Anwalt Erbrecht
München —
KLAMERT & PARTNER
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Erbrecht München ist selten ein abstraktes Thema. Es ist der Anruf, der morgens kommt. Es ist der Brief vom Nachlassgericht München, der zwischen Werbung und Stromrechnung im Briefkasten liegt. Es ist die Frage, ob das, was Mama oder Papa schriftlich festgehalten haben, vor einem Gericht überhaupt Bestand hat. Bei KLAMERT & PARTNER beraten wir seit 2005 Erbinnen und Erben, Pflichtteilsberechtigte, Testamentsvollstrecker und Erblasserinnen, die zu Lebzeiten ordnen wollen, was später nicht mehr zu ordnen ist. Als Anwalt für Erbrecht in München kennen wir nicht nur die Paragraphen — sondern auch die Abteilungen am Amtsgericht München, Nachlassgericht, in der Maxburgstraße 4, an denen sich entscheidet, ob ein handschriftliches Testament aus dem Jahr 1998 heute noch gilt. Erbrecht München bedeutet bei uns: erste Einschätzung kostenfrei, klare Sprache, keine Standardvorlagen.
Wann brauchen Sie einen Anwalt für Erbrecht in München?
Erbrechtsfälle erreichen uns in zwei deutlich unterschiedlichen Lebenslagen — und wer als Anwalt für Erbrecht in München arbeitet, sollte beide kennen. Der eine Pfad beginnt mit einem Todesfall: Ein Elternteil ist gestorben, ein Geschwister hat das Testament zur Eröffnung beim Amtsgericht München eingereicht, und plötzlich stellt sich die Frage, ob der Inhalt stimmt, ob der Pflichtteil ausreicht, ob der Erbschein zu beantragen ist oder besser ausgeschlagen wird. Hier ist das Erbrecht München eine Krisenmaterie — emotional, oft konfliktbeladen zwischen Geschwistern, manchmal in zweiter oder dritter Ehe-Konstellation mit Patchwork-Erben.
Der andere Pfad ist gestalterisch. Ein Mandant ruft an, weil er mit Anfang 60 das Familienunternehmen an die Tochter übergeben will, ohne dass der zweite Sohn später Pflichtteilsansprüche durchsetzt, die das Unternehmen aushöhlen. Eine Mandantin fragt, ob ein Berliner Testament für sie und ihren Mann sinnvoll ist oder ob die Wechselbezüglichkeit später zu starr wird. Diese Mandate sind kein Notfall — aber jede Schwäche in der Gestaltung wirkt sich Jahrzehnte später aus, wenn die Beteiligten den Anwalt nicht mehr fragen können.
Beim Erbrecht München sehen wir bei KLAMERT & PARTNER beide Pfade in einer Frequenz, die man nur in einer Großstadt mit 1,5 Millionen Einwohnern und überdurchschnittlichem Immobilienvermögen erreicht. Dass München zu den teuersten Erbschaftsstandorten Deutschlands zählt, ist kein Klischee, sondern eine harte Zahl: Bei Eigentumswohnungen in mittlerer Lage liegt der Verkehrswert oft bei 800.000 bis 1,2 Millionen Euro — und damit deutlich über dem Freibetrag von Geschwistern (20.000 €) oder Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft. Die Erbschaftsteuer wird in vielen Münchener Erbfällen zur eigentlichen Sollbruchstelle. Wer hier ohne Beratung agiert, zahlt schnell sechsstellig.
AUS UNSERER PRAXIS – BEOBACHTUNG AM NACHLASSGERICHT MÜNCHEN
An den Abteilungen des Amtsgerichts München, Nachlassgericht in der Maxburgstraße 4, erleben wir, dass Eröffnungsniederschriften gerade bei eigenhändigen Testamenten regelmäßig Auslegungsfragen aufwerfen, die das Gericht im Eröffnungstermin nicht klärt. Für Erbinnen und Erben bedeutet das: Wer auf der Niederschrift sitzt und meint, „das ist jetzt amtlich“, übersieht oft, dass die eigentliche Schlacht — Erbenstellung, Pflichtteil, Auslegung mehrdeutiger Formulierungen — erst danach beginnt. Genau das ist der Punkt, an dem anwaltliche Erfahrung den Unterschied macht: Die Frage ist nicht, was im Testament steht, sondern wie die Spruchpraxis am Nachlassgericht München es deutet.
Типові питання, з якими до нас звертаються клієнти:
- Mein Vater ist gestorben — wo finde ich heraus, ob ein Testament hinterlegt ist?
- Mein Bruder hat im Testament alles bekommen, ich nichts — kann ich Pflichtteil berechnen lassen?
- Ich habe vom Nachlassgericht München eine Eröffnungsniederschrift bekommen — was ist mein nächster Schritt?
- Wir wollen ein Berliner Testament aufsetzen, aber die Tochter aus erster Ehe macht uns Sorgen.
- Mein Mann hat mir vor drei Jahren die Wohnung übertragen — sind die Pflichtteilsansprüche der Kinder jetzt geringer?
