Familiennachzug
in München —
KLAMERT & PARTNER

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Anwalt für Familiennachzug in München

Familiennachzug bedeutet, eine Familie zusammenzuhalten, die das deutsche Aufenthaltsrecht über Grenzen verteilt. Der Ehemann lebt mit Aufenthaltstitel in München, die Frau und die Kinder warten in Istanbul, Damaskus, Kyjiw oder São Paulo auf den Termin in der Auslandsvertretung. Der Sohn studiert seit drei Jahren an der TUM und möchte seine Mutter aus Algerien nachholen, weil sie pflegebedürftig wird. Die ukrainische Mandantin hat den deutschen Pass — und ihre Schwester wartet seit 18 Monaten auf das Visum zum Familiennachzug. Bei KLAMERT & PARTNER beraten wir seit 1987 — als Anwalt für Familiennachzug in München begleiten wir den Ehegattennachzug, den Eltern- und Kindernachzug, die Familienzusammenführung mit deutschen Staatsbürgern und mit Drittstaatsangehörigen, das Visumverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung und die Antragstellung bei der Ausländerbehörde München. Sprachzugang Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Portugiesisch — über unseren Juristen Denys Osypenko bieten wir die ukrainisch- und russischsprachige Vorberatung; die juristische Mandatsbearbeitung übernehmen die zugelassenen Rechtsanwälte Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz. Erste Einschätzung kostenfrei.

Wann brauchen Sie einen Anwalt für Familiennachzug in München?

Der Familiennachzug München läuft über zwei Behörden parallel: Die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland des nachziehenden Familienangehörigen prüft das Visumverfahren, die Ausländerbehörde München (KVR, Ruppertstraße 19) entscheidet im Einvernehmen über den Aufenthaltstitel. Die Familienzusammenführung ist deshalb juristisch eine Doppelmaschine — und genau hier scheitert sie am häufigsten. Eine fehlende Apostille auf der türkischen Heiratsurkunde, ein nicht anerkanntes A1-Sprachzertifikat aus Beirut, ein zu niedrig dokumentierter Lebensunterhalt — jedes dieser Details verzögert den Familiennachzug um Monate, manchmal Jahre.

Als Anwalt für Familiennachzug in München sehen wir drei typische Einsatzpunkte: Erstens vor der Antragstellung — Strategie, Unterlagen, Lebensunterhaltsnachweis, Einbettung mit dem laufenden Aufenthaltstitel des bereits in Deutschland Lebenden. Zweitens während des laufenden Verfahrens — Reaktion auf Nachforderungen der Auslandsvertretung, Vorabzustimmung der Ausländerbehörde München, Untätigkeitsklage bei überlanger Bearbeitungsdauer. Drittens nach einer Ablehnung — Remonstration bei der Auslandsvertretung, Klage am Verwaltungsgericht Berlin (örtlich zuständig für Visa-Klagen gegen Auslandsvertretungen) oder am Verwaltungsgericht München gegen die Ausländerbehörde.

Die Familienzusammenführung in München hat zudem ein paar lokale Eigenheiten, die Mandantinnen und Mandanten ohne anwaltliche Begleitung regelmäßig überraschen. Die Ausländerbehörde München prüft den Lebensunterhalt streng — bei Münchener Mietkosten, die deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen, wird das verfügbare Einkommen nach Abzug der Miete oft knapper bewertet als in anderen Städten. Bei Sprachnachweisen werden bestimmte Zertifikate konsequent gefordert, andere abgelehnt. Wir kennen diese Eigenheiten und richten den Antrag von Beginn an darauf aus.

AUS UNSERER PRAXIS – BEOBACHTUNG AN DER AUSLÄNDERBEHÖRDE MÜNCHEN

An der Ausländerbehörde München (KVR, Ruppertstraße 19) sehen wir beim Familiennachzug ein wiederkehrendes Muster: Die Ausländerbehörde gibt der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland eine Vorabzustimmung — und genau diese Vorabzustimmung hängt am Lebensunterhaltsnachweis. Bei Münchener Mandantinnen und Mandanten mit normalen Angestellten-Einkommen (Krankenpfleger, Tech-Mitarbeiter, Gastronomie) reicht der Lebensunterhalt für die Familienzusammenführung nach Abzug der Münchener Miete oft genau nicht. Aus unserer Praxis: Wer den Lebensunterhalt mit Bürgschaften, Wohnberechtigungsausweis, Zusatzkrankenversicherung und sauberem Belegpfad über zwölf Monate dokumentiert, erhält die Vorabzustimmung deutlich häufiger und schneller. Wir mussten den Fall anonymisieren — § 6 BORA n.F. — die Logik dahinter ist trotzdem klar: Der Familiennachzug München steht und fällt am Lebensunterhalt.

Typische Anliegen, mit denen Mandantinnen und Mandanten zum Familiennachzug München zu uns kommen:

  • Mein Ehemann lebt seit drei Jahren in München mit Niederlassungserlaubnis — wann kann ich für die Familienzusammenführung kommen?
  • Wir haben in Istanbul geheiratet, das deutsche Konsulat fordert eine Apostille — wie organisiere ich das?
  • Mein Ehegattennachzug-Visum wurde abgelehnt mit Verweis auf fehlendes A1-Zertifikat — gibt es Aussichten auf Remonstration?
  • Mein Kind aus erster Ehe lebt in São Paulo, ist 16 Jahre alt — kann ich es im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland holen?
  • Meine Mutter ist 72, lebt in Charkiw und ist zunehmend pflegebedürftig — Elternnachzug nach § 36 AufenthG möglich?
  • Mein Familiennachzug-Antrag wartet seit 14 Monaten beim deutschen Konsulat — kann ich Untätigkeitsklage erheben?
  • Ich habe subsidiären Schutz und möchte meine Frau holen — gilt für mich der erleichterte Familiennachzug?

