Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland
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Sie haben einen Arbeitsvertrag in Deutschland und brauchen den passenden Aufenthaltstitel? Oder wollen Sie als Unternehmen eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen? Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz öffnet vier Wege: Blaue Karte EU — international bekannt als Blue Card —, Chancenkarte, Arbeitsvisum als Fachkraft und ICT-Karte für konzerninterne Entsendungen. Jeder Weg hat eigene Voraussetzungen, Fristen und Zuständigkeiten. KLAMERT & PARTNER ist Ihr Rechtsanwalt München für Fachkräfteeinwanderung und im gesamten Bundesgebiet für Sie tätig, weil Aufenthaltsrecht Bundesrecht ist. Wir beraten beide Seiten: Fachkräfte, die nach Deutschland kommen wollen, und Arbeitgeber, die international rekrutieren. Wir prüfen, welcher Titel passt, bereiten den Antrag vor und vertreten Sie gegenüber Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit und deutscher Auslandsvertretung. Mandate der Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland führen wir vollständig digital — auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch und Portugiesisch. Schildern Sie uns Ihren Fall über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 089 540 239 0: Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Chancenkarte Deutschland — einreisen und vor Ort eine Stelle suchen
Die Chancenkarte nach § 20a AufenthG ist der jüngste Weg der Fachkräfteeinwanderung und richtet sich an Fachkräfte ohne Arbeitsvertrag. Sie erlaubt einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr zur Arbeitsplatzsuche, eine Nebenbeschäftigung von 20 Stunden pro Woche und Probearbeit von jeweils bis zu zwei Wochen. Vergeben wird die Chancenkarte für Deutschland über ein Punktesystem: Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und Deutschlandbezug fließen ein. Weil der Antrag noch aus dem Herkunftsland gestellt wird, begleiten wir Mandantinnen und Mandanten von Anfang an digital. Das reicht von der Punkteprüfung über das Visumverfahren bis zum Statuswechsel in die Blue Card, sobald eine Stelle gefunden ist. Wo diese Stelle liegt, spielt keine Rolle — wir arbeiten mit Ausländerbehörden im gesamten Bundesgebiet. Arbeitgeber beraten wir zur Kombination von Probearbeit und anschließendem Titelwechsel, wenn sie Kandidaten über die Chancenkarte gewinnen wollen.

Fachkräfteeinwanderung für Arbeitgeber — Fachkräfte aus dem Ausland einstellen, bundesweit
Seit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes können Unternehmen deutlich schneller einstellen. Der Erfolg entscheidet sich aber vor dem ersten Arbeitstag: bei der Wahl des Aufenthaltstitels, der Dokumentation der Qualifikation und der Frage, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG die Wartezeit verkürzt. Dazu kommen Pflichten, die im Personalalltag untergehen — die Prüfungs- und Aufbewahrungspflichten nach § 4a AufenthG, Mitteilungspflichten bei Änderungen, Fristenkontrolle bei Verlängerungen. Wir begleiten Personalabteilungen durch die Fachkräfteeinwanderung, von der Stellenausschreibung bis zum Onboarding, unabhängig davon, wo Ihr Standort liegt: Die Rechtsgrundlagen sind bundeseinheitlich, es wechselt nur die zuständige Ausländerbehörde. Zu Investorenvisa und Gründeraufenthalt nach § 21 AufenthG finden Sie mehr in unserem Bereich Business Immigration.

Blaue Karte EU (Blue Card) — der Titel für akademische Fachkräfte
Die Blaue Karte EU nach § 18g AufenthG steht im Zentrum der Fachkräfteeinwanderung und ist der wichtigste Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte. Unter dem Namen Blue Card Deutschland ist sie international geläufiger als unter der deutschen Bezeichnung. 2026 liegt die Gehaltsschwelle bei 50.700 Euro brutto jährlich, in Engpassberufen und Mangelberufen sowie für Berufsanfänger bei 45.934,20 Euro. IT-Spezialisten kommen auch ohne Hochschulabschluss für die Blue Card EU in Betracht, wenn sie drei Jahre vergleichbare Berufserfahrung aus den letzten sieben Jahren nachweisen. Die Vorteile wirken über den Titel hinaus: Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten, mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau bereits nach 21 Monaten, dazu Familiennachzug ohne Sprachnachweis des Ehegatten. Wir prüfen Gehaltsschwelle, Berufszuordnung und die anabin-Einstufung Ihres Abschlusses vor der Antragstellung — gleich, ob Ihre Ausländerbehörde in München, Hamburg oder einem Landkreis sitzt. Für Arbeitgeber klären wir vorab, ob die geplante Vergütungsstruktur die Schwelle sicher trägt. Das ist in der Fachkräfteeinwanderung der häufigste Grund, an dem ein Antrag scheitert.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse — anabin, ZAB und § 16d AufenthG
Fachkräfteeinwanderung beginnt fast immer eine Stufe früher als gedacht: bei der Anerkennung Ihres Abschlusses. Für akademische Qualifikationen muss die Hochschule in der anabin-Datenbank den Status H+ tragen und der Abschluss als entsprechend eingestuft sein. Ist eines von beidem nicht gelistet, brauchen Sie eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) — sie entscheidet bundesweit einheitlich, die Bearbeitung dauert regelmäßig etwa zwei Monate. Bei nur teilweise anerkannten Berufsabschlüssen eröffnet § 16d AufenthG den Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen. Wir prüfen die anabin-Einstufung vorab, damit der Antrag auf Blue Card oder Aufenthaltserlaubnis nicht an einer Formalie scheitert — unabhängig davon, in welchem Staat Sie Ihren Abschluss erworben haben. Personalabteilungen empfehlen wir diese Prüfung schon vor dem Vertragsangebot.

