Anwalt Strafrecht
in München —
KLAMERT & PARTNER

Выберите нужный язык
Anwalt für Strafrecht in München

Strafbefehl, Vorladung als Beschuldigter, Anhörungsbogen, Steuer- oder Verkehrsstrafverfahren — Sie sind kein Krimineller, Sie sind in eine Lage geraten. Wir verteidigen Sie diskret, sachlich und mit der Routine aus jahrzehntelanger Strafverteidigung.

Anwalt für Strafrecht in München — Verteidigung in der Lebenslage Strafverfahren

Wer einen Anwalt für Strafrecht in München sucht, hat in der Regel eine konkrete Situation auf dem Tisch: einen Brief der Staatsanwaltschaft, eine Vorladung der Polizei, einen Strafbefehl im gelben Umschlag, einen Hausbesuch der Steuerfahndung. Die meisten Mandantinnen und Mandanten, die zu uns kommen, sind nicht in einer kriminellen Karriere — sie sind in eine Lage geraten. Eine Trunkenheitsfahrt nach einem Geburtstag, eine Steuererklärung, die nicht mehr aufzulösen ist, ein Onlineshop-Streit, der eskaliert ist, ein Wirtshaus-Vorfall mit angedeuteter Tätlichkeit, eine vergessene oder verspätete Buchhaltung. Genau für diese Lebenslagen sind wir Ihre Anwälte.

Bei KLAMERT & PARTNER verteidigen wir Privatpersonen, Selbstständige und Geschäftsführer in Strafverfahren mit einem klaren inhaltlichen Schwerpunkt: Strafbefehlsverfahren, Steuerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Vermögens- und Wirtschaftsdelikte sowie kleinere Körperverletzungs- und Beleidigungsverfahren. Schwerstkriminalität — Mord, Totschlag, Sexualdelikte oder organisierte Kriminalität — bearbeiten wir nicht; dafür gibt es in München hochspezialisierte Strafrechts-Boutiquen, an die wir gegebenenfalls weiterempfehlen. Das ist eine bewusste Entscheidung: Wir verteidigen das, was wir gut können — und sagen offen, was nicht zu uns passt.

Praxis aus der Kanzlei | Was uns wichtig ist — vier Grundsätze unserer Strafverteidigung

Erstens: Diskretion. Strafverfahren sind sensibel. Wir kommunizieren auf gesicherten Kanälen, vermeiden Informationen über offene Mailbox oder unverschlüsselte Mails und besprechen sensible Punkte ausschließlich persönlich. Zweitens: Nichts unterschreiben, nichts aussagen, bevor die Akte gelesen ist. Das gilt selbst dann — und gerade dann — wenn der Mandant sich nichts vorzuwerfen meint. Drittens: Wir kennen die Münchner Strafverfolgung. Die Spruchpraxis der Staatsanwaltschaft München I und München II, die Linien der Verkehrs- und Wirtschaftsstrafkammern am Amts- und Landgericht, die Tonalität der einzelnen Dezernate — das ist Tageshandwerk und nicht Theorie. Viertens: Wir spielen auf Einstellung. In den meisten Verfahren, die wir betreuen, ist die Einstellung nach §153 oder §153a StPO das realistische und bessere Ziel als die Hauptverhandlung — wenn der Sachverhalt es zulässt.

„Strafrecht ist die persönlichste Form von Recht. Wer mit einem Bescheid der Staatsanwaltschaft im Briefkasten zu uns kommt, hat oft schon Wochen schlecht geschlafen — und manchmal noch niemandem davon erzählt. Unser erster Schritt ist deshalb nie eine Einlassung. Es ist Akteneinsicht — und ein ruhiges Gespräch darüber, was tatsächlich vorliegt.“

Markus Klamert — Rechtsanwalt, Gründungspartner

Wann Sie einen Strafverteidiger brauchen — die ersten 48 Stunden

In den meisten Strafverfahren entscheidet sich der weitere Verlauf nicht in der Hauptverhandlung — sondern in den ersten 48 Stunden nach Bekanntwerden des Tatvorwurfs. Wer in diesem Zeitfenster ohne anwaltliche Beratung Aussagen gegenüber der Polizei macht, einen Strafbefehl rechtskräftig werden lässt oder einen Anhörungsbogen unbedacht ausfüllt, schließt Verteidigungswege, die später kaum noch zu öffnen sind.