“Im Familiennachzug entscheidet selten das materielle Recht, sondern fast immer die Aktenarbeit. Wer einen Antrag auf Familienzusammenführung stellt, liefert sich zwei Behörden gleichzeitig aus — der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland und der Ausländerbehörde München. Beide arbeiten unabhängig, beide haben eigene Bearbeitungslogiken, und beide schicken sich gegenseitig Unterlagen, von denen Mandanten oft nicht einmal wissen, dass sie existieren. Genau hier kommt der Anwalt für Familiennachzug ins Spiel — wir kennen die Behördenkette und sorgen dafür, dass nichts verloren geht.”

— Markus Klamert, Rechtsanwalt und Gründer von KLAMERT & PARTNER

Voraussetzungen des Familiennachzugs — Überblick über §§ 27 ff. AufenthG

Die Voraussetzungen des Familiennachzugs richten sich nach den §§ 27 ff. AufenthG. Der Gesetzgeber differenziert nach Familienangehörigem (Ehegatte, Kind, Elternteil), nach dem Aufenthaltstitel des bereits in Deutschland Lebenden (Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Asylberechtigung, deutscher Staatsbürger) und nach der Schutzbedürftigkeit. Diese drei Achsen ergeben in Kombination eine Reihe sehr unterschiedlicher Pfade — wir klären als Anwalt für Familienzusammenführung in München in der kostenlosen Ersteinschätzung, welcher Pfad im Einzelfall passt.

Allgemeine Voraussetzungen (§ 27 AufenthG)

Drei Voraussetzungen gelten für jeden Familiennachzug München: Erstens die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel — der in Deutschland lebende Familienangehörige muss seine Familie selbst unterhalten können. Zweitens ausreichender Wohnraum nach den Standards der Münchener Mindestwohnflächenverordnung. Drittens kein Ausweisungsinteresse und keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Diese Voraussetzungen sind die Basis — Sonderkonstellationen modifizieren sie.

Sicherung des Lebensunterhalts

Der Lebensunterhalt muss für die gesamte Familie gesichert sein, einschließlich der nachziehenden Person. Praktisch heißt das: Das Nettoeinkommen des in Deutschland Lebenden muss nach Abzug von Miete, Krankenversicherung und Schuldverpflichtungen den Bürgergeld-Satz für alle Familienmitglieder übersteigen. Bei Münchener Mietkosten von 1.400 bis 2.000 € warm für eine Drei-Zimmer-Wohnung wird das für viele Familien knapp. Wir bauen den Lebensunterhaltsnachweis mit Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate, Steuerbescheid, Mietvertrag und Krankenversicherungsbestätigung auf — bei Selbstständigen mit BWAs und Steuerbescheiden der letzten drei Jahre.

Voraussetzungen für Familiennachzug mit Anwalt besprechen

Ausreichender Wohnraum

Erforderlich sind in München in der Regel zwölf Quadratmeter Wohnfläche pro Familienmitglied über sechs Jahren, sechs Quadratmeter pro Kind unter sechs Jahren. Eine Drei-Zimmer-Wohnung mit 75 m² reicht für eine Vier-Personen-Familie regelmäßig aus. Wir lassen die Wohnflächenbestätigung über den Vermieter oder die Hausverwaltung einholen, wenn das Visumverfahren sie verlangt.

Sprachnachweis A1 für Ehegatten

Beim Ehegattennachzug muss der nachziehende Ehegatte in der Regel einfache Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen — durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts oder anderer anerkannter Prüfungsstellen. Ausnahmen gelten bei Ehegatten von Hochqualifizierten (Blue Card), bei kanadischen, US-amerikanischen, israelischen, japanischen und einigen weiteren Staatsbürgern, sowie wenn der Spracherwerb wegen Krankheit oder Alter nicht zumutbar ist. Wir prüfen im Einzelfall, ob die Sprachvoraussetzung greift oder eine Ausnahme tragend ist.

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Ehegattennachzug — die häufigste Konstellation

Der Ehegattennachzug ist der häufigste Anlass für anwaltliche Beratung im Familiennachzug München. Wer als Anwalt für Familienzusammenführung in München arbeitet, sieht diese Mandate praktisch wöchentlich. Die Konstellation ist fast immer ähnlich: Ein Ehegatte lebt mit Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis in Deutschland; der andere wartet im Heimatland auf das Visum zur Familienzusammenführung. Die Bearbeitungszeiten der deutschen Auslandsvertretungen sind seit Jahren ausgesprochen unterschiedlich — von wenigen Monaten an manchen Standorten bis zu zwei Jahren an stark frequentierten Vertretungen.

