Business Immigration
München —
KLAMERT & PARTNER
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Business Immigration München bedeutet zwei sehr unterschiedliche Mandantenprofile. Auf der einen Seite steht das Münchener Unternehmen — Tech-Mittelständler in Schwabing, Pharma-Konzern in Großhadern, Automotive-Zulieferer im Werksviertel — das eine internationale Fachkraft aus Indien, Brasilien oder den USA über die Blue Card oder § 18 AufenthG holen will. Auf der anderen Seite steht der internationale Investor, Gründer oder Selbstständige — ein türkischer Unternehmer mit Software-Idee, eine US-amerikanische Beraterin mit Kundenstamm in Deutschland, eine ukrainische Familie mit Vermögen, die nach München übersiedeln will. Beide Konstellationen fallen unter Business Immigration, beide haben sehr unterschiedliche Pfade durchs deutsche Aufenthaltsrecht. Bei KLAMERT & PARTNER beraten wir seit 1987 — als Anwalt für Business Immigration in München begleiten wir Unternehmen bei der Beschäftigung internationaler Fachkräfte, internationale Investoren beim Eintritt in den deutschen Markt und Selbstständige bei der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG. Sprachzugang Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Portugiesisch. Erste Einschätzung kostenfrei.
Wann brauchen Unternehmen oder Investoren einen Anwalt für Business Immigration?
Business Immigration in München unterscheidet sich vom klassischen Ausländerrecht durch die Mandantenstruktur. Hier sitzt nicht eine einzelne Privatperson am Beratungstisch, sondern in der Regel zwei Seiten gleichzeitig: das Unternehmen, das eine Fachkraft beschäftigen will, und die Fachkraft selbst — oder der Investor mit seinem Steuerberater, dem M&A-Anwalt und gelegentlich der Pressestelle. Diese Konstellation prägt die Beratungsdynamik.
Als Anwalt für Business Immigration in München beraten wir typischerweise an drei Punkten. Erstens: vor der Anwerbung. Ein Münchener Tech-Unternehmen will eine Senior Engineer aus den USA holen — wir prüfen vor Vertragsunterzeichnung, ob der Aufenthaltstitel realistisch ist, welche Voraussetzungen der Lohn und die Qualifikation erfüllen müssen, ob die Blue Card oder eine andere Aufenthaltserlaubnis nach § 18 AufenthG passt. Zweitens: während des Verfahrens. Visum bei der deutschen Auslandsvertretung, Vorabzustimmung der zentralen Ausländerbehörde Bayern oder des KVR München, Aufenthaltserlaubnis nach Einreise. Drittens: nach Eintritt — Verlängerungen, Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug, später gegebenenfalls Einbürgerung.
Das Münchener Mandantenprofil ist dabei ein eigenes. Die Tech-Konzerne im Werksviertel und in Schwabing, der Pharma-Standort in Großhadern, die Automotive-Zulieferer rund um den Olympiapark und die internationalen Stiftungen in der Innenstadt — sie alle bringen Fachkräfteanforderungen mit, die in Mittelstädten praktisch nicht vorkommen. Auf der Investoren-Seite sehen wir hochwertige Einzelmandate: Family Offices aus Osteuropa, US-Gründer mit deutschen Tochtergesellschaften, türkische und brasilianische Unternehmer mit Plänen für den deutschen Markt. Business Immigration München ist deshalb selten Massengeschäft, fast immer Maßarbeit.
AUS UNSERER PRAXIS – BLUE CARD FÜR MÜNCHENER TECH-MANDANTEN
Bei einem Münchener Software-Unternehmen mit etwa 80 Mitarbeitenden, das eine indische Senior Engineer als Tech Lead einstellen wollte: Erstgespräch mit HR und Finanzleitung in der Pettenkoferstraße. Der Lohn lag bei knapp 60.000 € — über der Standard-Blue-Card-Schwelle der Reform 2024 (43.800 €), unter der älteren Mangelberuf-Schwelle. Wir prüften die Berufsanerkennung, bauten den Antragsweg über § 18b AufenthG (Blue Card) auf und koordinierten mit dem Generalkonsulat in Mumbai. Visumvergabe nach knapp drei Monaten. Aus unserer Praxis: Die Blue Card-Schwellen wurden mit der FEG-2.0-Reform deutlich abgesenkt — viele Anträge, die vor 2024 als Mangelberuf-Sonderfall liefen, sind heute Standard-Blue-Card. Wir mussten den Fall anonymisieren — § 6 BORA n.F. — die Logik dahinter aber zeigt, was Business Immigration München für Münchener Tech-Unternehmen heute praktisch bedeutet.