- Soll ich die Erbschaft ausschlagen? Sechs Wochen Frist sind seit gestern angelaufen.
- Die Erbengemeinschaft mit meinen Geschwistern blockiert seit acht Monaten den Verkauf der Immobilie.
“Im Erbrecht entscheidet selten der erste Tag — aber fast immer die ersten sechs Wochen. Wer eine Erbausschlagung verschläft, haftet im Zweifel mit privatem Vermögen. Wer eine Pflichtteilsfrist nicht kennt, verliert bare Forderungen. Wir haben das hier in der Pettenkoferstraße seit über dreißig Jahren so erlebt — und genau deshalb gibt es bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Damit dieser erste Anruf nicht an einer Kostenfrage scheitert.”
— Markus Klamert, Rechtsanwalt und Gründer von KLAMERT & PARTNER
Unsere Schwerpunkte als Rechtsanwalt für Erbrecht in München
Sieben Schwerpunkte, in denen wir bei KLAMERT & PARTNER als Anwalt für Erbrecht in München gewissenhaft und mit Detailtiefe arbeiten. Die Reihenfolge folgt der Mandanten-Frequenz aus unserer Aktenstatistik — nicht alphabetisch oder nach Gewichtung in Lehrbüchern. Auf jeden Schwerpunkt gehen wir nachfolgend praxisnah ein.
Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche
Der Pflichtteil ist die häufigste Streitfrage im Erbrecht München. Pflichtteilsberechtigt sind nach §§ 2303 ff. BGB Kinder, der überlebende Ehegatte und — bei kinderlosen Erblassern — die Eltern. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wir berechnen den Pflichtteil auf Basis des Verkehrswerts des gesamten Nachlasses zum Todestag, prüfen Schenkungen der letzten zehn Jahre für den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB und fordern bei Bedarf den Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB ein, wenn der Erbe das Nachlassverzeichnis nicht freiwillig herausgibt.
Testament errichten, prüfen, anfechten
Wir errichten Einzeltestamente, gemeinschaftliche Ehegattentestamente (Berliner Testament, § 2269 BGB) und Erbverträge — und wir prüfen bestehende Testamente auf Auslegungsspielräume, formale Wirksamkeit und Anfechtbarkeit. In der Praxis sehen wir am häufigsten Streit um eigenhändige Testamente, die nur teilweise selbst geschrieben wurden, oder um Testamente aus Pflegeheimphasen mit Zweifeln an der Testierfähigkeit nach § 2229 BGB.

Nachlassgericht München und Erbscheinsverfahren
Das Amtsgericht München, Nachlassgericht, in der Maxburgstraße 4, ist für die meisten Münchener Erbfälle örtlich zuständig. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten im Erbscheinsverfahren, beantragen Teilerbscheine und gemeinschaftliche Erbscheine, beraten bei der Testamentseröffnung und führen Beschwerdeverfahren gegen ablehnende Erbscheinsbeschlüsse.
Erbausschlagung, Nachlassverbindlichkeiten und Nachlassinsolvenz
Wer eine überschuldete Erbschaft akzeptiert, haftet im Zweifel mit eigenem Vermögen. Wir prüfen die Erbausschlagungsfrist von sechs Wochen nach § 1944 BGB, beantragen die Nachlassverwaltung oder im Bedarfsfall die Nachlassinsolvenz und beraten zur Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB, mit der die Haftung auf den Nachlass begrenzt werden kann.
Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
Erbengemeinschaften gehören im Erbrecht München zu den hartnäckigsten Konflikttypen — schon deshalb, weil das deutsche Recht sie als Zwangsgemeinschaft konstruiert hat. Bei Münchener Immobilien-Nachlässen entzünden sich diese Streitigkeiten regelmäßig an der Frage, wer wann mit welchem Anteil verkaufen darf. Wir verhandeln Auseinandersetzungsverträge, vertreten in der Teilungsversteigerung beim Amtsgericht München und prüfen, ob eine Auseinandersetzungsklage nach § 2042 BGB der schnellere oder der teurere Weg ist.
Schenkung zu Lebzeiten und vorweggenommene Erbfolge
Vermögensübertragungen zu Lebzeiten reduzieren Pflichtteilsansprüche, Erbschaftsteuer und Streitpotenzial — aber nur, wenn sie sauber gestaltet sind. Wir entwerfen Übertragungsverträge mit Nießbrauchsvorbehalt, Wohnrecht oder Rückforderungsklauseln und planen Schenkungsketten so, dass die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB tatsächlich anläuft.
Internationales Erbrecht und EU-Erbrechtsverordnung
Bei Mandanten mit Auslandsbezug — Immobilie in Italien, Lebensmittelpunkt in Österreich, Doppelstaatsbürgerschaft — wenden wir die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) an. Wir klären die Frage des anwendbaren Rechts, das Europäische Nachlasszeugnis und die Gerichtsstandregeln. Erbrecht München ist in solchen Fällen oft nur der Ausgangspunkt eines grenzüberschreitenden Verfahrens.
