Anwalt für Familien­nachzug und Familien­zusammen­führung — KLAMERT & PARTNER

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Anwalt für Familiennachzug und Familienzusammenführung – KLAMERT & PARTNER

Ihre Familie soll zu Ihnen nach Deutschland kommen? Für den Familiennachzug klären wir, welcher Weg für Sie gilt, und übernehmen die Korrespondenz mit Botschaft und Ausländerbehörde. Als Rechtsanwalt mit Sitz in München vertritt KLAMERT & PARTNER Sie in ganz Deutschland. Ihre kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie über das Kontaktformular oder direkt unter 089 540 239 0.

Ob Ehepartner, Kinder oder Eltern: Bei der Familienzusammenführung hängt fast alles davon ab, wer zu wem nachzieht und welchen Aufenthaltsstatus die Person in Deutschland hat. Danach richten sich Sprachnachweis, Lebensunterhalt, Wohnraum und Fristen. Als Anwalt für Familiennachzug prüfen wir zuerst, welche Regeln in Ihrem Fall gelten, und sagen Ihnen offen, wenn der Weg schwierig wird. Danach stellen wir die Unterlagen zusammen, halten den Kontakt zu Botschaft und Ausländerbehörde und vertreten Sie, wenn eine Behörde ablehnt oder nicht entscheidet. Markus Klamert ist seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig. Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch und Portugiesisch, ob Sie aus Bochum, Mainz oder Regensburg zu uns kommen.

Familiennachzug zu Geflüchteten

Für anerkannte Flüchtlinge gelten erleichterte Regeln, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung gestellt wird. Für subsidiär Schutzberechtigte ist der Familiennachzug derzeit ausgesetzt, Härtefälle bleiben möglich. Wir prüfen Ihren Status, wahren die Fristen und klären, welche Wege Ihrer Familie offenstehen, auch für Menschen aus der Ukraine, Syrien und Afghanistan.

Familiennachzug zu Geflüchteten

Visum zur Familienzusammenführung

Ohne Visum kein Nachzug: Ihre Angehörigen beantragen es bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland. Termine sind oft knapp, Unterlagen werden nachgefordert, und nach einer Ablehnung bleibt nur ein Monat für die Klage. Wir bereiten den Antrag vor, stimmen uns mit der Ausländerbehörde ab und vertreten Ihre Familie, wenn nötig, vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Visum zur Familienzusammenführung

Ehegattennachzug und Nachzug zu Deutschen

Beim Ehegattennachzug kommt es vor allem auf das Mindestalter, den Sprachnachweis A1 und die Anerkennung der Ehe an. Ist Ihr Ehepartner deutsch, gelten erleichterte Regeln. Wir prüfen, ob eine Ausnahme vom Sprachnachweis greift, stellen die Unterlagen vollständig zusammen und begleiten Sie bis zur Aufenthaltserlaubnis.

Ehegattennachzug und Nachzug zu Deutschen

Familiennachzug in München

Leben Sie in München oder im Umland, ist das KVR oder das Landratsamt Ihr Ansprechpartner. Unsere Kanzlei liegt direkt an der Theresienwiese. Hier begleiten wir Ihren Familiennachzug persönlich vor Ort oder digital, von der Vorabzustimmung bis zur Aufenthaltserlaubnis.

Familiennachzug in München

Familiennachzug: Voraussetzungen im Überblick

Welche Voraussetzungen für die Familienzusammenführung gelten, hängt vom Status der Person in Deutschland ab. Beim Nachzug zu Ausländern verlangt das Gesetz in der Regel drei Dinge, die wir für Sie vorab prüfen:

  • Gesicherter Lebensunterhalt (§ 5 AufenthG): Das Einkommen muss für die ganze Familie ohne Sozialleistungen reichen. Wir rechnen Ihren Bedarf so nach, wie es die Ausländerbehörde tut, einschließlich der Miete.
  • Ausreichender Wohnraum (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG): Die Wohnung muss für alle Familienmitglieder genügend Platz bieten. Wir stellen Mietvertrag und Angaben zur Wohnungsgröße so zusammen, dass die Behörde sie nachvollziehen kann.
  • Aufenthaltstitel der Person in Deutschland: Wer etwa eine Niederlassungserlaubnis oder eine Blaue Karte EU hat, hat beim Familiennachzug andere Voraussetzungen als jemand mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Wir klären, was für Ihren Titel gilt.

Es gibt wichtige Ausnahmen. Beim Nachzug zu Deutschen muss der Lebensunterhalt in der Regel nicht gesichert sein. Für Inhaber einer Blauen Karte EU entfällt das Wohnraumerfordernis, mehr dazu auf unserer Seite zur Blauen Karte EU. Anerkannte Flüchtlinge sind von Lebensunterhalt und Wohnraum befreit, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung gestellt wird.

Reicht das eigene Einkommen nicht, kann in manchen Fällen eine Verpflichtungserklärung einer dritten Person helfen. Ob das bei Ihnen in Betracht kommt, besprechen wir in der Ersteinschätzung.