Typische Anliegen, mit denen Mandanten zu uns in der Business Immigration München kommen:
- Unternehmen: Wir wollen eine Senior Engineer aus den USA einstellen — Blue Card oder § 18 AufenthG?
- Unternehmen: Konzernumbau, eine Mitarbeiterin aus dem brasilianischen Tochterunternehmen soll für 18 Monate nach München — ICT-Karte?
- Investor: Ich möchte eine Tochtergesellschaft in München gründen und mich selbst entsenden — § 21 AufenthG?
- Entrepreneur: Software-Gründung, Sitz in München geplant, ich bin türkischer Staatsbürger — wie funktioniert das Investorenvisum?
- Family Office: Mein Mandant aus Kasachstan möchte mit Familie nach München übersiedeln — Aufenthalt aus Kapitalvermögen, welche Pfade gibt es?
- Geschäftsreise: US-Geschäftspartner braucht ein Business Visum für drei Wochen Vertragsverhandlungen in München — Schengen oder national?
- HR: Wir haben fünf neue Hires aus drei Ländern gleichzeitig — können Sie das als Mandat begleiten?
“Business Immigration München ist eine Kombination, die viele Anwaltskanzleien nicht zu Ende denken. Es ist Ausländerrecht, ja — aber es ist genauso Vermögensrecht und Wirtschaftsrecht. Ein internationaler Investor, der mit Familie und Kapital nach München kommt, hat aufenthaltsrechtliche, gesellschaftsrechtliche, steuerliche und vermögensrechtliche Fragen gleichzeitig auf dem Tisch. Wir haben in der Pettenkoferstraße die Erfahrung, das integriert zu beraten — Geld, Gold, Grund, und der Aufenthaltstitel dazu.”
— Markus Klamert, Rechtsanwalt und Gründer von KLAMERT & PARTNER
Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 — was sich seit 2024 geändert hat
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 (FEG 2.0) ist seit März 2024 in mehreren Stufen in Kraft getreten und hat die Business Immigration nach Deutschland strukturell verändert. Für Unternehmen und Investoren in München ergeben sich daraus vier zentrale Änderungen, die wir in der täglichen Beratung sehen: gesenkte Blue-Card-Schwellen, neue Chancenkarte, erleichterter § 21 AufenthG für Selbstständige, vereinfachte Berufsanerkennung.
Blue Card mit gesenkten Gehaltsschwellen
Die EU Blue Card nach § 18b AufenthG ist nach der FEG-2.0-Reform der zentrale Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte. Die Gehaltsschwelle wurde deutlich gesenkt — die Standard-Schwelle liegt aktuell bei 50 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, die Mangelberufs-Schwelle bei 45,3 %. Konkret heißt das: Software Engineers, Ärzte, Ingenieure, Mathematiker und Naturwissenschaftler kommen mit Gehältern, die in München ohnehin marktüblich sind, in den Blue-Card-Korridor. Berufsanfänger mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung profitieren zusätzlich von gesenkten Schwellen.

Chancenkarte (§ 20a AufenthG)
Die Chancenkarte ist ein neues Instrument der Business Immigration: Sie erlaubt Drittstaatsangehörigen mit qualifizierter Ausbildung den Aufenthalt in Deutschland zur Arbeitssuche — bis zu zwölf Monate, mit Möglichkeit zur Probebeschäftigung. Das Auswahlverfahren läuft über ein Punktesystem (Sprache, Berufserfahrung, Alter, Deutschland-Bezug). In der Münchener Praxis sehen wir die Chancenkarte vor allem bei internationalen Fachkräften, die zunächst auf eigenes Risiko in München ankommen wollen — und bei Münchener Unternehmen, die Probearbeit im Inland statt im Ausland organisieren möchten.
§ 21 AufenthG — Selbstständigkeit erleichtert
Die wichtigste Änderung für Investoren und Entrepreneurs: § 21 AufenthG wurde liberalisiert. Die früher harte Mindestkapital-Schwelle ist faktisch entfallen; was bleibt, ist die Anforderung „wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis“ und „positive Auswirkungen auf die Wirtschaft“. Praktisch heißt das: Eine schlüssige Geschäftsidee, ein tragfähiger Businessplan, ausreichende eigene Mittel zur Finanzierung — das reicht in vielen Fällen. Wir bauen § 21-Anträge mit detailliertem Businessplan, Marktanalyse und gegebenenfalls IHK-Stellungnahme auf.