Pflichtteil im Erbrecht — der häufigste Streitpunkt
Wenn wir als Rechtsanwalt für Erbrecht in München zwischen den Anlässen sortieren würden, mit denen Mandanten erstmals zum Telefon greifen, stünde der Pflichtteil mit Abstand auf Platz eins. Die Konstellation ist fast immer dieselbe: Ein Elternteil ist verstorben, im Testament wurde ein Kind übergangen oder das Vermögen an den anderen Ehegatten übertragen, und das übergangene Kind fragt sich, was es überhaupt noch beanspruchen kann.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Pflichtteilsberechtigt sind nach § 2303 BGB die Abkömmlinge (Kinder, bei vorverstorbenen Kindern deren Kinder) und der überlebende Ehegatte. Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch nur dann, wenn der Erblasser keine Kinder hinterlässt. Geschwister sind nie pflichtteilsberechtigt. Auch nichteheliche Kinder sind seit der Erbrechtsgleichstellung 1998 in vollem Umfang pflichtteilsberechtigt, was bei älteren Familienkonstellationen regelmäßig übersehen wird.
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Hat ein verheirateter Erblasser mit zwei Kindern beispielsweise im Testament den überlebenden Ehegatten zum Alleinerben eingesetzt, beträgt der gesetzliche Erbteil jedes Kindes ein Viertel — der Pflichtteil also ein Achtel des Nachlasswerts. Pflichtteilsberechnung im Erbrecht München bedeutet immer: Verkehrswert der Nachlassgegenstände zum Todestag, Bewertung von Immobilien meist durch Gutachten (in München fast immer streitig wegen der Marktdynamik), Abzug echter Nachlassverbindlichkeiten, dann die Quote.
Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB
Hier sehen wir am häufigsten, dass Mandantinnen und Mandanten aus dem Erbrecht München unterschätzen, was ihnen zusteht. Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod vorgenommen hat, werden für den Pflichtteilsergänzungsanspruch dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet — abgeschmolzen pro vollendetem Jahr seit der Schenkung um zehn Prozent. Bei Schenkungen zwischen Ehegatten beginnt diese Frist allerdings erst mit Auflösung der Ehe oder dem Tod zu laufen. Wer also vor 8 Jahren eine Wohnung an die Tochter übertragen hat und jetzt verstirbt, dessen Schenkung wird für den Pflichtteilsergänzungsanspruch des übergangenen Sohnes noch zu 20 Prozent berücksichtigt — das kann bei einer Münchener Eigentumswohnung schnell ein sechsstelliger Betrag sein.
Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB
Pflichtteilsberechtigte haben einen gesetzlichen Anspruch gegen die Erben auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses — auf Wunsch sogar in notarieller Form. Wir setzen diesen Anspruch außergerichtlich oder per Stufenklage durch. Aus unserer Erfahrung ist die Stufenklage in Münchener Pflichtteilsfällen oft der entscheidende Hebel: Erst wenn die Erben unter Klagedruck das vollständige Verzeichnis vorlegen, lässt sich der Pflichtteil seriös beziffern.
AUS UNSERER PRAXIS – PFLICHTTEILSVERHANDLUNG MIT IMMOBILIENBEWERTUNG
Bei einem Mandanten mit Münchener Eigentumswohnung im Nachlass, ein übergangenes Kind, betagter Erblasser: Erstes Auskunftsverzeichnis der Erbenseite mit Verkehrswert „800.000 €“. Nach Stufenklage und gerichtlich angeordnetem Sachverständigengutachten realer Verkehrswert 1,15 Mio. €. Die Differenz hat den Pflichtteil um knapp 44.000 € erhöht — bei einem Achtel-Anteil. Wir müssen solche Fälle anonymisieren, weil § 6 BORA n.F. uns Werbung mit konkreten Mandanten verbietet — die Logik dahinter aber zeigt, worum es bei der Pflichtteilsverhandlung im Erbrecht München wirklich geht: Bewertung schlägt Berechnung.
“Mein Lieblingssatz im Pflichtteilsmandat: „Aber das hat doch der Notar so gemacht.“ Genau hier liegt das Problem. Notare beurkunden — sie verhandeln nicht für eine Seite. Ein Pflichtteilsverzicht oder eine Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt wird von der Gegenseite oder dem Steuerberater entworfen, nicht von Ihnen. Genau das prüfen wir — Klausel für Klausel.”
— Marc Frey, Rechtsanwalt, Schwerpunkt Vertrags- und Vermögensrecht
Testament in München — Errichtung, Anfechtung, Auslegung
Ein Testament ist juristisch betrachtet eine einseitige, höchstpersönliche Verfügung von Todes wegen. Praktisch ist es das Dokument, das Familien zusammenhalten oder zerreißen kann. Im Erbrecht München beraten wir bei der Errichtung neuer Testamente genauso wie bei der Anfechtung bestehender — und sehen in beiden Konstellationen wiederkehrende Fehler, die mit anwaltlicher Begleitung vermeidbar wären.
