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Адвокат в Мюнхене —
KLAMERT & PARTNER
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Wer in München als ukrainischsprachige oder russischsprachige Mandantin oder Mandant Recht braucht, hat in der Stadt eine eingeschränkte Auswahl: Es gibt zwar viele Anwaltskanzleien, aber wenige, die ukrainisch oder russisch sprechen — und kaum eine, die das systematisch durch alle Rechtsgebiete leistet. Bei KLAMERT & PARTNER haben wir genau dafür eine eigene Service-Linie aufgebaut. Mit Denys Osypenko, einem ukrainisch- und russischsprachigen Juristen, und einem Team weiterer ukrainischsprachiger Kolleginnen und Kollegen begleiten wir Mandantinnen und Mandanten in Ihrer Muttersprache durch das deutsche Recht — vom ersten Beratungsgespräch bis zur Korrespondenz mit Behörden und Gerichten. Die juristische Mandatsbearbeitung übernehmen die zugelassenen Rechtsanwälte Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz; Denys Osypenko und sein Team sorgen dafür, dass nichts an der Sprache scheitert. Beratung in allen acht Rechtsgebieten der Kanzlei: Ausländerrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Kapitalanlagerecht, Strafrecht, allgemeines Zivilrecht. Erste Einschätzung kostenfrei.
Warum ein ukrainisch- und russischsprachiger Anwaltsservice in München?
Sprache ist im juristischen Kontext keine Komfortfrage, sondern eine Funktionsfrage. Wer einen Bescheid des KVR München in der Hand hält, einen Räumungstitel des Amtsgerichts oder eine staatsanwaltschaftliche Vorladung, muss verstehen, was darin steht — Wort für Wort, nicht ungefähr. Wer in der ersten Beratungsstunde nicht den eigenen Sachverhalt frei und präzise schildern kann, verliert juristisch entscheidende Details. Genau deshalb ist die Frage nach einem Anwalt auf Ukrainisch oder Russisch in München kein Service-Plus, sondern oft die Voraussetzung dafür, dass das Mandat überhaupt seriös geführt werden kann.
Die Konstellationen, die uns in der Pettenkoferstraße auf Ukrainisch oder Russisch erreichen, sind dabei sehr unterschiedlich. Eine ukrainische Familie, die seit Februar 2022 mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG in München lebt und jetzt den Übergang in eine Niederlassungserlaubnis und später die Einbürgerung plant. Ein russischsprachiger Mandant aus Kasachstan mit Familienunternehmen, der Vermögen nach Deutschland überführen und gleichzeitig erbrechtlich neu strukturieren will. Eine russlanddeutsche Spätaussiedlerin, die in München eine Wohnung geerbt hat und mit der Erbengemeinschaft in Streit liegt. Ein junger ukrainischer Tech-Mitarbeiter, der eine Eigenbedarfskündigung zum Sommer in der Hand hält. Ein belarussischer Geschäftsmann, der in einem Strafverfahren als Beschuldigter geladen ist und nicht versteht, was die deutsche Staatsanwaltschaft von ihm will.
All diese Mandate haben gemeinsam, dass die anwaltliche Beratung nur funktioniert, wenn auf beiden Seiten dieselben Begriffe gemeint sind. Das ist im juristischen Deutsch ein eigenes Handwerk — Aufenthaltstitel, Pflichtteilsergänzungsanspruch, fristlose Kündigung, Strafbefehl, Bußgeldbescheid. Wer diese Begriffe nicht in der Muttersprache kennt, kann anwaltliche Erklärungen kaum zuordnen. Wir lösen das dadurch, dass die Vorberatung auf Ukrainisch oder Russisch stattfindet — und die juristischen Erklärungen, Klagen und Verträge anschließend auf Deutsch von den zugelassenen Anwälten verantwortet werden.
AUS UNSERER PRAXIS – WARUM SPRACHE IM ERBRECHT EIN EIGENES THEMA IST
Ein wiederkehrendes Beispiel aus unserer Beratung: Eine russischsprachige Mandantin erbt in München eine Eigentumswohnung und ein Geschwisterteil meldet Pflichtteilsansprüche an. Aus unserer Praxis: Die Pflichtteilsberechnung selbst ist juristisch klar (§§ 2303 ff. BGB). Was nicht klar ist, sind die Bewertungsfragen — der Verkehrswert der Wohnung, anrechenbare Schenkungen der letzten zehn Jahre nach § 2325 BGB, frühere Übertragungen mit Nießbrauchsvorbehalt aus dem Heimatland. Diese Übertragungen sind oft auf Russisch dokumentiert und wurden in Russland oder Kasachstan beurkundet. Ohne russischsprachige Vorberatung würde unsere Einschätzung an der Übersetzung hängen. Mit Denys Osypenkos Vorarbeit ist die Aktenanalyse innerhalb weniger Tage erledigt. Wir mussten anonymisieren — § 6 BORA n.F. — die Logik dahinter zeigt: Sprache ist im Erbrecht ein zeitlicher Hebel, kein Komfort.
“Ein Mandant kommt zu uns oft nach drei oder vier Anläufen bei anderen Kanzleien — er hat dort versucht, sein Anliegen auf Englisch oder mit einem Übersetzer zu schildern, und ist mit dem Eindruck weggegangen, nicht verstanden worden zu sein. Genau das ist der Punkt, den wir vermeiden. Sprachzugang ist nicht der Mehrwert, sondern die Voraussetzung. Alles andere — die juristische Strategie, die Aktenarbeit, die Korrespondenz mit dem KVR München — kommt erst danach.”
— Markus Klamert, Rechtsanwalt und Gründer von KLAMERT & PARTNER
Denys Osypenko — Jurist auf Ukrainisch und Russisch in der Kanzlei
Denys Osypenko ist der Schlüssel der ukrainisch- und russischsprachigen Beratung bei KLAMERT & PARTNER. Er ist ausgebildeter Jurist mit Bezug zur Ukraine und für viele Mandantinnen und Mandanten der erste Ansprechpartner. Wichtig zur Klarstellung gleich an dieser Stelle: Denys Osypenko ist in der Kanzlei nicht zugelassener Rechtsanwalt nach deutschem Berufsrecht — die juristische Mandatsbearbeitung, die Klageschriften, die Vertragsentwürfe und alle Korrespondenz mit Gerichten und Behörden werden von den zugelassenen Rechtsanwälten Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz unterzeichnet und verantwortet. Was Denys Osypenko leistet, ist die sprachliche und kulturelle Brücke zwischen den ukrainisch- oder russischsprachigen Mandantinnen und Mandanten und unserem Anwaltsteam.