Ehegattennachzug zu Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltserlaubnis (§ 30 AufenthG)

Standardpfad: Der in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige hat eine Aufenthaltserlaubnis (befristeter Titel). Voraussetzungen sind die allgemeinen aus § 27 AufenthG — Lebensunterhalt, Wohnraum, Ausweisungsinteresse — plus A1-Sprachnachweis und in der Regel eine zweijährige Mindestaufenthaltsdauer des Stammberechtigten in Deutschland. Bei Hochqualifizierten (Blue Card) entfallen die Wartezeit und teilweise die Sprachvoraussetzung — das ist für viele Tech-Mitarbeiter in den Münchener Konzernen relevant.

Ehegattennachzug zu Niederlassungserlaubnis-Inhabern

Hat der Stammberechtigte eine Niederlassungserlaubnis (unbefristet), gilt der Ehegattennachzug ohne Wartezeit. Die Sprachvoraussetzung A1 bleibt — mit den genannten Ausnahmen. Praktisch bringt das beim Familiennachzug München einen erheblichen Zeitvorteil; wir empfehlen häufigen Mandanten, vor dem Ehegattennachzug die eigene Aufenthaltserlaubnis in eine Niederlassungserlaubnis umwandeln zu lassen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern (§ 28 AufenthG)

Bei Ehepartnern deutscher Staatsbürger gilt ein erleichterter Familiennachzug. Die Wartezeit entfällt komplett, der Sprachnachweis A1 bleibt im Grundsatz erforderlich. Nach drei Jahren Aufenthalt und zwei Jahren Ehe kann der nachgezogene Ehepartner eingebürgert werden (§ 9 StAG) — ein Pfad, den wir für viele binationale Familien in München in den Familiennachzug von vornherein einplanen.

Ehegattennachzug im Sinne des Ausländerrechts

Ehegattennachzug zu EU-Bürgern

Bei Ehegatten von EU-Bürgern gilt nicht das AufenthG, sondern das Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU). Voraussetzungen sind großzügiger: Kein A1-Sprachnachweis, kein Lebensunterhaltsnachweis im engen Sinne, schlankere Verfahren. Wir betreuen diese Konstellationen häufig bei Mandantinnen und Mandanten mit italienischen, spanischen, französischen oder polnischen Ehepartnern in München.

AUS UNSERER PRAXIS – DAS A1-ZERTIFIKAT IM EHEGATTENNACHZUG

Der Sprachnachweis A1 ist im Ehegattennachzug der häufigste Stolperstein, den wir am Beratungstisch sehen. Das deutsche Konsulat akzeptiert Goethe-Zertifikate, telc-Zertifikate und Zertifikate des ÖSD — andere Anbieter regelmäßig nicht. Bei Mandantinnen aus Ländern, in denen kein Goethe-Institut präsent ist, wird das A1 zur logistischen Herausforderung. Wir beraten in solchen Konstellationen früh: Welche Prüfungsstelle ist anerkannt, welcher Termin ist verfügbar, ob eine Ausnahmeklausel (Krankheit, Alter, kanadische/US-/israelische/japanische Staatsbürgerschaft) greift. Wer das A1 vor Antragstellung unverbindlich anwaltlich prüft, spart in der Regel mindestens drei Monate Verfahrensverzögerung.

Kindernachzug — minderjährige und erwachsene Kinder

Der Kindernachzug ist nach § 32 AufenthG geregelt und im Familiennachzug München eine sehr häufige Konstellation. Anders als beim Ehegattennachzug gilt hier: Beide Elternteile müssen entweder bereits in Deutschland leben, oder der einzig sorgeberechtigte Elternteil muss in Deutschland leben — oder es muss aus humanitären Gründen unzumutbar sein, das Kind beim anderen Elternteil im Heimatland zu lassen.

Minderjährige Kinder bis 16 Jahre

Bei minderjährigen Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Familiennachzug der Regelfall, sofern beide Eltern (oder der allein Sorgeberechtigte) in Deutschland leben. Sprachnachweise sind nicht erforderlich. Wichtig: Die Aufenthaltserlaubnis des nachziehenden Kindes wird in der Regel erteilt für die Dauer der elterlichen Aufenthaltserlaubnis — verlängert sie sich, verlängert sich auch die des Kindes.

Minderjährige Kinder zwischen 16 und 18

Bei Kindern zwischen 16 und 18 Jahren wird zusätzlich geprüft, ob das Kind die deutsche Sprache beherrscht oder eine positive Integrationsprognose besteht — andernfalls ist der Familiennachzug nur möglich, wenn er aus humanitären Gründen geboten ist. Diese Konstellation ist im Münchener Familiennachzug regelmäßig der schwierigste Pfad — wir bereiten dann eine Begründung mit Schulzeugnissen, Sprachzertifikaten und Integrationsprognose vor.

Kindernachzug - Ausländerrecht München

Volljährige Kinder — die enge Ausnahme

Volljährige Kinder können in der Regel nicht im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland geholt werden. Eine Ausnahme greift nur, wenn die Familienzusammenführung wegen einer außergewöhnlichen Härte unverzichtbar ist (§ 36 Abs. 2 AufenthG). Praktisch werden hier sehr enge Maßstäbe angelegt — Pflegebedürftigkeit ohne andere Versorgungsmöglichkeit, schwere Krankheit, soziale Isolation. Wir prüfen die Aussichten dem Grunde nach in der Ersteinschätzung; eine Pauschalbewertung gibt es hier nicht.