Vereinfachte Berufsanerkennung
Berufsanerkennungsverfahren waren in der alten Blue-Card-Welt häufig der Engpass — gerade bei Akademikerinnen und Akademikern aus Indien, Pakistan, der Türkei und osteuropäischen Staaten. Die FEG-2.0-Reform hat den Anerkennungspfad gestrafft und die „Anerkennungspartnerschaft“ eingeführt: Die Anerkennung kann teilweise nach Einreise nachgeholt werden, wenn der Arbeitgeber sie verbindlich zusagt. Das beschleunigt Business-Immigration-Prozesse für Münchener Unternehmen erheblich.
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Business Immigration für Unternehmen — Blue Card, ICT-Karte, § 18 AufenthG
Für Münchener Unternehmen ist Business Immigration vor allem ein HR- und Compliance-Thema. Wir beraten Personalabteilungen, Geschäftsführer und externe Personaldienstleister bei der Beschäftigung internationaler Fachkräfte. Die Pfade durchs Aufenthaltsrecht differenzieren nach Qualifikation, Position und Konzernkontext.
EU Blue Card (§ 18b AufenthG)
Die Blue Card ist der Standard-Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss und qualifiziertem Arbeitsvertrag. Voraussetzungen: deutscher oder anerkannter ausländischer Hochschulabschluss, Arbeitsvertrag mit Mindestgehalt nach FEG-2.0-Schwellen, der Beruf passt zum Studienabschluss. Aus Unternehmenssicht ist die Blue Card der schnellste Pfad — Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist in der Regel nicht erforderlich, das Verfahren über die Auslandsvertretung läuft beschleunigt.
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte (§ 18a AufenthG)
Für Fachkräfte mit Berufsausbildung — Pflegekräfte, Handwerker, IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss — gilt § 18a AufenthG. Voraussetzung ist die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses. Wir betreuen die Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle (in Bayern oft die IHK oder das BIQ), führen die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde München herbei und begleiten das Visumverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung.
ICT-Karte (§ 19 AufenthG) — Konzern-Entsendung
Die ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer) ist der spezifische Aufenthaltstitel für konzerninterne Entsendungen — Manager, Spezialisten, Trainees aus dem ausländischen Tochterunternehmen werden zeitlich befristet an die deutsche Schwester- oder Muttergesellschaft entsandt. In München ist die ICT-Karte vor allem in Pharma-, Auto- und Tech-Konzernen relevant. Voraussetzungen: bestehendes Konzernverhältnis, Mindestbeschäftigungszeit im Heimatkonzern, qualifizierte Position. Wir koordinieren die ICT-Karte regelmäßig mit den Konzern-HR-Abteilungen über Ländergrenzen hinweg.
Konzernweite Mandate und Volumenarbeit
Bei Mandaten mit mehreren Hires gleichzeitig bündeln wir die aufenthaltsrechtliche Begleitung in einem Rahmenmandat. Praktisch heißt das: ein zentraler Ansprechpartner bei KLAMERT & PARTNER, einheitliche Dokumentationsstandards, terminkoordinierte Korrespondenz mit Auslandsvertretungen weltweit, gebündelte Reporting-Linien zum Münchener HR. Wir betreuen so regelmäßig Münchener Mittelständler und Konzerne, die quartalsweise mehrere Fachkräfte beschäftigen.
AUS UNSERER PRAXIS – ICT-KARTE FÜR INTERNATIONALE KONZERNMANDATE
Bei einem Münchener Pharma-Konzern mit Tochtergesellschaften in São Paulo, Mumbai und Boston: Quartärliche ICT-Karten-Bedarfe für Forschungs-Spezialisten, die zeitlich befristet zwischen den Standorten rotieren. Wir betreuen das als Rahmenmandat — ein einziger Ansprechpartner, einheitliche Vorlagen für die Personaldokumentation, terminierte Korrespondenz mit der Münchener Ausländerbehörde, parallel laufende Verfahren in mehreren Auslandsvertretungen. Aus unserer Praxis: Konzern-HR profitiert von Rahmenmandaten überproportional, weil Fehler in der Antragsdokumentation das gesamte Quartal verzögern können. Wir mussten anonymisieren — § 6 BORA n.F. — die Praxis-Logik aber zeigt: Business Immigration im Konzernkontext ist ein Prozessgeschäft, kein Einzelfall.
