- OLG Stuttgart: Millionen Verträge der Allianz widerruflich - Verbraucherinformationen fehlerhaft - Beiträge zurück und 30 % Verzinsung möglich -
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Das Landgericht Düsseldorf hat mit ausführlichen Hinweisen in der mündlichen Berufungsverhandlung vom 10.11.2017 erklärt, dass die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Greisbach RAG Gebühren, welche sie rechtswidrig einbehalten hat, an ihre frühere Mandantin auszahlen muss.
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Mit aktuellem Urteil vom 21. Juni 2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Versicherungsnehmer auch noch Jahrzehnte nach Vertragsschluss von seiner Lebensversicherung zurücktreten und den Versicherer zur Rückabwicklung des Vertrages auffordern kann. Tut er dies, muss ihm die Versicherung nicht nur die gezahlten Prämien herausgeben, sondern ihm auch Nutzungswertersatz zahlen – d. h., die Versicherung muss ihm die Beiträge verzinsen in der Höhe, in der sie selbst mit den eingezahlten Beiträgen Zinsen erwirtschaftet hat.
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Mit einer aktuellen Verfügung vom 02.08.2017 hat das Landgericht München I zu erkennen gegeben, dass es der Klage einer von Rechtsanwalt Johannes Goetz von der Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte in München vertretenen Klägerin große Aussicht auf Erfolg gibt. Die Klägerin hatte den Widerspruch gegen mehrere Lebensversicherungsverträge gegenüber der AXA Lebensversicherung AG erklärt und das Unternehmen auf Zahlung von insgesamt über 47.000,00 € verklagt. Mit mehreren Hinweisen an die Versicherung zeigt das Gericht nun, dass es die Klage derzeit für begründet hält.
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Der Widerspruch gegen Lebensversicherungen bleibt ein aktuelles Thema. Verschiedene Zeitungen berichten, dass die Stabilität einzelner Versicherer in Gefahr sei. Bei fast allen Unternehmen bestünde dringender Handlungsbedarf. Eine aktuelle Untersuchung von 84 Anbietern durch den Bund der Versicherten und des Versicherungsanalysten Carsten Zielke belege, dass 40 Versicherungen Probleme haben, akzeptable Gewinne zu erwirtschaften haben.13 wiesen sogar eine negative Gewinnerwartung aus. 23 Gesellschaften bräuchten mehr Eigenkapital zur Absicherung. Kunden der Unternehmen befürchten, dass die teilweise noch Jahre laufenden Verträge von den Versicherungen nicht mehr bedient werden können oder die erwartete Verzinsung nicht erreicht werden könne.
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Ein von der Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München, vertretener Kläger konnte einen bahnbrechenden Etappensieg gegen seine Lebensversicherung erreichen. Er hatte den Widerspruch gegen seinen Lebensversicherungsvertrag bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung erklärt und die DBV zur Rückabwicklung aufgefordert. Aufgrund des Widerspruchs steht ihm über die Rückzahlung der Beiträge hinaus ein sogenannter „Nutzungswertersatz“ zu. Dies stellt – vereinfacht gesagt – die Verzinsung dar, welche die Lebensversicherung mit dem Geld des Kunden erwirtschaftet hat. Nach dem Widerspruch hat die Lebensversicherung diese Verzinsung per Gesetz an den Kunden auszukehren.
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„So krank ist Ihre Lebensversicherung“ titelt die Bild-Zeitung vom 22.3.2017. Bei 20 Lebensversicherungsunternehmen reichten die Kapitalerträge, die die Versicherer im Jahr 2015 mit den Beiträgen ihrer Kunden erzielten, nicht aus, um die Renditezusagen zu erfüllen, so die Zeitung.
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