Adoptierte und Stiefkinder

Adoptierte Kinder werden den leiblichen Kindern grundsätzlich gleichgestellt — wenn die Adoption in Deutschland anerkannt wird. Bei Stiefkindern (Kinder eines Ehegatten aus früherer Beziehung) ist der Nachzug möglich, wenn beide Elternteile zustimmen oder das deutsche Sorgerecht entsprechend gestaltet ist. Wir betreuen diese Konstellationen regelmäßig in Patchwork-Konstellationen mit deutsch-internationaler Eheschließung in München.

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Elternnachzug — die enge Hürde des § 36 AufenthG

Der Elternnachzug nach Deutschland ist im Familiennachzug München mit Abstand der schwierigste Pfad. § 36 AufenthG sieht ihn nur vor, wenn die Familienzusammenführung „zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich“ ist. Praktisch heißt das: Eltern lassen sich in der Regel nur nach Deutschland holen, wenn sie pflegebedürftig sind und im Heimatland keine angemessene Versorgung mehr möglich ist.

Wann ist eine außergewöhnliche Härte gegeben?

Die Rechtsprechung verlangt eine schwerwiegende Pflegebedürftigkeit, fehlende Versorgungsmöglichkeit im Heimatland (keine anderen Angehörigen, keine zumutbaren Pflegeeinrichtungen), und in der Regel die soziale Isolation. Allgemeine Sehnsucht nach der Familie reicht nicht — auch nicht das Wunsch des in Deutschland lebenden Kindes, die Eltern in der Nähe zu haben. Wir bauen Anträge mit ärztlichen Attesten, Pflegegutachten, Sozialgutachten und gegebenenfalls Berichten von Sozialdiensten im Heimatland auf.

Eltern aus EU-Staaten

Anders ist die Lage, wenn die Eltern selbst EU-Staatsbürger sind. Hier gilt das Freizügigkeitsgesetz: Eltern können zu erwerbstätigen oder studierenden EU-Bürgern in München nachziehen, wenn ihr Lebensunterhalt durch das Kind gesichert wird. Wir betreuen den Familiennachzug für italienische, polnische, rumänische und andere EU-Eltern regelmäßig — das Verfahren ist deutlich weniger restriktiv als der Drittstaaten-Pfad nach § 36 AufenthG.

Elternnachzug vom Rechtsanwalt klären lassen

Eltern minderjähriger Kinder mit deutschem Pass

Eine wichtige Sonderkonstellation: Wenn ein minderjähriges Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und der nicht-deutsche Elternteil im Ausland lebt, kann der Elternnachzug nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG zur Wahrnehmung des Personensorgerechts möglich sein. Diese Konstellation ist im Münchener Familiennachzug regelmäßig relevant bei deutsch-internationalen Eltern, die sich getrennt haben — wir bereiten den Antrag mit Sorgerechtsnachweisen und gegebenenfalls Umgangsvereinbarungen vor.

Familienzusammenführung Visum — Verfahren bei der deutschen Auslandsvertretung

Das Familienzusammenführung Visum wird bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland des nachziehenden Familienangehörigen beantragt — Botschaft oder Generalkonsulat. Das Verfahren läuft in vier Phasen: Online-Terminvereinbarung, persönliche Vorsprache mit Unterlagen, Vorabzustimmung der Ausländerbehörde München (KVR München, Ruppertstraße 19), Visumerteilung. Jede Phase hat ihre eigenen Stolpersteine — wir begleiten als Anwalt für Familienzusammenführung in München jeden einzelnen Schritt.

Online-Terminvereinbarung — der erste Engpass

An vielen deutschen Auslandsvertretungen ist die Terminvergabe seit Jahren das eigentliche Bottleneck. Termine an der Botschaft Beirut, am Generalkonsulat Istanbul, an den Konsulaten in Indien, Ägypten und Marokko sind oft auf zwölf Monate ausgebucht. Wir empfehlen: Termin sofort buchen, sobald der in Deutschland Lebende seinen Aufenthaltstitel hat — auch wenn der Lebensunterhalt formal noch nicht ganz erfüllt ist. Die Wartezeit gewinnt man nicht zurück, der Lebensunterhalt lässt sich währenddessen weiter aufbauen.

Persönliche Vorsprache und Unterlagen

Bei der persönlichen Vorsprache übergibt der Antragsteller das vollständige Unterlagenpaket: Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (mit Apostille und Übersetzung), Sprachzertifikat, Lebensunterhaltsnachweise des Stammberechtigten in Deutschland, Mietvertrag, Krankenversicherungsbestätigung. Die Auslandsvertretung scannt die Unterlagen, prüft formal und gibt sie über das Auswärtige Amt an die Ausländerbehörde München zur Vorabzustimmung weiter.

Vorabzustimmung der Ausländerbehörde München

Das KVR München (Ruppertstraße 19) prüft die deutschen Voraussetzungen — Lebensunterhalt, Wohnraum, Ausweisungsinteresse. Diese Phase dauert typischerweise zwei bis vier Monate. Bei nicht ausreichendem Lebensunterhalt kommt eine Zwischenanfrage; bei Ablehnung eine Ablehnungsmitteilung an die Auslandsvertretung. Wir können in dieser Phase parallel mit dem KVR München kommunizieren und Nachforderungen direkt beantworten — ohne Anwalt läuft die gesamte Kommunikation über die Auslandsvertretung, was deutlich länger dauert.