“Mein Lieblingssatz im Unternehmensmandat: „Können wir die Visa-Frage erst nach dem Vertragsabschluss klären?“ Genau hier liegt das Problem. Wer im Münchener Tech-Markt eine Senior Engineer aus den USA verpflichtet, ohne vor Vertragsunterzeichnung den Aufenthaltspfad zu klären, riskiert Vertragsbruch oder einen Hire, der nicht einreisen kann. Business Immigration ist Vorbereitungsarbeit — und genau das ist die Aufgabe der Kanzlei vor der Vertragsunterzeichnung, nicht danach.”
— Marc Frey, Rechtsanwalt, Schwerpunkt Vertrags- und Vermögensrecht
Investorenvisum & Golden Visa EU — Selbstständige nach § 21 AufenthG
Die zweite große Linie der Business Immigration in München sind Investoren, Entrepreneurs und Selbstständige. Anders als beim klassischen Fachkräftezuzug geht es hier nicht um einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen, sondern um eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit — als Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH, als selbstständiger Berater, als Mehrheitsgesellschafter einer Münchener Tochtergesellschaft.
§ 21 AufenthG — der Standardpfad für Selbstständige
Der zentrale Aufenthaltstitel für Selbstständige und Unternehmer ist § 21 AufenthG. Voraussetzungen nach FEG-2.0-Reform: wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis an der Tätigkeit, positive Auswirkungen auf die Wirtschaft, gesicherte Finanzierung. Die früher harte Mindestkapital-Schwelle (250.000 €, dann 1 Mio. €) ist faktisch entfallen — die Behörde prüft heute den Businessplan, die Marktanalyse, die Finanzierungsvorschau. Bei Münchener Investoren-Mandaten bauen wir den § 21-Antrag mit IHK-Stellungnahme, Steuerberater-Bestätigung der Finanzierung und gegebenenfalls Branchengutachten auf.
Golden Visa EU — der Mythos und die Realität
Das Schlagwort „Golden Visa EU“ ist auf dem internationalen Markt populär — und juristisch ungenau. Deutschland kennt kein eigenes „Golden Visa“ im Sinne eines kapitalbasierten Wohnrechts wie Portugal oder Spanien. Was es gibt: § 21 AufenthG für Selbstständige mit substantieller wirtschaftlicher Tätigkeit. Wer mit Kapitalvermögen nach München kommt und dort als Investor fungiert, fällt regelmäßig nicht unter § 21 — es sei denn, er übernimmt eine aktive unternehmerische Rolle (Geschäftsführung, operative Beteiligung). Wir klären in der Ersteinschätzung kostenfrei, ob das Investorenvisum nach § 21 für Ihren Fall passt oder ob alternative Pfade über Konzernstruktur, Selbstständigkeit oder Familienangehörigen-Nachzug zielführender sind.
Goldenes Visum — der deutsche Sprachgebrauch
Im deutschen Sprachgebrauch wird der Begriff „goldenes Visum“ oft synonym mit Investorenvisum verwendet. Inhaltlich meinen Mandanten damit fast immer den § 21 AufenthG-Pfad oder die Frage, ob ein bestimmter Investitionsbetrag automatisch ein Aufenthaltsrecht begründet. Die ehrliche Antwort: Es gibt keinen Automatismus. Aufenthaltstitel werden in Deutschland nicht „gekauft“ — sie werden über substantielle wirtschaftliche Tätigkeit, qualifizierte Beschäftigung oder familienrechtliche Bindung erteilt.

Self Employment Visa Germany — internationale Mandanten
Internationale Mandanten suchen häufig nach „self employment visa germany“ oder „germany entrepreneur visa“. Beide englischen Begriffe sind im deutschen Recht der § 21 AufenthG. Wir betreuen englischsprachige Investorenmandate regelmäßig — vom Erstgespräch über den Businessplan bis zum Visumverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung. Beratungssprache nach Wahl Deutsch oder Englisch.
Schnittstelle zur Vermögensrechts-Beratung
Bei Investoren-Mandaten greift bei KLAMERT & PARTNER die Schnittstelle zur vermögensrechtlichen Beratung. Wer mit substantiellen Mitteln nach München kommt, hat selten nur eine aufenthaltsrechtliche Frage — oft kommen gleichzeitig steuerliche Themen (Wegzugsbesteuerung im Heimatland, deutsche Erbschaftsteuer), gesellschaftsrechtliche Fragen (GmbH-Gründung, Holdingstruktur) und vermögensrechtliche Themen (Immobilienerwerb, Stiftungslösungen). Wir koordinieren die anwaltliche Beratung mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, um aus mehreren Einzelfragen ein konsistentes Gesamtbild zu machen.
