Familien­nachzug
in München —
KLAMERT & PARTNER

اختر اللغة التي تريدها
Familiennachzug in München – KLAMERT & PARTNER

Für den Familiennachzug in München übernehmen wir die Korrespondenz mit Botschaft und Ausländerbehörde, als Ihre Kanzlei an der Theresienwiese persönlich vor Ort oder digital. Ihre kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie über das Kontaktformular oder direkt unter 089 540 239 0.

Zwei Behörden, ein Antrag: So sieht der Familiennachzug in München in fast jedem Fall aus. Die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland Ihrer Angehörigen und die Ausländerbehörde München schicken sich Unterlagen hin und her, und genau dort entstehen die meisten Verzögerungen. KLAMERT & PARTNER ist Ihr Rechtsanwalt in München für die Familienzusammenführung, ob Ehepartner, Kinder oder Eltern nachziehen sollen. Wir prüfen die Voraussetzungen, stellen die Unterlagen zusammen und halten den Kontakt zu Botschaft und KVR. Markus Klamert ist seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig. Beraten wird auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch und Portugiesisch. Einen Überblick über alle Wege des Nachzugs finden Sie auf unserer Seite zum Familiennachzug.

Anwalt für Familiennachzug in München: unsere Leistungen

Wir übernehmen die Schritte, an denen Anträge erfahrungsgemäß hängen bleiben. Das tun wir konkret:

  • Wir prüfen, welcher Weg für Ihre Familie gilt: Nachzug zu einem Ausländer, zu einem Deutschen oder zu einer Person mit Schutzstatus.
  • Wir rechnen Ihren Lebensunterhalt so nach, wie es die Ausländerbehörde München tut, einschließlich der Münchner Miete.
  • Wir stellen Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Apostillen und Übersetzungen vollständig zusammen.
  • Wir beantragen auf Wunsch die Vorabzustimmung beim KVR und stimmen uns mit der Auslandsvertretung ab.
  • Wir begleiten nach der Einreise den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis beim KVR.
  • Wir vertreten Sie, wenn eine Behörde ablehnt oder nicht entscheidet, vor dem Verwaltungsgericht München oder Berlin.

Wer einen Anwalt für Familienzusammenführung in München sucht, sucht meist auch jemanden, der beide Seiten des Verfahrens im Blick behält. Genau das ist unser Ansatz.

Unterlagen für den Familiennachzug in München werden geprüft

„Beim Familiennachzug ist selten eine einzelne Rechtsfrage das Problem, sondern die Kette aus Botschaft, Ausländerbehörde und Unterlagen. Wir sorgen dafür, dass jedes Glied dieser Kette vollständig ist, bevor die Behörde danach fragt.“

— Markus Klamert, Rechtsanwalt und Partner, KLAMERT & PARTNER

طلب تقييم أولي مجاني

صف لنا قضيتك — بسرعة ودون أي التزام. سنقوم بتقييم فرص نجاحك وسنرد عليك في أقرب وقت ممكن.

أو اتصل مباشرةً على الرقم: 089 540 239 0

Ihre Situation beim Familiennachzug in München

Ehegattennachzug München: Ihr Ehepartner lebt noch im Ausland

Sie leben in München, Ihr Ehepartner wartet im Heimatland auf das Visum. Beim Ehegattennachzug kommt es vor allem auf den Sprachnachweis A1, die Anerkennung der Ehe und, beim Nachzug zu Ausländern, auf Lebensunterhalt und Wohnraum an. Wir prüfen diese Punkte für Ihren Fall und bereiten den Antrag so vor, dass das KVR zügig zustimmen kann. Alle Einzelheiten, auch zum Nachzug zu Deutschen, finden Sie auf unserer Seite zum Ehegattennachzug.

Ihr Kind oder Ihre Eltern sollen nach München kommen

Minderjährige ledige Kinder haben in vielen Fällen einen Anspruch auf Nachzug. Für Eltern und weitere Angehörige ist der Weg deutlich enger, er setzt in der Regel eine außergewöhnliche Härte voraus. Wir prüfen, welcher Weg in Ihrem Fall realistisch ist, und sagen Ihnen offen, wenn die Aussichten gering sind. Mehr dazu im Überblick zum Eltern- und Kindernachzug.

Das KVR hat noch nicht zugestimmt

Die Auslandsvertretung hat Ihren Antrag längst an die Ausländerbehörde München weitergeleitet, doch eine Antwort bleibt aus. Häufig fehlen Nachweise zum Lebensunterhalt, oder eine Rückfrage ist unbeantwortet geblieben. Wir fragen gezielt nach dem Stand, reichen fehlende Unterlagen nach und prüfen, ob eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht München in Betracht kommt.

