Anwalt für Familiennachzug und Familienzusammenführung — KLAMERT & PARTNER
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Ihre Familie soll zu Ihnen nach Deutschland kommen? Für den Familiennachzug klären wir, welcher Weg für Sie gilt, und übernehmen die Korrespondenz mit Botschaft und Ausländerbehörde. Als Rechtsanwalt mit Sitz in München vertritt KLAMERT & PARTNER Sie in ganz Deutschland. Ihre kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie über das Kontaktformular oder direkt unter 089 540 239 0.
Ob Ehepartner, Kinder oder Eltern: Bei der Familienzusammenführung hängt fast alles davon ab, wer zu wem nachzieht und welchen Aufenthaltsstatus die Person in Deutschland hat. Danach richten sich Sprachnachweis, Lebensunterhalt, Wohnraum und Fristen. Als Anwalt für Familiennachzug prüfen wir zuerst, welche Regeln in Ihrem Fall gelten, und sagen Ihnen offen, wenn der Weg schwierig wird. Danach stellen wir die Unterlagen zusammen, halten den Kontakt zu Botschaft und Ausländerbehörde und vertreten Sie, wenn eine Behörde ablehnt oder nicht entscheidet. Markus Klamert ist seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig. Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch und Portugiesisch, ob Sie aus Bochum, Mainz oder Regensburg zu uns kommen.
Familiennachzug zu Geflüchteten
Für anerkannte Flüchtlinge gelten erleichterte Regeln, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung gestellt wird. Für subsidiär Schutzberechtigte ist der Familiennachzug derzeit ausgesetzt, Härtefälle bleiben möglich. Wir prüfen Ihren Status, wahren die Fristen und klären, welche Wege Ihrer Familie offenstehen, auch für Menschen aus der Ukraine, Syrien und Afghanistan.

Visum zur Familienzusammenführung
Ohne Visum kein Nachzug: Ihre Angehörigen beantragen es bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland. Termine sind oft knapp, Unterlagen werden nachgefordert, und nach einer Ablehnung bleibt nur ein Monat für die Klage. Wir bereiten den Antrag vor, stimmen uns mit der Ausländerbehörde ab und vertreten Ihre Familie, wenn nötig, vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Ehegattennachzug und Nachzug zu Deutschen
Beim Ehegattennachzug kommt es vor allem auf das Mindestalter, den Sprachnachweis A1 und die Anerkennung der Ehe an. Ist Ihr Ehepartner deutsch, gelten erleichterte Regeln. Wir prüfen, ob eine Ausnahme vom Sprachnachweis greift, stellen die Unterlagen vollständig zusammen und begleiten Sie bis zur Aufenthaltserlaubnis.

Familiennachzug: Voraussetzungen im Überblick
Welche Voraussetzungen für die Familienzusammenführung gelten, hängt vom Status der Person in Deutschland ab. Beim Nachzug zu Ausländern verlangt das Gesetz in der Regel drei Dinge, die wir für Sie vorab prüfen:
- Gesicherter Lebensunterhalt (§ 5 AufenthG): Das Einkommen muss für die ganze Familie ohne Sozialleistungen reichen. Wir rechnen Ihren Bedarf so nach, wie es die Ausländerbehörde tut, einschließlich der Miete.
- Ausreichender Wohnraum (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG): Die Wohnung muss für alle Familienmitglieder genügend Platz bieten. Wir stellen Mietvertrag und Angaben zur Wohnungsgröße so zusammen, dass die Behörde sie nachvollziehen kann.
- Aufenthaltstitel der Person in Deutschland: Wer etwa eine Niederlassungserlaubnis oder eine Blaue Karte EU hat, hat beim Familiennachzug andere Voraussetzungen als jemand mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Wir klären, was für Ihren Titel gilt.
Es gibt wichtige Ausnahmen. Beim Nachzug zu Deutschen muss der Lebensunterhalt in der Regel nicht gesichert sein. Für Inhaber einer Blauen Karte EU entfällt das Wohnraumerfordernis, mehr dazu auf unserer Seite zur Blauen Karte EU. Anerkannte Flüchtlinge sind von Lebensunterhalt und Wohnraum befreit, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung gestellt wird.
Reicht das eigene Einkommen nicht, kann in manchen Fällen eine Verpflichtungserklärung einer dritten Person helfen. Ob das bei Ihnen in Betracht kommt, besprechen wir in der Ersteinschätzung.

