AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG, Potsdam kündigt Liquidation an "Geschäftsguthaben in Gefahr" - Widerruf, Kündigung und Schadensersatz für Anleger möglich - Jetzt handeln!
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Mit Urteil vom 23.6.2016 (III ZR 308/15) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Käufer einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage Anspruch auf Ersatz seines Schadens hat, wenn er von dem Vermittler vor dem Kauf nicht korrekt über sämtliche Risiken der Anlage aufgeklärt wurde. Dazu gehört insbesondere auch die Aufklärung über Innenprovisionen, die die Grenze von 15 % überschreiten.
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Air Berlin hat beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Anleihegläubiger müssen den Totalverlust ihres Kapitals befürchten.
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Mit aktuellem Urteil vom 9. Mai 2017 – II ZR 10/16 – hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Anleger einer Kommanditgesellschaft auch dann Schadensersatz von einem Treuhandkommanditisten verlangen können, wenn sie sich als Direktkommanditisten beteiligt haben und nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden. Der BGH erweiterte damit den Kreis der Anspruchsgegner und verbessert die Möglichkeiten von Anlegern, Schadensersatz bei fehlgeschlagenen Fondsanlagen durchzusetzen.
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Zur Bio Block Kraft GmbH erreichen die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München, immer wieder Anfragen. Die Bio Block Kraft GmbH hat sogenannte Nachrangdarlehen als Kapitalanlage eingeworben. Privatanleger haben der Gesellschaft hohe Beträge als Darlehen gegeben. Die Darlehen sollten mit 9 % verzinst und nach 36 Monaten zurückgezahlt werden. Überdies wurde den Anlegern ein Bonus i. H. v. 73 % der gewährten Nachrangdarlehen versprochen.
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Mit zwei Urteilen vom 21.02.2017 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Bausparkassen grundsätzlich gut verzinste Bausparverträge kündigen können. Jetzt liegt allerdings die vollständige Urteilsbegründung vor. Und es zeigt sich: Der BGH macht Ausnahmen von dem Grundsatz der Kündbarkeit. Nicht jeder Vertrag kann pauschal gekündigt werden.
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Anleger der P&P Investment Gesellschaft S.L. müssen mit dem Verlust von bis zu 80 % der Anlage rechnen. Die P&P Investment Gesellschaft S.L. hatte sogenannte qualifiziert nachrangige Darlehen als Kapitalanlage angeboten. Bei der dritten Darlehenstranche wurden bisher allerdings nur noch 20 % der angelegten Gelder an die Anleger zurückgezahlt. Der Rest könnte nach derzeitigem Stand verloren sein.
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