Arbeitsvisum Deutschland und Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
Nicht jede Fachkraft braucht die Blaue Karte EU. Mit anerkannter Berufsausbildung führt der Weg der Fachkräfteeinwanderung über § 18a AufenthG, mit Hochschulabschluss über § 18b — beide berechtigen zu jeder qualifizierten Beschäftigung. Eine feste Gehaltsschwelle wie bei der Blue Card gilt hier nicht; wer den Erstantrag ab 45 Jahren stellt, muss allerdings ein Gehalt von 55.770 Euro oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen. Vor der Einreise steht das Arbeitsvisum, also das nationale Visum zur Beschäftigung, häufig mit Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig für das Arbeitsvisum für Deutschland ist die Auslandsvertretung im Herkunftsland. Wir übernehmen die Kommunikation mit Botschaft und Ausländerbehörde — und greifen ein, wenn nicht entschieden wird, notfalls mit Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO. Unternehmen zeigen wir, welcher Weg der Fachkräfteeinwanderung die Einstellung am schnellsten trägt.

ICT-Karte und Mobile-ICT-Karte für konzerninterne Entsendungen
Wer innerhalb eines Konzerns nach Deutschland versetzt wird, geht einen eigenen Weg der Fachkräfteeinwanderung: Er braucht keinen Fachkräftetitel und keine Blue Card, sondern die ICT-Karte nach § 19 AufenthG. Voraussetzung ist eine Zugehörigkeit zum Unternehmen oder zur Unternehmensgruppe von mindestens sechs Monaten unmittelbar vor dem Transfer; erfasst sind Führungskräfte, Spezialisten und Trainees. Die ICT-Karte gilt bis zu drei Jahre, für Trainees bis zu einem Jahr. Besitzt die entsandte Person bereits einen ICT-Titel eines anderen EU-Staates, führt der Weg über die Mobile-ICT-Karte nach § 19b AufenthG — der Antrag ist mindestens 20 Tage vor Aufenthaltsbeginn zu stellen. Wir übernehmen Antragstellung und Behördenkommunikation für Ihre Personalabteilung, auch für mehrere Standorte im Bundesgebiet gleichzeitig.

Wann brauchen Sie einen
Anwalt für Fachkräfteeinwanderung?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gilt als Liberalisierung — und ist gleichzeitig ein Regelwerk mit vielen Sollbruchstellen. Die Gehaltsschwellen der Blue Card sind seit der Reform dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung gekoppelt und steigen jedes Jahr, 2026 um rund fünf Prozent. Ein Arbeitsvertrag, der im Vorjahr noch über der Schwelle lag, kann sie bei der Verlängerung verfehlen.
Dazu kommen Fehler, die sich im laufenden Antrag kaum noch korrigieren lassen. Eine Tätigkeitsbeschreibung, die den Engpassberuf nicht belegt. Variable Vergütungsbestandteile, die die Behörde nicht anrechnet. Eine Hochschule, die in anabin nicht mit H+ geführt wird. Oder ein Arbeitgeberwechsel in den ersten zwölf Monaten, den niemand der Ausländerbehörde mitgeteilt hat — sie kann ihn bis zu 30 Tage aussetzen und anschließend ablehnen. Auch Kündigung und Arbeitslosigkeit während der Laufzeit einer Blauen Karte EU gehören zu den Konstellationen, in denen schnelles Handeln zählt.
Wir beraten in der Fachkräfteeinwanderung deshalb möglichst früh: bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben und bevor der Antrag gestellt ist. Dann lassen sich Gehaltsstruktur, Tätigkeitsbeschreibung und Anerkennungsweg noch aufeinander abstimmen. Ist der Antrag schon abgelehnt oder liegt er unbearbeitet bei der Behörde, prüfen wir die Rechtsbehelfe. Die Klagefrist zum Verwaltungsgericht beträgt regelmäßig einen Monat ab Bekanntgabe (§ 74 VwGO). Eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO ist im Regelfall frühestens drei Monate nach Antragstellung zulässig.
Fachkräfteeinwanderung endet außerdem nicht mit dem ersten Titel. Auf die Blue Card folgen Verlängerung, Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU und häufig die Einbürgerung — Wege, die wir in unserem Bereich Ausländerrecht abdecken. Weil Aufenthaltsrecht Bundesrecht ist, vertreten wir Fachkräfte und Arbeitgeber vor Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten im gesamten Bundesgebiet, von Kiel bis Konstanz. Wer noch im Ausland ist, wird vollständig digital betreut. Für ukrainisch- und russischsprachige Mandanten ist Denys Osypenko Ihr Ansprechpartner.