Eigenhändiges Testament
Das eigenhändige Testament nach § 2247 BGB muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Vor- und Nachnamen unterschrieben und idealerweise mit Ort und Datum versehen sein. Computerausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift sind unwirksam. Wir sehen am Nachlassgericht München regelmäßig Testamente, bei denen nur ein Zusatz handschriftlich war oder die Unterschrift fehlt — in diesen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein, oft mit ganz anderem Ergebnis als vom Erblasser beabsichtigt.

Notarielles Testament
Das notarielle Testament wird zur Niederschrift eines Notars errichtet (§ 2232 BGB). Vorteil: Es ersetzt in den meisten Fällen den späteren Erbschein, was bei Münchener Immobiliennachlässen mehrere Tausend Euro Erbscheinsgebühren spart. Nachteil: höhere Errichtungskosten, die sich aber bei Vermögen über 250.000 Euro fast immer rechnen.
Berliner Testament
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament — in München sehr verbreitet — sieht typischerweise vor, dass sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod des zuletzt Versterbenden erben (Schlusserben-Lösung). Was viele Ehepaare unterschätzen: Nach dem ersten Todesfall werden die wechselbezüglichen Verfügungen nach § 2271 BGB grundsätzlich bindend. Wer dann seinen Lebensabend mit einem neuen Partner verbringt und ihm etwas zukommen lassen will, hat juristisch nur noch wenige Spielräume.
Testamentsanfechtung und Testierunfähigkeit
Anfechtungsgründe nach den §§ 2078 ff. BGB sind insbesondere Erklärungsirrtum, Motivirrtum und Drohung. In der Praxis am häufigsten relevant ist allerdings die Testierunfähigkeit nach § 2229 BGB — typischerweise bei Erblassern mit fortgeschrittener Demenz, die wenige Wochen vor dem Tod noch ein Testament zugunsten einer Pflegeperson errichtet haben. Wir prüfen in solchen Fällen Krankenakten, Pflegedokumentationen und ärztliche Atteste, holen wenn nötig ein nachträgliches Sachverständigengutachten ein und führen Anfechtungsverfahren am Amtsgericht München, Nachlassgericht.
Testament hinterlegen
Eigenhändige Testamente sollten beim Nachlassgericht München hinterlegt werden. Die Hinterlegung kostet einmalig eine pauschale Gebühr und stellt sicher, dass das Testament nach dem Tod auch tatsächlich auffindbar ist und eröffnet wird. Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer wird vom Nachlassgericht im Todesfall automatisch konsultiert.
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AUS UNSERER PRAXIS – MEHRSPRACHIGE NACHLASSMANDATE
Ein praktischer Vorteil unserer Kanzlei, den wir Mandantinnen und Mandanten oft erst auf Nachfrage offenbaren: Bei KLAMERT & PARTNER beraten wir auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch und Portugiesisch. Im Erbrecht München ist das nicht akademisch, sondern alltagsrelevant. Eine ukrainische Mandantin, deren Mutter mit Lebensmittelpunkt in Kyjiw verstorben ist und Immobilien in München hinterlässt, fällt nach EU-Erbrechtsverordnung in eine besondere Konstellation — und braucht eine Beratung, die ohne Übersetzung läuft.
Auch klassische Konstellationen kommen täglich vor: russischsprachige Erblasser mit Vermögen in mehreren Staaten, brasilianisch-deutsche Doppelstaatsbürger mit Immobilien in São Paulo. Sprachzugang allein löst keinen Fall — er sorgt aber dafür, dass nichts an der Übersetzung scheitert. Denys Osypenko ist im Ausländerrecht der namentliche Ansprechpartner; in Erbrechtsmandaten arbeitet er den zugelassenen Anwälten zu, wenn ukrainisch- oder russischsprachige Mandanten kommen.
“Was uns als Kanzlei von vielen Mitbewerbern unterscheidet, ist nicht eine besondere Spezialisierung, sondern eine besondere Genauigkeit. Im Erbrecht München nehmen wir auch Mandate ernst, in denen es um 30.000 € Pflichtteil geht — nicht nur die mit Stiftungsvolumen. Genau diese Haltung pflegen wir seit über dreißig Jahren in der Pettenkoferstraße. Geld, Gold, Grund — und der Mensch dahinter.”
— Johannes Goetz, Rechtsanwalt, Schwerpunkt Bank- und Versicherungsrecht
Nachlassgericht München — was Sie dort wirklich erwartet
Das Nachlassgericht München ist der Abteilung Nachlasssachen am Amtsgericht München zugeordnet. Adresse: Maxburgstraße 4, 80333 München, im Justizgebäude direkt am Lenbachplatz, fußläufig vom Karlsplatz/Stachus. Hier werden Testamente eröffnet, Erbscheine erteilt, Nachlasspflegschaften angeordnet und Erbausschlagungen entgegengenommen. Für die meisten Münchener Erbfälle ist das Nachlassgericht München ausschließlich örtlich zuständig — abhängig vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 FamFG).