Anwalt für Strafrecht in München

Die fünf häufigsten Auslöser, die zu uns führen

  • Der gelbe Briefumschlag mit Postzustellungsurkunde — meist ein Strafbefehl, ein Anhörungsbogen oder eine Vorladung.
  • Der Anruf der Polizei mit der Bitte, „kurz auf der Wache vorbeizukommen“ — meist eine Beschuldigtenvernehmung, deren Bedeutung am Telefon heruntergespielt wird.
  • Eine Hausdurchsuchung mit Beschluss des Amtsgerichts — überraschend, unangenehm, oft mit Beschlagnahme von Geräten oder Unterlagen.
  • Ein Schreiben der Steuerfahndung oder eines Finanzamts mit Hinweis auf eingeleitetes Steuerstrafverfahren — typischerweise nach einer Steuerprüfung oder einer Selbstanzeige des Steuerberaters.
  • Eine vorläufige Festnahme nach einer Verkehrskontrolle — meist Trunkenheit oder Drogenfahrt, mit sofortiger Beschlagnahme des Führerscheins.

Was Sie in den ersten 48 Stunden tun sollten

Erstens: Schweigen Sie. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen — und dieses Recht sollten Sie konsequent nutzen, bis ein Anwalt mit Akteneinsicht die Lage geprüft hat. Zweitens: Unterschreiben Sie nichts — auch nicht vermeintliche Belehrungen oder Empfangsbestätigungen, die mit weiteren Erklärungen verknüpft sind. Drittens: Sammeln Sie alles, was Sie zum Vorgang haben — Briefe, E-Mails, Verträge, Fotos. Viertens: Rufen Sie an. Wir vereinbaren noch am selben Tag oder am Folgetag einen Termin — telefonisch oder persönlich — und prüfen den Sachverhalt im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung.

Soforthilfe-Karte: 1) Schweigen. 2) Nichts unterschreiben. 3) Keine WhatsApp-Aussagen, keine Social-Media-Posts zum Vorgang. 4) Originaldokumente sichern, nicht weiterleiten. 5) Anrufen: 089 540 239 0 — innerhalb eines Werktags Rückmeldung. 6) Bis zum Anwaltsgespräch keine eigenen Aktivitäten gegenüber Behörden.

Vorladung und Anhörungsbogen — schweigen, dann beraten

Die häufigste erste Berührung mit einem Strafverfahren ist eine Vorladung der Polizei oder ein Anhörungsbogen. Beide Schreiben wirken oft harmlos — sie laden zur „Aussage“ ein, bitten um „Mitwirkung“, formulieren das Wort „Beschuldigter“ manchmal nur in der Belehrungsklausel am Rand. Genau diese Form täuscht über die Bedeutung hinweg.

Wer der Polizei eine Aussage schuldet — und wer nicht

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei nachzukommen — und auch nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Sie müssen lediglich die Personalien angeben (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Anders verhält es sich bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts: Hier besteht eine Erscheinungspflicht, aber weiterhin kein Aussagezwang zur Sache. Diese Unterscheidung kennen viele nicht — und die Polizei klärt darüber regelmäßig nicht aktiv auf.

Anhörungsbogen — die schriftliche Version derselben Falle

Der Anhörungsbogen kommt typischerweise per Post, oft im Bußgeldverfahren, manchmal aber auch im Übergangsbereich zwischen Ordnungswidrigkeit und Strafverfahren. Wer ihn ausfüllt, gibt regelmäßig genau die Aussage, die später gegen ihn verwendet wird. Empfohlen wird: Personalien angeben, sonst nichts. Die Sachverhaltsangaben werden — wenn überhaupt — nach Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie schriftlich nachgeliefert.

„In der Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei haben Sie zwei Werkzeuge: Schweigen und das Recht auf einen Anwalt. Beide kosten Sie nichts — und beide sind unwiederbringlich, wenn Sie sie nicht nutzen. Eine einmal protokollierte Aussage steht in der Akte. Eine zurückgehaltene Aussage lässt sich später jederzeit machen, wenn die Strategie es verlangt.“

Marc Frey — Rechtsanwalt

Strafbefehl — was er bedeutet und wie Sie richtig reagieren

Der Strafbefehl ist das wahrscheinlich am häufigsten unterschätzte Schreiben im deutschen Strafrecht. Er kommt im gelben Umschlag mit Postzustellungsurkunde, enthält bereits eine Strafe (in der Regel Geldstrafe in Tagessätzen, manchmal Fahrverbot, in seltenen Fällen auch Freiheitsstrafe auf Bewährung) und wird rechtskräftig wie ein Urteil — wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Was ein Strafbefehl bedeutet

Ein Strafbefehl ist kein Vorschlag, sondern eine richterliche Verurteilung im schriftlichen Verfahren. Erlassen wird er auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch den Strafrichter, ohne Hauptverhandlung, ohne dass der Betroffene gehört wurde. Wer den Strafbefehl unangefochten verstreichen lässt, ist verurteilt — mit allen Folgen für das Bundeszentralregister, für berufliche Erlaubnisse, für Versicherungen und gegebenenfalls für den Führerschein. Die zwei Wochen Einspruchsfrist sind nicht verhandelbar.