Konkret bedeutet das: Wer auf Ukrainisch oder Russisch anruft oder eine Anfrage über das Kontaktformular schickt, erreicht in der Regel zuerst Denys Osypenko. Er hört zu, ordnet den Sachverhalt rechtlich vor, prüft die Heimatdokumente — ukrainische Geburtsurkunden, russische Heiratsurkunden, kasachische Handelsregisterauszüge — und übersetzt sie inhaltlich für die Mandatsbesprechung mit dem zuständigen Anwalt. Bei Mandatsverlängerungen und Behördenkorrespondenz übersetzt er die deutschen Bescheide in eine verständliche Sprache zurück, sodass Mandantinnen und Mandanten die juristischen Schritte ihres Anwalts nachvollziehen können.
In der Münchener Anwaltslandschaft ist dieses Setup — deutsche Anwaltszulassung plus ukrainisch-/russischsprachiger Jurist im selben Haus mit klarer Mandatstrennung — unseres Wissens selten. Die meisten Münchener Kanzleien decken die Sprache mit externen Dolmetschern ab, was bei Beratungsterminen funktioniert, aber bei der laufenden Aktenarbeit erhebliche Reibungsverluste produziert. Bei uns ist die ukrainisch- und russischsprachige Vorbearbeitung in den Mandantsalltag integriert.

Das Team — zugelassene Rechtsanwälte und ukrainischsprachige Kolleginnen
Die ukrainisch- und russischsprachige Beratung ist bei KLAMERT & PARTNER kein Ein-Personen-Setup, sondern eine Teamarbeit zwischen Denys Osypenko, weiteren ukrainischsprachigen Kolleginnen und Kollegen und den drei zugelassenen Rechtsanwälten der Kanzlei. Je nach Rechtsgebiet wechselt der zuständige Mandatspartner.
Markus Klamert — verantwortlicher Partner für Erbrecht, Kapitalanlagerecht, allgemeines Zivilrecht
Markus Klamert ist Gründer der Kanzlei und führt seit 2005 mandatsverantwortlich Mandate in Erbrecht, Kapitalanlagerecht, Vermögensrecht und allgemeinem Zivilrecht. Bei russischsprachigen Mandantinnen und Mandanten mit Vermögensstrukturen in mehreren Ländern (Familienunternehmen, Holding-Strukturen, internationale Erbfälle) ist er typischerweise der zuständige Anwalt — die Vorberatung läuft auf Russisch oder Ukrainisch über Denys Osypenko, die Mandatsverantwortung trägt Klamert.
Marc Frey — verantwortlicher Partner für Mietrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht
Marc Frey hat den Schwerpunkt Vertrags- und Vermögensrecht und übernimmt regelmäßig Mandate aus Mietrecht, Verkehrsrecht und allgemeinem Zivilrecht. Bei ukrainischen Familien in München, die Mietverträge prüfen lassen oder eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben, läuft die Mandatsführung typischerweise über ihn. Auch verkehrsrechtliche Mandate — Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg, Führerscheinangelegenheiten — werden von Marc Frey übernommen.
Johannes Goetz — verantwortlicher Partner für Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht
Johannes Goetz übernimmt arbeitsrechtliche und kapitalmarktrechtliche Mandate. Bei russischsprachigen Mandantinnen und Mandanten kommen arbeitsrechtliche Mandate in München häufig im Zusammenhang mit Konzernanstellungen vor — Ehegattennachzug von Konzernmitarbeitern, Arbeitsrechtsfragen bei Tech- und Pharma-Konzernen, Probezeitkündigungen. Bei kapitalanlagerechtlichen Mandaten mit Heimatkapital aus Russland oder Kasachstan ist Goetz der zuständige Partner.
Denys Osypenko und weitere ukrainischsprachige Kolleginnen und Kollegen
Die ukrainisch- und russischsprachige Vorberatung führt Denys Osypenko in der Regel allein. Bei sehr hohem Mandatsvolumen oder spezialisierten Themen (etwa ukrainische Heimatdokumente, ukrainisches Erbrecht im internationalen Kontext, kasachisches Gesellschaftsrecht) arbeiten wir mit weiteren ukrainischsprachigen Kolleginnen und Kollegen zusammen, die juristisch oder sprachlich Spezialwissen einbringen. Diese Zusammenarbeit ist projektbezogen — entscheidend ist, dass für Sie als Mandant die mandatsführende Person klar bleibt: einer der drei zugelassenen Anwälte plus Denys Osypenko als Sprachbrücke.
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Für welche Mandantengruppen — Ukraine, Russland, GUS-Staaten, Russlanddeutsche
Russisch ist als Verkehrssprache in einer beträchtlichen Zahl von Ländern verbreitet — über die Russische Föderation hinaus. Ukrainisch ist daneben Muttersprache von rund 40 Millionen Menschen weltweit. Wer die ukrainisch-/russischsprachige Beratung in München sucht, kommt typischerweise aus einer dieser Gruppen.
Ukraine
Ukrainische Mandantinnen und Mandanten in München sind seit Februar 2022 die zahlenmäßig größte Gruppe. Viele leben mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG, sind erwerbstätig, mit Familien in München angekommen, planen den Übergang in Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung. Daneben gibt es ukrainische Mandantinnen und Mandanten, die schon lange in Deutschland leben — Studierende, Tech-Mitarbeiter, Familien mit Doppelpass. Beratungssprache: Ukrainisch (oder Russisch, wenn der Mandant das bevorzugt).
Russische Föderation
Russische Mandantinnen und Mandanten kommen mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus — von langjähriger Niederlassungserlaubnis über aktuelle Aufenthaltserlaubnisse zu speziellen Konstellationen mit Sanktionsfragen. Beratungssprache: Russisch.
Belarus
Belarussische Mandantinnen und Mandanten leben oft seit den politischen Veränderungen seit 2020 in München, einige im Asylkontext, andere mit Aufenthaltstiteln aus früheren Konstellationen. Belarussisch wird in Deutschland als eigenständige Sprache praktisch nicht abgedeckt — die Beratung läuft auf Russisch.