Visumerteilung und Einreise

Nach Vorabzustimmung erteilt die Auslandsvertretung das nationale Visum (D-Visum) für 90 Tage zur Einreise. Nach Einreise muss der Familiennachzügler binnen 90 Tagen beim KVR München die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wir bereiten den Münchener Termin vor und begleiten die Antragstellung — gerade weil viele Mandantinnen und Mandanten unmittelbar nach Einreise mit Sprache, Bürokratie und neuer Lebenssituation überfordert sind.

AUS UNSERER PRAXIS – DEUTSCHE AUSLANDSVERTRETUNGEN IM FAMILIENNACHZUG

Wir korrespondieren regelmäßig mit deutschen Auslandsvertretungen — die Botschaften und Konsulate haben sehr unterschiedliche Bearbeitungsgeschwindigkeiten. Anträge in Lateinamerika werden oft binnen drei bis sechs Monaten beschieden; Anträge in der Türkei, im Libanon und in Nordafrika dauern häufig zwölf bis 24 Monate. Aus unserer Praxis: Wer ein anwaltliches Schreiben mit konkretem Sachstand und Fristsetzung an die Auslandsvertretung sendet, bewegt sich in vielen Konstellationen schneller durchs Verfahren — nicht weil die Vertretung schneller arbeitet, sondern weil Nachfragen formal sauber geklärt werden und nicht in der Schleife versanden. Wir mussten den Fall anonymisieren — § 6 BORA n.F. — die Logik dahinter zeigt: Korrespondenz mit deutscher Auslandsvertretung ist im Familiennachzug ein eigenes Handwerk.

“Mein Lieblingssatz im Familienzusammenführung-Mandat: „Wir hatten den Termin doch schon vor sechs Monaten.“ Genau hier liegt das Problem. Die Termine bei der Auslandsvertretung sind nur der Auftakt — danach läuft das Verfahren über die deutsche Ausländerbehörde, das Auswärtige Amt und wieder zurück. Familiennachzug München ist nicht der eine Termin in der Botschaft, sondern eine Kette von vier bis sechs Behördenschritten. Wer die Kette nicht kennt, verliert in jedem Schritt Zeit. Genau das machen wir transparent — Schritt für Schritt.”

— Marc Frey, Rechtsanwalt, Schwerpunkt Vertrags- und Vermögensrecht (mit verwaltungsrechtlicher Erfahrung im Aufenthaltsrecht)

Familiennachzug für Flüchtlinge und Schutzberechtigte

Der Familiennachzug für Flüchtlinge folgt eigenen Regeln. Asylberechtigte (Art. 16a GG), anerkannte Flüchtlinge (§ 3 AsylG) und Resettlement-Flüchtlinge haben einen privilegierten Anspruch auf Familienzusammenführung — § 29 Abs. 2 AufenthG. Subsidiär Schutzberechtigte (§ 4 AsylG) hatten dagegen lange einen eingeschränkten Anspruch; seit den Gesetzesänderungen der letzten Jahre ist der Familiennachzug auch hier möglich, aber an ein Kontingent gekoppelt.

Privilegierter Familiennachzug bei Asylberechtigung und Flüchtlingsanerkennung

Bei Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen entfallen Sprachnachweis und Lebensunterhaltsnachweis. Erforderlich sind: bestehende Ehe vor Anerkennung des Schutzstatus (oder Geburt der gemeinsamen Kinder), Antragstellung binnen drei Monaten nach Anerkennung. Diese Drei-Monats-Frist ist eine harte Frist — wer sie versäumt, verliert die Privilegierung und fällt zurück in den Standard-Familiennachzug mit allen Voraussetzungen. Wir mahnen diese Frist bei jedem Mandat aus dem Asylkontext aktiv an.

Subsidiärer Schutz und Kontingent

Subsidiär Schutzberechtigte können nach § 36a AufenthG den Familiennachzug nach einem monatlichen Kontingent von 1.000 Visa beantragen. Die Auswahl erfolgt nach humanitären Kriterien — schwere körperliche oder psychische Erkrankungen, Gefahr für Leib und Leben im Heimatland, langer Trennungszeitraum. Wir bereiten Anträge mit medizinischen Gutachten und Lageberichten zum Heimatland vor; die Aussichten dem Grunde nach hängen stark von der dokumentierten Härte ab.

Familiennachzug aus der Ukraine

Ukrainische Schutzberechtigte mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG haben einen Sonderstatus. Der Familiennachzug folgt nicht den Asylpfaden, sondern dem regulären Aufenthaltsrecht — mit allen Voraussetzungen einschließlich Lebensunterhalt und Wohnraum. Bei Mandantinnen und Mandanten, die seit Februar 2022 in München leben, prüfen wir den Übergang in eine Niederlassungserlaubnis und parallel den Familiennachzug. Beratung ukrainisch-/russischsprachig durch unseren Juristen Denys Osypenko, juristische Mandatsbearbeitung durch die zugelassenen Anwälte.

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Kosten des Familiennachzugs — Anwaltskosten, Verfahrensgebühren, Lebensunterhalt

Die Kosten des Familiennachzugs in München setzen sich aus drei Blöcken zusammen: Anwaltskosten (sofern beauftragt), behördliche Gebühren und der wiederkehrende Posten der Lebensunterhaltsicherung. Wer „Familienzusammenführung Anwalt Kosten“ googelt, sucht in der Regel die erste Zahl — die geben wir transparent.