Ihre kostenfreie
Ersteinschätzung zur Fachkräfteeinwanderung — in München und bundesweit
Sie wissen noch nicht, welcher Weg der Fachkräfteeinwanderung für Sie in Betracht kommt, oder ob sich rechtliche Schritte gegen einen Bescheid lohnen? Genau dafür gibt es bei KLAMERT & PARTNER die kostenlose Ersteinschätzung: Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihren Sachverhalt unverbindlich auf erkennbare Erfolgsaussichten und ordnen ihn dem zuständigen Verfahren zu. Eine darüber hinausgehende rechtliche Beratung erfolgt erst nach Mandatierung und Honorarvereinbarung. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular: Dort laden Sie Arbeitsvertrag, Abschlusszeugnis und — falls vorhanden — den Bescheid der Behörde direkt hoch. Telefonisch erreichen Sie uns unter 089 540 239 0. Arbeitgeber erhalten dieselbe kostenlose Ersteinschätzung für geplante Einstellungen, einschließlich der Frage, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren infrage kommt. Bei laufenden Fristen vergeben wir Termine kurzfristig, auch als Videotermin über Zeitzonen hinweg.

Rechtsanwalt München für Fachkräfteeinwanderung — bundesweit und international tätig
Unsere Kanzleiräume liegen in der Heimeranstraße 37 im Münchener Westend, wenige Gehminuten von den U-Bahn-Stationen Schwanthalerhöhe und Heimeranplatz (U4/U5). Vom Hauptbahnhof München sind es zwei Stationen; alle S-Bahn-Linien halten dort. Für die Fachkräfteeinwanderung zählt eine zweite Adresse. Das Kreisverwaltungsreferat in der Ruppertstraße — die für Münchener Mandate zuständige Ausländerbehörde — liegt nur wenige Minuten entfernt. Kurze Wege, wenn eine Akte persönlich vorgelegt werden muss.
Fachkräfteeinwanderung spielt sich allerdings selten an einem Ort ab. Der Arbeitgeber sitzt in Hamburg, die Auslandsvertretung in Neu-Delhi, die zuständige Ausländerbehörde in einem Landkreis in Nordrhein-Westfalen. Deshalb führen wir Mandate der Fachkräfteeinwanderung vollständig digital, mit verschlüsselter Kommunikation und digitaler Akteneinsicht. Das gilt für Fachkräfte und Arbeitgeber im gesamten Bundesgebiet — und für Mandanten, die Deutschland bisher nur als Zielland kennen. Wer persönlich kommen möchte, findet in den umliegenden Tiefgaragen Stellplätze und Fahrradstellplätze direkt am Eingang. Sprechzeiten Montag bis Donnerstag 08:00–17:30 Uhr, Freitag 08:00–14:30 Uhr; Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
So erreichen Sie unsere Kanzlei in München
mit allen Verkehrsmitteln
S-Bahn & Regionalzug:
Alle S-Bahn-Linien halten am Hauptbahnhof München — von dort mit der U4/U5 zwei Stationen bis Schwanthalerhöhe.
U-Bahn: U-BahnU4 / U5 Schwanthalerhöhe und Heimeranplatz (jeweils wenige Gehminuten); die Theresienwiese liegt nur eine Station entfernt.
Auto:
Über den Mittleren Ring (A 96 / A 95) erreichbar; Parken in umliegenden Tiefgaragen.
Fahrrad:
Fahrradstellplätze direkt am Eingang.