Kasachstan, Usbekistan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan
Aus den zentralasiatischen Republiken kommen Mandantinnen und Mandanten mit sehr unterschiedlichen Hintergründen — Geschäftsleute mit deutschen Tochtergesellschaften, Familien mit deutschen Pässen aus den Russlanddeutschen-Migrationen der 1990er und 2000er Jahre, Studierende, Spezialisten in Münchener Konzernen. Beratungssprache: Russisch.
Aserbaidschan, Georgien, Armenien
Aus dem Südkaukasus kommen Mandantinnen und Mandanten oft mit komplexen Migrationsbiografien — über Russland, Türkei oder direkt nach Deutschland. Russisch ist in dieser Region als Verkehrssprache verbreitet; eine Beratung auf Russisch ist in der Regel möglich.

Moldau
Moldauische Mandantinnen und Mandanten sprechen entweder Rumänisch (Staatssprache) oder Russisch (Verkehrssprache, vor allem in Transnistrien und in den größeren Städten). Bei russischsprachigen moldauischen Mandanten ist unsere Beratung verfügbar.
Israel — russischsprachige Community
In Israel lebt eine große russischsprachige Community — etwa eine Million Menschen, die in den 1990er Jahren aus der Sowjetunion nach Israel ausgewandert sind. Israelische Mandantinnen und Mandanten mit Bezug zu Deutschland (Erbrecht, Immobilienfragen, deutsch-israelische Familienkonstellationen, Geschäftsbeziehungen) bekommen die Beratung auf Russisch.
Lettland, Litauen, Estland — russischsprachige Minderheiten
In den baltischen Staaten lebt eine russischsprachige Minderheit (rund ein Viertel der Gesamtbevölkerung in Lettland und Estland). Bei russischsprachigen baltischen Mandantinnen und Mandanten mit deutschen Rechtsthemen läuft die Beratung auf Russisch.
Russlanddeutsche und Spätaussiedler
Eine spezielle Gruppe sind Russlanddeutsche und Spätaussiedler, die seit den 1990er und 2000er Jahren in Deutschland leben — viele mit deutschem Pass, oft zweisprachig, mit familiären Bindungen in Russland, Kasachstan oder anderen GUS-Staaten. Bei dieser Gruppe sind häufig Erbrechtsmandate (Erbe in der alten Heimat plus Vermögen in Deutschland), Immobilienmandate und gelegentlich Mandate aus Strafrecht oder Verkehrsrecht zu sehen. Beratung auf Russisch oder Deutsch nach Wahl.
Acht Rechtsgebiete — Beratung auf Ukrainisch und Russisch
Bei KLAMERT & PARTNER betreuen wir alle acht Rechtsgebiete der Kanzlei in ukrainisch- oder russischsprachiger Beratung — nicht nur das Ausländerrecht, was bei vielen Wettbewerbern der einzige sprachlich abgedeckte Bereich ist. Hier sehen wir uns alle Rechtsgebiete einzeln an, mit den Konstellationen, die in der ukrainisch-/russischsprachigen Mandantschaft besonders häufig vorkommen.
Ausländerrecht — § 24 AufenthG, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung
Ausländerrecht ist statistisch der größte Posten unserer ukrainisch- und russischsprachigen Mandantschaft. Bei ukrainischen Mandantinnen und Mandanten geht es typischerweise um den Übergang vom Aufenthalt nach § 24 AufenthG in eine Niederlassungserlaubnis und später in die Einbürgerung. Bei russischsprachigen Mandantinnen und Mandanten kommen Sonderkonstellationen — Sanktionsfragen, Erneuerung von Aufenthaltstiteln in politisch veränderter Lage, Familienzusammenführung über mehrere GUS-Staaten. Spoke: /auslaenderrecht/. Mandatsführung typischerweise durch Klamert oder Frey.
Erbrecht — Pflichtteil, internationales Erbrecht, Schenkungen aus dem Heimatland
Im Erbrecht sehen wir bei russisch- und ukrainischsprachigen Mandanten regelmäßig drei Konstellationen: erstens innerdeutsche Erbfälle mit Verkehrswerten, die in München häufig sechs- bis siebenstellig sind und Pflichtteilsfragen aufwerfen. Zweitens internationale Erbfälle mit Vermögen in mehreren Ländern (Wohnung in München plus Datscha bei Kyjiw plus Konto in Israel) — hier greift die EU-ErbVO oder Heimatrecht. Drittens Schenkungen zu Lebzeiten aus dem Heimatland, die für deutsche Pflichtteilsergänzungsansprüche relevant werden. Spoke: /erbrecht-muenchen/. Mandatsführung: Klamert.
Arbeitsrecht — Probezeit, fristlose Kündigung, Aufhebungsvertrag
Bei russisch- und ukrainischsprachigen Mandantinnen und Mandanten in der Münchener Tech-, Pharma- und Auto-Industrie kommen arbeitsrechtliche Mandate regelmäßig vor: Probezeitkündigung in einem Konzern nach drei Monaten, fristlose Kündigung wegen angeblicher Pflichtverletzung, Aufhebungsvertrag mit Abfindung, Streit um Bonus und überlassenen Dienstwagen. Wir prüfen die Klagefrist (drei Wochen ab Zugang der Kündigung — § 4 KSchG), die Wirksamkeit der Kündigung und führen Kündigungsschutzklagen am Arbeitsgericht München. Spoke: /arbeitsrecht-muenchen/. Mandatsführung: Goetz.
Mietrecht — Eigenbedarf, Mietminderung, Räumungsklage
Mietrechtliche Mandate sind in München für ukrainisch- und russischsprachige Mandantinnen und Mandanten oft existenziell: Bei Mietniveaus von 1.500 € warm aufwärts ist eine Eigenbedarfskündigung praktisch der Verlust einer kaum ersetzbaren Wohnung. Wir prüfen die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung formal und materiell, vertreten in Räumungsklagen am Amtsgericht München (Pacellistraße 5) und beraten zu Mietminderung bei Mängeln, Schönheitsreparaturen beim Auszug und Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Spoke: /mietrecht-muenchen/. Mandatsführung: Klamert oder Frey.