Anwaltskosten beim Familiennachzug

Die Anwaltskosten richten sich nach RVG-Gebühren auf Basis des Gegenstandswerts (im Familiennachzug regelmäßig 5.000 € bis 10.000 €) oder nach individueller Honorarvereinbarung. Praktisch liegen die Anwaltskosten bei einem Standard-Familiennachzug-Mandat ohne Klage typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich, aufgeteilt auf Erstberatung, Antragsvorbereitung, Korrespondenz mit Auslandsvertretung und Ausländerbehörde München. Bei Visumremonstration oder Klage am VG kommen Verfahrensgebühren hinzu. Die kostenlose Ersteinschätzung bei KLAMERT & PARTNER ist Standard — Sie wissen vor Mandatierung, mit welchem Gesamtaufwand zu rechnen ist.

Behördliche Gebühren

Visumgebühr an der deutschen Auslandsvertretung: aktuell 75 € für Erwachsene, 37,50 € für Kinder. Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde München nach Einreise: zwischen 80 € und 110 €, abhängig von Aufenthaltszweck und -dauer. Übersetzungen und Apostillen variieren stark nach Heimatland — von 50 € bis mehrere hundert Euro pro Dokument.

Wer zahlt den Familiennachzug? Verpflichtungserklärung

Eine der häufigsten Mandantenfragen lautet: „Wer bezahlt den Familiennachzug?“ Die Antwort ist juristisch eindeutig: Der in Deutschland lebende Stammberechtigte. Über die Sicherung des Lebensunterhalts gibt er eine Verpflichtungserklärung ab — sie deckt ärztliche Behandlung, Lebensunterhalt und gegebenenfalls Rückführungskosten. Bei nicht ausreichendem eigenem Einkommen können Verpflichtungserklärungen Dritter (Familienangehörige in Deutschland mit höherem Einkommen) eingebracht werden. Bei subsidiär Schutzberechtigten und Asylberechtigten entfällt die Verpflichtungserklärung — der Staat trägt die Lebensunterhaltspflicht.

Beratung auf Ukrainisch und Russisch — Denys Osypenko

Bei KLAMERT & PARTNER haben wir mit Denys Osypenko einen Juristen in der Kanzlei, der Mandantinnen und Mandanten auf Ukrainisch und Russisch begleitet. Denys Osypenko ist ausgebildeter Jurist mit Bezug zur Ukraine; er ist in der Kanzlei nicht zugelassener Rechtsanwalt nach deutschem Recht — die juristische Bearbeitung ukrainischsprachiger oder russischsprachiger Familiennachzug-Mandate übernehmen die zugelassenen Rechtsanwälte Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz. Was Denys Osypenko leistet, ist die sprachliche und kulturelle Brücke: Er erklärt das deutsche Aufenthaltsrecht in der Muttersprache, übersetzt Heimatdokumente und Behördenschreiben, klärt Rückfragen, bereitet die Korrespondenz mit der deutschen Auslandsvertretung in Kyjiw oder Moskau vor.

Im Familiennachzug München ergibt sich daraus ein praktischer Vorteil. Ukrainische Mandantinnen und Mandanten, die seit Februar 2022 mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG in Deutschland leben, möchten regelmäßig die Familienzusammenführung mit Eltern, Geschwistern oder Schwiegereltern. Hier ist die Doppelarbeit am deutschen Aufenthaltsrecht und am ukrainischen Heimatrecht entscheidend. Russischsprachige Mandanten kommen häufig aus mehreren Staaten — Russland, Belarus, Kasachstan, Usbekistan, Israel — und bringen dementsprechend unterschiedliche Heimatdokumente und Familienverhältnisse mit. Auch hier ist die sprachliche Brücke entscheidend, weil das Familiennachzug-Verfahren ohne präzise Übersetzung der Heimatdokumente nicht führbar ist.

Konkret läuft es so: Sie schildern uns Ihren Fall auf Ukrainisch oder Russisch — telefonisch oder im Erstgespräch in der Pettenkoferstraße 37. Denys Osypenko übersetzt und ordnet rechtlich vor. Die Mandatsverantwortung übernimmt einer der zugelassenen Rechtsanwälte; bei Familiennachzug typischerweise Markus Klamert oder Marc Frey. Schreiben an die deutsche Auslandsvertretung, an die Ausländerbehörde München und alle juristischen Erklärungen werden von einem zugelassenen Anwalt unterzeichnet. Sprachzugang löst keinen einzelnen Fall — er sorgt aber dafür, dass nichts an der Übersetzung scheitert und dass Sie verstehen, was Ihr Anwalt tut.

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So arbeitet Ihr Anwalt für Familienzusammenführung in München — vier Schritte

1. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden

Sie schildern uns Ihren Sachverhalt — über das Kontaktformular, telefonisch oder vor Ort in der Pettenkoferstraße 37. Sprachen: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Portugiesisch. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer ersten Lageeinschätzung: Welcher Pfad — Ehegattennachzug, Kindernachzug, Elternnachzug, EU-Familienzusammenführung — passt zu Ihrer Situation, welche Voraussetzungen sind erfüllt, welche Unterlagen werden benötigt. In dieser Phase entstehen für Sie keine Kosten.