Business Visum & Geschäftsvisum für Deutschland — Verfahren und Voraussetzungen
Das Business Visum für Deutschland ist nicht ein einzelner Aufenthaltstitel, sondern eine Sammelbezeichnung für mehrere Visa-Typen mit geschäftlichem Hintergrund. Wer das Stichwort „Business Visum“ oder „Geschäftsvisum“ googelt, sucht meist eines von drei Verfahren: das Schengen-Visum für kurze Geschäftsreisen, das nationale Visum (D-Visum) für längere Aufenthalte, oder das Vorabverfahren für Aufenthaltserlaubnisse mit beruflicher Tätigkeit.
Schengen-Business-Visum für Geschäftsreisen
Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen in 180 Tagen wird das Schengen-Visum (Typ C) bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt. Voraussetzungen: Einladung des deutschen Geschäftspartners, Reisezweck (Vertragsverhandlungen, Messeteilnahme, Konzernbesuch), Nachweis der finanziellen Mittel und Auslandskrankenversicherung. Bei wiederkehrenden Geschäftsreisen sind Mehrfach-Visa für bis zu fünf Jahre möglich. Wir betreuen das vor allem für US-, indische, türkische und brasilianische Geschäftspartner Münchener Unternehmen.
Nationales Business Visum (D-Visum)
Für längere Aufenthalte mit dem Ziel, in Deutschland zu arbeiten oder ein Unternehmen zu führen, ist das nationale Visum (Typ D) erforderlich. Es wird ebenfalls bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt, läuft aber über die Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde — in München das KVR. Aufenthaltserlaubnis wird nach Einreise erteilt. Das Visumverfahren dauert je nach Auslandsvertretung sechs Wochen bis sechs Monate; an stark frequentierten Vertretungen (Indien, Türkei, China) länger.
Business Visa in Germany — Begriffe für internationale Mandanten
Englischsprachige Mandanten suchen nach „business visa in germany“, „germany business visa“ oder „business visa deutschland“. Inhaltlich entsprechen diese Begriffe je nach Aufenthaltszweck dem Schengen-Geschäftsvisum (kurzfristige Reise) oder dem nationalen Visum (länger als 90 Tage). Wir klären in der Ersteinschätzung, welcher Visumtyp passt — die Bezeichnung ist weniger relevant als der konkrete Aufenthaltszweck.
Auslandsvertretungs-Praxis
Die Bearbeitungspraxis der deutschen Auslandsvertretungen weltweit ist unterschiedlich. Beschleunigte Bearbeitung gibt es in den USA, Kanada, Australien, Japan und vielen EU-Drittstaaten. Lange Wartezeiten — zwölf bis 24 Monate für nationale Visa — sehen wir an Vertretungen in Indien, China, Iran, Türkei, Libanon, Marokko und Ägypten. Bei Münchener Business-Immigration-Mandaten setzen wir die Visumbeantragung möglichst früh auf — der Vertrag mit der Fachkraft kann währenddessen weiter aufgesetzt werden.
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Unternehmensgründung in Deutschland für Ausländer (Starting a Company in Germany)
Für ausländische Gründer, die ein Unternehmen in München errichten wollen, sind aufenthaltsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen eng verzahnt. Eine GmbH-Gründung ist juristisch in Deutschland für jede natürliche Person möglich — unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz. Was aber nicht automatisch mitkommt, ist das Recht zur Geschäftsführung im Inland. Wer als Geschäftsführer in München tätig werden will, braucht in der Regel einen Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG.
GmbH-Gründung mit ausländischem Geschäftsführer
Drei Schritte sind zu koordinieren: erstens die GmbH-Gründung selbst (Gesellschaftsvertrag, Notartermin, Handelsregistereintrag, IHK-Anmeldung), zweitens der Aufenthaltstitel für den ausländischen Geschäftsführer nach § 21 AufenthG, drittens die steuerliche Strukturierung. Wir koordinieren das mit Notar, Steuerberater und der Münchener IHK — die zuletzt eine wichtige Stellungnahme zum „wirtschaftlichen Interesse“ abgeben muss.
UG (haftungsbeschränkt) als günstige Alternative
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine schlanke Variante der GmbH mit niedrigem Stammkapital ab 1 €. Für ausländische Gründer im Tech- und Service-Bereich oft attraktiv, weil das Mindestkapital entfällt. Aufenthaltsrechtlich gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der GmbH — der § 21-Antrag muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachweisen, unabhängig von der Rechtsform.