Verkehrsrecht — Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg, Führerschein
Verkehrsrecht ist der „Volkssport“ der Münchener Anwaltsmandate — und bei russisch- und ukrainischsprachigen Mandantinnen und Mandanten oft mit Sondersituationen verknüpft: ausländischer Führerschein und Anerkennung in Deutschland, Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Punkte in Flensburg vor Probezeit-Ablauf, MPU-Anordnung. Wir prüfen Bußgeldbescheide auf Verfahrensfehler, vertreten in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren und beraten zur Wiedererlangung des Führerscheins nach Entzug. Spoke: /verkehrsrecht-muenchen/. Mandatsführung: Frey.

Kapitalanlagerecht — Falschberatung, Bankrecht, internationale Kapitaltransfers
Bei vermögenden russisch- und ukrainischsprachigen Mandantinnen und Mandanten kommt Kapitalanlagerecht regelmäßig auf den Tisch: Falschberatung beim Kauf von Kapitalanlagen in Deutschland, Bankrechtsmandate (Kontoeröffnung, Kontoschließung, Compliance-Probleme), Sanktionsthemen bei internationalen Kapitaltransfers. Wir prüfen Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater nach §§ 280, 311 BGB, vertreten gegenüber deutschen Banken und beraten zu sanktionsrechtlich heiklen Konstellationen. Spoke: /kapitalanlagerecht-muenchen/. Mandatsführung: Goetz oder Klamert.
Strafrecht — Strafanzeige, Vorladung, Strafbefehl, Berufung
Strafrechtliche Mandate sind hochsensibel und sprachlich besonders heikel: Wer eine staatsanwaltschaftliche Vorladung als Beschuldigter erhält, einen Strafbefehl per Post bekommt oder Opfer einer Straftat geworden ist und Strafanzeige erstatten möchte, braucht juristische Begleitung in der eigenen Sprache. Wir vertreten Beschuldigte und Opfer in Verfahren am Amts- und Landgericht München und in Berufungsverfahren beim OLG. Spoke: /strafrecht-muenchen/. Mandatsführung: Frey oder Goetz, je nach Materie.
Allgemeines Zivilrecht — Verträge, Schadensersatz, Forderungseintreibung
Im allgemeinen Zivilrecht sammeln sich alle Mandate, die nicht in eine der spezialisierten Spokes fallen: Vertragsstreitigkeiten beim Auto-, Möbel-, Reisekauf, Schadensersatzansprüche aus Unfällen oder Vertragsverletzungen, Forderungseintreibung gegen säumige Schuldner, AGB-Klagen. Spoke: /zivilrecht-muenchen/. Mandatsführung: Frey.
Українською — для українських клієнтів у Мюнхені
Цей розділ написаний українською мовою для українських клієнтів, які шукають адвоката в Мюнхені. Ми працюємо в KLAMERT & PARTNER з 2005 року. Денис Осипенко, юрист нашої канцелярії, говорить українською та російською; юридичну роботу беруть на себе допущені адвокати Маркус Кламерт, Марк Фрей та Йоганнес Гетц.
Адвокат у Мюнхені — українською мовою
Якщо ви живете в Мюнхені та потребуєте юридичної допомоги, ми консультуємо вас у вашій рідній мові — українською або російською. Восьми галузей права обслуговує наш офіс на Pettenkoferstraße 37, поблизу Theresienwiese: міграційне право (§ 24 AufenthG, посвідка на проживання, отримання громадянства), спадкове право, трудове право, орендне право, дорожнє право, інвестиційне право, кримінальне право та цивільне право.
Юрист Денис Осипенко проводить попередню консультацію українською мовою. Юридичну відповідальність за справу несуть допущені адвокати — Маркус Кламерт, Марк Фрей або Йоганнес Гетц, залежно від галузі права.
Перша консультація — безкоштовна. Зателефонуйте за номером 089 540 239 0 або напишіть через контактну форму. Ми відповідаємо протягом одного робочого дня. У термінових випадках (загроза депортації, термін подачі скарги в один місяць, виселення) — швидше.
Найчастіші питання, з якими до нас звертаються українські клієнти: продовження посвідки на проживання, перехід з § 24 AufenthG на постійну посвідку (Niederlassungserlaubnis), отримання німецького громадянства, возз’єднання сім’ї, орендні питання (виселення власником через Eigenbedarf), трудові спори (звільнення на випробувальному терміні), спадкові справи з майном в Україні та Німеччині.
На русском — для русскоязычных клиентов в Мюнхене
Этот раздел написан на русском языке для русскоязычных клиентов, ищущих адвоката в Мюнхене. KLAMERT & PARTNER работает с 2005 года. Денис Осипенко, юрист нашей канцелярии, говорит на русском и украинском языках; юридическую ответственность за ведение дел несут допущенные адвокаты Маркус Кламерт, Марк Фрей и Йоханнес Гётц.
Адвокат в Мюнхене — на русском языке
Если вы живёте в Мюнхене и вам нужна юридическая помощь, мы консультируем вас на вашем родном языке — на русском или украинском. Восемь правовых областей обслуживает наш офис на Pettenkoferstraße 37, недалеко от Theresienwiese: иммиграционное право (вид на жительство, постоянная виза, гражданство), наследственное право, трудовое право, арендное право, дорожное право, право инвестиций, уголовное право и гражданское право.
Юрист Денис Осипенко проводит первичную консультацию на русском языке. Юридическую ответственность за дело несут допущенные адвокаты — Маркус Кламерт, Марк Фрей или Йоханнес Гётц, в зависимости от правовой области.
Первая оценка дела — бесплатная и без обязательств. Позвоните по номеру 089 540 239 0 или напишите нам через контактную форму на сайте. Мы отвечаем в течение одного рабочего дня. В срочных случаях (угроза депортации, срок подачи иска один месяц, выселение) — быстрее.
Типичные вопросы, с которыми обращаются русскоязычные клиенты: продление вида на жительство, получение постоянной визы (Niederlassungserlaubnis), оформление немецкого гражданства, воссоединение семьи, арендные споры (расторжение договора на основании Eigenbedarf), трудовые конфликты (увольнение на испытательном сроке), наследственные дела с имуществом в нескольких странах, инвестиционные споры с банками, уголовные дела (повестка в полицию, штрафной приказ).