Testamentseröffnung
Sobald ein Testament beim Nachlassgericht eingeht — entweder weil es dort hinterlegt war oder weil ein privatschriftliches eingereicht wird — beraumt das Gericht einen Eröffnungstermin an. Die gesetzlichen Erben und alle im Testament Bedachten erhalten eine Eröffnungsniederschrift mit dem Inhalt des Testaments. Diese Niederschrift ist der Startpunkt fast aller weiteren Schritte: Pflichtteilsforderung, Anfechtung, Erbscheinsantrag oder Erbausschlagung. Im Erbrecht München bedeutet die Niederschrift praktisch immer auch den Beginn enger Fristen.

Erbscheinsantrag
Den Erbschein beantragen die Erben durch Erklärung zu Protokoll des Nachlassgerichts oder per notarieller Urkunde. Erforderlich sind in jedem Fall: Sterbeurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunden, Geburtsurkunden der Erben, eidesstattliche Versicherung über die Erbenstellung. Bei größeren Münchener Nachlässen empfehlen wir den notariellen Erbscheinsantrag — er beschleunigt das Verfahren und reduziert Rückfragen.
Erbausschlagung am Nachlassgericht
Die Erbausschlagung muss persönlich vor dem Nachlassgericht München zur Niederschrift erklärt werden — oder per notariell beglaubigter Erklärung. Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft (§ 1944 BGB), bei Aufenthalt im Ausland sechs Monate. Wer die Frist versäumt, gilt als Annehmer und haftet im Zweifel mit privatem Vermögen für Nachlassverbindlichkeiten.
AUS UNSERER PRAXIS – ERBAUSSCHLAGUNG UNTER ZEITDRUCK
In rund einem Drittel der Erbausschlagungsfälle, die wir im Erbrecht München begleiten, ist die Sechs-Wochen-Frist bei Erstkontakt schon angelaufen. Wir empfehlen: bei Verdacht auf Überschuldung oder bei unklarer Vermögenslage des Erblassers spätestens nach drei Wochen Anwalt einschalten — nicht erst, wenn die Bank Kontoauszüge verschickt hat. Praktischer Tipp: Ist die Frist eng, kann die Erbausschlagung in München auch über einen beliebigen Notar (mit beglaubigter Erklärung) abgegeben werden — schneller als ein Termin am Nachlassgericht. Diese Variante kommunizieren wir in Eilfällen sofort.
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Erbschein, Erbenstellung und Erbausschlagung
Der Erbschein ist das offizielle Zeugnis des Nachlassgerichts über die Erbenstellung. Banken, Grundbuchamt und Behörden verlangen ihn, wenn kein notarielles Testament vorliegt. Ohne Erbschein bewegt sich in einem Münchener Nachlass mit Immobilie wenig: Das Grundbuchamt fordert ihn zur Umschreibung, die Bank gibt ohne Erbschein keine Konten frei.
Erbschein selbst beantragen oder mandatieren?
In einfachen Fällen mit klarer Erbfolge und ohne Streit ist der Erbscheinsantrag direkt beim Nachlassgericht München handhabbar. Sobald Pflichtteilsansprüche, Testamentsauslegungen oder mehrere Erbenstämme im Spiel sind, raten wir zur anwaltlichen Begleitung — der Antrag enthält Angaben unter Eid, und Nachträge sind aufwendig.
Teilerbschein und gemeinschaftlicher Erbschein
Bei mehreren Erben gibt es zwei Wege: den gemeinschaftlichen Erbschein, der alle Erben mit ihren Quoten ausweist, oder den Teilerbschein, der nur die Position eines einzelnen Erben dokumentiert. In streitbefangenen Münchener Erbengemeinschaften ist der Teilerbschein oft das schnellere Werkzeug, weil er nicht die Mitwirkung aller anderen Erben verlangt.
Europäisches Nachlasszeugnis
Bei Auslandsbezug — Immobilie in Spanien, Konto in Österreich, Erbe in Italien — ersetzt das Europäische Nachlasszeugnis nach Art. 62 EU-ErbVO den nationalen Erbschein in fast allen EU-Staaten. Wir beantragen das Zeugnis am Nachlassgericht München und begleiten die Anerkennungsverfahren in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten.

Erbausschlagung — wann sinnvoll?
Eine Erbausschlagung ist immer dann zu prüfen, wenn der Nachlass überschuldet ist, wenn Steuerrisiken die Vermögenswerte übersteigen oder wenn aus persönlichen Gründen keine Verbindung zum Erblasser bestehen soll. Wichtig: Die Ausschlagung wirkt rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erbfalls. Wer ausschlägt, gilt als nicht Erbe geworden — was wiederum die Erbenstellung der nachfolgenden gesetzlichen Erben (Kinder des Ausschlagenden, dann Geschwister des Erblassers) auslöst. Im Erbrecht München sehen wir regelmäßig, dass Eltern für ihre minderjährigen Kinder ausschlagen wollen, ohne zu bedenken, dass für diese Erklärung die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist.