Starting a Company in Germany as a Foreigner — Praxis
Bei englischsprachigen Mandanten arbeiten wir die Gründung in vier Phasen: erste Einschätzung mit Businessplan-Eckpunkten, parallele Vorbereitung des § 21-Antrags und der Gesellschaftsstruktur, Notartermin mit Übersetzer, Visumbeantragung bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Gesamtdauer von erstem Beratungstermin bis aktivem Geschäftsbetrieb in München liegt — bei guter Vorbereitung — typischerweise bei sechs bis neun Monaten.
Business Immigration to Germany — for international clients (English)
For our international clients we offer business immigration advice in English. Whether you are an investor, a founder, an executive or an HR manager, our English-speaking team in Munich can help.
Who we work with
Companies hiring international talent (Blue Card, ICT, § 18 AufenthG residence permits), investors and entrepreneurs setting up companies in Germany under § 21 AufenthG, and international clients who require business visa support for travel to Munich. Our practice covers tech, pharmaceutical, automotive and family office clients across Europe, the US, Latin America, the Middle East and Asia.
Services offered
Pre-hire residence assessment for international employees, EU Blue Card and ICT card filings, business visa applications with German consulates worldwide, § 21 AufenthG self-employment permits for entrepreneurs and investors, GmbH formation with a foreign managing director, family reunification for executives and their families, naturalisation pathways for long-term residents.
How to reach us
Initial assessment is complimentary — call us at +49 89 540 239 0 or use our online contact form. We respond within one business day. Languages: German, English, Ukrainian, Russian, Portuguese. Office: Pettenkoferstraße 37, 80336 Munich. Lead partners for business immigration: Markus Klamert, Marc Frey, Johannes Goetz.
Beratung auf Ukrainisch und Russisch — Denys Osypenko
Bei KLAMERT & PARTNER haben wir mit Denys Osypenko einen Juristen in der Kanzlei, der Mandantinnen und Mandanten auf Ukrainisch und Russisch begleitet. Im Bereich Business Immigration ist diese Sprachkombination besonders wertvoll: Ein erheblicher Teil der internationalen Investoren in München kommt aus dem postsowjetischen Raum — Ukraine, Kasachstan, Usbekistan, Russland, Belarus, Israel — und bringt entsprechend strukturiertes Heimatkapital, Konzernstrukturen und Unterlagen mit. Denys Osypenko ist ausgebildeter Jurist mit Bezug zur Ukraine; er ist in der Kanzlei nicht zugelassener Rechtsanwalt nach deutschem Recht — die juristische Bearbeitung der Business-Immigration-Mandate übernehmen die zugelassenen Rechtsanwälte Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz.
Was Denys Osypenko bei Business-Immigration-Mandaten leistet, ist die sprachliche und kulturelle Brücke. Heimatdokumente — Handelsregisterauszüge, Bilanzen, Vermögensaufstellungen, Geschäftsführerverträge — werden auf Ukrainisch oder Russisch erstellt und brauchen für das deutsche Verfahren präzise Übersetzung und juristische Einordnung. Bei russischsprachigen Investoren mit Vermögen in mehreren GUS-Staaten und gegebenenfalls Sanktionsfragen ist die kulturelle Vertrautheit ein entscheidender Vorteil. Beratungstermine laufen auf Ukrainisch oder Russisch; die juristischen Erklärungen und alle Schreiben an die Behörden werden von einem zugelassenen Anwalt unterzeichnet.
So arbeitet Ihr Anwalt für Business Immigration in München — vier Schritte
1. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden
Sie schildern uns Ihren Sachverhalt — über das Kontaktformular, telefonisch oder vor Ort in der Pettenkoferstraße 37. Bei Unternehmensmandaten gerne mit HR-Verantwortlichen und Compliance-Stelle gemeinsam, bei Investoren-Mandaten mit Steuerberater oder M&A-Anwalt. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer ersten Lageeinschätzung: Welcher Pfad — Blue Card, ICT, § 18 AufenthG, § 21 AufenthG, Schengen-Visum — passt zu Ihrer Situation. In dieser Phase entstehen für Sie keine Kosten.
2. Strategie und Antragsvorbereitung
Nach Mandatierung erstellen wir das Antragspaket: Bei Unternehmensmandaten Stellenbeschreibung, Lohnnachweis und Berufsanerkennung; bei Investorenmandaten Businessplan, Finanzierungsnachweis, Marktanalyse und IHK-Stellungnahme; bei Visa-Mandaten Einladungsschreiben und Zweckbescheinigung. Diese Phase dauert je nach Komplexität zwei bis acht Wochen.