2. Strategie und Antragsvorbereitung

Nach Mandatierung sammeln wir gemeinsam die Unterlagen für den Familiennachzug München: Heimatdokumente mit Apostille, Heiratsurkunde mit Übersetzung, Sprachzertifikat A1, Lebensunterhaltsnachweise des Stammberechtigten, Mietvertrag, Krankenversicherungsbestätigung. Wir bauen die Verpflichtungserklärung sauber auf, prüfen die Kappungsgrenzen des Lebensunterhalts und entwerfen — wenn nötig — Drittbürgschaften. Diese Phase dauert je nach Vollständigkeit der Unterlagen zwei bis acht Wochen.

3. Korrespondenz mit Auslandsvertretung und Ausländerbehörde München

Wir begleiten den Termin bei der deutschen Auslandsvertretung — vorbereiten, was bei der Vorsprache zu tun ist, danach mit der Ausländerbehörde München direkt korrespondieren. Bei Nachforderungen reagieren wir innerhalb weniger Tage; bei überlanger Verfahrensdauer prüfen wir die Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht Berlin (für Auslandsvertretungen) oder am Verwaltungsgericht München (für die Ausländerbehörde). Bei Visumablehnung erheben wir Remonstration oder Klage.

4. Ankunft in München und Aufenthaltserlaubnis

Nach Visumerteilung und Einreise begleiten wir den Termin beim KVR München zur Aufenthaltserlaubnis. Als Anwalt für Familienzusammenführung in München bereiten wir Folgemandate vor: Familienzusammenführung weiterer Familienmitglieder, Niederlassungserlaubnis nach drei oder fünf Jahren, gegebenenfalls Einbürgerung nach § 9 oder § 10 StAG. Familiennachzug München ist für uns nicht mit dem Visum zu Ende, sondern mit dem Aufenthaltstitel und der nachhaltigen Familienzusammenführung in der Stadt.

Häufige Fragen zum Familiennachzug in München

Was kostet ein Anwalt für Familienzusammenführung in München?

Die erste Einschätzung ist bei KLAMERT & PARTNER kostenfrei. Eine darüber hinausgehende Beratung erfolgt nach Mandatierung — entweder nach RVG-Gebühren auf Basis des Gegenstandswerts (im Familiennachzug regelmäßig 5.000 bis 10.000 €) oder nach individueller Honorarvereinbarung. Bei Visumremonstration oder Klage gelten gesonderte Verfahrensgebühren. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung mit Verwaltungsrechts-Baustein übernehmen wir die Deckungsanfrage. Praktisch: Bei einem Standard-Familiennachzug-Mandat ohne Klage liegen die Anwaltskosten typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich.

Was ist Familiennachzug?

Familiennachzug bezeichnet den aufenthaltsrechtlichen Vorgang, bei dem ein Familienangehöriger eines in Deutschland lebenden Ausländers oder Deutschen aus dem Ausland nach Deutschland einreist und einen Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung erhält. Geregelt ist der Familiennachzug in den §§ 27 ff. AufenthG. Praktisch umfasst er den Ehegattennachzug, den Kindernachzug, den Elternnachzug und den Nachzug sonstiger Familienangehöriger in Härtefällen.

Wer darf zum Familiennachzug nach Deutschland kommen?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder, in engen Ausnahmefällen auch Eltern minderjähriger deutscher Kinder oder pflegebedürftige Eltern aus dem Ausland (außergewöhnliche Härte nach § 36 AufenthG). Volljährige Kinder, Geschwister und sonstige Verwandte können in der Regel nicht im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland geholt werden — es sei denn, eine außergewöhnliche Härte rechtfertigt den Nachzug.

Wer zahlt den Familiennachzug?

Der in Deutschland lebende Stammberechtigte. Er gibt eine Verpflichtungserklärung ab, die Lebensunterhalt, Krankenbehandlung und Rückführungskosten umfasst. Bei nicht ausreichendem Einkommen können Drittbürgschaften (Familienangehörige in Deutschland mit höherem Einkommen) eingebracht werden. Bei Asylberechtigten und Resettlement-Flüchtlingen entfällt die Verpflichtungserklärung — der Staat trägt die Lebensunterhaltspflicht.

Wie lange dauert der Familiennachzug nach München aktuell?

Stark abhängig vom Heimatland und der dortigen Auslandsvertretung. An deutschen Auslandsvertretungen in Lateinamerika und Westeuropa typischerweise drei bis sechs Monate ab Termin. An stark frequentierten Vertretungen — Türkei, Libanon, Indien, Ägypten, Nordafrika — zwölf bis 24 Monate. Hinzu kommt die Bearbeitungszeit der Ausländerbehörde München für die Vorabzustimmung von zwei bis vier Monaten. Wer zügiger zum Familiennachzug München kommen will, hat zwei Hebel: erstens vollständige Antragsvorbereitung ohne Nachforderungen, zweitens Untätigkeitsklage bei klar überlanger Bearbeitung.

Was sind die Voraussetzungen für den Ehegattennachzug?