Familiennachzug: Voraussetzungen im Überblick

Familiennachzug für Eltern und Kinder

Ob ein Kind oder ein Elternteil nach Deutschland kommen kann, regelt das Gesetz sehr unterschiedlich. Für Kinder gibt es oft einen Anspruch, für Eltern nur in Ausnahmefällen. Wir prüfen, welcher Weg in Ihrem Fall realistisch ist, und bereiten die Begründung vor.

Kindernachzug: minderjährige Kinder nach Deutschland holen

Minderjährige ledige Kinder haben in der Regel einen Anspruch auf Nachzug zu ihren Eltern (§ 32 AufenthG). Ist das Kind 16 Jahre oder älter und zieht es nicht mit beiden Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil nach, verlangt das Gesetz zusätzlich Deutschkenntnisse oder eine positive Integrationsprognose.

Für Kinder Deutscher gelten erleichterte Regeln. Beim Kindernachzug nach Deutschland klären wir auch Sorgerecht und Zustimmung des anderen Elternteils, die bei getrennten Eltern oft entscheidend sind.

Eltern nach Deutschland holen

Für Eltern volljähriger Kinder ist der Familiennachzug nur bei einer außergewöhnlichen Härte möglich (§ 36 Abs. 2 AufenthG), etwa wenn ein Elternteil pflegebedürftig ist und im Heimatland niemand die Versorgung übernehmen kann. Leichter ist es für Eltern eines minderjährigen deutschen Kindes und für Eltern minderjähriger Flüchtlinge. Wir prüfen Ihre Aussichten offen und stellen ärztliche Nachweise und Angaben zur Versorgung im Heimatland so zusammen, dass die Behörde den Härtefall nachvollziehen kann.

Familiennachzug für Eltern und Kinder

Wann brauchen Sie einen Anwalt für Familiennachzug?

Viele Anträge laufen ohne anwaltliche Hilfe. Schwierig wird es, wenn eine Voraussetzung knapp ist: Das Einkommen reicht nur gerade so, der Sprachnachweis fehlt, oder Urkunden aus dem Heimatland werden nicht anerkannt. Genau hier setzen wir als Familiennachzug-Anwalt an, bevor der Antrag gestellt wird.

Ist das Verfahren schon in Gang, geht es um Zeit. Liegt der Antrag seit Monaten bei Botschaft oder Ausländerbehörde, prüfen wir, ob eine Untätigkeitsklage in Betracht kommt. Haben Sie eine Ablehnung erhalten, bleibt meist nur ein Monat für die Klage. Je früher Sie uns den Bescheid schicken, desto mehr Spielraum bleibt.

Für ukrainisch- und russischsprachige Familien ist Denys Osypenko Ihr Ansprechpartner. Die rechtliche Bearbeitung übernehmen die zugelassenen Rechtsanwälte der Kanzlei.

Wann brauchen Sie einen Anwalt für Familiennachzug?

Kostenlose Ersteinschätzung: Was kostet ein Anwalt für die Familienzusammenführung?

Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihren Sachverhalt unverbindlich auf erkennbare Erfolgsaussichten. Eine darüber hinausgehende rechtliche Beratung erfolgt erst nach Mandatierung und Honorarvereinbarung.

Danach richtet sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer individuellen Vereinbarung, die konkreten Kosten nennen wir Ihnen vorher. Zu den Kosten des Familiennachzugs gehören außerdem die Behördengebühren: in der Regel 75 € für das nationale Visum, für Ehepartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher ist es gebührenfrei. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie. Schildern Sie uns Ihre Situation über das Kontaktformular, wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück. Beauftragen können Sie uns direkt über die Online-Mandantenregistrierung.

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KLAMERT & PARTNER: Rechtsanwalt mit Sitz in München, bundesweit tätig

Unsere Kanzlei liegt in der Heimeranstraße 37 in der Schwanthalerhöhe, direkt an der Theresienwiese. Als Rechtsanwalt mit Sitz in München vertreten wir Familien gegenüber jeder Ausländerbehörde, jeder deutschen Auslandsvertretung und jedem Verwaltungsgericht in Deutschland. Als Anwalt für die Familienzusammenführung arbeiten wir dabei digital: Unterlagen tauschen wir per Upload aus, Besprechungen führen wir telefonisch, per E-Mail oder auf Wunsch in der Kanzlei. Mehr zu unserer Beratung auf Ukrainisch und Russisch finden Sie auf unserer Seite zur Beratung auf Russisch und Ukrainisch.

How to reach our law firm in Munich
by any means of transportation

S-Bahn & Regional Train:
All S-Bahn lines stop at Munich Central Station—from there, take the U4/U5 for two stops to Schwanthalerhöhe.

Subway: U4 and U5 lines at Schwanthalerhöhe and Heimeranplatz (both just a few minutes' walk away); Theresienwiese is just one stop away.

By car:
Accessible via the Mittlerer Ring (A 96 / A 95); parking available in nearby underground garages.

Bicycles:
Bicycle parking available right at the entrance.

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