Familiennachzug für Eltern und Kinder
Ob ein Kind oder ein Elternteil nach Deutschland kommen kann, regelt das Gesetz sehr unterschiedlich. Für Kinder gibt es oft einen Anspruch, für Eltern nur in Ausnahmefällen. Wir prüfen, welcher Weg in Ihrem Fall realistisch ist, und bereiten die Begründung vor.
Kindernachzug: minderjährige Kinder nach Deutschland holen
Minderjährige ledige Kinder haben in der Regel einen Anspruch auf Nachzug zu ihren Eltern (§ 32 AufenthG). Ist das Kind 16 Jahre oder älter und zieht es nicht mit beiden Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil nach, verlangt das Gesetz zusätzlich Deutschkenntnisse oder eine positive Integrationsprognose.
Für Kinder Deutscher gelten erleichterte Regeln. Beim Kindernachzug nach Deutschland klären wir auch Sorgerecht und Zustimmung des anderen Elternteils, die bei getrennten Eltern oft entscheidend sind.
Eltern nach Deutschland holen
Für Eltern volljähriger Kinder ist der Familiennachzug nur bei einer außergewöhnlichen Härte möglich (§ 36 Abs. 2 AufenthG), etwa wenn ein Elternteil pflegebedürftig ist und im Heimatland niemand die Versorgung übernehmen kann. Leichter ist es für Eltern eines minderjährigen deutschen Kindes und für Eltern minderjähriger Flüchtlinge. Wir prüfen Ihre Aussichten offen und stellen ärztliche Nachweise und Angaben zur Versorgung im Heimatland so zusammen, dass die Behörde den Härtefall nachvollziehen kann.

Wann brauchen Sie einen Anwalt für Familiennachzug?
Viele Anträge laufen ohne anwaltliche Hilfe. Schwierig wird es, wenn eine Voraussetzung knapp ist: Das Einkommen reicht nur gerade so, der Sprachnachweis fehlt, oder Urkunden aus dem Heimatland werden nicht anerkannt. Genau hier setzen wir als Familiennachzug-Anwalt an, bevor der Antrag gestellt wird.
Ist das Verfahren schon in Gang, geht es um Zeit. Liegt der Antrag seit Monaten bei Botschaft oder Ausländerbehörde, prüfen wir, ob eine Untätigkeitsklage in Betracht kommt. Haben Sie eine Ablehnung erhalten, bleibt meist nur ein Monat für die Klage. Je früher Sie uns den Bescheid schicken, desto mehr Spielraum bleibt.
Für ukrainisch- und russischsprachige Familien ist Denys Osypenko Ihr Ansprechpartner. Die rechtliche Bearbeitung übernehmen die zugelassenen Rechtsanwälte der Kanzlei.

Kostenlose Ersteinschätzung: Was kostet ein Anwalt für die Familienzusammenführung?
Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihren Sachverhalt unverbindlich auf erkennbare Erfolgsaussichten. Eine darüber hinausgehende rechtliche Beratung erfolgt erst nach Mandatierung und Honorarvereinbarung.
Danach richtet sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer individuellen Vereinbarung, die konkreten Kosten nennen wir Ihnen vorher. Zu den Kosten des Familiennachzugs gehören außerdem die Behördengebühren: in der Regel 75 € für das nationale Visum, für Ehepartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher ist es gebührenfrei. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie. Schildern Sie uns Ihre Situation über das Kontaktformular, wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück. Beauftragen können Sie uns direkt über die Online-Mandantenregistrierung.

KLAMERT & PARTNER: Rechtsanwalt mit Sitz in München, bundesweit tätig
Unsere Kanzlei liegt in der Heimeranstraße 37 in der Schwanthalerhöhe, direkt an der Theresienwiese. Als Rechtsanwalt mit Sitz in München vertreten wir Familien gegenüber jeder Ausländerbehörde, jeder deutschen Auslandsvertretung und jedem Verwaltungsgericht in Deutschland. Als Anwalt für die Familienzusammenführung arbeiten wir dabei digital: Unterlagen tauschen wir per Upload aus, Besprechungen führen wir telefonisch, per E-Mail oder auf Wunsch in der Kanzlei. Mehr zu unserer Beratung auf Ukrainisch und Russisch finden Sie auf unserer Seite zur Beratung auf Russisch und Ukrainisch.
如何乘坐各种交通工具前往我们位于慕尼黑的律师事务所
城铁及区域列车:
所有城铁线路均停靠慕尼黑中央车站——从那里乘坐U4/U5线,两站即可到达施万塔勒霍赫站。
地铁:U4/U5号线“施万塔勒霍赫”站和“海默兰广场”站(均只需步行几分钟);特蕾西娅草坪仅一站之遥。
自驾:
可通过中环路(A 96 / A 95)抵达;可在周边地下停车场停车。
自行车:
入口处设有自行车停放位。


