russland, Kasachstan oder Belarus nach München kommt und ein Fachkräftethema klären muss, hat oft schon Wochen damit verbracht, deutsche Formulare in einer fremden Sprache zu lesen. Mein Job ist, das Gespräch zuerst in der Muttersprache zu führen — und gemeinsam mit den zugelassenen Anwälten Klamert, Frey und Goetz den nächsten konkreten Schritt zu definieren. 2026 ist das in fast jedem ukrainischen Mandat der Wechsel von § 24 AufenthG in einen erwerbsbezogenen Aufenthaltstitel oder die direkte Blue-Card-EU-Bewerbung.”
— Denys Osypenko, Jurist (in Deutschland nicht zugelassen), Mandantenbetreuung Ukrainisch und Russisch
Kosten der Fachkräfteeinwanderung — Anwaltskosten, Visumgebühren, Sperrkonto
Die Kosten der Fachkräfteeinwanderung in München setzen sich aus drei Blöcken zusammen: Anwaltskosten (sofern beauftragt), behördliche Gebühren und gegebenenfalls Sperrkonto-Beträge bei Studierenden. Wer transparente Kosten vor Mandatierung sehen möchte, bekommt sie.
Anwaltskosten bei der Fachkräfteeinwanderung
Die Anwaltskosten richten sich nach RVG-Gebühren auf Basis des Gegenstandswerts (im Fachkräftemandat regelmäßig 5.000 € bis 15.000 €) oder nach individueller Honorarvereinbarung. Bei Arbeitgebermandaten ist die Honorarvereinbarung der Regelfall — Arbeitgeber bevorzugen häufig Pauschalen pro Antragsverfahren plus Stundensätze für komplexe Einzelthemen. Praktisch liegen die Anwaltskosten bei einem Standard-Blue-Card-Mandat ohne Klage typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich, aufgeteilt auf Erstberatung, Antragsvorbereitung, Korrespondenz mit KVR und Auslandsvertretung. Bei Visumremonstration oder Klage am Verwaltungsgericht kommen Verfahrensgebühren hinzu.
Behördliche Gebühren
Visumgebühr an der deutschen Auslandsvertretung: aktuell 75 € für Erwachsene, 37,50 € für Kinder. Aufenthaltstitel-Erstausgabe am KVR München: zwischen 100 € und 110 €. Verlängerung des Aufenthaltstitels: zwischen 96 € und 98 €. Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG: 113 €. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: 411 € — vom Arbeitgeber zu tragen, im Standard-Onboarding-Paket der meisten HR-Abteilungen vorgesehen. Übersetzungen und Apostillen variieren stark nach Heimatland — von 50 € bis mehrere hundert Euro pro Dokument.
Sperrkonto für ausländische Studenten
Ausländische Studierende aus Drittstaaten müssen für die Visumsbeantragung den Lebensunterhalt durch ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank nachweisen — aktuell (Stand 2026) circa 11.904 € pro Jahr (12-fache des BAföG-Bedarfssatzes). Vom Sperrkonto kann monatlich nur ein Zwölftel abgehoben werden. Wir beraten zur Wahl der Bank, zur Antragstellung und zu Alternativen wie Verpflichtungserklärung durch in Deutschland lebende Verwandte. Für Fachkräfte-Mandate ist das Sperrkonto in der Regel nicht relevant — bei Mandanten, die zunächst über § 16b AufenthG (Studium) einreisen und später in den Erwerbs-Aufenthaltstitel wechseln, ist es aber ein wichtiger erster Schritt.
“In Arbeitgebermandaten ist Geschwindigkeit fast immer der zentrale Hebel. Eine Fachkraft, die zwölf Wochen auf ihr Visum wartet statt sechs Wochen, kostet das einstellende Unternehmen einen mittleren fünfstelligen Betrag — Gehaltsforderung an den nächsten Arbeitgeber, ungenutzter Onboarding-Slot, Projekt-Verzögerung. Wir kennen die Stellschrauben des KVR München und der wichtigsten Auslandsvertretungen — und nutzen sie konsequent. Honorarvereinbarungen mit Arbeitgebern sind dabei in der Regel transparenter als jede Stundenabrechnung.”