Strafbefehl vom Anwalt in München prüfen lassen

Wann sich der Einspruch lohnt

Der Einspruch verlangt zunächst nichts außer der Erklärung, dass man Einspruch einlegt. Er ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich beim Gericht einzureichen. Begründung folgt nach Akteneinsicht. Strategisch sinnvoll ist der Einspruch fast immer, wenn Tatvorwurf, Beweislage oder Strafmaß angreifbar sind — und das ist bei Strafbefehlen häufiger der Fall, als man denkt. Häufige Angriffspunkte: fehlerhafte Tagessatz-Höhe, falsche Anrechnung von Vorzahlungen, Tatbestandsverengung möglich, Beweismittel-Schwächen, Verfahrensfehler im Ermittlungsverfahren.

Was der Einspruch nicht ist

Der Einspruch ist kein Geständnis, kein Schuldeingeständnis und keine Aussage zur Sache — er ist ein Verfahrensschritt, der das schriftliche Verfahren in eine Hauptverhandlung überführt. Die Hauptverhandlung kann dann mit einem Freispruch, einer milderen Verurteilung, einer Einstellung gegen Auflagen oder — bei ungünstiger Beweislage — auch mit einer Verurteilung im ursprünglichen Umfang enden. Genau diese Risikoabwägung treffen wir mit Ihnen nach Akteneinsicht.

Запросить бесплатную первичную оценку

Опишите нам свою ситуацию — быстро и без каких-либо обязательств. Мы проанализируем ваши шансы на успех и свяжемся с вами в ближайшее время.

или позвоните напрямую: 089 540 239 0

Praxis aus der Kanzlei | Strafbefehl im Briefkasten — was wir am ersten Tag tun

Wenn ein Strafbefehl auf dem Tisch liegt, läuft bei uns ein festes Erstprozedere ab. Erstens: Eingangstag exakt feststellen — der Tag der Zustellung steht auf dem gelben Briefumschlag und auf der Postzustellungsurkunde. Zweitens: Frist im Kalender markieren und Einspruchsfrist sichern (zwei Wochen ab Zustellung). Drittens: Rein vorsorglich Einspruch einlegen — auch ohne abschließende Bewertung. Der Einspruch ist jederzeit zurücknehmbar; die Frist nicht. Viertens: Akteneinsicht beantragen. Erst danach erfolgt die inhaltliche Bewertung. In den meisten Verfahren, die wir so übernehmen, gewinnen wir mindestens drei Wochen Zeit — und damit den Raum, eine durchdachte Verteidigungsstrategie zu entwickeln, statt unter Zeitdruck eine Notlösung zu unterschreiben.

Schwerpunkt-Mandate — die Lebenslagen, in denen wir am häufigsten verteidigen

Diese Lebenslagen bilden den größten Teil unserer Strafrechtsmandate. Sie sind kein vollständiger Katalog — sondern die Fallgruppen, in denen wir am häufigsten verteidigen und in denen wir wissen, welche Hebel funktionieren.

Strafbefehlsverfahren in jeder Phase

Vom unbedachten Onlineshop-Verkauf bis zum vergessenen Steuervorauszahlungs-Termin: Strafbefehlsverfahren erfassen einen breiten Bereich kleinerer und mittlerer Delikte. Wir prüfen die Tagessatz-Höhe, den Tatvorwurf, die Beweislage und entwickeln nach Akteneinsicht den Einspruch — wenn er sich lohnt. In vielen Fällen führt der Einspruch nicht zur Hauptverhandlung, sondern zu einer Einstellung im Vorverfahren oder zu einem reduzierten Strafbefehl.