Schenkung zu Lebzeiten und vorweggenommene Erbfolge
Vermögensübertragung zu Lebzeiten ist im Erbrecht München eines der wirkungsvollsten Werkzeuge — sowohl steuerlich als auch zur Reduzierung späterer Pflichtteilsansprüche. Bei Münchener Immobilien-Vermögen ab 500.000 Euro lohnt sich eine strukturierte Schenkungsberatung in fast jedem Fall.
Steuerliche Freibeträge nutzen
Die schenkungsteuerlichen Freibeträge (alle zehn Jahre erneut nutzbar) liegen bei 500.000 € pro Ehegatte, 400.000 € pro Kind, 200.000 € pro Enkelkind. Wer eine Münchener Eigentumswohnung mit 1,2 Millionen Euro Verkehrswert direkt vererbt, deren Empfänger ein Kind ist, zahlt auf 800.000 € steuerpflichtigen Anteil je nach Steuerklasse zwischen 11 % und 19 % Erbschaftsteuer. Eine zeitlich gestreckte Schenkung über zwei Zehnjahresperioden kann diese Belastung deutlich reduzieren.
Nießbrauch, Wohnrecht, Rückforderungsklausel
Eine Schenkung muss nicht bedeuten, dass der Schenkende die Kontrolle aus der Hand gibt. Wir gestalten Übertragungsverträge regelmäßig mit Nießbrauchsvorbehalt (Erträge bleiben beim Schenkenden), Wohnrecht (Nutzung bleibt beim Schenkenden) oder Rückforderungsklausel (Rückabwicklung bei Insolvenz, Scheidung oder Vorversterben des Beschenkten). Diese Gestaltungen senken parallel den steuerlichen Wert der Schenkung.
Pflichtteilsergänzung — die unterschätzte Falle
Schenkungen reduzieren Pflichtteilsansprüche nur, wenn die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB abgelaufen ist — und auch dann nur bei korrekter Gestaltung. Wer sich beim Notar eine Wohnung übertragen lässt, sich aber lebenslangen Nießbrauch vorbehält, hat im juristischen Sinn die Wohnung nicht „aus der Hand gegeben“ — die Frist beginnt nach ständiger BGH-Rechtsprechung dann gar nicht zu laufen. Erbrecht München hat hier eine eigene Marktrelevanz: Die Konstellation Eltern überträgt Wohnung an Kind, behält Nießbrauch taucht im Mandantenkreis fast wöchentlich auf — meist mit dem irrigen Glauben, der Pflichtteilsergänzungsanspruch sei „in zehn Jahren weg“.
Vorweggenommene Erbfolge bei Unternehmen und Familienvermögen
Bei Familienunternehmen und größeren Vermögensstrukturen verbinden wir Schenkungsverträge mit gesellschaftsrechtlicher Gestaltung — Stimmrechtsregelungen, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Stiftungslösungen. Hier arbeitet Markus Klamert federführend, der die erbrechtliche Beratung bei KLAMERT & PARTNER mit den vermögensrechtlichen Schwerpunkten der Kanzlei verbindet.
AUS UNSERER PRAXIS – WIE EINE KOSTENFREIE ERSTEINSCHÄTZUNG BEI UNS ABLÄUFT
In der Pettenkoferstraße haben wir den Erstkontakt im Erbrecht München bewusst entschlackt. Sie schildern uns Ihren Fall in zwei bis drei Sätzen — Anlass, Datum, Frage. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht, welche Frist läuft und welche Schritte als nächstes sinnvoll wären. Diese erste Einschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.
Erst danach entscheiden Sie, ob Sie ein Mandat erteilen wollen. Wer kein Mandat braucht, soll keines bekommen — diese Haltung pflegen wir bewusst, weil sie langfristig für beide Seiten besser funktioniert. Mandanten, die uns später mit größeren Erb- oder Pflichtteilsfällen wiederkommen, sind oft genau diejenigen, denen wir bei der ersten Anfrage gesagt haben, dass sich rechtliche Schritte nicht lohnen.
“Wir hatten in den letzten Jahrzehnten viele Erbrechtsmandate. Was diese Erfahrung bedeutet, ist nicht „wir kennen alle Fälle“ — das tut keine Kanzlei. Was sie bedeutet, ist: Wir haben gelernt, wo der Spielraum im Erbrecht München wirklich liegt. Und wo er nur scheinbar liegt. Diesen Unterschied zu erkennen, ist die wichtigste Aufgabe in der ersten Stunde eines Mandats — gerade bei Pflichtteil und Schenkung zu Lebzeiten.”