Sie haben Schutzstatus oder kommen aus der Ukraine

Für anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und Menschen mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG gelten eigene Regeln, und für subsidiär Schutzberechtigte ist der Nachzug derzeit ausgesetzt. Fristen spielen hier eine große Rolle. Wir klären, welche Regel für Sie gilt und welche Frist läuft, auf Wunsch auf Ukrainisch oder Russisch. Ausführlich: Familiennachzug zu Geflüchteten und Aufenthalt nach § 24 AufenthG.

Lebensunterhalt und Miete in München für den Familiennachzug berechnen

AUS DER PRAXIS VON KLAMERT & PARTNER — LEBENSUNTERHALT BEI MÜNCHNER MIETEN.

Ein Muster, das uns in München immer wieder begegnet: Das Einkommen wäre in vielen anderen Städten ausreichend, aber nach Abzug der Münchner Miete wird es für die ganze Familie knapp. Die Ausländerbehörde rechnet mit der tatsächlichen Miete, nicht mit einem Durchschnittswert. Wir rechnen deshalb vorab nach, ob der Lebensunterhalt nach den Maßstäben der Behörde gesichert ist. Reicht es knapp nicht, prüfen wir, welche weiteren Einnahmen oder eine Verpflichtungserklärung Dritter berücksichtigt werden können, und belegen das gleich im Antrag.

طلب تقييم أولي مجاني

صف لنا قضيتك — بسرعة ودون أي التزام. سنقوم بتقييم فرص نجاحك وسنرد عليك في أقرب وقت ممكن.

أو اتصل مباشرةً على الرقم: 089 540 239 0

Ausländerbehörde München: was beim Familiennachzug gilt

KVR oder Landratsamt: wer für Sie zuständig ist

Leben Sie in der Landeshauptstadt, ist die Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat (KVR) zuständig, genauer die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung. Wohnen Sie in einer Gemeinde des Landkreises München, ist es das Landratsamt München. Leben Sie im Umland, etwa in Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau oder Ebersberg, ist das dortige Landratsamt zuständig. Welche Behörde Ihren Fall bearbeitet, klären wir gleich im Erstgespräch und richten die Korrespondenz entsprechend aus.

Vorabzustimmung: der Münchner Schritt im Visumverfahren

Bevor die Auslandsvertretung das Visum erteilt, muss in der Regel die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort zustimmen. Sie kann diese Zustimmung auch schon vor dem Visumantrag erteilen, die sogenannte Vorabzustimmung (§ 31 Abs. 3 AufenthV). Das kann das Verfahren an der Botschaft verkürzen. Ob sich eine Vorabzustimmung in Ihrem Fall anbietet, prüfen wir und stellen den Antrag beim KVR für Sie. Wie das Visumverfahren insgesamt abläuft, erläutern wir auf unserer Seite zum Visum zur Familienzusammenführung.

Lebensunterhalt und Wohnraum in München

Beim Nachzug zu Ausländern müssen der Lebensunterhalt gesichert und ausreichender Wohnraum vorhanden sein. In München entscheidet darüber oft die Miete. Wir stellen Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Wohnungsgröße so zusammen, dass die Behörde die Rechnung nachvollziehen kann. Bei Inhabern einer Blauen Karte EU wird kein Wohnraumnachweis verlangt, beim Nachzug zu Deutschen muss der Lebensunterhalt in der Regel nicht gesichert sein.

Nach der Einreise: Aufenthaltserlaubnis beim KVR

Mit dem Visum reist Ihr Angehöriger ein und meldet zuerst seinen Wohnsitz beim Bürgerbüro an. Danach wird die Aufenthaltserlaubnis beantragt, in München online oder per Post bei der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung. Wir bereiten den Antrag vor, damit keine Unterlagen fehlen, und behalten Verlängerung, Niederlassungserlaubnis und eine spätere Einbürgerung in München im Blick.

Mutter und Sohn mit Unterlagen an einer Münchner Straßenbahnhaltestelle

So läuft Ihr Mandat ab — persönlich in München oder digital

  1. Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern uns telefonisch, über das Kontaktformular oder in der Kanzlei, wer zu wem nachziehen soll und wo das Verfahren steht. Wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück.
  2. Mandat und Unterlagen: Das Mandat erteilen Sie über unsere Online-Mandantenregistrierung oder bei uns vor Ort. Unterlagen können Sie digital senden oder vorbeibringen.
  3. Prüfung und Antrag: Wir prüfen Voraussetzungen, Lebensunterhalt und Urkunden und bereiten den Visumantrag oder die Vorabzustimmung vor.
  4. Korrespondenz mit Botschaft und KVR: Wir beantworten Rückfragen, reichen Nachweise nach und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
  5. Einreise und Aufenthaltserlaubnis: Nach der Einreise begleiten wir den Antrag beim KVR und planen die nächsten Schritte.

