Einladung zu einem Informationsabend zum Thema Vollmacht und Patientenverfügung mit Fallbeispielen
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In einem Informationsabend wird ein Überblick zu den wichtigsten erbrechtlichen Regelungen in Deutschland und Frankreich gegeben.
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Bei dem so genannten „Berliner Testament“ setzen sich die zwei lebenden Ehepartner gegenseitig zum Alleinerben ein mit dem Ziel, nach dem Tod des Längerlebenden die (gemeinsamen) Kinder als Schlusserben einzusetzen. Grundsätzlich hört sich dies einfach an, führt aber zu zwei durchaus respektablen Problemen:
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