— Маркус Кламерт, адвокат та засновник фірми KLAMERT & PARTNER
So arbeitet Ihr Anwalt für Erbrecht in München — vier Schritte
1. Безкоштовна попередня оцінка протягом 24 годин
Sie schildern uns Ihren Sachverhalt — über das Kontaktformular, telefonisch oder vor Ort in der Pettenkoferstraße 37. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer ersten Lageeinschätzung: Welche Ansprüche bestehen dem Grunde nach, welche Fristen laufen, welche Unterlagen wir benötigen. In dieser Phase entstehen für Sie keine Kosten — die kostenlose Ersteinschätzung ist im Erbrecht München unsere Standardleistung vor jeder Mandatierung.
2. Prüfung der Unterlagen und Strategieentwicklung
Nach Mandatierung sichten wir Testamente, Erbscheinsanträge, Schenkungsverträge, Eröffnungsniederschriften und Nachlassverzeichnisse. Wir entwickeln eine konkrete Strategie: außergerichtliche Verhandlung, Stufenklage, Erbscheinsverfahren, Anfechtung. Bei Pflichtteilsfällen rechnen wir parallel ein realistisches Best- und Worst-Case-Szenario, damit Sie wissen, wofür Sie kämpfen.
3. Verhandlung, Klage oder Verfahren am Nachlassgericht München
Die meisten erbrechtlichen Mandate, die wir betreuen, lassen sich außergerichtlich beilegen — durch Pflichtteilsvergleich, Auseinandersetzungsvertrag oder einvernehmliche Erbscheinsstellung. Wo Verhandlung scheitert, klagen wir am zuständigen Landgericht München I (für Pflichtteilsklagen ab 5.000 € Streitwert) oder verhandeln am Nachlassgericht München in der Maxburgstraße 4.
4. Vollzug — Auszahlung, Eintragung, Steuererklärung
Erst die Vollzugsphase macht aus einem Titel oder Vergleich tatsächliches Vermögen. Wir begleiten Auszahlung, Grundbuchumschreibung, Erbschaftsteuererklärung und — falls erforderlich — die spätere Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Erbrecht München hört für uns nicht mit dem Urteil auf, sondern mit dem Eingang auf dem Konto und der Eintragung im Grundbuch.
Häufige Fragen zum Erbrecht in München
Wann brauche ich einen Anwalt für Erbrecht in München?
Spätestens, wenn Sie eine Eröffnungsniederschrift vom Nachlassgericht München erhalten haben, Pflichtteilsansprüche im Raum stehen, eine Erbausschlagung zu prüfen ist oder Sie ein Testament errichten möchten, das später Bestand haben soll. Im Erbrecht München sind die Fristen kurz — sechs Wochen für die Erbausschlagung, drei Jahre Verjährung für Pflichtteilsansprüche ab Kenntnis (§ 199 BGB). Wer früh kommt, hat fast immer mehr Optionen.
Was kostet ein Anwalt für Erbrecht in München?
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist bei KLAMERT & PARTNER kostenfrei. Eine darüber hinausgehende Beratung im Erbrecht München erfolgt nach Mandatierung — entweder nach RVG-Gebühren auf Basis des Gegenstandswerts (in erbrechtlichen Verfahren typischerweise das Pflichtteils- oder Nachlassinteresse) oder nach individueller Honorarvereinbarung. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung mit Erbrechts-Baustein übernehmen wir die Deckungsanfrage. Praktisch: Bei Pflichtteilsklagen liegt das Kostenrisiko fast immer unter der erwartbaren Pflichtteilsforderung — was die Klage wirtschaftlich vertretbar macht.
Wie lange habe ich Zeit für die Erbausschlagung?
Sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sechs Monate. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wer sie versäumt, hat die Erbschaft konkludent angenommen und haftet für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten — auch mit eigenem Vermögen, sofern keine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz angeordnet wird.
Wo befindet sich das Nachlassgericht München?
Das Amtsgericht München, Nachlassgericht, befindet sich in der Maxburgstraße 4, 80333 München, im Justizgebäude am Lenbachplatz. Die Telefonzentrale erreichen Sie über die Hauptnummer des Amtsgerichts München. Postanschrift identisch. Erreichbar mit U-Bahn (Karlsplatz/Stachus, Odeonsplatz), S-Bahn (Karlsplatz/Stachus) und mehreren Tramlinien. Von unserer Kanzlei in der Pettenkoferstraße 37 sind Sie in rund zehn Minuten am Gericht.
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Berechnungsgrundlage ist der Verkehrswert des gesamten Nachlasses zum Todestag, abzüglich der echten Nachlassverbindlichkeiten (Beerdigungskosten, offene Forderungen, Steuerschulden), zuzüglich anrechenbarer Schenkungen der letzten zehn Jahre für den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB. In Münchener Erbfällen mit Immobilienvermögen ist die Bewertung oft der streitige Kern — wir arbeiten regelmäßig mit Münchener Immobiliensachverständigen zusammen, deren Gutachten vor Gericht Bestand haben.
Brauche ich ein Testament, wenn die gesetzliche Erbfolge passt?