Unsere Kanzlei im Münchner Westend ist für Termine vor Ort gut erreichbar. Wer lieber telefonisch und digital arbeitet, muss dafür nicht in die Kanzlei kommen.

Fristen, Kosten und kostenlose Ersteinschätzung

Fristen beim Familiennachzug in München

  • Visum abgelehnt: Klage beim Verwaltungsgericht Berlin innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe oder ein neuer Antrag. Die Remonstration bei der Botschaft gibt es seit dem 01.07.2025 nicht mehr.
  • Ablehnung durch das KVR: In Bayern gibt es im Ausländerrecht kein Widerspruchsverfahren. Gegen die Ablehnung ist direkt die Klage beim Verwaltungsgericht München möglich, ebenfalls binnen eines Monats.
  • Keine Entscheidung: Untätigkeitsklage grundsätzlich frühestens drei Monate nach Antragstellung (§ 75 VwGO).

Schicken Sie uns einen Bescheid am besten direkt nach Erhalt, dann notieren wir sofort, welche Frist läuft.

Was kostet der Familiennachzug?

Für das nationale Visum fällt in der Regel eine Gebühr von 75 € an (§ 46 AufenthV), für Ehepartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher ist es gebührenfrei (§ 52 Abs. 1 AufenthV). Die Aufenthaltserlaubnis kostet bei der Erteilung 100 € (§ 45 AufenthV). Unser Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer Honorarvereinbarung, die wir vorab mit Ihnen besprechen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie. (Stand der Gebühren: Oktober 2026)

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihren Sachverhalt unverbindlich auf erkennbare Erfolgsaussichten. Eine darüber hinausgehende rechtliche Beratung erfolgt erst nach Mandatierung und Honorarvereinbarung. Hilfreich sind Pässe, Heirats- oder Geburtsurkunden, Ihr Aufenthaltstitel, Mietvertrag, Einkommensnachweise und Schreiben von Botschaft oder KVR.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner für den Familiennachzug ist Rechtsanwalt Markus Klamert. Er ist seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig, Mitglied der Rechtsanwaltskammer München und zusätzlich bei der Rechtsanwaltskammer Innsbruck zugelassen. Die Kanzlei blickt auf über 20.000 betreute Mandate seit 2005 zurück.

Für ukrainisch- und russischsprachige Familien ist Denys Osypenko Ihr Ansprechpartner. Er erklärt das Verfahren in Ihrer Sprache und hilft bei Urkunden aus dem Heimatland. Die rechtliche Bearbeitung übernehmen die zugelassenen Rechtsanwälte der Kanzlei. Mehr auf unserer Seite zur Beratung auf Russisch und Ukrainisch.

Ihre Kanzlei an der Münchner Theresienwiese – für den gesamten Großraum München

KLAMERT & PARTNER liegt in der Heimeranstraße 37 in der Schwanthalerhöhe, direkt an der Theresienwiese. Die U-Bahn-Stationen Schwanthalerhöhe und Heimeranplatz (U4, U5) liegen beide an der Heimeranstraße und sind in wenigen Gehminuten erreichbar. Am Heimeranplatz halten außerdem die S7 sowie Regionalzüge der Bayerischen Oberlandbahn, mit dem Auto ist die Kanzlei über den Mittleren Ring gut angebunden. Wir beraten Familien aus der Münchner Innenstadt und allen Stadtteilen, aus dem Landkreis München, etwa aus Unterföhring, Ismaning oder Grünwald, sowie aus den Landkreisen Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau und Ebersberg. Auch für Mandanten aus dem übrigen Oberbayern sind wir als Kanzlei im Münchner Westend gut erreichbar, und vieles lässt sich telefonisch und digital erledigen.

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00–17:30 Uhr, Freitag 08:00–14:30 Uhr.

الأسئلة الشائعة حول لم شمل الأسرة في ميونيخ

كم تبلغ أتعاب محامي شؤون لم شمل الأسرة في ميونيخ؟

Die Ersteinschätzung bei KLAMERT & PARTNER ist kostenlos. Danach rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder auf Grundlage einer Honorarvereinbarung ab, die wir vor Beginn der Tätigkeit mit Ihnen besprechen. Wie hoch die Kosten in Ihrem Fall sind, erfahren Sie also vorher. Hinzu kommen Behördengebühren für Visum und Aufenthaltserlaubnis. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage; ob ausländerrechtliche Verfahren abgedeckt sind, hängt von den Bedingungen Ihres Vertrags ab.

Wie lange dauert der Familiennachzug nach München?