Мы консультируем клиентов из России, Беларуси, Казахстана, Узбекистана, Кыргызстана, Таджикистана, Туркменистана, Азербайджана, Грузии, Армении, Молдовы, Израиля, стран Балтии, а также российских немцев и поздних переселенцев.
So läuft das Mandat — vier Schritte
1. Erstkontakt auf Ukrainisch oder Russisch
Sie rufen unter 089 540 239 0 an, schreiben uns über das Kontaktformular oder kommen persönlich in der Pettenkoferstraße 37 vorbei. Sprachen für die erste Schilderung: Ukrainisch, Russisch, Deutsch, Englisch, Portugiesisch — nach Ihrer Wahl. Bei ukrainisch- oder russischsprachigem Erstkontakt erreichen Sie in der Regel zuerst Denys Osypenko. Wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück.
2. Sachverhaltsklärung und juristische Vorbereitung
Denys Osypenko hört Ihren Fall an, übersetzt Heimatdokumente — ukrainische Geburtsurkunden, russische Heiratsurkunden, kasachische Verträge, israelische Erbscheine — und ordnet den Sachverhalt rechtlich vor. Bei klar definierten Konstellationen (Standardmandat im Ausländerrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht) reicht oft ein Termin; bei komplexeren Fällen (Erbrecht mit internationalem Bezug, Kapitalanlage mit Sanktionsfragen) folgt ein zweiter Termin mit dem zuständigen Anwalt.
3. Anwaltliche Mandatsführung
Sobald die Aktenlage klar ist, übernimmt der zuständige Rechtsanwalt — Klamert, Frey oder Goetz — die Mandatsverantwortung. Korrespondenz mit Behörden, Gerichten, Banken und Versicherungen läuft auf Deutsch und wird vom zugelassenen Anwalt unterzeichnet. Sie selbst bekommen die wichtigen Bescheide und Vereinbarungen auf Wunsch zusammengefasst auf Ukrainisch oder Russisch erläutert — entweder telefonisch oder per kurzer Übersetzungsnotiz von Denys Osypenko.
4. Folgemandate und langfristige Betreuung
Bei vielen ukrainisch- und russischsprachigen Mandanten entstehen aus dem ersten Mandat Folgemandate — Familiennachzug nach erfolgreicher Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung nach langjährigem Aufenthalt, erbrechtliche Folgegestaltung nach Vermögenserwerb, gesellschaftsrechtliche Strukturierung nach Unternehmensgründung. Wir betreuen diese Folgemandate integriert — der erste Mandatspartner bleibt in der Regel der gleiche, sodass Aktenkenntnis und Sprachzugang über Jahre erhalten bleiben.
Häufige Fragen zur Beratung auf Ukrainisch und Russisch
Ist Denys Osypenko ein zugelassener Rechtsanwalt?
Nein. Denys Osypenko ist ausgebildeter Jurist und in der Kanzlei für die ukrainisch- und russischsprachige Mandantenbetreuung zuständig — er ist aber nicht nach deutschem Recht zugelassener Rechtsanwalt. Die juristische Mandatsbearbeitung, alle Klageschriften, Verträge und Behördenkorrespondenz werden von den zugelassenen Rechtsanwälten Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz unterzeichnet und verantwortet. Diese Mandatstrennung ist klar — und in der täglichen Beratung kein Hindernis, sondern ein Qualitätsmerkmal: Sie haben einen sprachlichen Ansprechpartner, der zuhört und ordnet, und einen anwaltlichen Mandatspartner, der juristisch verantwortet.
In welchen Sprachen wird beraten?
Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Portugiesisch. Die Erstberatung erfolgt in Ihrer gewählten Sprache. Für Ukrainisch und Russisch ist Denys Osypenko der zuständige Berater; die juristische Mandatsführung übernimmt nach Rechtsgebiet einer der zugelassenen Anwälte. Bei Mandaten mit Bezug zu weiteren Sprachen (Englisch, Portugiesisch) übernehmen Klamert, Frey oder Goetz die Beratung direkt — sie sprechen jeweils mehrere Sprachen.
Was kostet die ukrainisch-/russischsprachige Beratung?
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist bei KLAMERT & PARTNER kostenfrei — unabhängig von der Sprache. Eine darüber hinausgehende Beratung erfolgt nach Mandatierung — entweder nach RVG-Gebühren auf Basis des Gegenstandswerts oder nach individueller Honorarvereinbarung. Die ukrainisch-/russischsprachige Vorberatung über Denys Osypenko ist im Mandatshonorar enthalten und wird nicht zusätzlich berechnet. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Welche Rechtsgebiete deckt die Kanzlei auf Ukrainisch und Russisch ab?
Alle acht Rechtsgebiete unserer Kanzlei: Ausländerrecht (Aufenthalt, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung, Familiennachzug), Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Kapitalanlagerecht, Strafrecht und allgemeines Zivilrecht. Wir machen also nicht nur Migrationsmandate auf Russisch oder Ukrainisch — sondern alles, was in einer Münchener Anwaltskanzlei vorkommt.
Bin ich aus der Ukraine, aus Russland oder einem anderen GUS-Staat — kann ich Mandant werden?
Ja. Wir betreuen ukrainisch- und russischsprachige Mandantinnen und Mandanten aus allen Ländern, in denen Ukrainisch oder Russisch Mutter- oder Verkehrssprache ist: Ukraine, Russland, Belarus, Kasachstan, Usbekistan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Aserbaidschan, Georgien, Armenien, Moldau, Israel (russischsprachige Community), die baltischen Staaten (russischsprachige Minderheit) und natürlich Russlanddeutsche und Spätaussiedler in Deutschland.

Werden meine Heimatdokumente anerkannt?
Heimatdokumente — ukrainische Geburtsurkunden, russische Heiratsurkunden, kasachische Handelsregisterauszüge — werden von deutschen Behörden in der Regel mit Apostille (Haager Übereinkommen) und beglaubigter Übersetzung anerkannt. Bei Russland und einigen GUS-Staaten gibt es besondere Konstellationen — wir koordinieren die Beschaffung mit dem deutschen Generalkonsulat im Heimatland und mit ortsansässigen Notaren. Denys Osypenko übersetzt die Dokumente inhaltlich vor; die formale beglaubigte Übersetzung läuft über vereidigte Dolmetscher, mit denen wir routinemäßig zusammenarbeiten.