Steuerstrafrecht und Selbstanzeige

Wenn das Finanzamt eine Sachverhaltsaufklärung einleitet oder ein Steuerstrafverfahren förmlich eröffnet wird, ist Eile mit Bedacht angesagt. Eine wirksame Selbstanzeige nach §371 AO setzt voraus, dass die Tat noch nicht entdeckt ist und dass die Erklärung vollständig alle hinterzogenen Steuerarten der relevanten Jahre erfasst. Eine teilweise Selbstanzeige bringt nichts. Wir koordinieren mit Ihrem Steuerberater die Berechnung, prüfen die strafrechtliche Sperrwirkung und übernehmen die Kommunikation mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle.

Wirtschaftsstrafrecht für Geschäftsführer und Selbstständige

Insolvenzverschleppung (§15a InsO), Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§266a StGB), Untreue (§266 StGB), Bankrott (§§283 ff. StGB): Geschäftsführer und Selbstständige geraten regelmäßig in Strafverfahren, deren Tatbestände nicht in einem klassischen Vorsatz wurzeln, sondern in einer wirtschaftlichen Schieflage. Genau hier setzt strafrechtliche Verteidigung ein, die zugleich die wirtschaftliche Sanierungslogik kennt — denn beides muss synchron laufen.

Schwerpunktmandate im Strafrecht bei KLAMERT & PARTNER

Vermögens- und Vermögensabschöpfung

Wenn ein Strafverfahren mit Vermögensabschöpfung nach §§73 ff. StGB einhergeht, ist die Bedrohung doppelt: Strafe plus Wertersatz. Beträge können erheblich sein, die Abschöpfung trifft auch Dritte — etwa Familienangehörige, denen Gegenstände zugeordnet wurden. Wir verteidigen sowohl im Hauptsacheverfahren als auch gegen die Einziehungsanordnung selbst, einschließlich Drittbeteiligten-Vertretung.

Kleinere Körperverletzungen und Beleidigungsdelikte

Eine Auseinandersetzung im Wirtshaus, ein eskalierter Streit auf der Straße, ein Vorfall im Stadion oder auf dem Oktoberfest: kleinere Körperverletzungen (§223 StGB) und Beleidigungen (§185 StGB) führen schnell zu Strafanzeigen und Strafbefehlen. Häufig stehen Aussage gegen Aussage, Notwehrlage oder Provokationssituationen im Raum. Wir prüfen Beweislage und Verteidigungslinien — Einstellung gegen Auflage, Privatklage statt Offizialdelikt, Notwehr, Provokation, Schutzbehauptung.

Betäubungsmittelstrafrecht im Bagatellbereich

Eigenkonsum-Mengen, einmaliger Kauf, fahrlässige Mitführung: das BtMG-Strafrecht im unteren Bereich endet in vielen Verfahren mit einer Einstellung nach §31a BtMG (Geringfügigkeit) oder §153 StPO. Voraussetzung ist eine saubere Einlassung — und kein vorschnelles Eingeständnis aller Vorhalte der Polizei. Wir betreuen ausschließlich Mandate im Bagatellbereich; organisierte Drogenkriminalität bearbeiten wir nicht.

IT-Strafrecht und Internetbetrug

Vom missbrauchten eBay-Kleinanzeigen-Account über Phishing-Verdachtsfälle bis zu Vorwürfen wegen Datenmanipulation: IT-Strafrecht trifft Privatpersonen häufiger als gedacht. Beweislage stützt sich auf IP-Adressen, Login-Protokolle, Auszüge aus Plattformen — und genau diese Beweise sind selten so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick wirken. Wir prüfen die technische Beweiskette und die Beweisverwertbarkeit.

Hinweis: Schwerstkriminalität — Mord, Totschlag, Sexualdelikte, organisierte Kriminalität — bearbeiten wir nicht. Sollte Ihr Vorgang in diesen Bereich fallen, geben wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung eine fachlich passende Empfehlung an spezialisierte Strafrechts-Boutiquen in München.

Запросить бесплатную первичную оценку

Опишите нам свою ситуацию — быстро и без каких-либо обязательств. Мы проанализируем ваши шансы на успех и свяжемся с вами в ближайшее время.

или позвоните напрямую: 089 540 239 0

Verkehrsstrafrecht — Trunkenheit, Fahrerflucht, Nötigung im Straßenverkehr

Verkehrsstrafrecht ist die wahrscheinlich häufigste Tür ins Strafverfahren für ansonsten unbescholtene Menschen. Trunkenheit am Steuer (§316 StGB), Fahrerflucht (§142 StGB) und Nötigung im Straßenverkehr (§240 StGB) sind die drei Tatbestände, die wir in diesem Bereich am häufigsten verteidigen. Verfahren laufen typischerweise an der Verkehrsabteilung des Amtsgerichts München (Linprunstraße 22) ab — und genau dort kennen wir die Spruchpraxis aus laufenden Mandaten.