Eine feste Dauer gibt es nicht. Entscheidend sind vor allem die Wartezeit auf einen Termin bei der Auslandsvertretung im Heimatland und die Bearbeitung der Zustimmung durch die Ausländerbehörde München. Diese Zeiten unterscheiden sich je nach Land stark. Vollständige Unterlagen ersparen Rückfragen und damit Zeit. Entscheidet eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht, ist nach drei Monaten grundsätzlich eine Untätigkeitsklage möglich.

Wo ist die Ausländerbehörde München für den Familiennachzug?

Für Einwohner der Landeshauptstadt ist die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung im Kreisverwaltungsreferat (KVR) zuständig, Ruppertstraße 19, 80337 München. Wer im Landkreis München wohnt, wendet sich an das Landratsamt München. Die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise lässt sich in München online oder per Post beantragen. Die Korrespondenz mit der Behörde übernehmen wir nach der Mandatierung für Sie.

Was ist eine Vorabzustimmung, und brauche ich sie?

Mit der Vorabzustimmung erklärt die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort schon vor dem Visumantrag, dass sie dem Nachzug zustimmt (§ 31 Abs. 3 AufenthV). Die Auslandsvertretung muss dann nicht erst bei der Behörde nachfragen. Vorgeschrieben ist sie nicht, sie kann das Verfahren aber verkürzen. Ob sie in Ihrem Fall sinnvoll ist, prüfen wir in der Ersteinschätzung.

Reicht mein Einkommen bei Münchner Mieten für den Familiennachzug?

Das hängt von Einkommen, Miete und Größe der Familie ab. Die Ausländerbehörde prüft, ob der Lebensunterhalt der ganzen Familie ohne Sozialleistungen gesichert ist, und rechnet dabei mit der tatsächlichen Miete. In München kann es deshalb knapp werden, auch bei einem guten Einkommen. Beim Nachzug zu Deutschen ist der Lebensunterhalt in der Regel keine Voraussetzung. Wir rechnen Ihren Fall vorab nach.

Muss ich für die Beratung in die Kanzlei kommen?

Nein. Sie können uns gern in der Heimeranstraße 37 an der Münchner Theresienwiese besuchen, das Mandat lässt sich aber auch vollständig telefonisch und digital führen. Unterlagen senden Sie uns per Upload, das Mandat erteilen Sie über die Online-Mandantenregistrierung. Gegenüber Botschaft und KVR vertreten wir Sie in beiden Fällen gleich.

Was kann ich tun, wenn das KVR den Familiennachzug ablehnt?

Gegen eine Ablehnung durch die Ausländerbehörde München gibt es in Bayern kein Widerspruchsverfahren, sondern direkt die Klage beim Verwaltungsgericht München, und zwar innerhalb eines Monats. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Alternativ kann ein neuer Antrag sinnvoll sein, wenn sich etwa das Einkommen geändert hat. Schicken Sie uns den Bescheid möglichst schnell, dann prüfen wir, welcher Weg sinnvoller ist.

Gibt es noch die Remonstration gegen ein abgelehntes Visum?

Nein. Die Remonstration, also der formlose Einspruch bei der Botschaft, wurde zum 1. Juli 2025 abgeschafft. Gegen eine Ablehnung des Visums bleibt die Klage beim Verwaltungsgericht Berlin innerhalb eines Monats oder ein neuer Antrag. Viele Ratgeber im Internet nennen die Remonstration noch. Wir prüfen, welcher der beiden Wege in Ihrem Fall mehr Aussicht hat.

Beraten Sie auch auf Ukrainisch oder Russisch?

Ja. Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch und Portugiesisch. Auf Ukrainisch und Russisch ist Denys Osypenko Ihr Ansprechpartner. Er erklärt das Verfahren und hilft bei Urkunden aus dem Heimatland. Die rechtliche Bearbeitung übernehmen die zugelassenen Rechtsanwälte der Kanzlei. Den gesetzlich verlangten Sprachnachweis Ihrer Angehörigen ersetzt die Beratung in Ihrer Sprache nicht.

Können meine Eltern zu mir nach München ziehen?

Nur in engen Ausnahmefällen. Für Eltern volljähriger Kinder verlangt das Gesetz eine außergewöhnliche Härte, etwa wenn ein Elternteil pflegebedürftig ist und im Heimatland niemand die Versorgung übernehmen kann (§ 36 Abs. 2 AufenthG). Besser ist die Lage für Eltern eines minderjährigen deutschen Kindes. Wir prüfen Ihre Aussichten offen und bereiten die Begründung mit den nötigen Nachweisen vor.

اطلب تقييمًا أوليًا مجانيًّا

لم شمل الأسرة