Können Sie Mandate mit Bezug zur Ukraine oder zu Russland direkt im Heimatland führen?
Direktes Auftreten vor ukrainischen oder russischen Gerichten ist deutschen Anwälten nach den jeweiligen Berufsrechten der Heimatländer in der Regel nicht möglich — dafür brauchen wir lokale Korrespondenzanwälte. Wir haben für viele Konstellationen verlässliche Korrespondenzanwälte in Kyjiw, Lwiw, Almaty und anderen Städten und koordinieren die Mandate gemeinsam. Die deutsche Mandatsverantwortung bleibt bei KLAMERT & PARTNER.
Mein Fall ist sanktionsrechtlich heikel — können Sie helfen?
Sanktionsrechtliche Konstellationen — vor allem bei russischen oder belarussischen Mandanten — sind hochsensibel und werden von uns mit besonderer Sorgfalt geprüft. Wir machen vor jeder Mandatierung eine compliance-rechtliche Vorabprüfung: Ist der Mandant oder der Sachverhalt von EU-Sanktionen, US-Sanktionen oder deutscher Embargo-Politik berührt? Wenn die Antwort ja ist, klären wir zunächst, ob die anwaltliche Beratung selbst zulässig ist (in der Regel ja — anwaltliche Beratung ist sanktionsrechtlich privilegiert), und danach, welche Handlungen wir innerhalb des sanktionsrechtlichen Rahmens leisten dürfen. Bei Unklarheiten arbeiten wir mit spezialisierten Sanktionsrechtsanwälten zusammen.
Wie ist Denys Osypenko erreichbar?
Über die zentrale Kanzleinummer 089 540 239 0 erreichen Sie das Sekretariat, das Sie an Denys Osypenko weiterleitet — oder bei dessen Abwesenheit einen Termin vereinbart. Über das Kontaktformular auf der Website kommen alle ukrainisch- und russischsprachigen Anfragen direkt zu ihm. Antwortzeit in der Regel binnen eines Werktags; bei akuten Fristsachen schneller.
Gibt es russisch- oder ukrainischsprachige Termine vor Ort in der Kanzlei?
Ja. Sie können einen Termin in der Pettenkoferstraße 37 vereinbaren, in dem Denys Osypenko und der zuständige Rechtsanwalt gemeinsam mit Ihnen sprechen. Übersetzung läuft live im Termin. Bei einfacheren Mandaten reicht oft ein telefonischer oder Videotermin — bei komplexen Vermögens- oder Erbsachen empfehlen wir den persönlichen Termin in der Kanzlei.
Bieten Sie auch Verträge auf Russisch oder Ukrainisch an?
Verträge, die in Deutschland geschlossen werden und vor deutschen Gerichten vollstreckbar sein sollen, werden von uns auf Deutsch entworfen. Wir können den Vertrag auf Wunsch in eine ukrainisch- oder russischsprachige inhaltliche Übersetzung begleiten lassen, sodass Sie den Inhalt verstehen — die rechtsverbindliche Sprache bleibt aber Deutsch. Bei Verträgen mit grenzüberschreitendem Bezug (etwa Geschäftsführerverträge mit ukrainischer Tochtergesellschaft) sind oft zweisprachige Originale sinnvoll — das organisieren wir gemeinsam mit Korrespondenzanwälten im Heimatland.
Ich bin Russlanddeutsche/Spätaussiedlerin und spreche fließend Deutsch — brauche ich Denys Osypenko?
Nicht zwingend. Sie können Ihr Mandat auch direkt mit Klamert, Frey oder Goetz auf Deutsch führen. Viele Russlanddeutsche und Spätaussiedlerinnen schätzen es aber, dass juristische Begriffe bei Bedarf auch auf Russisch erklärt werden — gerade bei Fällen, in denen Heimatdokumente, Verwandtschaft im Heimatland oder kulturell verankerte Konstellationen eine Rolle spielen. Sprachzugang ist bei uns Option, nicht Pflicht.
Kostenlose Ersteinschätzung auf Ukrainisch oder Russisch
Schildern Sie uns Ihre Lage in zwei bis drei Sätzen — auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch oder Englisch. Wir prüfen unverbindlich, welche Ansprüche Sie haben, welche Fristen jetzt laufen und welcher Anwalt aus unserem Team die Mandatsverantwortung übernimmt. Online über unser Kontaktformular, telefonisch unter 089 540 239 0 oder persönlich in der Pettenkoferstraße 37 in München. Bei akuten Klagefristen, drohender Abschiebung oder anderen Eilfällen melden wir uns innerhalb weniger Stunden zurück. Anwalt für Ukrainer und Russen in München ist bei KLAMERT & PARTNER kein Marketing-Label, sondern eine eigene Service-Linie mit klar definierten Zuständigkeiten — Denys Osypenko als ukrainisch- und russischsprachiger Jurist, ergänzt durch weitere ukrainischsprachige Kolleginnen und Kollegen, plus die zugelassenen Rechtsanwälte Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz für die juristische Mandatsverantwortung.
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Beratung auf Ukrainisch und Russisch — Denys Osypenko
Bei KLAMERT & PARTNER haben wir mit Denys Osypenko einen Juristen in der Kanzlei, der ukrainische und russischsprachige Mandantinnen und Mandanten begleitet. Denys Osypenko stammt aus der Ukraine, ist ausgebildeter Jurist mit langjähriger Erfahrung im internationalen Recht — und kennt das deutsche Aufenthaltsrecht aus der Mandantenperspektive. Er ist in der Kanzlei nicht als Rechtsanwalt nach deutschem Recht zugelassen — diese Klarstellung ist juristisch wichtig (RDG-konform) und bedeutet praktisch: Die juristische Bearbeitung — Antragstellung, Schriftsätze, Vertretung gegenüber Behörden, Klagen am Verwaltungsgericht München — übernehmen die zugelassenen Rechtsanwälte Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz.