Trunkenheit am Steuer — die Schwellen ab 0,5 / 1,1 Promille

Ab 0,5 Promille drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot (Ordnungswidrigkeit, §24a StVG). Ab 1,1 Promille wird die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht — Strafverfahren mit Geldstrafe, Führerscheinentzug und Sperrfrist (§316 StGB). Bei Ausfallerscheinungen kann auch unterhalb 1,1 Promille die relative Fahruntüchtigkeit greifen. Verteidigungsansatzpunkte: Messverfahren der Atemalkoholmessung, Verwertbarkeit der Blutprobe, Wiederfindung der Trinkmenge, Nachtrunkbehauptung.

Verkehrsstrafrecht - Ihr Rechtsanwalt in München bei Verkehrsdelikten

Fahrerflucht — der Tatbestand ist enger als die Polizei oft suggeriert

  • 142 StGB schützt das Aufklärungsinteresse des Geschädigten — nicht abstrakt jede „Entfernung vom Unfallort“. Wer eine angemessene Wartezeit eingehalten hat, einen Zettel mit lesbaren Kontaktdaten hinterlassen hat oder den Vorgang unverzüglich nachgemeldet hat, hat oft gar keinen Tatbestand verwirklicht. Wir prüfen die objektiven Voraussetzungen genau, bevor wir uns gegenüber der Polizei einlassen — und finden in vielen Fällen tatbestandsausschließende Argumente, die ohne anwaltliche Akteneinsicht unentdeckt bleiben.

Nötigung im Straßenverkehr — subjektives Element entscheidet

Drängeln auf der Autobahn, dichtes Auffahren mit Lichthupe, Ausbremsen oder Schneiden: aus Verkehrsverstößen wird oft Nötigung. Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre, regelmäßig mit Führerscheinentzug. Verteidigungsansatzpunkte: subjektives Element (Nötigungsvorsatz vs. unbedachte Reaktion), Verwerflichkeit, Rechtswidrigkeitszusammenhang, Provokation durch das Opfer.

Hinweis: Wer auf dieser Seite ist, weil er einen Bußgeldbescheid für Geschwindigkeit oder Rotlicht erhalten hat, findet die ausführliche Darstellung auf unserer Seite zum Verkehrsrecht — Bußgeldbescheid, Blitzer und 130-Prozent-Regel sind dort tiefer behandelt.

Steuerstrafrecht und Selbstanzeige — bevor die Staatsanwaltschaft anklopft

Steuerstrafrecht trifft Privatpersonen, Selbstständige und Geschäftsführer regelmäßig in einer Phase, in der sich vieles über Jahre angesammelt hat — vergessene ausländische Konten, nicht erklärte Mietnebeneinnahmen, unsauber gebuchte Privatentnahmen, Kryptowerte ohne Erfassung. Die zentrale Schaltstelle für die Verteidigung ist die Selbstanzeige nach §371 AO — sofern die Tat noch nicht entdeckt ist und alle relevanten Steuerarten und Jahre vollständig erfasst werden.

Wirksame Selbstanzeige — die drei Voraussetzungen

Erstens: Vollständigkeit. Die Selbstanzeige muss alle hinterzogenen Steuerarten der nicht verjährten Jahre erfassen. Eine teilweise oder „angenäherte“ Selbstanzeige greift nicht. Zweitens: Rechtzeitigkeit. Die Anzeige muss vor Tatentdeckung eingehen — und Tatentdeckung umfasst auch eine Prüfungsanordnung des Finanzamts, eine Einleitung des Steuerstrafverfahrens oder Erscheinen der Steuerfahndung am Wohnort. Drittens: Nachzahlung. Die hinterzogenen Steuern, Zinsen und gegebenenfalls Hinterziehungszuschläge müssen innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist gezahlt werden.

Wenn das Verfahren bereits eingeleitet ist

Ist das Steuerstrafverfahren förmlich eröffnet, ist die Selbstanzeige in der Regel ausgeschlossen. Dann verschiebt sich die Verteidigung in die klassische Strafverteidigung: Akteneinsicht, Bewertung der Beweislage, Einlassung im Ermittlungsverfahren, Verhandlung mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts und der Staatsanwaltschaft München. Strafmaßgrenzen: Bis zu Hinterziehungsbeträgen von 50.000 Euro pro Tat regelmäßig Geldstrafe, ab 50.000 bis 1 Million Euro typischerweise Bewährungsstrafe — die Schwellen sind durch BGH-Rechtsprechung leitend, im Einzelfall aber verhandelbar.