3. Behördenkette — Auslandsvertretung, Bundesagentur, Ausländerbehörde
Wir koordinieren parallel mit der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland, gegebenenfalls der Bundesagentur für Arbeit für die Vorrangprüfung und der Ausländerbehörde München für die Vorabzustimmung. Bei größeren Konzernmandaten richten wir einheitliche Reporting-Linien ein — HR, Geschäftsführung und Mitarbeitende sehen jederzeit den Stand jedes einzelnen Verfahrens.
4. Aufenthaltserlaubnis und Folgemandate
Nach Einreise begleiten wir den Termin beim KVR München zur Aufenthaltserlaubnis. Bei Bedarf koordinieren wir Folgemandate — Familiennachzug für die mitziehende Familie, Niederlassungserlaubnis nach drei oder fünf Jahren, später gegebenenfalls Einbürgerung. Business Immigration München ist für uns nicht mit dem Visum zu Ende, sondern mit nachhaltiger aufenthaltsrechtlicher Stabilität in der Stadt.
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Häufige Fragen zur Business Immigration in München
Was kostet ein Anwalt für Business Immigration in München?
Die erste Einschätzung ist bei KLAMERT & PARTNER kostenfrei. Eine darüber hinausgehende Beratung erfolgt nach Mandatierung — bei Einzelmandaten entweder nach RVG-Gebühren oder nach individueller Honorarvereinbarung; bei Konzern-Rahmenmandaten typischerweise nach Stundensatz mit Volumendeckel oder Pauschalen pro Hire. Bei reinen Schengen-Business-Visum-Mandaten liegen die Anwaltskosten oft im niedrigen vierstelligen Bereich; bei Blue-Card- und § 21-AufenthG-Mandaten typischerweise im mittleren vierstelligen Bereich. Wir machen den Aufwand vor Mandatierung transparent.
Was ist der Unterschied zwischen Blue Card und § 18 AufenthG?
Die EU Blue Card (§ 18b AufenthG) ist der Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Akademiker mit Hochschulabschluss und Mindestgehalt nach FEG-2.0-Schwellen. § 18a AufenthG gilt für Fachkräfte mit Berufsausbildung (ohne Hochschulabschluss). Praktisch bedeutet das: Software-Engineer mit Master-Abschluss → Blue Card. Pflegekraft mit anerkanntem Berufsabschluss → § 18a. Für die meisten Münchener Tech-Unternehmen ist die Blue Card der Standardpfad.

Was kostet eine Blue Card?
Die behördliche Gebühr für die Blue Card-Erteilung liegt bei rund 100 €, die Visumgebühr bei der deutschen Auslandsvertretung bei 75 €. Hinzu kommen Übersetzungs- und Apostillenkosten für ausländische Hochschulzeugnisse. Der größere Posten sind in der Regel die Anwaltskosten — wenn das Verfahren nicht intern durch HR begleitet wird, sondern anwaltlich aufgesetzt. Bei Konzern-Rahmenmandaten gibt es Volumendeckelungen, die den Stückpreis pro Blue Card senken.
Was ist die ICT-Karte?
Die ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer) nach § 19 AufenthG ist der spezifische Aufenthaltstitel für konzerninterne Entsendungen aus dem Ausland nach Deutschland. Voraussetzungen: bestehendes Konzernverhältnis, Mindestbeschäftigungsdauer im Heimatkonzern, qualifizierte Position (Manager, Spezialist, Trainee). Die ICT-Karte ist zeitlich befristet — typischerweise drei Jahre für Manager und Spezialisten, ein Jahr für Trainees. Sie ist im Münchener Pharma-, Tech- und Auto-Sektor das Standardinstrument für Konzern-Entsendungen.
Was ist § 21 AufenthG und wann kommt er in Frage?
21 AufenthG ist der Aufenthaltstitel für selbstständige Tätigkeit. Voraussetzungen nach FEG-2.0-Reform: wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis an der Tätigkeit, positive Auswirkungen auf die Wirtschaft, gesicherte Finanzierung. Praktisch greift § 21 AufenthG bei Unternehmensgründungen, bei Übernahme einer Geschäftsführer-Position in einer GmbH und bei selbstständiger Beratungstätigkeit mit klarem Geschäftsmodell. Die früher harte Mindestkapital-Schwelle ist faktisch entfallen — was zählt, ist der tragfähige Businessplan.
Gibt es ein Golden Visa für Deutschland?