Was Denys Osypenko leistet, ist die sprachliche und kulturelle Brücke — und gerade bei § 24-Mandaten ist diese Brücke entscheidend. Er nimmt den Sachverhalt strukturiert auf der Muttersprache des Mandanten auf, übersetzt ukrainische und russische Heimatdokumente (Hochschulzeugnisse, Heiratsurkunden, Berufsausbildungsnachweise), bereitet die Korrespondenz mit dem KVR München und mit der deutschen Auslandsvertretung in Kyjiw oder Warschau vor und begleitet zu Behördenterminen. Im § 24-Statuswechsel-Mandat bedeutet das: Der Mandant erklärt seine Lage einmal — auf Ukrainisch oder Russisch — und bekommt dann von einem Münchner Anwalt eine in deutscher Behörden-Sprache formulierte Antragsmappe.
AUS UNSERER PRAXIS – § 24-MANDATE VON 24PARAGRAF.DE UND ANDEREN ANLAUFSTELLEN
In den letzten Monaten sehen wir vermehrt Mandantinnen und Mandanten, die zuerst über russisch- und ukrainischsprachige Online-Anlaufstellen wie 24paragraf.de auf das Statuswechsel-Thema gestoßen sind. Diese Plattformen leisten nützliche Erstinformation in der Muttersprache; sie ersetzen aber keine anwaltliche Einzelfallprüfung. Wir bauen unsere Erstberatung bei solchen Mandaten so auf, dass wir an der bereits gesammelten Online-Information ansetzen — und sie für den konkreten Fall in eine umsetzbare Strategie übersetzen. Das spart Beratungszeit und liefert dem Mandanten in der ersten Stunde mehr konkrete Wegweisung.
Wir mussten die Mandate anonymisieren — § 6 BORA n.F. — die Logik dahinter ist: Mehrsprachige Online-Information öffnet die Tür; anwaltliche Einzelfallprüfung sorgt dafür, dass der § 24-Statuswechsel auch tatsächlich gelingt. Beide ergänzen sich.
“У моїй щоденній роботі я бачу одне й те саме — українські клієнти, які чотири роки чекали, чи продовжать § 24, і тепер хочуть нарешті мати незалежний статус. Ich höre den gleichen Satz auf Ukrainisch und Russisch jede Woche: „Ich will nicht mehr warten, ich will Klarheit.“ Genau das geben wir den Mandantinnen und Mandanten — eine in der Muttersprache geführte Erstberatung, drei feste Pakete als Optionen, und einen klaren Plan für den nächsten Schritt am KVR München.”
— Denys Osypenko, Jurist (in Deutschland nicht zugelassen), Mandantenbetreuung Ukrainisch und Russisch
So arbeitet Ihr Anwalt für § 24 AufenthG in München — vier Schritte
1. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden
Sie schildern uns Ihren Sachverhalt — telefonisch unter 089 540 239 0, über das Kontaktformular oder vor Ort in der Pettenkoferstraße 37. Sprachen: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Portugiesisch. Wir melden uns binnen eines Werktags mit einer ersten Einschätzung: Welcher Aufenthaltstitel passt zu Ihrer Situation (Blue Card EU, § 18a, § 18b, § 16b, § 17 Abs. 1, § 18d), greift die § 19f-Sperre, und welches der drei Pakete (Quick-Check, Statuswechsel-Komplett, Niederlassungsplan) ist passend? In dieser Phase entstehen für Sie keine Kosten.
2. Anabin-/Anerkennungsprüfung und Vertragsprüfung
Nach Mandatierung prüfen wir den Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss in Anabin (oder leiten ein Anerkennungsverfahren ein, soweit erforderlich), prüfen den Arbeitsvertrag mit Blick auf die Gehaltsschwellen der Blue Card EU oder die Voraussetzungen von § 18a / § 18b AufenthG und sammeln die übrigen Antragsunterlagen — beglaubigte Übersetzungen, Apostillen, Lebensunterhaltsnachweise, Krankenversicherungsbestätigung. Diese Phase dauert je nach Konstellation zwei bis sechs Wochen.
3. Antragstellung am KVR München
Wir reichen den Antrag beim KVR München (Ruppertstraße 11) ein — bei Blue Card EU im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG, bei § 18a / § 18b AufenthG entweder im beschleunigten Verfahren oder im regulären Antragsverfahren parallel zur bestehenden § 24-Aufenthaltserlaubnis. Bei gesperrten Titeln (§ 16b, § 18d) koordinieren wir die Aufgabe-Erklärung des § 24 AufenthG mit der Erteilung des neuen Titels, sodass keine Aufenthaltslücke entsteht. Wir reagieren auf Nachforderungen binnen weniger Tage und nutzen Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Abs. 3 oder Abs. 4 AufenthG, wo sinnvoll.
4. Erteilung des neuen Aufenthaltstitels und Verfestigungsstrategie
Nach Erteilung des neuen Aufenthaltstitels begleiten wir die Folgeschritte: Familienzusammenführung (bei Blue Card EU mit Erleichterungen), Verlängerung des Titels nach Ablauf, mittelfristig Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG (bei Blue Card bereits nach 21 oder 33 Monaten, bei § 18a / § 18b regulär), gegebenenfalls Einbürgerung nach § 10 StAG nach fünf oder bei besonderen Integrationsleistungen drei Jahren. Beim Niederlassungsplan-Paket ist diese Mehrjahresstrategie von Anfang an integriert.
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Häufige Fragen zum § 24 AufenthG und Statuswechsel
Läuft der § 24 AufenthG am 4. März 2027 aus?
Der § 24 AufenthG selbst (das Gesetz) läuft nicht aus — er bleibt im Aufenthaltsgesetz stehen. Was zum 4. März 2027 endet, ist die aktuelle Geltungsdauer der EU-Massenzustromsrichtlinie für Geflüchtete aus der Ukraine. Ob der EU-Rat die Massenzustromsrichtlinie über den 4. März 2027 hinaus verlängert, wird voraussichtlich im Sommer 2026 entschieden. Bisher hat der Rat sie jedes Jahr verlängert (zuletzt durch Beschluss 2025/1460 vom 15. Juli 2025); eine erneute Verlängerung ist möglich, aber nicht garantiert.
Was passiert mit mir, wenn der § 24 AufenthG zum 4. März 2027 ausläuft und ich keinen Statuswechsel vollzogen habe?