„Im Steuerstrafrecht ist die wichtigste Frage am ersten Tag: Ist die Tat schon entdeckt? Davon hängt die ganze Strategie ab. Solange die Selbstanzeige offensteht, ist sie fast immer der bessere Weg als das streitige Verfahren — vorausgesetzt, sie ist vollständig. Wir koordinieren das mit dem Steuerberater des Mandanten, prüfen die Sperrwirkung und sorgen dafür, dass die Erklärung sauber durchläuft.“

Johannes Goetz — Rechtsanwalt

So gehen wir vor — Verteidigungsstrategie in fünf Phasen

Strafverteidigung läuft bei uns in fünf klar getrennten Phasen ab. Jede Phase hat ein definiertes Ziel — und am Ende jeder Phase entscheiden wir gemeinsam mit dem Mandanten, wie es weitergeht.

Phase 1 — Erstgespräch und Eilmaßnahmen

Innerhalb eines Werktags melden wir uns mit einer ersten Rückmeldung. Wir nehmen den Sachverhalt strukturiert auf, prüfen Fristen — Einspruchsfrist beim Strafbefehl, Anhörungsfrist, Haftbeschwerdefrist — und treffen die erforderlichen Eilmaßnahmen. Diese Phase ist kostenfrei (kostenlose Ersteinschätzung) und unverbindlich.

Phase 2 — Akteneinsicht und Bewertung

Wir beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft München I oder München II oder der zuständigen Polizeidienststelle. Sobald die Akte vorliegt, prüfen wir Tatvorwurf, Beweislage, Verfahrensrechtmäßigkeit und Strafmaßprognose. Auf dieser Basis besprechen wir mit Ihnen die realistischen Verfahrenswege.

Phase 3 — Verteidigungsstrategie

Wir definieren das Verfahrensziel — Einstellung nach §170 Abs. 2 StPO, Einstellung gegen Auflage nach §153a StPO, Strafbefehl mit reduziertem Strafmaß, Hauptverhandlung mit Freispruch oder mildernder Verurteilung. Daran richtet sich die schriftliche Einlassung gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht aus.

Phase 4 — Außergerichtliche oder gerichtliche Verteidigung

Im Optimalfall lässt sich das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beenden. Falls eine Hauptverhandlung folgt, vertreten wir vor dem Amtsgericht München (Pacellistraße 5, Linprunstraße 22) oder dem Landgericht München I (Nymphenburger Straße 16). Wir bereiten Sie auf den Termin vor — Ablauf, Sitzordnung, Aussage- und Schweigerechte, Strategie für Nachfragen.

Phase 5 — Nachverfahren und Folgenmanagement

Nach Abschluss des Verfahrens prüfen wir Folgewirkungen: Eintrag im Bundeszentralregister, Auswirkung auf Führungszeugnis, Konsequenzen für Berufserlaubnisse, Versicherungen, Behörden. In geeigneten Fällen begleiten wir Anträge auf Tilgung im Bundeszentralregister oder Tilgungsfristverkürzungen.

Запросить бесплатную первичную оценку

Опишите нам свою ситуацию — быстро и без каких-либо обязательств. Мы проанализируем ваши шансы на успех и свяжемся с вами в ближайшее время.

или позвоните напрямую: 089 540 239 0

Häufige Fragen an Ihren Anwalt für Strafrecht in München

Was kostet ein Anwalt für Strafrecht in München?

Die Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten ist bei uns kostenfrei und unverbindlich. Anschließende Mandate rechnen wir nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach individueller Honorarvereinbarung ab. Im Strafrecht ist die Honorarvereinbarung der Regelfall, weil die RVG-Sätze die tatsächlich erforderliche Arbeitszeit oft nicht abbilden. Wir besprechen die Vergütung transparent vor Mandatierung und schließen vor Beginn der Bearbeitung eine schriftliche Vereinbarung.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung Strafrechtskosten?