— Johannes Goetz, Rechtsanwalt, Schwerpunkt Mandate für Arbeitgeber und HR-Abteilungen
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So arbeitet Ihr Anwalt für Fachkräfteeinwanderung in München — vier Schritte
1. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden
Sie schildern uns Ihren Sachverhalt — über das Kontaktformular, telefonisch oder vor Ort in der Pettenkoferstraße 37. Sprachen: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Portugiesisch. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer ersten Lageeinschätzung: Welcher Pfad — Blue Card EU, Chancenkarte, § 18a/§ 18b AufenthG, § 19c AufenthG, ICT-Karte — passt zu Ihrer Situation, welche Voraussetzungen sind erfüllt, welche Unterlagen werden benötigt. In dieser Phase entstehen für Sie keine Kosten.
2. Strategie und Antragsvorbereitung
Nach Mandatierung sammeln wir gemeinsam die Unterlagen für die Fachkräfteeinwanderung München: Hochschulzeugnis oder Berufsqualifikation mit Apostille, beglaubigte Übersetzung, Anabin-Auszug oder ZAB-Anfrage, Arbeitsvertrag mit detaillierter Gehaltsstruktur, Lebenslauf mit Berufserfahrungsnachweis, Krankenversicherungsbestätigung. Wir bauen die Antragsmappe vollständig auf — und damit den Vorsprung gegenüber einem Standard-Antrag mit unvermeidlichen Nachforderungen. Diese Phase dauert je nach Vollständigkeit der Unterlagen zwei bis sechs Wochen.
3. Antrag im beschleunigten Verfahren am KVR München
Antrag auf Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren beim Kreisverwaltungsreferat München. Wir reichen vollständig ein — und reduzieren damit Nachforderungen, die Verfahren um vier bis acht Wochen verzögern können. Bei Nachforderungen reagieren wir innerhalb weniger Tage; bei überlanger Verfahrensdauer prüfen wir die Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht München. Bei Visumablehnung erheben wir Remonstration bei der Auslandsvertretung oder Klage am Verwaltungsgericht Berlin.
4. Ankunft in München und Aufenthaltsverfestigung
Nach Visumerteilung und Einreise begleiten wir den Termin beim KVR München zur Ausgabe des Aufenthaltstitels. Als Anwalt für Fachkräfteeinwanderung in München bereiten wir Folgemandate vor: Familiennachzug bei Blue-Card-EU-Inhabern (ohne A1-Sprachnachweis für Ehepartner), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG (bei Blue Card EU bereits nach 33 Monaten möglich), gegebenenfalls Einbürgerung nach § 9 oder § 10 StAG. Fachkräfteeinwanderung München ist für uns nicht mit dem Visum zu Ende, sondern mit dem nachhaltigen beruflichen und privaten Ankommen in der Stadt.
Häufige Fragen zur Fachkräfteeinwanderung in München
Was kostet ein Anwalt für Fachkräfteeinwanderung in München?
Die erste Einschätzung ist bei KLAMERT & PARTNER kostenfrei. Eine darüber hinausgehende Beratung erfolgt nach Mandatierung — entweder nach RVG-Gebühren auf Basis des Gegenstandswerts (im Fachkräftemandat regelmäßig 5.000 bis 15.000 €) oder nach individueller Honorarvereinbarung. Bei Arbeitgebermandaten ist die Honorarvereinbarung der Regelfall — Arbeitgeber bevorzugen Pauschalen pro Antragsverfahren plus Stundensätze für komplexe Einzelthemen. Praktisch: Bei einem Standard-Blue-Card-Mandat ohne Klage liegen die Anwaltskosten typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich.
Was ist eine Blue Card EU?