Nicht zwingend, aber meistens lohnt es sich. Die gesetzliche Erbfolge bildet selten die individuelle Familienkonstellation präzise ab — und sie schützt nicht vor Pflichtteilsstreit. Im Erbrecht München empfehlen wir bei Patchwork-Familien, kinderlosen Ehen, unverheirateten Lebensgemeinschaften, Selbstständigen mit Betriebsvermögen und bei Münchener Immobilienbesitz ab 500.000 Euro in fast allen Fällen ein anwaltlich begleitetes Testament — oder einen Erbvertrag, wenn Bindungswirkung gewünscht ist.
Was passiert, wenn das Testament unwirksam ist?
Bei Unwirksamkeit tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das ist das in der Praxis am häufigsten unterschätzte Risiko bei eigenhändigen Testamenten. Wer ein selbstgeschriebenes Testament verfasst, das die Schriftformanforderungen des § 2247 BGB nicht einhält, hinterlässt seine Familie genau in der Konstellation, die er vermeiden wollte. Wir prüfen Testamente vor der Errichtung formal und materiell — eine Prüfung, die Stunden kostet, aber Jahrzehnte Wirkung hat.
Kann ich den Pflichtteil meiner Kinder ausschließen?
Praktisch nein. Eine vollständige Pflichtteilsentziehung ist nach § 2333 BGB nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen möglich — schwere körperliche Misshandlung, vorsätzliche Straftat gegen den Erblasser, böswillige Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht. Reine Zerwürfnisse oder „der Sohn hat sich seit Jahren nicht gemeldet“ reichen nicht. Wir empfehlen stattdessen oft Pflichtteilsverzichtsverträge zu Lebzeiten gegen Abfindung — eine im Erbrecht München bei vermögenden Familien etablierte Lösung.
Wie lange darf eine Erbengemeinschaft bestehen?
Theoretisch unbegrenzt — praktisch wird sie meist zur Belastung. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Bei einer Erbengemeinschaft mit Münchener Immobilie führt das in vielen Fällen zur Teilungsversteigerung beim Amtsgericht — einer Art Zwangsversteigerung, bei der die Immobilie unter dem Verkehrswert verkauft werden kann. Wir versuchen Auseinandersetzungen außergerichtlich, mit Auszahlungsmodellen oder Verkauf an einen Miterben — die Teilungsversteigerung ist im Erbrecht München fast immer das ökonomisch schlechteste Ergebnis für alle Beteiligten.
Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) erlaubt dem Pflichtteilsberechtigten, Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod vorgenommen hat, fiktiv zum Nachlass hinzuzurechnen. Pro vollendetem Jahr seit der Schenkung wird ein Zehntel abgeschmolzen — eine Schenkung vor 7 Jahren wird also noch zu 30 % berücksichtigt. Bei Schenkungen unter Ehegatten beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe oder dem Tod. Bei Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt beginnt sie nach BGH-Rechtsprechung gar nicht — ein Detail, das im Erbrecht München bei Immobilienschenkungen regelmäßig den Ausschlag gibt.
Welche Erbschaftsteuer fällt in München an?
Die Erbschaftsteuer richtet sich nicht nach dem Wohnort, sondern nach dem Verhältnis Erblasser/Erbe. Freibeträge: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister 20.000 €, Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft 20.000 €. Steuersätze in Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder) zwischen 7 und 30 %. Im Erbrecht München mit seinen hohen Immobilienwerten geraten Standardfälle schnell in den steuerpflichtigen Bereich — wir arbeiten in solchen Konstellationen mit kooperierenden Steuerberatern zusammen, die den Erbschaftsteuerteil übernehmen.
Was kostet ein Erbschein?
Die Erbscheingebühr richtet sich nach dem Nachlasswert nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Bei einem Münchener Nachlass mit 800.000 € Wert fallen typischerweise rund 3.000 € Erbscheinsgebühr an — einmal für die Erteilung, gegebenenfalls noch einmal für die eidesstattliche Versicherung. Bei mehreren Erben gemeinschaftlicher Erbschein, sonst Teilerbschein. Wer ein notarielles Testament hinterlassen hat, spart diese Kosten im Erbrecht München in der Regel komplett.
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Schildern Sie uns Ihre Lage in zwei bis drei Sätzen — wir prüfen unverbindlich, welche Ansprüche Sie haben und welche Fristen jetzt laufen. Online über unser Kontaktformular, telefonisch unter 089 540 239 0 oder persönlich in der Pettenkoferstraße 37 an der Theresienwiese in München. Bei Erbausschlagung, Pflichtteilsforderung oder dringender Testamentsfrage melden wir uns innerhalb eines Werktags zurück. Erbrecht München ist bei KLAMERT & PARTNER nicht das Nebengebiet eines Generalisten, sondern eingebettet in unser vermögensrechtliches Gesamtprofil — Geld, Gold, Grund. Verantwortlicher Partner Erbrecht: Markus Klamert. Vermögens- und nachlassrechtliche Schnittstellen werden mit Marc Frey und Johannes Goetz gemeinsam bearbeitet.