Nein — nicht im Sinne eines kapitalbasierten Wohnrechts wie in Portugal oder Spanien. Deutschland kennt § 21 AufenthG für Selbstständige mit substantieller wirtschaftlicher Tätigkeit. Reine Kapitalanlage ohne aktive unternehmerische Rolle reicht in der Regel nicht. Wir klären in der Ersteinschätzung, ob der § 21-Pfad für Ihren Fall passt oder ob alternative Wege über Konzernstruktur, Selbstständigkeit oder Familienangehörigen-Nachzug zielführender sind.
Wo ist die Ausländerbehörde in München für Business Immigration?
Die Ausländerbehörde in München ist Teil des Kreisverwaltungsreferats (KVR), Ruppertstraße 19, 80466 München, Stadtteil Sendling. Erreichbar mit U-Bahn (U3/U6 Implerstraße). Für Hochqualifizierte und Geschäftsführer gibt es teils Sondersachgebiete mit beschleunigter Bearbeitung. Englischsprachige Mandanten googeln häufig „immigration office munich“ oder „immigration office germany“ — das KVR München ist die zuständige Stelle für Aufenthaltstitel im Stadtgebiet München; in Bayern flankiert vom Landesamt für Asyl und Rückführungen für bestimmte Sonderzuständigkeiten.
Wie lange dauert ein Blue-Card-Verfahren aktuell?
Bei guter Vorbereitung und vollständigen Unterlagen typischerweise sechs bis zwölf Wochen ab Termin bei der deutschen Auslandsvertretung — abhängig vom Heimatland. An schnellen Vertretungen (USA, Kanada, EU-Drittstaaten) eher sechs bis acht Wochen, an stark frequentierten (Indien, China, Türkei) zwölf bis 16 Wochen. Die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde München läuft bei Blue Card meist parallel und hängt nicht im Verfahren.
Was ist die Chancenkarte (§ 20a AufenthG)?
Die Chancenkarte ist seit der FEG-2.0-Reform 2024 ein neuer Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche in Deutschland. Sie erlaubt qualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt bis zu zwölf Monate, mit Probebeschäftigung möglich. Auswahlverfahren über ein Punktesystem: Sprache, Berufserfahrung, Alter, Deutschland-Bezug. Für Münchener Unternehmen interessant, wenn Probearbeit im Inland statt im Ausland organisiert werden soll.
Können Sie auch englischsprachige Mandate begleiten?
Ja. Beratungssprache nach Wahl Deutsch oder Englisch (zusätzlich Ukrainisch, Russisch und Portugiesisch). Bei internationalen Mandanten — vor allem aus den USA, dem Vereinigten Königreich, Indien, Brasilien — ist Englisch praktisch Standard. Schreiben an deutsche Behörden werden auf Deutsch eingereicht; die interne Kommunikation und Beratung läuft in Ihrer gewählten Sprache.
Was ist eine ICT-Karte und wie unterscheidet sie sich vom regulären Arbeitsvisum?
Die ICT-Karte (§ 19 AufenthG) ist speziell für konzerninterne Entsendungen — der entsandte Mitarbeitende bleibt formal beim ausländischen Heimatunternehmen angestellt, wird aber vorübergehend an die deutsche Konzerngesellschaft entsandt. Beim regulären Arbeitsvisum (Blue Card, § 18 AufenthG) wird der Arbeitsvertrag direkt mit dem deutschen Unternehmen geschlossen. Aus Konzernsicht ist die ICT-Karte oft schneller und steuerlich einfacher; aus Mitarbeiterschutzgründen ist die direkte deutsche Anstellung manchmal vorzuziehen.
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Schildern Sie uns Ihren Sachverhalt in zwei bis drei Sätzen — wir prüfen unverbindlich, welcher Aufenthaltstitel zu Ihrer Konstellation passt, welche Voraussetzungen erfüllt sind und welche Schritte als nächstes sinnvoll wären. Bei Unternehmensmandaten gerne mit HR und Compliance-Stelle zusammen, bei Investoren-Mandaten gerne mit Steuerberater und M&A-Anwalt. Online über unser Kontaktformular, telefonisch unter 089 540 239 0 oder persönlich in der Pettenkoferstraße 37 in München. Sprachen: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Portugiesisch. Bei eiligen Visumterminen, laufenden Konzernmandaten oder anstehender Vertragsunterzeichnung melden wir uns innerhalb eines Werktags zurück. Business Immigration München ist bei KLAMERT & PARTNER eingebettet in unser Ausländerrecht-Hub und in unsere vermögensrechtliche Gesamtberatung — verantwortliche Partner: Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz. Ukrainisch- und russischsprachige Vorberatung durch unseren Juristen Denys Osypenko; juristische Mandatsbearbeitung durch die zugelassenen Rechtsanwälte.