Die Blue Card EU (Blaue Karte EU) nach § 18g AufenthG ist der Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit für akademische Fachkräfte aus Drittstaaten. Voraussetzungen: Hochschulabschluss, konkretes Job-Angebot eines deutschen Arbeitgebers entsprechend der Qualifikation, Mindestbruttogehalt nach FEG 2.0 (circa zwei Drittel der Beitragsbemessungsgrenze, abgesenkt für Berufseinsteiger und Mangelberufe). Die Blue Card EU bietet vereinfachten Familiennachzug, schnellen Zugang zur Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG und EU-Mobilität nach 12 Monaten.
Was ist die Chancenkarte?
Die Chancenkarte nach § 20a AufenthG ist seit 01.06.2024 ein einjähriger Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland — ohne dass im Heimatland bereits ein konkretes Arbeitsangebot vorliegen muss. Voraussetzung: anerkannte Berufsqualifikation oder Hochschulabschluss plus mindestens sechs Punkte im Bewertungssystem (Sprache, Berufserfahrung, Alter, Bezug zu Deutschland, Partnerintegration, Engpassberuf-Bonus). Während der Chancenkarte ist Probebeschäftigung bis zu zehn Wochenstunden zulässig; bei erfolgreicher Suche erfolgt der Wechsel in einen regulären erwerbsbezogenen Aufenthaltstitel.
Was ist der Unterschied zwischen Chancenkarte und Blue Card EU?
Die Blue Card EU setzt ein konkretes Arbeitsangebot und einen Hochschulabschluss voraus — und gewährt direkt einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit für die Dauer des Vertrags. Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche — ohne dass im Heimatland bereits ein konkretes Angebot vorliegt. Sie ist auf zwölf Monate befristet. Bei vorhandenem Job-Angebot ist die Blue Card EU fast immer überlegen; bei offener Suche ist die Chancenkarte unschlagbar.
Wie lange dauert ein Visumsverfahren mit Blue Card EU?
Behördlich kommunizierte Zielgröße sind sechs bis acht Wochen ab Antragstellung im beschleunigten Verfahren. In der Praxis 2026 sind acht bis zwölf Wochen am KVR München realistischer — plus zwei bis sechs Wochen für die Visumsausstellung an der Auslandsvertretung. Bei einigen Auslandsvertretungen (Indien, Philippinen, Nigeria) sind Wartezeiten auf den Visa-Antragstermin selbst der Engpass — hier helfen Vorabzustimmungen aus dem beschleunigten Verfahren erheblich, weil Fachkräfte oft Sondertermine erhalten.
Welcher Hochschulabschluss wird in Deutschland anerkannt?
Maßgeblich ist die Anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Hochschulen werden dort nach H+/H-/H+/-Status geführt. Hochschulen mit H+-Status haben automatisch anerkannte Abschlüsse; bei H+/-Hochschulen kommt es auf den konkreten Studiengang an. Wir prüfen den Anabin-Eintrag vor Antragstellung — bei fehlendem oder negativem Eintrag erfolgt das Anerkennungsverfahren parallel zum Aufenthalt nach § 16d AufenthG.
Was passiert bei Verlust des Arbeitsplatzes mit Blue Card EU?
Anders als bei klassischen Aufenthaltstiteln zur Erwerbstätigkeit erlischt die Blue Card EU nicht automatisch („blaue karte arbeitslos“, „blaue karte job verloren“). Der Inhaber muss die Ausländerbehörde unverzüglich informieren — und hat dann einen Zeitraum, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Wichtig ist eine saubere Kommunikation mit dem KVR München. Wir begleiten Mandanten in dieser Konstellation und sichern, dass keine aufenthaltsrechtliche Lücke entsteht.
Wie wechsle ich von § 24 AufenthG (Ukraine-Schutz) in einen Fachkräfte-Aufenthalt?