Strafrechtsschutz ist nicht in jedem Standard-Rechtsschutzvertrag enthalten — er ist ein eigener Baustein, der zugebucht werden muss. Bei Verkehrsstrafrechtsschutz ist Trunkenheit am Steuer in der Regel mitversichert. Bei Vorsatz-Tatvorwürfen außerhalb des Verkehrsbereichs erfolgt die Deckungszusage oft vorläufig — die endgültige Zusage hängt vom Verfahrensausgang ab. Wir übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

Mein Strafbefehl liegt seit zehn Tagen — habe ich noch Zeit?

Ja, aber nicht viel. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Maßgeblich ist nicht das Datum auf dem Strafbefehl, sondern das auf der Postzustellungsurkunde oder dem gelben Briefumschlag. Wenn Sie den Brief vor zehn Tagen erhalten haben, bleiben Ihnen vier Werktage. Rufen Sie sofort an — wir können den Einspruch fristwahrend einlegen, ohne dass die inhaltliche Bewertung schon abgeschlossen sein muss.

Muss ich mit dem Anwalt zur Polizeivernehmung kommen?

Nein. Als Beschuldigter haben Sie kein Erscheinungsgebot bei einer polizeilichen Vorladung — und in der Regel raten wir auch davon ab, ohne anwaltliche Vorbereitung zur Vernehmung zu erscheinen. Bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts besteht eine Erscheinungspflicht, aber kein Aussagezwang zur Sache. Wir begleiten Sie zu solchen Terminen und sorgen dafür, dass nichts gesagt wird, was später gegen Sie verwendet werden kann.

Was passiert, wenn ich den Strafbefehl zahle?

Wer den Strafbefehl zahlt oder die Einspruchsfrist verstreichen lässt, ist verurteilt — mit allen Folgen. Eintrag im Bundeszentralregister, ggf. im Führungszeugnis, mögliche Konsequenzen für Berufserlaubnisse, Versicherungen, Behörden, Aufenthaltstitel bei nicht-deutschen Mandanten. Eine Rücknahme nach Rechtskraft ist nur in seltenen Ausnahmefällen über das Wiederaufnahmeverfahren möglich. Daher: Vor jeder Zahlung anwaltlich prüfen lassen.

Ich habe der Polizei bereits etwas gesagt — ist alles verloren?

Nein, aber die Verteidigung ist anspruchsvoller. Eine einmal protokollierte Aussage steht in der Akte — sie lässt sich nicht zurücknehmen. Sie lässt sich aber einordnen, relativieren, durch ergänzende Erläuterungen in einen anderen Kontext setzen. Manchmal ergeben sich aus der Akte Beweisverwertungsverbote (etwa unterbliebene Belehrung), die die Aussage juristisch entwerten. Erste Frage in solchen Mandaten: Was steht genau im Protokoll?

Was bedeutet „Einstellung nach §153a StPO“?

  • 153a StPO erlaubt der Staatsanwaltschaft (im Ermittlungsverfahren) oder dem Gericht (im Hauptverfahren), das Strafverfahren gegen Auflagen einzustellen — typischerweise gegen Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse, manchmal gegen Auflagen wie Schadenswiedergutmachung oder Anti-Aggressionstraining. Die Einstellung ist kein Schuldspruch, kein Eintrag im Bundeszentralregister und kein Eintrag im Führungszeugnis. Sie ist in vielen Verfahren das realistisch beste Ergebnis.

Werden Strafverfahren öffentlich verhandelt?

Hauptverhandlungen vor dem Strafgericht sind grundsätzlich öffentlich (§169 GVG). Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn schutzwürdige Interessen (Privatleben, Geschäftsgeheimnisse, Jugendsachen) das rechtfertigen. Im Strafbefehlsverfahren findet keine Verhandlung statt; im Falle eines Einspruchs gibt es eine Hauptverhandlung mit grundsätzlicher Öffentlichkeit. Wer Diskretion benötigt, hat in der Praxis vor allem ein Interesse an Verfahrensbeendigung im Vorfeld — etwa durch Einstellung.

Wie lange dauert ein Strafverfahren in München?

Das hängt von der Komplexität, der Belastung der jeweiligen Staatsanwaltschaft und der Verfahrensart ab. Strafbefehlsverfahren mit Einspruch erreichen die Hauptverhandlung typischerweise nach drei bis sechs Monaten. Klassische Ermittlungsverfahren dauern bis zur Anklageerhebung oder Einstellung im Schnitt neun bis vierzehn Monate. Steuerstrafverfahren laufen oft länger — anderthalb bis drei Jahre sind keine Ausnahme. Wir geben in der Erstberatung eine realistische Einschätzung anhand vergleichbarer Verfahren.