Wenn die EU den vorübergehenden Schutz nicht erneut verlängert und Sie zu diesem Zeitpunkt keinen anderen Aufenthaltstitel haben, wären Sie ab dem 5. März 2027 grundsätzlich ausreisepflichtig. Eine pauschale Übergangsregelung wäre rechtlich denkbar, ist aber nicht garantiert. Wer 2026 schon einen unabhängigen Aufenthaltstitel hat (Blue Card EU, § 18a, § 18b, § 16b AufenthG), ist von dieser Frage nicht betroffen — genau das ist der strategische Wert des Statuswechsels.
Muss ich für die Fortgeltung bis 4. März 2027 einen Antrag stellen?
Nein. Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG, die am 1. Februar 2026 gültig waren, gelten kraft der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 252 vom 27.10.2025) automatisch bis zum 4. März 2027 fort — ohne Verlängerungsantrag bei der Ausländerbehörde, ohne neuen elektronischen Aufenthaltstitel. Auch die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit, Sozialleistungsansprüche und Reisefreiheit bleiben unverändert.
Kann ich Blue Card EU parallel zu meinem § 24 AufenthG beantragen?
Nach BMI-Auslegung (Anwendungshinweise vom 11. August 2025) ist die parallele Erteilung von § 24 und Blue Card EU (§ 18g AufenthG) wegen § 19f AufenthG nicht möglich — sie können nur nacheinander erteilt werden. § 24 muss vor oder mit Erteilung der Blue Card aufgegeben werden. Wir koordinieren das so, dass keine Aufenthaltslücke entsteht.
Kann ich § 18a oder § 18b AufenthG parallel zu meinem § 24 AufenthG beantragen?
Ja. § 18a AufenthG (Fachkraft mit Berufsausbildung) und § 18b AufenthG (Fachkraft mit akademischer Ausbildung) sind nicht von der § 19f-Sperre erfasst und können neben einer bestehenden § 24-Aufenthaltserlaubnis beantragt werden — ohne dass diese vorher entzogen werden muss. Genau das macht § 18a / § 18b 2026 zum sichersten Statuswechsel-Pfad.
Was bedeutet die § 19f-Sperre konkret?
- 19f AufenthG enthält eine Auslegung des BMI, nach der bestimmte Aufenthaltstitel nicht parallel zu § 24 AufenthG erteilt werden dürfen. Betroffen sind: § 16b (Studium), § 16e (Praktikum-EU), § 17 Abs. 2 (Studienbewerbung), § 18d (Forschung), § 18g (Blue Card EU), § 19e (Europäischer Freiwilligendienst). Sie können nach Aufgabe des § 24 erteilt werden — die Erteilung muss nacheinander erfolgen. Die Sperre erstreckt sich ausdrücklich nicht auf § 18a und § 18b AufenthG.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung — und wann brauche ich sie?
Bei Antrag auf einen neuen Aufenthaltstitel vor Ablauf des bestehenden Titels stellt die Ausländerbehörde nach § 81 Abs. 4 AufenthG eine Fiktionsbescheinigung aus — diese bestätigt, dass der bestehende Aufenthalt bis zur abschließenden Entscheidung über den neuen Antrag rechtmäßig bleibt. Erwerbstätigkeit, Sozialleistungsansprüche und Reisefreiheit bleiben in dieser Übergangsphase erhalten. Bei § 24-Statuswechsel-Mandaten ist die Fiktionsbescheinigung der wichtigste Schutz gegen Aufenthaltslücken.
Zählt meine Zeit nach § 24 AufenthG für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung mit?
Ja — die Aufenthaltszeit nach § 24 AufenthG zählt grundsätzlich als rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne der Niederlassungserlaubnis-Vorschriften (§§ 9, 18c AufenthG) und der Einbürgerung (§ 10 StAG, in der Regel fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen drei). Genau deshalb ist der Statuswechsel jetzt strategisch wichtig: Wer 2026 wechselt, kommt typischerweise 2027 oder 2028 in die Reichweite der Niederlassungserlaubnis und 2027 in die der Einbürgerung.
Was kosten Ihre Beratungspakete?
Quick-Check § 24: ab 480 € netto. Statuswechsel-Komplett und Niederlassungsplan: Pauschale je nach Konstellation, Festpreis vor Mandatierung. Die kostenlose Ersteinschätzung ist Teil des Standards — Sie wissen vor Mandatierung, mit welchem Gesamtaufwand zu rechnen ist.
Beraten Sie auf Ukrainisch und Russisch?
Ja. Über unseren Juristen Denys Osypenko bieten wir die Mandantenbetreuung auf Ukrainisch und Russisch — Sachverhaltsaufnahme, Dokumentenübersetzung, Begleitung zu Behördenterminen. Die juristische Bearbeitung — Antragstellung, Schriftsätze, Vertretung gegenüber Behörden — übernehmen die zugelassenen Rechtsanwälte Klamert, Frey und Goetz.
Wo finde ich die Ausländerbehörde München?
Die Ausländerbehörde München ist Teil des Kreisverwaltungsreferats (KVR) der Landeshauptstadt München, Ruppertstraße 11, 80337 München. Erreichbar mit U-Bahn (U3/U6 Implerstraße). Von unserer Kanzlei in der Pettenkoferstraße 37 sind Sie in rund 15 Minuten am KVR.
Kostenlose Ersteinschätzung — Anwalt für § 24 AufenthG in München
Schildern Sie uns Ihre Lage in zwei bis drei Sätzen — wir prüfen unverbindlich, welcher Aufenthaltstitel zu Ihrer Situation passt (Blue Card EU, § 18a, § 18b, § 16b, § 17 Abs. 1, § 18d AufenthG), ob Sie die § 19f-Sperre umgehen können, und welches der drei Pakete (Quick-Check, Statuswechsel-Komplett, Niederlassungsplan) am sinnvollsten ist. Online über unser Kontaktformular, telefonisch unter 089 540 239 0 oder persönlich in der Pettenkoferstraße 37 in München. Sprachen: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Portugiesisch. § 24-Statuswechsel-Mandate sind bei KLAMERT & PARTNER eingebettet in unser Ausländerrecht-Hub — verantwortliche Partner: Markus Klamert, Marc Frey und Johannes Goetz. Ukrainisch- und russischsprachige Vorberatung durch unseren Juristen Denys Osypenko; juristische Mandatsbearbeitung durch die zugelassenen Rechtsanwälte.