Ukrainische Mandantinnen und Mandanten mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG können in einen erwerbsbezogenen Aufenthaltstitel wechseln, sobald ein konkretes Arbeitsangebot vorliegt. Bei akademischer Qualifikation und passendem Gehalt ist die Blue Card EU der Königsweg — mit dem strategischen Vorteil, dass die Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG bereits nach 33 Monaten greift. Bei nicht-akademischer Qualifikation kommt § 19c AufenthG (Erfahrungssäule) oder § 18a/§ 18b AufenthG in Betracht. Beratung ukrainisch-/russischsprachig durch unseren Juristen Denys Osypenko, juristische Mandatsbearbeitung durch die zugelassenen Anwälte.
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG erlaubt es dem Arbeitgeber, beim KVR München Vorabzustimmung für eine Fachkraft zu beantragen. Sobald die Vorabzustimmung erteilt ist, läuft das Visumsverfahren bei der Auslandsvertretung deutlich verkürzt ab. Behördlich kommunizierte Zielgröße: vier Wochen für die Vorabzustimmung. In der Praxis 2026: sechs bis zehn Wochen am KVR München. Verfahrensgebühr: 411 €, vom Arbeitgeber zu tragen.
Übernimmt das Unternehmen die Anwaltskosten für die Fachkraft?
In den meisten Fällen ja — bei Mandaten, die vom Arbeitgeber initiiert werden, ist die Honorarvereinbarung üblicherweise zwischen Arbeitgeber und Kanzlei abgeschlossen. Bei Mandaten, die von der Fachkraft selbst beauftragt werden, trägt diese die Kosten. Bei Mischkonstellationen — etwa wenn ein internationaler Konzern eine Senior-Position rekrutiert und Relocation-Pakete bietet — beraten wir zur sauberen vertraglichen Trennung von Arbeitgeber- und Mandantenrolle.
Wo befindet sich die Ausländerbehörde München für die Fachkräfteeinwanderung?
Die Ausländerbehörde München ist Teil des Kreisverwaltungsreferats — kurz KVR München — und befindet sich in der Ruppertstraße 11, 80337 München. Erreichbar mit U-Bahn (U3/U6 Implerstraße). Anträge im beschleunigten Fachkräfteverfahren werden dort bearbeitet. Von unserer Kanzlei in der Pettenkoferstraße 37 sind Sie in rund fünfzehn Minuten am KVR München.
Können Sie auch Mandate vom Ausland aus betreuen?
Ja. Wir betreuen viele Mandate, bevor der Mandant nach Deutschland einreist — Visumsantrag in São Paulo, Mumbai, Kyjiw oder Bogotá ist die Regel, nicht die Ausnahme. Kommunikation läuft per Videoberatung, signierte Vollmachten per Post oder digital. Wir sprechen direkt mit der Auslandsvertretung, bereiten die Antragsmappe vor und betreuen den Termin im Heimatland aus der Ferne.
Kostenlose Ersteinschätzung mit Ihrem Anwalt für Fachkräfteeinwanderung
Schildern Sie uns Ihre Lage in zwei bis drei Sätzen — wir prüfen unverbindlich, welcher Aufenthaltstitel passt (Blue Card EU, Chancenkarte, § 18a/§ 18b AufenthG, § 19c AufenthG, ICT-Karte), welche Voraussetzungen erfüllt sind und welche Schritte als nächstes sinnvoll wären. Online über unser Kontaktformular, telefonisch unter 089 540 239 0 oder persönlich in der Pettenkoferstraße 37 in München. Sprachen: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Portugiesisch. Bei akutem Onboarding-Termin der Fachkraft, Visumablehnung mit Klagefrist (nur ein Monat!) oder laufenden Botschaftsterminen melden wir uns innerhalb eines Werktags zurück. Fachkräfteeinwanderung München ist bei KLAMERT & PARTNER eingebettet in unser Ausländerrecht-Hub — verantwortliche Partner Fachkräfteeinwanderung: Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz. Ukrainisch- und russischsprachige Vorberatung durch unseren Juristen Denys Osypenko; juristische Mandatsbearbeitung durch die zugelassenen Rechtsanwälte.