Allgemein: gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, kein Ausweisungsinteresse (§ 27 AufenthG). Speziell beim Ehegattennachzug: A1-Sprachnachweis, in der Regel zweijährige Mindestaufenthaltsdauer des Stammberechtigten in Deutschland (entfällt bei Niederlassungserlaubnis und bei Hochqualifizierten/Blue Card), gültige Eheschließung mit anerkannter Heiratsurkunde. Bei Ehegatten deutscher Staatsbürger gilt der erleichterte Familiennachzug ohne Wartezeit (§ 28 AufenthG).

Welche Unterlagen brauche ich für den Familiennachzug?

Reisepass und Geburtsurkunde des nachziehenden Familienangehörigen (mit Apostille und Übersetzung), Heiratsurkunde (bei Ehegattennachzug), Sprachzertifikat A1 (bei Ehegattennachzug), Lebensunterhaltsnachweise des Stammberechtigten in Deutschland (Lohnabrechnungen 12 Monate, Steuerbescheid, Arbeitsvertrag), Mietvertrag mit Wohnflächenbestätigung, Krankenversicherungsbestätigung, polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland, gegebenenfalls medizinische Atteste oder Sorgerechtsnachweise. Beratung kostenlos in der Ersteinschätzung — wir prüfen, was im Einzelfall erforderlich ist.

Wie kann ich meine Mutter (oder meinen Vater) nach Deutschland holen?

Der Elternnachzug nach § 36 AufenthG ist eng begrenzt — nur bei außergewöhnlicher Härte (insbesondere schwere Pflegebedürftigkeit ohne Versorgungsmöglichkeit im Heimatland) zulässig. Anders ist die Lage bei EU-Eltern (Freizügigkeitsgesetz, deutlich großzügiger) und bei Eltern minderjähriger deutscher Kinder (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, Personensorgepflicht). Wir prüfen die Aussichten dem Grunde nach in der Ersteinschätzung — eine Pauschalbewertung gibt es im Elternnachzug nicht.

Mein Visum zum Familiennachzug wurde abgelehnt — was kann ich tun?

Zwei Wege: Erstens Remonstration bei der deutschen Auslandsvertretung — formloser Widerspruch innerhalb eines Monats, in dem die Ablehnungsgründe substantiiert angegriffen werden. Zweitens Klage am Verwaltungsgericht Berlin, das für Visa-Klagen gegen deutsche Auslandsvertretungen örtlich zuständig ist. Klagefrist ein Monat ab Bekanntgabe der Ablehnung. Wir prüfen den Bescheid und entwickeln eine Strategie — bei vielen Ablehnungen lassen sich die Gründe formal oder inhaltlich angreifen.

Wo befindet sich die Ausländerbehörde München für den Familiennachzug?

Die Ausländerbehörde München ist Teil des Kreisverwaltungsreferats — kurz KVR München — und befindet sich in der Ruppertstraße 19, 80466 München. Erreichbar mit U-Bahn (U3/U6 Implerstraße). Die Antragstellung für die Aufenthaltserlaubnis nach Einreise erfolgt nach Termin. Von unserer Kanzlei in der Pettenkoferstraße 37 sind Sie in rund 15 Minuten am KVR München.

Familiennachzug Niederlassungserlaubnis — was bedeutet das?

Hat der Stammberechtigte in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), entfällt im Ehegattennachzug die Wartezeit. Die Niederlassungserlaubnis ist also der schnellste Pfad zur Familienzusammenführung. Wer als Drittstaatsangehöriger noch eine Aufenthaltserlaubnis hat, sollte vor dem Familiennachzug prüfen, ob die Voraussetzungen für die Umwandlung in eine Niederlassungserlaubnis bereits erfüllt sind — wir betreuen diese Prüfung im Hub Ausländerrecht regelmäßig parallel.

Gilt für ukrainische Familien eine Sonderregelung?

Ukrainer mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG fallen in den regulären Familiennachzug — mit allen Voraussetzungen einschließlich Lebensunterhalt und Wohnraum. Eine Sonderprivilegierung wie bei Asylberechtigten greift nicht. In der Praxis empfehlen wir bei ukrainischen Mandanten in München parallel den Übergang in die Niederlassungserlaubnis und die Vorbereitung des Familiennachzugs. Beratung ukrainisch-/russischsprachig durch unseren Juristen Denys Osypenko, juristische Mandatsbearbeitung durch die zugelassenen Anwälte.

Kostenlose Ersteinschätzung mit Ihrem Anwalt für Familiennachzug

Schildern Sie uns Ihre Lage in zwei bis drei Sätzen — wir prüfen unverbindlich, welcher Pfad zur Familienzusammenführung passt, welche Voraussetzungen erfüllt sind und welche Schritte als nächstes sinnvoll wären. Online über unser Kontaktformular, telefonisch unter 089 540 239 0 oder persönlich in der Pettenkoferstraße 37 in München. Sprachen: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Portugiesisch. Bei laufender Drei-Monats-Frist im Asylkontext, Visumablehnung mit Klagefrist (nur ein Monat!) oder akutem Ehegattennachzug-Termin melden wir uns innerhalb eines Werktags zurück. Familiennachzug München ist bei KLAMERT & PARTNER eingebettet in unser Ausländerrecht-Hub — verantwortliche Partner Familiennachzug: Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz. Ukrainisch- und russischsprachige Vorberatung durch unseren Juristen Denys Osypenko; juristische Mandatsbearbeitung durch die zugelassenen Rechtsanwälte.

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