Bekomme ich am Ende einen Eintrag im Führungszeugnis?

Nicht jede Verurteilung führt automatisch zu einem Eintrag im Führungszeugnis. Geldstrafen unter 90 Tagessätzen (bei Erstverurteilung) erscheinen typischerweise nicht im einfachen Führungszeugnis, wohl aber im Bundeszentralregister. Einstellungen nach §153 oder §153a StPO erscheinen weder im Bundeszentralregister noch im Führungszeugnis. Diese Schwellen sind ein wichtiger Faktor in der Strafmaßverhandlung — und ein Grund, warum eine Einstellung oder eine reduzierte Geldstrafe oft das wirtschaftlich relevante Ziel ist.

Können Sie auch in Fremdsprachen verteidigen?

Ja. Wir beraten in deutscher, englischer, ukrainischer, russischer und portugiesischer Sprache. Die juristische Bearbeitung erfolgt durch unsere zugelassenen Rechtsanwälte; die mehrsprachige Kommunikation übernehmen die jeweiligen Teammitglieder. Bei Mandanten mit eingeschränkten Deutschkenntnissen sorgen wir außerdem dafür, dass im gerichtlichen Verfahren ein vereidigter Dolmetscher beigeordnet wird (§185 GVG) — ein wichtiger Punkt, weil Sprachprobleme in Beschuldigtenvernehmungen regelmäßig zu Beweisverwertungsverboten führen.

Anwalt für Strafrecht München — direkt an der Theresienwiese

Unsere Kanzleiräume liegen in der Pettenkoferstraße 37 — direkt an der Theresienwiese, mitten im Klinikviertel der Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt. Strafrechtlich relevant: Vom Amtsgericht München in der Pacellistraße 5 sind es zu Fuß zwölf Minuten, vom Landgericht München I in der Nymphenburger Straße 16 fünfzehn Minuten, vom Polizeipräsidium in der Ettstraße zehn Minuten, von der Staatsanwaltschaft München I (ebenfalls Pacellistraße) zwölf Minuten.

Anfahrtswege zu den relevanten Justizbehörden

  • Amtsgericht München, Hauptdienstgebäude — Pacellistraße 5, 80333 München
  • Amtsgericht München, Verkehrsabteilung — Linprunstraße 22, 80335 München
  • Landgericht München I — Nymphenburger Straße 16, 80335 München
  • Staatsanwaltschaft München I — Pacellistraße 5, 80333 München
  • Polizeipräsidium München — Ettstraße 2, 80333 München

Anfahrt mit ÖPNV

  • U-Bahn U4/U5: Station Theresienwiese (drei Minuten Fußweg)
  • U-Bahn U3/U6: Station Goetheplatz (fünf Minuten Fußweg)
  • U-Bahn U1/U2/U7/U8: Station Sendlinger Tor (acht Minuten Fußweg)
  • S-Bahn alle Linien: Hauptbahnhof München (zehn Minuten Fußweg)

Sprechzeiten und Erreichbarkeit

Mo–Fr 8:00 bis 17:30 Uhr persönlich vor Ort. Telefonisch unter 089 540 239 0, per Fax unter 089 540 239 199. Termine außerhalb der Sprechzeiten sowie diskrete Beratungen am Abend nach individueller Vereinbarung — gerade in Strafrechtsmandaten ist das wichtig, weil viele Mandanten den Termin nicht in der Mittagspause am Arbeitsplatz haben möchten.

Kostenfreie Ersteinschätzung mit Ihrem Anwalt für Strafrecht in München

Im Strafrecht zählt jeder Tag — Einspruchsfrist beim Strafbefehl, Anhörungsfrist, Haftbeschwerdefrist. Wir prüfen Ihren Fall im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung unverbindlich auf erkennbare Verteidigungsansätze. Eine darüber hinausgehende rechtliche Beratung erfolgt erst nach Mandatierung und Honorarvereinbarung — das ist transparent und planbar.

„Strafverteidigung lebt von zwei Dingen: Diskretion und Routine. Wir sind seit Jahrzehnten an den Gerichten der Münchner Innenstadt zugange — und unsere Mandanten sind keine Berufsverbrecher, sondern Menschen, die in eine Lage geraten sind. Genau dafür sind wir Ihre Anwälte.“

Markus Klamert — Rechtsanwalt, Gründungspartner

Запросить бесплатную первичную оценку

Предварительная оценка

Здесь вы найдете нашу Политику конфиденциальности »